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Strafsenat
des Oberlandesgerichtes Köln

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln 

24. Mai 2015

 

Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 172 StOP gegen den Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Köln:

– 53 Zs 172/15 Generalstaatsanwaltschaft Köln
-168 Js 45/15 Staatsanwaltschaft Köln-

Antrag auf Prozesskostenhilfe, da der Kläger Grundsicherungsleistungen im Alter erhält und soweit mittellos ist. 

Tatbestand:

Es ist unstreitig, dass die Leistungen des Arbeitslosengeldes II  wie dass der Grundsicherung im Alter, und hierum ging es in dem hier streitigen sozialrechtlichen Verfahren u. a.,  physisch und psychisch verheerende Schäden für den Bezieher hervorrufen. Die Leistungsbezieher leben in Elend und größter Not, häufig ohne Strom, Telefon oder/und Wohnung, sie sind stigmatisiert und aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt.  Der schlechte Gesundheitszustand und die reduzierte Lebenserwartung dieser Leistungsbezieher beweist, dass sie eines verheerenden physischen und psychischen Schadenspotenzials unterzogen waren/werden. Die Leistungsbezieher werden durch die Jobcenter schikanös erpresst oder/und genötigt wie sanktioniert, in dem man ihnen das Existenzielle gekürzt oder ganz nimmt, wenn sie nicht im Konsens dieses Systems jegliche Arbeit aufnehmen usw. Soweit machen sich alle die Personen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig, die diese sehr geringen Leistungen dogmatisch und borniert willkürlich oder/und nicht realitätsnah festlegten (Legislative), als rechtlich unbedenklich beurteilten (Judikative) und wie die, die diese gewähren (Exekutive). Es werden hiernach die Grund- und Menschenrechte massiv verletzt wie das der Würde, das des Rechts auf Unversehrtheit und das des Rechts auf rechtliches Gehör. Im Weiteren nehme ich Bezug auf meine in diesen oben genannten Verfahren vorgetragenen Schriftsätze. Hiernach  war meine Strafanzeige gegen Richter Strecker begründet, substantiiert und rechtmäßig. Wegen dieser Schädigungen und wegen meiner weiteren Vorträge waren Ermittlungen gegen den/ die Beschuldigten z. B. Richter am Sozialgericht Köln einzuleiten.

Grundsätzlich ist nicht nur vom Anzeigenden belegt und bewiesen, dass die Deutsche Justiz in vielen Fällen kriminell ist, in dem sie das Recht beugt und massiv verletzt. Die sich so gezeigte Abnormität eines Rechtsstaates bedingt natürlich, dass ein jeder Bürger dieses Landes nicht davon ausgehen kann und darf, dass ihm rechtsstaatliche Verfahren gewährt würden.

Richter Fahsel: „ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.

Frank Fahsel, Fellbach

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahrzehnten die ungeschriebenen Gesetze des “Justiz-Komments” – fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld “der Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben” keine Impulse.

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Nein, damit nicht genug der Amtsträgerverletzungen. Der Anzeigende wird, wie hier, politisch verfolgt und um seine finanzielle und wirtschaftliche Existenz gebracht, wie in einem Unrechtssystem! Der Anzeigende wird denunziert und seiner Rechte beraubt. Dies wird von einem Kollegen, Richter Fahsel aus Stuttgart (Nestbeschmutzer) aber auch von Staatsrechtlern und dem Anzeigenden durch eine Vielzahl seiner Verfahren, belegt und bestätigt. Mit dem durch die Deutsche Justiz abgewiesenen Strafanzeigen, Klagen, Beschwerden,  Rechtsmitteln usw. wird durch das aggressive   Unrechtssystem   ein  Beleg 

Scan_20150523_182930_002erzeugt, das den Anschuldigung Beweis liefert. Um diese Beweislieferung zu vermeiden, werden diese begründeten und gerechtfertigten Strafanzeigen usw.  mit Missbrauch belegt, um einerseits diese Strafanzeigen gegen die Repräsentanten Deutschlands und deren Gewalten als unglaubwürdig abzutun aber andererseits die Beweiserzeugung, dass meine Strafanzeigen usw. doch nicht missbräuchlich waren und die Abweisung dieser ein Beleg der Rechtsbeugung des Rechtsstaatsystems dokumentieren könnte, wird mir unterstellt, Richter und Staatsanwälte beleidigt zu haben, was  mir in Zukunft einen rechtfähigen Bescheid der Ermittlungseinstellung auf Strafanzeigen meinerseits gegen Kollegen usw. verweigert oder gar eine Strafverfolgung wegen Beleidigungen einbringen könnte. Dem Anzeigenden werden so Grundrechte verweigert, damit dieser unter den Vorwurf, er beleidige Richter usw.,  sein Maul würde halten müssen. Es gilt auch für mich die Unschuldsvermutung.  Bin ich wegen der widerrechtlich hier unterstellten Beleidigungen rechtskräftig verurteilt worden? Nein! Also gibt es keine Beleidigungen. Nur, damit sie als Jurist wissen, wie die rechtliche Lage aussieht, was sie natürlich wussten!

