
Landgericht Köln und Staatsanwaltschaft Köln
Luxemburger Str. 101. Am Justizzentrum 13
50939 Köln 50939 Köln
29. Mai 2026
14 O 141/25
Rechtsmittel und Richterablehnung zum Termin 28. Mai 2026 gegen die Verfahrensführung bzw. Richtern u. w., die in dem Komplott involviert sind!
Die Komplott-Methoden setzen sich fort! Der vorsitzenden Richter widersprach sich wiederholt und verletzte massiv mehrfach Rechte. Die länge der Verfahren verlange eine komplexe und umfassende Rechtskenntnis und haben somit auch Erfolgsaussichten.

Es wurde ein Urteil bzw. eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes von Köln zitiert, dass sehr sauber und genau urteilte, dass ich die Rechte wohl seit 1977 nicht habe. Mir selbst liegt das Urteil, die Entscheidung aber nicht vor. Dies trotz selbst wenn die Rechte von Herrn Hömig nur passiv legitimiert gewährt worden wären, und dies sind sie zu mindestens, hätte eine an 50-zig Jahren andauernden Nutzung und Verwertung vorgelegen, die nicht beanstandet, nicht gekündigt und nie untersagt oder angezweifelt wurde.
Dieses Lied entsprang unserer Idee und wurde zu allen Produktionswege von mir finanziert und durchgeführt, und dieses Lied „Heja BVB“ fast 50-zig Jahren genutzt und verwertet. Soweit hätte es keiner schriftlichen Vertragsunterlage zu den Nutzungs- und Verwertungsrechte bedurft. Herr Hömig hatte also fast 50-zig Jahre Zeit, um dieses, wenn es denn überhaupt vorlag, dass ich die Rechte zum Lied widerrechtlich nutze, dies zu unterbinden. Im Gegenteil hat er die Nutzung und Verwertung des Liedes begünstigt und gefördert. Aber, da ich die Idee und die Produktion des Liedes trug, standen mir die Rechte zu, wie dies Herr Hömig auch fast 50-zig Jahren mir auch zustand.

Das Gericht sieht und erkennen dies nicht, sondern ich muss zu den Lügen und Betrügereien nach 50-zig Jahren beweisen, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte redlich erworben habe. Diese Lügen und Betrügereien folgen folgende Gerichte: Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln, wie das Landgericht Berlin und das Kammergericht Berlin, die diese Straftaten von Reiner Hömig nutzen so gegen mich missbrauchen. Ich habe aber Beweise, wie Zeitungen und Buch-Veröffentlichungen vorgelegt u.w., die beweisen, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz im Studio war, Herr Zimmermann mit mir in einem Geschäftsverhältnis stand! Zeugnis: Birgit Lenzen aus Gerolstein, und den Mäzen Horst Mester aus Dortmund und den BVB den Gerichten genannt, die nie vorgeladen wurden.
Mit der Übergabe des Masterbandes an das hier produzierende Unternehmen NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn 1977 gefertigte Liedes trägt die Legitimierung und Verwertung des Liedes und war ohne viel Aufwand zur Rechtsfrage zu klären!
Wenn die Rechtslage so einfach zu entscheiden ist, nur ich das Urheberrecht nicht verstehe, so unsinnige Klagen und Rechtsmittel begehe, wie der Richter meinte, wieso muss der Urheber, der in meinem Namen das Lied „Heja BVB“ produzierte, Herr Hömig lügen, und Gerichtsverfahren über Jahre geführt werden, die eigentlich nicht notwendig waren, weil ich einfach nach Recht und Gesetz der Nutzungs- und Verwertungsrechte hätten entzogen werden können. Die Gerichten treiben ein hinterhältigen im großen Aufwand der Lügen und gelogenen und irreführenden Strategien, die das Recht beugen und umgehen, meine Vernichtung voran. Die Lüge von Herrn Hömig soll die Rechtsstellung zu seinen Gunsten forcieren?

Der Sänger war: Karl-Heinz Bandosz! Eine andere Lied Variante gibt es nicht. Es mag Coverversionen geben, aber nicht das selbe Lied mit dem Sänger Karl-Heinz Bandosz als Phantom nur mit einem Chor!
Die Richter haben sich diese Straftat von Herrn Hömig zu eigen gemacht. Vielmehr soll ich umfassende widerlegende Beweise vortragen, die diese Lüge, der Sänger Karl-Heinz Bandosz sei überhaupt nicht im Studio gewesen und somit hat er das Lied nicht eingesungen, was als wahr deklariert wurde, was überhaupt nicht widerlegt werden muss, wie ich diesen unwahren in Lug und Betrug vorgebrachten Aussagen nicht widerlegen kann, so von Herrn Hömig selbst zu seiner Lüge ein Beweis liefert, dass ich die Rechte habe, da er ansonsten nicht hätte Lügen müssen.
Diese Aussage des Zeugen Hömig war bereits ein Beweis, dass mir die Rechte zum Lied seit 1977 zustehen und zustanden. Diese nachweisliche falsche Aussage durfte nicht gegen mich in Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt genutzt werden und hätte von sich aus, gerade wegen der Verweigerung von Prozesskostenhilfe, einer Rechtsvertretung bedurft, die aber genau deswegen versagt wurde, um so zu dieser rechtswidrigen Entscheidung, mir meint die Nutzungs- und Verwertungsrechte entziehen zu können, meinte zu kommen.
Unter jeglicher Rechtslage liegen hier Verfahrensfehler vor und weiter Lug und Betrug, die gegen mich seitens der Gerichte zu Unrecht und sozialer, finanzieller Not geführt haben und genutzt wurde, um mich finanziell und wirtschaftlich zu ruinieren und der Rechte zu entziehen.

Herr Hömig soll in diesen Methoden von den Rechtsverletzungen der GVL ablenken und die Drecksarbeit, mich fertig zu machen, übernehmen, um von der pauschal erhobenen rechtswidrigen GVL Vergütungsform für Musiktitel aus den Musikcharts und Mainstream-Medien, die nutzungsbasiert hätten erfasst und erhoben werden müssen, abzubringen, in dem Herr Hömig mir die Rechte im Komplott aller Staatsgewalten in jeglicher Form entreißt.
Die Bundesrepublik Deutschland verletzt massiv so Grund- und Menschenrechte, werter Herr Bundeskanzler, Herr Friedrich Merz, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundestagspräsidentin Frau Julia Klöckner und die Justizministerin Frau Stefanie Hubig, die sich nicht hinter der Gewaltenteilung „verstecken können, da sie nicht mehrExistiert, und gewährt somit keine fairen Gerichtsverfahren mehr und missachtet die Gewaltenteilung.
Hiernach sind alle benannten wie unbekannte Personen in der Sache strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen.
Manfred Wehrhahn
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