der_manfredSeelenmeyer zum Fall Manfred Wehrhahn / Köln

Haifische in der Musikbranche?

Eigentlich fing alles harmlos an … Trotz vieler Warnungen altgedienter Rock- und Popmusiker hatte der Deutsche Rock & Pop Musikerverband entschieden, den Schlager als musikstilistischen Unterbereich der Popmusik mit in den alljährlichen Deutschen Rock & Pop Preis zu integrieren. Und so musste es kommen, wie es kam: Auf dem 26. Deutschen Rock & Pop Preis 2008 auf der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen wurden auch drei Schlagerpreisträger geehrt (mit dem 1., 2. und 3. Preis).

Richtig ist, dass es Unstimmigkeiten zwischen dem vom Zeugen Härtl live Vorort Gehörten, Wolf Martis sei der 1. Preis in der Kategorie deutscher Schlager männlich zugesprochen worden, hier zur Urkunde, die einen anderen Künstler (Danny Street) auswies, gab.  Hier fiel schon auf, dass die eigenen Mitarbeiter des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. an ihrem Messestand die Urkunde, wie Herr Härtl behauptet, zur Nennung des Künstlers Wolf Martis an ihn aushändigten. Später wurde dann behauptet, dass er sich verhört habe! Diese Urkunde deutscher Schlager männlich, war in einem verschlossenen Kuvert an ihn aushändigt worden. Nach dem Öffnen stand da aber nicht, wie der Zeuge Härtl und die Mitarbeiter des Verbandes höchst selbst feststellen mussten, nicht der Sieger Wolf Martis sondern Danny Street. Sie war von Wolfgang Petry unterschrieben. Dieser Siegertitel von Danny Street wird nie irgendwer hören noch wird dieser jemals genannt! Es gibt und gab ihn nie! 

Und so wurden diese Preisträger feierlich von der Moderatorin der Reihe nach genannt und verlesen: Sie begann mit dem 3. Preisträger, dem Schlagersänger Wolf Martis. Um die Spannung zu erhöhen, ging es weiter über den 2. Preisträger Armin Stöckl zum 1. Preisträger Danny Street. Die ca. 2000 anwesenden Musikgruppen und Musiker jubelten und gaben ihren Schlagerkollegen das Gefühl, dass sie dazugehören. Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband filmte die gesamte Veranstaltung mit vier verschiedenen Kameras aus vier verschiedenen Positionen. Der Filmmitschnitt der Preisverleihung wurde auf die DRMV-Internetseite www.musiker-online.tv gestellt.

Nach Aussage des Zeugen Härtl, was die Aushändigung der Siegerurkunde durch die eigenen Mitarbeiter untermauert, gingen auch diese wohl davon aus, dass Wolf Martis obsiegt hatte, wie Herr Härtl sich auch nicht verhört haben konnte. Die vorgenommene Änderung durch Herrn Seelenmeyer des Siegers zu vorgenannten Kategorie und entgegen der Jury drang wohl Interna nicht durch, so dass es zu dieser Auffälligkeit überhaupt kam! Das als Beweismittel dienende vorweg auf der Webseite des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes eingestellte Video, dass ich bereits vorweg zur Rücknahme meines Artikel von Herrn Seelenmeyer gefordert hatte,  weil die ganze Veranstaltung von 3 Kameras aufgenommen worden war und Herr Seelenmeyer die Unterlassung der wahren Siegerfolge-Behauptung einklagte, meinte er, diese Sequenz nicht rausgeben zu müssen, um die Moderation überprüfen zu können, die die Behauptung von Herrn Seelenmeyer wohl widerlegt hätte, wurde soweit in Folge daraufhin dieses jetzt eine Moderation wieder gebende, so wie Herr Seelenmeyer behauptet hatte, dass die Siegerfolge war, dass dem Gericht vorzulegende Video einem staatlich zugelassenen Gutachter vorgelegt. Dieser sah sich auch die anderen Videosequenzen auf der Webseite des Deutschen Rock & Pop Musikerverbandes e. V. an wie natürlich das Beweisvideo. Er kam zu einer für Herrn Seelenmeyer niederschmetternden fachkompetenten Feststellung:

Das Video kann nicht mit dem selben Vorort-Equipment aufgenommen worden sein, weil es qualitativ viel schlechter sei zu den anderen Videosequenzen derselben Veranstaltung und darüber hinaus gibt es keinen Hintergrund, woraus man schließen könnte, wo die Videobilder überhaupt aufgenommen wurden. Das Gericht ging davon aus, dass die motionFX GmbH die von Herrn Härtl, dem nie untersagt wurde, diese angebliche falsche Behauptung wiederzugeben, abgegebene Behauptung sich  zueigen gemacht habe! Man stelle sich vor, da schildert eine Person einen Vorgang, der nicht der Wahrheit entsprechen soll trotz die Fakten eindeutig deren Ausführungen zusprechen, die eine andere Person zitiert und an Dritte weitergibt aber er dafür in Regress genommen wird. Es mag sein, dass derjenige, der diese Informationen weitergibt, den Wahrheitsgehalt überprüfen sollte, aber als die seinige Aussage hinzustellen und rechtlich zu untersagen, sie widerzugeben ohne den Urheber dieser Aussage diese zu versagen, scheint mir ebenso rechtlich sehr bedenklich. Eigentlich muss der, der unwahre, was hier nicht Unwahr ist, Behauptungen an Dritte verbreitet, dies untersagt werden aber nicht den, der sie in Nennung des Urhebers in die Welt trägt!

