
Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
30. Mai 2026
Gegen den Beschluss des Landgerichtes Köln legen die Beklagten die sofortige Beschwerde ein.
Gründe.
Die Richter am Landgericht Köln: Dr. Barth, Heck und Dr. Kronenberg, sind meiner Person gegenüber voreingenommen und handeln strafrechtlich, weil ich sie massiv berechtigt ,wie das gesamten Judikative, angreife.
14 O 141/25 Landgericht Köln – Termin 29. Mai 2026
Zum Rechtsmittel und Richterablehnung zum Termin 29. Mai 2026 gegen die Verfahrensführung.
Die Komplott-Methoden setzen sich fort! Der vorsitzenden Richter widersprach sich zu den Recht mehrfach. Die Länge der Verfahren, wie mit einer Rechtsvertretung und den Lügen und Betrügereien des „Zeugen“, Reiner Hömig, der eigentlich der Betrüger bzw. Beklagte ist, belegen, dass eine komplexe und umfassende Rechts-Kenntnis zur fachlichen Verteidigung notwendig ist und belegen weiter, dass ich hätte von einem Rechtsanwalt vertreten werden müssen.
Der vorsitzende Richter äußerte, dass ich zu meinen Vorbringen vom Urheberrecht keine Kenntnisse habe. Ja, das mag sein. Es hätte deswegen Prozesskosten-Hilfe gewährt werden müssen. Ungeachtet der von mir nicht verstandenen Rechtskenntnisse, hat Herr Hömig aber seine Rechte sodann nicht wahrgenommen und sie fast 50-zig Jahre zu meiner Nutzung und Verwertung geduldet und rechtlich gestützt. Herr Hömig hat hiernach in Passivität und Zustimmung, dass ich die uneingeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ habe, mir die Rechte zugesprochen. Herr Hömig war zu allen Veröffentlichungen des Liedes „Heja BVB“ als Tonträger CD, DVD, Single, Download, Streaming, auch in Lizenzierung an Dritte über die erhaltenen GEMA-Vergütungen informiert gewesen. Er hat nie schriftlich wie verbal dies kritisiert oder die Rechtsfrage infrage gestellt.
Recht muss verständlich, nachvollziehbar, wahrgenommen und durchsetzbar sein. Wer auf seine Rechte in Passiva verzichtet oder erst zur Unzeit nach fast 50-zig Jahren, wegen einer Strafvereitelung eines Dritten, zu deren Gunsten, meint diese mir nie gewährt zu haben und ich nie hierauf einen Rechtsanspruch gehabt habe, der begeht eine Straftat der Täuschung, des Betruges und einer Falschaussage.
Es wurde ein Urteil bzw. eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes von Köln zitiert, dass sehr sauber und genau in der Sache geurteilt habe, dass ich die Rechte wohl seit 1977 nicht habe. Mir selbst liegt das Urteil, die Entscheidung aber nicht vor. Dies trotz, selbst wenn die Rechte nur passiv legitimiert gewährt worden wären, und dies sind sie zu mindestens, hätte eine an 50-zig Jahren andauernden Nutzung meinerseits, eine formelle schriftliche Auflösung der Verwertung und Nutzung des Liedes geben müssen. Herr Hömig kann nicht so tun, als hätte ich in betrügerischer Absicht unter seiner Unterstützung und Förderung seit 1977 zur Klage und zum Lied gegen die GVL strafrechtlich dieses Lied genutzt. Wenn es so gewesen wäre, dass ich strafrechtlich gegen Urheber und Nutzungs- und Verwertungsrechte verstoßen hätte, hätte Herr Hömig früher diese Nutzung und Verwertung beanstandet. Da dies nicht vorlag, dass ich die Rechte missbräuchlich nutze und verwertete, bedurfte es keiner schriftlichen Auslösung der Nutzungs- und Verwertungsrechte. Aber, da ich die Idee und die Produktion des Liedes trug, standen mir die Rechte aktiv legitimiert zu, wie dies Herr Hömig mir auch fast 50-zig Jahren zugestanden hat..
