justiziaBundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

22. Mai 2015

Verfassungsbeschwerde

 

gegen die Beschlüsse (15 E 457/15 und 15 E 458/15) des Oberverwaltungs-gerichtes NRW vom 20. April 2015.

Es sind fundamentale vielsichtige massive Grund- und Menschenrechte verletzt.

Die BRD gewährt grundsätzlich keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren mehr. Die Richter sind zu großen Teilen kriminell, beugen das Recht, decken ihre wie seitens Dritter verübte Straftaten, um ihre Kritiker und Gegner zu vernichten und ihre Straftaten zu decken. Staatsanwälte decken Straftaten anstatt sie aufzuklären, da diese staatsinszeniert wurden und die rigorose Vernichtung eines Systemkritikers frönten, wurden sie eben nicht aufgeklärt sondern gedeckt. Dem Kläger wurden seine exsitenzielle Lebengrundlage entzogen, sein Engagement über viele Jahre zerstört! Die Deutsche Justiz und das gesamte deutsche Staatswesen haben an Glaubwürdigkeit und Respekt verloren. Im Dschungel usw. der Gesetze lässt sich gut munkeln! Das Recht wird ausgelegt und interpretiert und gebeugt, bis es denjenigen gerecht wird, die diese Gesetze brechen und missbrauchen für ihre Zwecke und Ziele. An diesen Staatsstraftaten wird so lange rummanipuliert bis ein legales Urteil dabei rauskommt und ein Outing dieser kriminellen Machenschaften unmöglich wurde und halbwegs einen legalen Eindruck hinterlässt.

Zeugnis: Richter Frank Fahsel, der Kläger u. w.

Selbst bei einer rein subjektiven Beurteilung der Rechtslage durch den  Klägers, der durch die objektive negative Kenntnis, dass Deutschland kein Rechtsstaat mehr sei und er hier geschunden und verletzt wurde, soweit gezeichnet ist und soweit das Staatswesen Deutschland nicht mehr glauben kann, dies unterstellt, muss sich dies die Deutsche Justiz zurechnen lassen selbst wenn die Rechtslage eindeutig wäre, wie die für den Kläger unglaub-würdigen Richter vortragen. Hier müssen die Glaubwürdigkeit zu unserem Rechtsstaatsystem usw. wider hergestellt und gerade Prozesskostenhilfe gewährt und  Gebühren dürften ebenso nicht erhoben werden, um jegliche Hemmnis auf rechtliches Gehör zu unterbinden. Es müssen wieder Verfahren gewährt werden, die nicht in der Mentalität eines Nullachtfünfzehnver-fahrens abgewickelt wurden sondern das Gefühl vermitteln, dass man sich der Sache angenommen hat, die Sachlage analysiert und man den Beschluss oder das Urteil verstanden habe. Wie kann man rechtens handeln, wenn man das Recht nicht fassen kann?

Die hier verfassungsrelevant beschwerten Beschlüsse des Oberverwaltungs-gerichtes und zuvor des Verwaltungsgerichtes Köln sind nicht so eindeutig begründet, dass sie eine positive Würdigung begründen könnten. Dem Kläger wird nicht offeriert, wie er sein Begehren, die Wahl anzufechten, umsetzen kann und wenn dies gänzlich nicht möglich sei, sich dies rechtlich begründet, dass Parteien, die verfassungsfeindlich scheinen, ohne Rechtsmöglichkeit weiter in Deutschland ihr Unwesen treiben können. Gibt es kein Kontroll-organ, dass diese Straftaten unterbindet.

Es kann nicht sein, dass zur Begehung des Rechtsweges wegen einer Wahl-anfechtung Kosten erhoben werden und ebenso durch die Verweigerung von Prozesskostenhilfe rechtliches Gehör verweigert werden kann. Es ist belegt, dass die Auslegung und Interpretation der Gesetze, usw. durch den Gesetz-geber im dogmatischen Vortrag der Richterschaft nicht unumstößlich sind und nicht sein können. Deswegen muss jedem Bürger das Recht verständlich und transparent offenbart werden. Gebühren und die Verweigerung von Prozesskostenhilfe konstruieren Barrieren, die das Recht zu ordentlichen Verfahren verweigern. Dieses Verbrechersystem definiert sich auch soweit, dass selbst das eigene Mandat (Anwaltszwang) gegen den Mandanten straf-rechtlich (Mandatsverrat) handelt und mit den Staatsverbrechern unter einer Decke steckt.  Diese Straftaten werden natürlich gedeckt und nicht verfolgt. Der Schaden war immense, den der Kläger dadurch erlitt. Aber alles im angeblich rechtsstaatlichen Tenor und soweit bestanden natürlich auch keine Erfolgsaussichten, die unter standardisierten Texten hinweggefegt wurden.

So werden gerade die, die dieser Staat kriminell wider aller Grund- und Menschenrechte benachteiligt durch das Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung im Alter, verfolgt und  physisch und psychisch geschädigt, denen gerade rechtliches Gehör ohne Gebühren unter Prozesskostenhilfe zu gewähren wäre. Die hier schädigenden Gesetze werden durch die kriminelle bornierte Justiz unter Rechtsbeugung zu Dogma erhoben und soweit gibt es keine Erfolgsaussichten und natürlich auch keine Prozesskostenhilfe und der Geschändete muss hierfür auch noch Gerichtsgebühren zahlen.

Hiernach sind grundsätzlich alle Beschlüsse und Urteile, weil ihnen jegliche rechtsstaatliche Vorgaben fehlen, als verfassungsfeindlich einzustufen. Der Kläger kann unter keinerlei Ansinnen aus den Ereignissen der Vergangenheit davon ausgehen, dass ihm rechtsstaatliche Verfahren gewährt würden zumal sie sich gegen die richten, die diesen Schaden angerichtet haben und nun hierüber zu entscheiden haben, ob sie die Straftaten begangen haben. Welcher Straftäter gibt schon seine Straftaten zu.

Manfred Wehrhahn