VERFASSUNGSBESCHWERDE

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

gegen

Deutscher Bundestag
Der Präsident
Platz der Republik 1
11011 Berlin

-WP 31/17 –

wegen

Duldung und eigener massiver Rechtsverletzungen und Straftaten einer staatsfeindlichen Judikative und Legislative waren die Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN nicht zu den Bundestagswahlen zum 19. Deutschen Bundestag zuzulassen, wie jetzt diese Wahl zu annullieren ist.

Gründe:

Die in der Beschlussempfehlung genannten Abweisungsgründe sind unzutreffend und im Gesetzeskontext unzulässig und bewusst falsch dargestellt worden! In den Mahnverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Bundestagspräsidenten im Aktenzeichen des Mahngerichtes Euskirchen 16-4659562-0-5 und eigenen Geschäfts-Nr.  ZR 2/1-1301-17-037, Pet 4-18-07-360-027601a wurden zu den Verfahren hinreichende, wie zu der eingereichten Verfassungsbeschwerde hier dem Bundesverfassungs-gericht unter dem Aktenzeichen: 2 BvR 1349/17, 2 BvQ 30/17 und zu einer Vielzahl weiterer Verfassungsbeschwerden, die alle samt im Tenor uniformiert, standardisiert und nichtssagend also ohne Begründungen, damit der Bürger kein Rechtsempfinden zu den Grund- und Menschenrechten entwickeln kann, zum Beschwerdegegenstand abgewiesen, umfangreiche Beweismittel, Belege und Zeugenaussagen vorgetragen, die eine Annullierung der Bundestagwahlen zum Deutschen Bundestages 2017 verlangt und die Gewählten bzw. Abgeordneten aus den vorgenannten Parteien als verfassungsfeindlich einstuft. Es ist der Beweis erbracht, dass das, was unter anderem der nachfolgend zitierte Staatsrechtler behauptet, der Realität entsprich. Und zwar bereits soweit, wie diese auch von Richter Fahsel gemachten Behauptungen ihm weder untersagt wurden und auch soweit, wie diesen vorgeworfenen Straftaten von Richterkollegen nicht nachgegangen wurde. Also die Straftaten vereitelt wurden. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Kenntnis dieser Straftaten der Rechtsbeugungen und Strafvereitlungen im Kollektiv mit den anderen Staatsgewalten, diese deckten und begangen haben, hatten, haben so massiv rechtlich nicht vertretbar die Fundamente unserer Verfassung verletzt und missachtet, so dass sie aus dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag der Bundesrepublik Deutschland zu entfernen sind!

Die Straftaten und Amtsträgerverletzungen von Richtern, Staatsanwälten und selbst vom eigenen Mandat mandatierte Rechtsanwälte begangen ungestraft Mandatsverrat, der Rechts-beugungen, Strafvereitlungen im Amt usw., um einen Systemkritiker massiv existenziell zu vernichten, sprich diese Straftaten werden von der Judikative wie den anderen Staatsgewalten verübt und gedeckt, wie der Deutsche Bundestag und das Bundesverfassungsgericht Partei in der Sache sind aber in dieser Funktion als Beschuldigte über ihre Ablehnung meinen höchst selbst unparteiisch entscheiden zu können! Das Staatssystem und vorgenannte Parteien belegen sich so, dass sie gegen unsere Verfassung verstoßen und das Bundesverfassungsgericht diese nicht hätte zu der Bundestagswahlen 2017 zulassen dürfen. Es ist soweit klar, wie diese Verfassungsbeschwerde entschieden wird. Wie vorgesagt, wird sie  standardisieren abgewiesen! Wie zuvor geschildert, uniformiert ohne Begründungen soweit im Tenor, die Verfassungs-beschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen! So einfach können in Deutschland Grund- und Menschenrechtsverletzungen weggefegt werden.

Es hat den Eindruck, dass grundsätzlich diese Rechte als Bollwerk gegen die vom Westen propagierten Schurkenstaaten, dort verletzt, eingesetzt werden aber selber hinter dieser Fassade diese massiv verletzt werden. Soweit bringt es nichts, wenn man im Westen diese Verletzungen einklagt, weil sie hier in der Fassade von Gerechtigkeit und Freiheit eingehalten würden. Wie einst die Kreuzzüge Gottes Wort mit Blut in die Welt trugen, so trägt der Westen seine Freiheitsrechte in die Welt als der Gute aber aus materialistischen Gründen in Gier nach Macht, Ressourcen usw. Die westlichen Staaten machen nicht frei, sondern genau das Gegenteil davon. Nur die Ketten sind aus Glas, man sieht sie nicht, sondern verliert sich in ihnen. Der Gerichtshof für Menschenrechte handelt genau in diesem Sinne. Nach einem Jahr werden alle nicht angenommene Klagen vernichtet, und das ist die Mehrzahl, damit die Menge der Klagen aus westlichen Sphären wegen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte schnell wieder aus den Geschichtsbüchern verschwinden bzw. dort erst gar nicht landen, werden diese vom hohem Hause für Menschenrechte alle als unsinnig und willkürlich eingestuft.