Nein, nicht Herr Hömig muss seine bereits belegten betrügerischen, falschen Zeugenaussagen selbstschuldnerisch sich eingestehen, so das Gericht, und das Gericht sie erkennen, sondern ich soll beweisen nach 50-zig Jahren, dass ich die Nutzungs- und Verwertungsrechte redlich erworben habe, was natürlich wegen des Todes des Sängers, Karl-Heinz Bandosz und Herbert Zimmermann, nicht so einfach ist, weil nach dieser Zeit, was auch nicht berücksichtigt und gewertet wurde, ich in Beweisnot bin, was hier trotz der Lügen und Betrügereien von den Gerichten: Landgericht Köln und Oberlandesgericht Köln, Rechte verletzend gegen mich genutzt wird. Ich habe aber Beweise, wie Zeitungen und Buchveröffentlichungen vorgelegt u.w., die beweisen, dass der Sänger Karl-Heinz Bandosz im Studio war, Herr Zimmermann mit mir in einem Geschäftsverhältnis stand. Zeugnis: Birgit Lenzen aus Gerolstein, und den Mäzen Horst Mester aus Dortmund und den BVB benannt, die nie vorgeladen wurden.
Mit der Masterband-Übergabe von dem mir abhängigen Produzenten, Reiner Hömig, an das Unternehmen damals NEW BLOOD Schallplatten Manfred Wehrhahn gefertigtes Lied „Heja BVB“, der als Urhebers des Liedes mir auch diese aktiv Legitimierung zuspracht, sind unter den Rechte tragenden Label uneingeschränkt übertragen! Die Entscheidung, wer die Rechte der Nutzung und Verwertung des Liedes inne hat, ist ohne viel Aufwand nach Rechtsfragen zu beantworten!
Das Phantom-Lied mit dem Hömig Chor, bzw seiner Crew kann niemals mit dem Originallied Vinyl-Single „Heja BVB“ Lied identisch sein. Er hat selbst seinen Anwalt eine Lüge aufgetischt, die falschen Interpreten-Angaben gegeben: Sänger Karl-Heinz Bandosz.
Die 14. Kammer des Landgerichtes Köln ist zu keiner zeit dieser Straftat nachgegangen und hat mich darüber auch nicht aufgeklärt. Die Richter haben sich diese Straftat zu eigen gemacht. Vielmehr soll ich nach fast 50-zigen Jahren umfassende widerlegende Beweise zu den Lügen vortragen, die Widersprüche bzw . die bewiesenen Lügen zu der Zeugenaussage von Reiner Hömig widerlegen.
Dass die bereits wahrnehmbare Falschaussage eine Straftat trug, wurde hinge-nommen und vom Gericht akzeptiert und durch die Verweigerung über die Prozess-kostenhilfe einen Rechtsanwalt dem Verfahren beizuordnen, die Vollendung des Betruges bedient. Die Lüge „durfte“ so nicht genutzt werden, da so das Verfahren in seien Entscheidungen auf Lug und Betrug basiert, die Lüge und die Betrugsabsicht durften nicht als wahr deklarieren werden auch dann nicht, wie ich diesen unwahren in Lug und Betrug vorgebrachten Aussagen diese widerlegen muss, da durch die Lüge so der Beweis erbracht ist, dass ich die Rechte zum Lied „Heja BVB“ habe.
Diese Aussage des Zeugen Hömig war bereits ein Beweis, dass mir die Recht zum Lied seit 1977 zustehen und zustanden. Diese falsche Aussage durfte nicht gegen mich geschöpft werden und hätte von sich aus, gerade wegen der Verweigerung von Prozesskostenhilfe, die diesen Verfahrensmissbrauch erst ermöglichte, zum Schutz von Rechtsverletzungen mein Klage-Gebären entsprechen müssen. Die Äußerung des Zeugen Hömig, dass die Interpreten-Angaben darauf bezogen sind, dass der Chor seiner Crew das Lied deswegen eingesungen haben soll, zu mir nie wirksame Marketingmaßnahmen, wirft die Frage auf, um was für Marketingmaß-nahmen es sich gehandelt habe soll?
Unter jeglicher Rechtslage liegen hier Verfahrensfehler vor und weiter Lug und Betrug, die gegen mich seitens der Gerichte geschöpft und genutzt wurden, um mich finanziell und wirtschaftlich zu ruinieren und der Rechte zu entziehen.
Herr Hömig soll in diesen Methoden von den Rechtsverletzungen der GVL ablenken und die Drecksarbeit, mich fertig zu machen, von meiner Forderungs- und Feststel-lungsklage, wegen der rechtswidrigen Vergütungsform der pauschalen Abgeltung an Unberechtigte aus den Musikcharts und Mainstream, abzubringen, in dem Herr Hömig mir die Rechte im Komplott aller Staatsgewalten in jeglicher Form entreißen soll.

