Das Bundesverfassungsgericht teilte mir mit, dass meine Verfassungsbeschwerde zum bisherigen Aktenzeichen:
AR 792/18
nunmehr in das Verfahrensregister unter dem Aktenzeichen:
2 BvR 177/18
eingetragen und der zuständigen Richterkammer zur Entscheidung vorgelegt worden sei.

BScan_20180129_165849undesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

29.01.2018

Verfassungsbeschwerde

gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes NRW, VerfGH 10/17, gegen die Landtagswahlen NRW 2017 vom 16.01.2018.

Dem Beschwerdeführer wurden durch die Organe bzw. Gewalten der Bundesrepublik Deutschland wiederholt in Duldung durch das Verfassungsorgan dem Deutschen Bundestag seine Grund- und Menschenrechte hier die Gewähr rechtsstaatlicher Verfahren massiv verletzt.    

Scan_20180129_170149Dem Beschwerdeführer wurden durch Rechts-beugungen von Richtern und in Strafvereitlungen von Staatsanwälten die existenziellen Lebens-grundlagen genommen und vernichtet. Der Beschwerdeführer konnte als „Irrer“, psychisch Gestörter usw. und sonstiger öffentlich gestellter Beleidigungen denunziert werden, wie dies Russland, China und einst der DDR zugerechnet wurde, ohne dass dieser einen angemessen Schadensersatz und ein Schmerzensgeld für die Vernichtung seiner beruflichen Lebensgrundlage erhalten hätte. Mit einem Irren will schließlich keiner Geschäfte machen.

Der Deutsche Bundestag ist so weit darüber informiert, wie die nach unserer Verfassung zu gewährende Gewaltenteilung aufgehoben ist. Dieser hier anhängig geschilderte Sachverhalt hätte in einem Rechtsstaat nicht stattfinden können. Es handelt sich auch um keinen Einzelfall der politischen Verfolgung, wie die Rechts-wissenschaft und Richterkollegen höchst selbst belegen. Vielmehr sind alle gegen dieses verbrecherische Staatssystem gerichteten Verfahren in ihrer Beurteilung und ihren Beschlüssen rechtwidrig, weil eben genau diese systemwiderkonformen ihre eigenen Straftaten von ihnen gedeckt wurden/werden. Die Einhaltung und Berücksichtigung irgendwelcher Gesetze, Vorschriften, Formalien usw. zur Prüfung über die Rechtmäßigkeit der Landtagswahlen NRW 2017, dass der Beschwerdeführer sein unglaubwürdiges Vorbringen nicht substanziiert hätte und im Mangel kollegialen Zustimmungen von 50 Mitstreitern, was soweit überhaupt nicht zutrifft, der Beschwerdeführer hat auf YouTube ein Video gleichen Inhaltes eingestellt, das 186.285 Aufrufe, 4.525 Zustimmungen und 280 Ablehnungen erhielt, waren entbehrlich. Die Kriterien seien nicht erfüllt und die Begründungen des Beschwerde-führers unglaubwürdig, ist hier  entbehrlich, da grundsätzlich zur Verfolgung von Straftaten keine Formalien des Anzeigenden erfüllt werden müssen, da die beschuldigten, bewiesen und belegten staatskonformen Straftaten durch die Exekutive zu verfolgen sind, führen hier Beleg, dass die Bundesrepublik Deutschland sich dieser nicht nur vom Beschwerdeführer in Beweis und Beleg vorgetragenen Rechtsverletzungen dieses System gerade nicht zuwendet, anklagt und verfolgt, sondern unter den Missbrauch des Rechts diese Rechtsverletzungen untern Teppich kehren will.

Die etablierten Parteien im Deutschen Bundestag, in den Landtagen und Kommunen haben in Kenntnis, ja, ihren Verstrickungen in dieses kriminelle und staatsfeindliche System durch Untätigkeit und wegen Duldung des Rechtsmissbrauches der Judikative in Rechtsbeugung und Strafvereitlung sich selbst ein Beleg erzeugt, in dem sie dort in den Gewalten ihre Fäden ziehen und Einfluss nehmen. Wenn ein Rechtssystem soweit zulässt, dass einen Staatsbürger unter unterschiedliche Mechanismen der Lebensgrundlagen in Lug und Betrug wider aller Rechte politisch beruflich und existenziell vernichtet werden kann, dann haben sich die Volksvertreter/Abgeordneten ebenso in den Landesparlamenten der Rechtsbeugung usw. schuldig gemacht. Sie waren zu den Wahlen nicht zuzulassen.

Die etablierten Parteien waren nicht zu den Wahlen zuzulassen, da sie in diesen kriminellen Machenschaften selbst mit involviert sind und somit kein Rechtsstaatsystem dem Kläger gewähren, sondern ihn politisch verfolgen bzw. verfolgen lassen.

Manfred Wehrhahn