Ich bin heute Morgen am 22.10.2023 in der Kölner Altstadt überfallen worden. Ich ging wie fast jeden Morgen so um 6 Uhr zwischen Deutzer-Brücke und Hohenzollern-Brücke spazieren. In höhe der Wasseranlage waren 2 südländisch aussehende Typen. Einer sprach mich an. Ich ignorierte dies und ging weiter. Ich merkte, dass sie mich verfolgten in Richtung Treppe […]
So funktioniert uns
Im Jahre 1977 veröffentlichten das Musiklabel NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn das BVB-Kult Lied „Heja BVB“. Zu jedem Heimspiel wird dieses Lied zweimal intoniert. Heute die GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn erhielten für diese vergütungswerte Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion bis heute kein Cent an Leistungsschutzrechten bzw. Vergütungen. Aus diesem […]
Das Urteil gegen die...
Die GVL ist in Berufung gegangen: Kammergericht Berlin 24 U 100/23 Wir haben den Prozess gegen die GVL vor dem Landgericht Berlin gewonnen. Die Entscheidungsgründe liegen nicht nur für 2018 sondern über den gesamten Vertragszeitraum seit 1977 vor und belegen den Betrugsvorwurf gegen die Geschäftsführung der GVL. 1. „Es wird festgestellt, dass die Erlösverteilung der […]
Pressebericht
GVL – Gesellschaft zur Verwertung von Leitungsschutzrechten mbH -schuldet Kölner Musiklabel Vergütungen seit 1977 von 250.000, — €! Im Jahre 1977 veröffentlichten das Musiklabel NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn das BVB-Kult Lied „Heja BVB“. Zu jedem Heimspiel wird dieses Lied zweimal intoniert. Heute die GbR Gregor Arz und Manfred Wehrhahn erhielten für […]
Strafanzeige gegen d...
Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR Eisenmarkt 4 . 50667 Köln Staatsanwaltschaft Berlin Turmstraße 91 10559 Berlin 18.07.2023 Strafanzeige gegen die GESELLSCHAFT ZUR VERWERTUNG VON LEISTUNGSSCHUTZRECHTEN mbH (GVL) Podbielskiallee 64 14195 Berlin Geschäftsführer der GVL: Dr. Tilo Gerlach und Guido Evers wegen Unterschlagung, Betrug, Veruntreuung o. ä. von Leistungsschutzrechten für die Vereinshymne des BVBs „Heja […]
GVL im Betrugsmodus!
Die GVL hat erst zum Gerichtstermin erkennen lassen, dass uns ab 2019 die Leistungsschutzrechte über einen anderen Rechtsweg zustehen und, was die weitere rückliegende Zeit anbeträfe, sich Bessern würde und so unsere Forderung der Jahre von 1977 bis 2018 meint nicht entsprechen zu müssen. Wir haben die GVL bereits aufgefordert bis zum 15.07.2023 zu leisten. […]