Die Bundesrepublik Deutschland verletzt massiv Grund und Menschenrechte der Würde, der Unversehrtheit und auf rechtsstaatliche faire Verfahren und missachtet die Gewaltenteilung.
Hiernach sind alle benannten wie unbekannte Personen in der Sache strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen.
Manfred Wehrhahn
Wenn die AfD verboten bzw. als Verfassungsfeindlich einzustufen ist, dann aber auch die etablierten Parteien, wie dies sich in meinem Rechtsfall belegt.
Mehrere Landesverbände der AfD gelten laut Landesverfassungsschutz bereits seit Längerem als „gesichert rechtsextreme Bestrebungen“ – darunter Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Sommer 2025 stufte der Verfassungsschutz auch die AfD Brandenburg als „gesichert rechtsextrem“ ein und im Februar 2026 folgte die AfD Niedersachsen.

Fünf Gründe, warum ein AfD-Verbot jetzt geprüft werden muss:
1. AfD hat aktive Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen
Die Partei pflegt nachweislich enge Kontakte mit anderen rechtsextremen und neonazistischen Parteien und Gruppen – wie der Identitären Bewegung und der NPD. Die Positionen sind oftmals deckungsgleich.
Bei der Bundestagswahl holte die AfD rund 20 Prozent und zieht mit 152 Abgeordneten ins Parlament ein. Die neue Fraktion ist ein Sammelbecken der dunkelsten politischen Ansichten – vom SS-Verharmloser bis hin zum selbsterklärten „freundlichen Gesicht“ des NS.

Ein Verbot würde der AfD nicht nur ihre Finanzierung entziehen – die Rechtsextremen müssten auch alle Mandate im Bundestag und in den Landtagen aufgeben. Sie hätten deutlich weniger Möglichkeiten, Hass, Hetze und Lügen zu verbreiten. Und Parteien, Regierung und die Zivilgesellschaft bekämen die Chance, zumindest einen Teil der Anhänger*innen wieder für unsere Demokratie zu gewinnen.
2. AfD will Demokratie von innen heraus zerstören
Natürlich muss eine Demokratie rechte Positionen aushalten können. Doch Beispiele aus der Vergangenheit zeigen deutlich, wie die AfD parlamentarische Machtpositionen gezielt nutzt, um unsere Demokratie zu sabotieren: Als Vorsitzender des Rechtsausschusses sorgte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner beispielsweise für Skandale und Chaos im Ausschuss, provozierte mit verbalen Entgleisungen und blieb den Sitzungen oft fern. Immer wieder fiel er durch antisemitische und rassistische Äußerungen auf. 2019 wählten die Mitglieder des Rechtsausschusses Brandner als Vorsitzenden wieder ab – ein bisher einmaliger Vorgang.
Der AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler legte 2024 den Thüringer Landtag lahm, indem er trotz wiederholter Aufforderungen aller Fraktionen nicht über die Anträge anderer Parteien abstimmen ließ. Die Sitzung des Landtags musste ergebnislos abgebrochen werden. Erst ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts konnte die Blockade beenden.
3. AfD hat sich zunehmend radikalisiert
Die AfD hat sich zunehmend radikalisiert. AfD-Politiker:innen äußern sich immer wieder abwertend über Minderheiten, wie Migrant*innen, Muslime oder LGBTQ+-Personen. Während das Wort „Remigration“ anfangs noch offiziell vermieden wurde, steht es jetzt sogar im Wahlprogramm der Partei.
AfD-Politiker*innen verharmlosen wiederholt den Nationalsozialismus – und verletzen damit einen Grundpfeiler des demokratischen Selbstverständnisses der Bundesrepublik. Ihr Ziel: Die Geschichte umdeuten und die deutsche Verantwortung für die Nazi-Verbrechen herunterspielen, um ihre völkische Ideologie zu verbreiten.
4. AfD inhaltlich stellen reicht nicht
Gegner*innen eines AfD-Verbotes argumentieren zu Recht, dass ein Parteiverbot die Einstellungen ihrer Unterstützer*innen nur bedingt verändern würde. Sie empfehlen, die AfD inhaltlich zu stellen – oder sie sogar regieren zu lassen und so zu entzaubern. Doch die konstant hohen Umfragewerte der AfD oder die Wiederwahl von US-Präsident Donald Trump zeigen: Es wäre naiv, alleine auf diese Strategie zu setzen.
