bundestagswahl2013Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz

50667 KÖLN

 

10. Juni  2015

4 K 6777/14

 

Stellungnahme ohne mündliche Verhandlung durch Gerichtsbescheid entscheiden zu wollen.

Grundsätzlich scheint die Rechtslage nach unserer Verfassung so zu sein, dass zu einer Wahlen nur die Wahldurchführung angefochten werden kann. Ein Rechtsmittel mit dem Anspruch, eine Partei zur Wahl ausschließen zu lassen oder die Wahl deswegen anzufechten, weil Parteien zur Wahl, wegen ihres verfassungsfiedrigen und kriminellen Verhaltens nicht hätten zugelassen werden dürfen, zugelassen wurden, besteht für Deutsche Staatsbürger nicht. Die Zulassung einer Partei unter dem Kriterium, ob sie verfassungskonform scheinen, obliegt alleine dem Bundesverfassungsgericht. Die Bundesverfassungsrichter werden aber genau von den Parteien in ihre Ämter gewählt, die hier ihre Zulassung zu Wahlen verlieren müssten.

Der Kläger hätte wegen der Gesetzesirren, dschungelhaften Zuständigkeiten usw. Prozesskostenhilf gewährt werden müssen, um nicht Opfer der Justiz zu werden. Ihr Text, dass die Rechtslage klar sei, war für den Kläger nicht klar und hätte der Klärung bedurft. Dem Kläger werden jetzt Kosten wegen dieser nicht zu durchdringenden Formalien usw. aufgebürdet ohne sein Klagebegehren, staatsfeindliche Parteien von Wahlen ausschließen zu lassen, gehör geschafft zu haben. Das Staatswesen müsste eigentlich formell erlauben und gewährleisten, dass diese kriminellen Parteien ausgeschlossen werden, und zwar aus sich heraus. Da dies, wie zu erkennen ist, nicht funktioniert, müssen außerhalb der gesetz-mäßig zuständigen Staatsgewalten Klagemöglichkeiten zum Wahlausschluss einer Partei auch von außen durch Staatsbürger möglich sein, wenn diese substantiiert vortragen. Nach der gegenwärtig bestehenden Rechtslage erlaubt es den etablierten Parteien  Rechte zu brechen und unsere Verfassung zu verletzen, weil die Gewaltenteilung nicht mehr besteht.

Hier Auszüge zu einer Klageerzwingungsverfahren: „Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel u. a. waren nicht wegen Rechtsbeugung strafrechtlich zu ver-folgen gewesen sondern wegen verfassungsfeindlicher krimineller Handlungen. Die Beschuldigten dulden und fördern Vergehen der Rechtbeugung, der Straf-vereitlung usw. der Judikative. Die Gewaltenteilung ist faktisch aufgehoben bzw. besteht nicht mehr. Dies ist wider unsere Verfassung! Es ist hiernach unstreitig, dass zu den Behauptungen des Richters Fahsel: „ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’ hätten Ermittlungen aufgenommen werden müssen.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahrzehnten die ungeschriebenen Gesetze des “Justiz-Komments” – fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld “der Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben” keine Impulse.

Straftaten der Exekutive und der Legislative werden wiederum durch die Judikative gedeckt, in dem sie Staatsbürger  in Elend und Not wider aller Kenntnis der verheerenden physischen und psychischen Auswirkungen dahin-vegetieren lassen im Bezug staatlicher Leistungen (Arbeitslosengeld II und die der Grundsicherung im Alter). Es ist bewiesen und unstreitig, dass diese Leistungsbezieher unter diesen Grundrechtsverletzungen weiter zur Arbeits-aufnahme usw. erpresst werden, in dem ihnen das Existenzminimum gekürzt oder gar ganz gestrichen wird.

Der Kläger ist höchst selbst hiervon betroffen und somit geschädigt worden.