Die Beschuldigte behauptet, dass meine Strafanzeige sowie meine weiteren Eingaben grob beleidigende Äußerungen gegen Justizangehörige enthalten. Dies trifft nicht zu. Weiter unterstellt sie mir, dass ich mein Antragsrecht missbraucht und soweit zukünftig kein Anspruch mehr auf Erteilung eines Einstellungsbescheides habe bzw. diesen Anspruch verwirkt habe. Auf derartige Strafanzeigen, gemeint sind hier wohl die, die sich gegen Kollegen richten, auch hinsichtlich anderer Sachverhalte – hier wird direkt im Kollektiv und Rundumschlag mit anderen Dienststellen, Abteilungen, Behörden, was gerade die hintergründigen kollektiven Systeminszenierungen gegen meine Person feststellt und die Aufruhr meines Vorgehens hinter den schmutzigen schöngeredeten Kulissen dokumentiert, ein Rechtsmissbrauch verankert, der meine Anschuldigungen gegen Deutschland soweit selbst durch diesen Akt belegt – die Verweigerung auf rechtliche zu gewährende Einstellungsbescheide ohne gesetzlicher Grundlage festgeschrieben.

Meine gegen Deutschland und der Judikative gerichteten Strafanzeigen, Klagen usw. sind begründet und rechtlich unbedenklich. Sie sind weder missbräuchlich noch sind sie beleidigend. Sie berufen sich auf Tatsachen, Wahrheiten und führen Beweis der gemachten Behauptungen. Hiernach bleibt es so, dass die Deutsche Justiz bzw. das gesamte Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland wie alle Fraktionen des Deutschen Bundestages wie der Landtage und der Kommunen, die diese Straftaten der Justiz dulden bzw. diese Verbrechen der Rechtsbeugung usw. nicht beheben sondern sich dieser bedienen, unter Generalverdacht zu stellen waren und im Zusammenschluss einer staatsfeindlichen Vereinigung straffällig sind.

Der Akt, mir Straftaten der Beleidigung anzuhängen und fundamentale Grundrechte zu entziehen, sollen meine Anschuldigungen entwerten, um diese zu decken. Angriff scheint hier die Verteidigungsstrategie zu sein, um meine Systemanschuldigungen und vieler anderer wegzukehren. Nie wurde Richter Fahsel strafrechtlich wegen seiner Äußerungen angezeigt noch wurden Ermittlungen aufgenommen zu seinen Anschuldigungen, was auch hier zwingend geboten war, will Deutschland wahrhaftig ein Rechtsstaat sein. Soweit entbehrten sich jegliche unverschämten und rechtsverletzenden Unterstellungen, das sie beleidigend seien.

Ein Entzug des Rechts wegen missbräuchlicher Eingaben kann es nicht geben zumal dann nicht, wenn die, die hier einer Straftat Beschuldigten, hierüber befinden bzw. diesen Missbrauch meinen feststellen zu können, es hierzu keinen rechtsfähigen Beschluss gibt, den es nicht geben darf. Natürlich wird  jeder Straftäter, wenn ihm dies möglich wäre, behaupten, dass die Anschuldigungen gegen ihn unwahr, beleidigend und missbräuchlich seien. Hier liegt eine Parteilichkeit vor und hervorhebend geht es darum, dass durch diese meinige Strafanzeigen gegen Richter und Staatsanwälte das gesamte Rechtssystem ins Wanken gerät, würde man ihnen stattgeben bzw. sie sich als wahr darstellen. Es geht um die Rechtstaatlichkeit Deutschlands! Es geht hier um alles, was unsere Staatsform ausmacht. Hiernach ist Deutschland weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat wie auch keine Demokratie mehr. Und was nicht sein darf, das kann auch nicht sein. Also, meine Behauptungen, Beweise und Belege werden als missbräuchlich deklariert. Die Anschuldigungen sind nicht nichtig und nicht unwahr! Der Kampf gegen Windmühlen! Der ungleiche Kampf zwischen einem Nichts machtlos und kraftlos gegen diesen Staatsapparat kann nur so ausgehen, wie hier dokumentiert. Und soweit belegt sich dieses kriminelle System höchst selbst seine kriminelle Energien, Absichten und Strategien!

Anstatt die Anschuldigungen aufzugreifen und sie zu recherchieren und Ermittlungen aufzunehmen, werden sie in Bausch und Bogen, gerade weil sie zutreffen, gedeckt und ein Outing verhindert, in dem durch alle Gewalten daran rummanipuliert wird bis das Ergebnis rauskommt, dass man braucht, um den Anzeigenden bloßstellen, öffentlich in Medien beleidigen zu können, dass er irre und für sich und der Öffent-lichkeit ein Gefahr sei, um diesen seiner beruflichen, finanziellen und wirtschaftlich Vernichtung  zuzuführen.

“Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Herr, verzeih ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun! Und ob sie es wissen!

Hiernach war die Strafanzeige begründet und das Strafverfahren zu eröffnen gewesen.

Manfred Wehrhahn

PS: Der Kläger kann erst dann, wenn, wegen der Bisanz der Sache überhaupt einen engagierten Rechtsanwalt wird finden können, der gegen seine Kollegen zu klagen wagt,  er den Bewilligungsbescheid auf Prozesskostenhilfe vorlegen kann einen Rechtsanwalt das Mandat erteilen. Weil jeder „vernünftige“ –  im demokratischen Ansinnen gebildeter – Mensch berechtigt davon ausgeht, dass der Kläger wegen mangelnder Erfolgsaussichten diesen Antrag nicht wird durchsetzen können. Wer will schon das Nest, das ihn die Existenz sichert, beschmutzen!