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Kommunalwahlanfechtu...

Verwaltungsgericht Köln Appellhofplatz 50667 KÖLN   10. Juni  2015 4 K 6777/14   Stellungnahme ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden zu wollen. Grundsätzlich scheint die Rechtslage nach unserer Verfassung so zu sein, dass zu einer Wahlen nur die Wahldurchführung angefochten werden kann. Ein Rechtsmittel mit dem Anspruch, eine Partei zur Wahl ausschließen zu lassen oder […]

Strafanzeige gegen B...

Strafsenat Kammmergericht Elßholzstr. 30.33 10781 Berlin Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 171, 172 StPO gegen den Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Berlin:   –  161 Zs 619/15 Generalstaatsanwaltschaft Berlin – –  276 Js 751/15 Staatsanwaltschaft Berlin – Antrag auf Prozesskostenhilfe, da der Kläger Grundsicherungsleistungen im Alter erhält und soweit mittelos ist. Tatbestand: Die Bundeskanzlerin Dr. Angela […]

Wer Straftaten von J...

Strafsenat des Oberlandesgerichtes Köln Reichenspergerplatz 1 50670 Köln  24. Mai 2015   Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 StOP gegen den Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln: – 53 Zs 172/15 Generalstaatsanwaltschaft Köln -168 Js 45/15 Staatsanwaltschaft Köln- Antrag auf Prozesskostenhilfe, da der Kläger Grundsicherungsleistungen im Alter erhält und soweit mittellos ist. 

Wahlanfechtung

Bundesverfassungsgericht Schlossbezirk 3 76131 Karlsruhe 22. Mai 2015 Verfassungsbeschwerde   gegen die Beschlüsse (15 E 457/15 und 15 E 458/15) des Oberverwaltungs-gerichtes NRW vom 20. April 2015. Es sind fundamentale vielsichtige massive Grund- und Menschenrechte verletzt.

Wie in Deutschland S...

Landgericht Berlin Tegeler Weg 17-21 10589 Berlin 12. Mai 2015 28 O 432/14 Gegen Ihren Bescheid vom 30.04.2015 hier zugestellt am 11.05.2015 ergeht  hiermit das entsprechende Rechtsmittel die sofortige Beschwerde.  ______________________________________________________________________________ Staatsanwaltschaft Berlin Turmstr. 91 10559 Berlin 276 Js 751/15  Gegen Ihren Bescheid vom 27.04.2015 ergeht  hiermit das entsprechende Rechtsmittel der  möglicherweise Beschwerde. 

Erhöhtes Beförderung

Kölner Verkehrs-Betriebe AG Scheidtweilerstr. 38 50933 Köln 08. Mai 2015   EBE-Nr.:  EBE43348793 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihr Schreiben vom 06.05.2015 muss ich wie folgt erwidern: Es bleibt dabei, das erhöhte Beförderungsentgelt ist rechtswidrig. Die hier im Streit stehende Ihrerseits mir unterstellte Fahrlässigkeit, dass ich das Ticket nicht bei einer Kontrolle hatte vorlegen […]