Die Behauptungen von Richter Fahsel haben sich auch in einer Vielzahl gericht-licher Verfahren, die der Kläger geführt hat, bestätigt. Dem Kläger wird ein Siegermusiktitel aberkannt, weil er die Musikcharts über das Kartellamt ändern ließ. Die Sache fliegt auf, weil es einen Widerspruch zwischen der Vorortmode-ration gab: 1. Preis Wolf Martis, und der ausgehändigten Urkunde: 3. Platz selber Kategorie. Der Betrüger, der den Sieg widerrechtlich entzog, wollte dem Kläger untersagen lassen, die Wahrheit wiederzugeben. Hierzu legte dieser vor dem Hanseatischen Landgericht ein Video vor, das genau so moderierte, wie der Betrüger behauptet: 3. Platz Wolf Martis, 2. Platz Armin Stöckel und Sieger Danny Street. Ein Gutachter stellt hierzu fest, dass das Video überhaupt nicht mit den weiteren Videobildern, die auf der Webseite des Betrügers einzusehen waren, zur selben Veranstaltung im  Equipment aufgenommen worden sein kann und der Hintergrund fehle, der auf den Aufnahmeort schließen ließe. Also, das Video hatte keine Beweiskraft. Um nun die ganze Kette von betrügerischen Handlungen nicht auffliegen zu lassen, hat gegen das Mandat unser uns vertretender Rechtsanwalt das streitige Video einfach für unstreitig erklärt.

Später erinnert sich der Künstler nicht daran, mit welchem Titel er gewonnen haben will. Es gibt diesen Titel überhaupt nicht. Die Staatsanwaltschaft wird alle Verfahren des Mandatsverrates, der Beweisfälschung usw. einstellen.

Dem Kläger sind erhebliche Schäden entstanden. Auf die rigorose Vorgehens-weise des Kläger selbst bis zur Bundeskanzlerin vorzudringen, bedingt einen beleidigenden Verriss in unterschiedlichen Medien: Der Irre aus Köln – Manfred Wehrhahn, der für sich und der Öffentlichkeit eine Gefahr sei! Der Kläger, der im Musikbusiness tätig war, verlor hieraufhin eine finanzielle und wirtschaftliche Substanz. Die konkreten wie die abstrakten Verluste beziffern sich auf ca. 400.000,– €.

Es gab weitere Gerichtsverfahren, diese liegen der Kammer zu einem anderen Verfahren vor, die hier belegen, dass Deutschland wie ein Schurkenstaat handelt, entscheidet und urteilt. Die kriminellen und verfassungsfeindlichen Handlungen werden kaschiert wie die Kritiker wirtschaftlich und finanziell vernichtet. Die Judikative deckt ihre wie die Straftaten anderer Gewalten und der Mächtigen rigoros und konsequent. So sehen denn auch die Bescheide, Beschlüsse und Urteile aus, wie aus einer Bananenrepublik!

Es ist unstreitig, dass die Leistungen des Arbeitslosengeldes II  wie das der Grund-Sicherung im Alter physisch und psychisch verheerende Schäden für den Bezieher hervorrufen. Die Leistungsbezieher leben in Elend und größter Not, häufig ohne Strom, Telefon oder/und Wohnung, sie sind stigmatisiert, ausge-mergelt und aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt.  Der schlechte Gesundheitszustand und die reduzierte Lebenserwartung dieser Leistungsbe-zieher beweist, dass sie eines verheerenden physischen und psychischen Schadenspotenzials unterzogen waren/werden. Die Leistungsbezieher werden durch die Jobcenter schikanös erpresst oder/und genötigt wie sanktioniert, in dem man ihnen das Existenzielle gekürzt oder ganz nimmt, wenn sie nicht im Konsens dieses Systems jegliche Arbeit aufnehmen usw. Soweit machen sich alle die Personen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig, die diese sehr geringen Leistungen dogmatisch und borniert willkürlich oder/und nicht realitätsnah festlegten (Legislative), als rechtlich unbedenklich beurteilten (Judikative) und wie die, die diese gewähren (Exekutive). Es werden hiernach die Grund- und Menschenrechte massiv verletzt wie das der Würde, das des Rechts auf Unversehrtheit und das des Rechts auf rechtliches Gehör. Im Weiteren nehme ich Bezug auf meine in diesen oben genannten Verfahren vorgetragenen Schriftsätze. Hiernach  war meine Strafanzeige gegen unsere Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel begründet, substantiiert und rechtmäßig. Jeder Staatsbürger aber insbesondere Frau Dr. Merkel ist verpflichtet Straftaten, die ihnen zur Kenntnis kommen, zu melden, zu vermeiden und zu beheben wie die Verfolgungsorgane hierzu ebenso verpflichtet sind. Wegen dieser Schädigungen und wegen meiner weiteren Vorträge waren Ermittlungen gegen den/ die Beschuldigten einzuleiten.

