Eine Feststellungsklage, wie die Bezeichnung schon sagt, sollte feststellen, dass die pauschale Abgeltung von Musiktiteln in Stadien der 1. und 2. Fußballbundesliga rechtswidrig ist. Eine Feststellungsklage hat eigentlich keinen zu definierenden finanziellen Wert, der erst durch die Feststellung der Rechtslage generiert wird und dann erst festzulegen ist, weil er ja bisher anders abgewickelt wurde. Zwar […]
Die faire werte GEMA...
Die GEMA rechnete pauschal wie folgt ab: 1 Kontingent sind 1 bis 150 Personen! 1 Kontingent kostet an Vergütung etwa 26,– € für die 12 immer wiederkehrenden selben Fanlieder. Das Repertoire ist also klein und beständig. Es macht keine Mühen noch Aufwendungen nutzungsbasiert diese zu erfassen und zu vergüten. Die, die sich über die Pauschale […]
Rechtssystem Deutsch...
In den letzten Jahren seid genau zum Anbeginn meiner juristischen Auseinandersetzungen mit der GVL, GEMA, dem Patent- und Markenamt, mit dem Andryk-Verlag, Dr. Andryk, Reiner Hömig zum Einen und zum Anderen wegen meines soziales im Engagement zu meinem Mitbewohners wegen seiner ihn zugefügten schwerwiegenden psychischen Erkrankung gegen die Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaft, Jobcenter Köln hat […]
Die Musikmafia
In dem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Berlin gegen die GVL zum GVL-Vertrag, und nicht um unseren Rechtsanspruch zu den Vergütungen zum Lied „Heja BVB“, ging es um die Feststellung, ob die pauschale Abgeltung zu den in den Stadien intonierten Fanlieder an Unberechtigte aus dem Mainstream und den Musikcharts, berechtigt war oder nicht! Das Landgericht gab […]
Recht wie in Nordkor...
E S S E B E R I C H T 08.08.2024 P R E S S E B E R I C H T Ich hatte am 7.11.2024 vor dem Landgericht Köln (Aktenzeichen 14 307/23) wegen des Versuchs mir die Verwertungsrechte am Lied Heja BVB“ nach 47 Jahren zu entreißen! Erst wollte man mir […]
Der Streit um Heja B...
Der Andryk-Verlag bzw. Dr. Andryk und Reiner Hömig werden ungeachtet, dass das landesgerichtliche Verfahren darauf nicht begründen wird, überrascht sein, was ich zum Termin vorlegen werde. Ich werde ein unumstößliches Beweismittel vorlegen, dass nicht Herr Hömig, über wen auch immer, die Erstpressung des Tonträgers auf Vinyl-Single „Heja BVB“ in Auftrag gegeben haben kann, so der […]