Nach der Bundestagswahl ist die AfD zweitstärkste Kraft. Die Gefahr, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzt, wird immer größer. Wie groß diese Bedrohung ist, zeigt sich mit Blick auf die Bundesländer: In den Landtagen von Thüringen und Brandenburg verfügt die AfD über ein Veto-Recht, die sogenannte Sperrminorität. Wichtige Entscheidungen kann sie so blockieren.
5. Immer mehr Politiker*innen für AfD-Verbot
Die Frage nach einem AfD-Verbot wurde schon oft diskutiert. In der letzten Legislaturperiode hatten 124 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linke um eine Mehrheit gerungen; leider vergeblich. Auch immer mehr Unions-Politiker*innen sprechen sich für ein Verbot aus. Campact appelliert daher direkt an Friedrich Merz (CDU) und fordert die Prüfung eines AfD-Verbots.
Einige Unions-Politiker, zum Beispiel Jens Spahn, hatten vor Kurzem gefordert, die AfD wie eine normale Partei zu behandeln und ihnen wichtige Posten des Ausschussvorsitzenden zu überlassen. Spahn musste seinen Fehler einsehen und ruderte zurück.
AfD-Verbotsverfahren jetzt
Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert einer Demokratie. Nach den Enthüllungen rund um das Potsdamer Geheimtreffen forderte Campact bereits ein Verbot der AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die AfD-Landesverbände in diesen drei Bundesländern galten schon länger offiziell als „gesichert rechtsextrem”. Über 600.000 Menschen unterzeichneten den Campact-Appell. Mehr als 350.000 Menschen fordern mit Campact die Prüfung eines Verbots der Bundespartei. Doch auch darüber hinaus eröffnen sich jetzt neue Möglichkeiten.
Ein Weg, um Faschisten wie Björn Höcke zu stoppen, wäre ihnen das Recht auf Wählbarkeit zu entziehen. Mehr als 1,6 Millionen Menschen haben eine entsprechende Petition auf WeAct, der Petitionsplattform von Campact, unterzeichnet.
Hürden für Parteiverbot sind hoch
Ein Parteiverbot ist ein drastischer Schritt – deshalb können es nur Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung beantragen. Das Bundesverfassungsgericht hat in früheren Urteilen strenge Kriterien für ein solches Verbot entwickelt. In der Vergangenheit waren bisher nur zwei Anträge erfolgreich. 1952 erklärte das Bundesverfassungsgericht die SRP (Sozialistische Reichspartei) als verfassungswidrig, da sie die Demokratie abschaffen wollte. Vier Jahre später wurde die KPD, die Kommunistische Partei Deutschlands, verboten.
Die Partei muss in ihrer Gesamtheit verfassungsfeindlich sein sowie systematisch und gezielt die Menschenwürde oder die Kernelemente von Demokratie und Rechtsstaat bekämpfen. Das neue Gutachten des Verfassungsschutzes weist klar in diese Richtung.
Damit ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben kann, braucht es vorher eine sorgfältige und umfangreiche Prüfung, ob die Kriterien für ein Parteiverbot erfüllt sind und bewiesen werden können. Das muss die Bundesregierung jetzt anstoßen.
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Ich finde es unredlich mit Begriffen wie Rechtsradikal usw. um sich zu schmeißen. Es bedarf eine sachliche Diskussion darüber, wie die Führungsspitze der AfD die schwerwiegenden Probleme in Deutschland, die die etablierten Parteien nicht in den Griff kriegen bzw. vielmehr herbeigeführt haben, erfassen und beseitigen will, die natürlich zu ihrer Beseitigung keine Grund- und Menschenrechte verletzen dürfen. Ich gehe davon aus, dass hier die Nadel im Heuhaufen von Äußerungen, die man auch den rechten Gedankengut zurechnen kann, gesucht wird oder Äußerungen usw. falsch interpretiert werden. Übrigens, war nicht im Automatismus alles zur Hitler-Zeit schlecht, kriminell und grund- und menschenrechtsverletzend.
Heute wird eine Politik betrieben, die von Freiheit und Gerechtigkeit spricht, aber nicht wirklich gewährt werden. Deutschland ist das Welt-Sozialamt, der größte Nettozahler der EU und der zweit höchste Beitragszahler der Vereinten Nationen, um so einen friedfertigen und humanen Eindruck zu hinterlassen, hinter dem aber die Grund- und Menschenrechte z. B. faire und rechtmäßige Gerichtsverfahren in Deutschland kritischen Staatsbürgern versagt werden, wenn Eliteinteressen im Raum stehen.
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