Grundsätzlich ist nicht nur vom Anzeigenden belegt und bewiesen, dass die Deutsche Justiz in vielen Fällen kriminell ist, in dem sie das Recht beugt und massiv verletzt gerade dort, wo es um Staatsinteressen geht. Die sich so gezeigte Abnormität eines Rechtsstaates bedingt natürlich, dass ein jeder Bürger dieses Landes nicht davon ausgehen kann und darf, dass ihm rechtstaatliche Verfahren gewährt würden. Es ist unstreitig, dass Deutschland dies natürlich leugnet und hieran zum positiven Schein diese gegen sie gerichteten Verfahren abkanzelt wie zum Beispiel als beleidigend oder nicht substantiiert usw. abwimmelt, so gerade aber die Grund- und Menschenrechte verletzt, sich hiermit belegt, dass die Gewaltenteilung in Deutschland durchgängig nicht mehr besteht bzw. die Rechts- und Sozialstaatlichkeit nicht mehr existieren.

Nein, damit nicht genug der Amtsträgerverletzungen. Der Anzeigende wird, wie hier, politisch verfolgt und um seine finanzielle und wirtschaftliche Existenz gebracht, wie in einem typischen Unrechtssystem! Der Anzeigende wird und wurde nachweislich denunziert und seiner Rechte beraubt. Dies wird von einem Kollegen, Richter Fahsel aus Stuttgart (Nestbeschmutzer) aber auch von Staat-rechtlern u. a. und dem Kläger durch eine Vielzahl seiner Verfahren, belegt und bestätigt. Mit dem durch die Deutsche Justiz abgewiesenen Strafanzeigen, Klagen, Beschwerden, Rechtsmitteln usw. bis zum Bundesverfassungsgericht wird durch das Unrechtsystem Deutschland ein Beleg erzeugt, das den Anschuldigun-gen Beweis liefert, weil diese Bescheide im Charakter eindeutig die Rechtsver-letzungen dokumentieren. Sie nehmen nie Bezug in der Sache sondern stellen auf Formfehler, keine Erfolgsaussichten, mangelnder Substantiierung usw. ab. Ein Dialog unter den notwendigen Fragen, einer Beweiserhebungen usw. gibt es und gab es nicht. Um diese Beweislieferung zu vermeiden, werden diese begründe-ten und gerechtfertigten Strafanzeigen usw.  als rechtsmissbräuchlich wegge-kehrt, um einerseits diese Straftaten gegen die Repräsentanten Deutschlands und deren Gewalten als unglaubwürdig abzutun aber um andererseits die Beweiserzeugung, dass meine Strafanzeigen usw. doch nicht missbräuchlich waren und die Abweisung dieser ein Beleg der Rechtsbeugung des Rechtsstaat-systems in  der BRD dokumentieren könnten, werden soweit diese Straftaten nicht weiter fixiert bzw. dokumentiert, um dies zu verhindern, so wird mir unterstellt Richter und Staatsanwälte beleidigt zu haben, was  mir in Zukunft einen rechtfähigen Bescheid der Ermittlungseinstellung auf Strafanzeigen meinerseits gegen Kollegen usw. verweigert oder gar eine Strafverfolg-ung wegen Beleidigungen einbringen könnte, gedroht. Dem Anzeigenden werden so Grundrechte verweigert, damit dieser unter den Vorwurf, er beleidige Richter usw.,  sein Maul würde endlich halten müssen. Vielmehr ist es so, dass der Kläger im Gesetzesdschungel und Gesetzeswirrwarr zermürbt und zerrieben und das Recht gebeugt wird.