Dieses Mahnverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wird seit Monaten einfach zum Antrag auf Vollstreckung nicht bearbeitet! Dem Kläger wird rechtliches Gehör versagt! Die politische Strategie ist, dass man Systemkritiker gegen Wände laufen lässt oder/und denunziert!

„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

Mahatma Gandhi

Der Erlass eines Mahnbescheides gegen die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 400.000,– € wegen Amtsträgerverletzungen auf Schadensersatz wurde in Routine formell und gängig rechtsgemäß unter der Gewähr von Prozesskostenhilfe vom Mahngericht Euskirchen gewährt und bewilligt! In dem Moment, dass diese Mahnsache gerichtsanhängig wurde und nicht mehr Justizangestellte in der Sache involviert waren, war es plötzlich vorbei mit dem rechtsstaatlichen Prinzip!

Der Ablauf des Mahnverfahrens:

Das gerichtliche Mahnverfahren ist im §§ 688 ff. ZPO geregelt und ist nicht zu verwechseln mit dem außergerichtlichen Mahnverfahren etwa durch das Unternehmen selbst oder durch Rechtsanwälte. Es ist ein zivilrechtlich vereinfachtes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen. Der Gläubiger kann so beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen. Dieses Mahnverfahren ist nur für Geldforderungen in Euro möglich. Es ist insbesondere dann geeignet, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Schuldner hierzu Einwendungen gegen die Forderung erhebt.

Das gerichtliche Mahnverfahren und dessen Ablauf im Einzelnen:

1. Das gerichtliche Mahnverfahren beginnt mit einem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Der Antrag kann sowohl vom Gläubiger selbst, als auch von dessen Prozessbevollmächtigtem gestellt werden. Für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids müssen immer amtliche Vordrucke verwendet und ausgefüllt werden. Der Antrag wird dann an das zuständige Mahngericht versandt und der Mahnbescheid nach formaler Prüfung durch das Mahngericht erlassen.

2. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner bzw. Antragsgegner förmlich per Post zugestellt. Er enthält die Mitteilung darüber, welche Person bzw. welches Unternehmen welche Forderung gegen ihn erhebt. Der Antragsgegner hat nun innerhalb einer Frist von 2 Wochen (seit dem Tag der Zustellung) Zeit, den Anspruch des Gläubigers zu bezahlen oder beim Mahngericht Widerspruch einzulegen.

3. Sofern der Schuldner den geforderten Geldbetrag und sämtliche Verfahrenskosten zahlt, wird das Verfahren eingestellt.

4. Widerspricht der Schuldner gegen den Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen, dann kommt es im weiteren Verlauf zu einem Zivilprozess. Hat der Antragsgegner keine Zahlung geleistet oder ist diese nur unvollständig erfolgt, kann der Gläubiger nun (innerhalb einer Frist von 6 Monaten) einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen.

5. Der Vollstreckungsbescheid wird dann entweder vom Gericht selbst per Post zugestellt, oder der Antragsteller kann die Zustellung per zuständigen Gerichtsvollzieher.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!
„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.

Alle bisherigen, auf die Sie sich berufen, dass die Rechtslage klar sei, Klagen, Urteile und Entscheidungen unterliegen somit der latenten Rechtsbeugung usw. und sind somit rechtsunwirksam. Sie hier zum Verfahren anzuwenden, würde diese anzunehmenden Straftaten weiterführen.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ –

Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Hiernach sind in den Deutschen Bundestag Volksvertreter gewählt worden, die dort wegen vorgenannter Duldungen und in Mittäterschaft von staatsfeindlichen und kriminellen Handlungen dort nach unserer Verfassung nicht hingehören.

Unter dem Link:

https://www.youtube.com/watch?v=yAQK291aSAg&feature=share

wird der Wahlausschluss der etablierten Parteien statistisch repräsentativ vom User, wie folgt, dargestellt: 202.100 Aufrufe – 4.892 Zustimmungen – 296 Ablehnungen!

Das Volk will zu einem Großteil die vorgenannten Parteien nicht mehr im Deutschen Bundestag vertreten sehen!

Manfred Wehrhahn