Meine gegen Deutschland und der Judikative gerichteten Strafanzeigen, Klagen usw. sind begründet und rechtlich unbedenklich. Sie sind weder missbräuchlich noch sind sie beleidigend. Sie berufen sich auf Tatsachen, Wahrheiten und führen Beweis der gemachten Behauptungen, worauf aber nie eingegangen wurde, um den Sachverhalt mit bürokratischen Fehlern usw. dir nichts mir nichts wegzu-kehren. Hiernach bleibt es so, dass die Deutsche Justiz bzw. das gesamte Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland wie alle Fraktionen des Deutschen Bundestages wie der Landtage und der Kommunen, die diese Straftaten der Justiz dulden bzw. diese Verbrechen der Rechtsbeugung usw. nicht beheben sondern sich dieser bedienen, unter Generalverdacht stehen und im Zusammenschluss einer staatfeindlichen Vereinigung straffällig sind.

Es geht um die Rechtstaatlichkeit Deutschlands! Es geht hier um alles, was unsere Staatsform ausmacht. Hiernach ist Deutschland weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat wie auch keine Demokratie mehr. Und was nicht sein darf, das kann auch nicht sein. Also, meine Behauptungen, Beweise und Belege werden als missbräuchlich deklariert. Die Anschuldigungen sind nicht nichtig und nicht unwahr! Es scheint ein Kampf gegen Windmühlen! Der ungleiche Kampf zwischen einem Nichts machtlos und kraftlos gegen diesen Staatsapparat und Gesetzes-dschungel bzw. Staatsmacht kann nur so ausgehen, wie hier dokumentiert. Und soweit belegt sich dieses kriminelle System höchst selbst seine kriminelle Energien, Absichten und Strategien, wenn meine Klagen und Strafanzeigen von höchster Brisanz als Unsinn abgetan werden!

Anstatt die Anschuldigungen aufzugreifen und sie zu recherchieren und Ermitt-lungen aufzunehmen, werden sie in Bausch und Bogen, gerade weil sie zutreffen, gedeckt und ein Outing verhindert, in dem durch alle Gewalten daran rummanipu-liert wird bis das Ergebnis rauskommt, dass man braucht, um den Anzeigenden bloßstellen, öffentlich in Medien beleidigen zu können, dass er irre und für sich und der Öffentlichkeit ein Gefahr sei, um diesen seiner beruflichen, finanziellen und wirtschaftlich Vernichtung  zuzuführen. Und dies bis zum höchsten deutschen Gericht, das Bundesverfassungsgericht!!!

“Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Die hier Beschuldigten sind integriert in dieses verbrecherische Staatssystem, da ansonsten dieses System sich nicht de facto hätte konstituieren können. Und es konnte sich nur deswegen so formieren, wie eine Krähe der anderen nicht die Augen auskratzt bzw. weil sie solidarisch und loyal die Macht missbrauchen und sich hierzu wechselseitig decken und schützen. Die Bundeskanzlerin hat Meineid geleistet und ist sofort aller ihrer Ämter zu entziehen und es sind gegen sie umfassende strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten.

Hiernach war die Strafanzeige begründet und das Strafverfahren zu eröffnen gewesen.

 

Manfred Wehrhahn

PS: Der Kläger kann erst dann, wenn, wegen der Bisanz der Sache er überhaupt einen engagierten Rechtsanwalt wird finden können, der gegen seine Kollegen zu klagen wagt,  er den Bewilligungsbescheid auf Prozesskostenhilfe einem unpar-teiischen Rechtsanwalt vorlegen kann, das Mandat erteilen und von diesen Dienstleistungen abfordern also eine Unterschrift abverlangen können zumal meine Ausführungen dieser wohl ehr nicht teilt und übernehmen wird. Weil jeder „vernünftige“ –  im demokratischen Ansinnen gebildeter – Mensch berechtigt davon ausgeht, dass der Kläger wegen mangelnder Erfolgsaussichten diesen Antrag nicht wird durchsetzen können. Er erhält natürlich keine Prozesskosten-hilfe! Wie das Staatsystem wirklich funktioniert, ist dem Volk hinlänglich bekannt. Wer will schon ein Mandat übernehmen, wenn er als Rechtsanwalt das Nest, das ihn die Existenz sichert, beschmutzen muss! Er müsste, wie Richter Fahsel u. a. sagen, dass seine Kollegen kriminell seien und das Rechtstaatssystem aufgehoben sei.

Wenn sich ein derart pervertiertes, kriminelles, rechtsbeugendes und korruptes Staatswesen formatieren konnte, sind die Vertreter des Deutschen Volkes Straftäter und hätten somit nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen.

 

Manfred Wehrhahn