Was dann folgte, war allerdings eine absolute Farce: Ein Manfred Wehrhahn, in Kölner Insider-Kreisen genannt „der Schrecken von Köln“, der selber nicht an der Preisverleihung teilnahm, sondern in Köln mit seinem Label „Radar Music“ als Label und Verlag für Wolf Martis residierte, behauptete, dass die Moderatorin während der Preisverleihung in der Friedrichshafener Messehalle 2008 eindeutig Wolf Martis  als 1. Preisträger genannt und den eigentlichen 1. Preisträger Danny Street mit keiner Silbe im Finale erwähnt habe. Wehrhahn behauptete tatsächlich, dass es einen Künstler namens „Danny Street“ nie gegeben habe.

So ist es Herr Seelenmeyer!

Manfred Wehrhahn veröffentlichte diese von ihm selbst erfundenen „Wahrheiten“ am 16.12.2008 auf seiner Internetseite unter der Überschrift „Mauscheleien beim Deutschen Rock & Pop Musikerverband?“ Er berief sich dabei auf zwei Zuträger, und zwar den Co-Producer von Wolf Martis, Joe Härtl, und den Manager von Wolf Martis, Siegfried Lackner aus München.

Es schien mir schon zu diesem Zeitpunkt rein der Logik und der Wahrscheinlichkeit folgend unwahrscheinlich und unmöglich, dass die eigenen Mitarbeiter eine Urkunde aushändigten, so wie Herr Seelenmeyer behauptet, dass Herr Härtl sich verhört habe.

Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband sah das dann schon als vorsätzlich gezielte Rufschädigung an und verklagte Manfred Wehrhahn beim Landgericht Hamburg. Das Urteil des Landgerichts Hamburg fiel eindeutig aus: Im Urteil im Namen des Volkes verkündete das Landgericht Hamburg am 20.08.2009 gegen die Firma des Manfred Wehrhahn mit der gigantischen Bezeichnung „motionFX GmbH/Radar Music Multimedia Group“ (auch eine Form von Größenwahnsinn? es handelte sich hier tatsächlich um eine  winzige „Einmannfirma“) folgendes Urteil:

Die Firma bzw. ihr Eigner Manfred Wehrhahn wird verurteilt, bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zu einer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 Euro, Ordnungshaft höchstens zwei Jahre) verurteilt, ———————— Wehrhahn/Firma wird weiterhin dazu verurteilt, es zu unterlassen zu behaupten oder behaupten zu lassen und zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, folgende Behauptungen:

1.Am 15.11.2008 hat die Moderatorin auf der Musikmesse „My Music“ in Friedrichshafen beim Finale gesagt: „Jetzt kommen wir zur Kategorie Schlager! 1. Preis Wolf Martis, 2. Preis Armin Stöckl.“

2.Der Künstler Danny Street wurde mit keiner Silbe im Finale auf der „My Music-Messe“ genannt.

3.Zum Finale auf der „My Music-Messe“ hat es den Künstler Danny Street nicht gegeben.

Ja, Sie haben Recht! So viel das Urteil aus!

1. Nie wurde meiner Person untersagt, dies zu behaupten, sondern einzig der motionFX GmbH.

2. Warum hat die motionFX GmbH diesen Prozess verloren? Die motionFX GmbH hatte die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hauke Scheffler aus München das Mandat erteilt. Die motionFX GmbH hat diese Kanzlei von der gutachterlichen Wertung zum Video unterrichtet und gebeten, dies, wegen der Anwaltspflicht zu landesgeschichtlichen Verfahren, dem Gericht zur Kenntnis zu geben.

Und jetzt kommt der Hammer überhaupt. Soweit Herr Seelenmeyer nunmehr nicht mehr mit seinem Video durchdringen konnte, ja, dieses als Beweisfälschung sich zu erkennen geben und der Betrug um den Sieg ebenso ans Tageslicht bringen hätte können, wurde im Verrat des Mandates das streitig Video vom Mandatsträger Dr. Hauke Scheffler so dargestellt, als gäbe es die Vorort-Moderation wieder. Das Video zur Beweisführung vor den Hansatischen Landgericht Hamburg wurde schlicht von streitig zur Beurteilung eines Gutachters auf unstreitig durch das eigene Mandat Dr. Hauke Scheffler widerrechtlich und vorsätzlich vom deren Unterbevollmächtigten Rechtsanwalt Christoph Sommermeyer aus Kiel mal ebenso um-deklariert.

Manfred  Wehrhahn wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und rief wegen dieses verlorenen Gerichtsverfahrens das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg an, mit dem folgenden Urteil: „Die Berufung der Beklagten (Motion FX/Radar Music Multimedia Group/Manfred Wehrhahn) gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss des Senats auf ihre Kosten zurückgewiesen.“

Richtig! Eine bei Gericht vorgetragene falsche Erklärung kann nicht widerrufen werden!

Begründung: „Die von Wehrhahn vorgebrachte Berufung ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffenden Gründen, denen der Senat folgt und auf deren Inhalt demgemäß zwecks Vermeidung unnötiger Wiederholungen verwiesen wird, hat das Landgericht die Beklagte (Wehrhahn Motion FX/Radar Music) verurteilt, es zu unterlassen, die streit-gegenständlichen Äußerungen weiterhin zu veröffentlichen.“ Das Hanseatische Oberlandesgericht stellte zudem fest, dass nach dem erstinstanzlichen Parteivorbringen vor dem Landgericht Hamburg davon auszugehen ist, dass anlässlich der Musikmesse „My Music“ der 1. Preis in der Kategorie Schlager an Herrn Danny Street verliehen wurde! Danach sind die von Manfred Wehrhahn verbreiteten Behauptungen unwahr, was zur Folge hat, dass die zuerkannten Unterlassungs- und Zahlungsansprüche gegen ihn begründet sind. Die Beklagte, Motion FX/Radar Music Mediagroup/Wehrhahn, führt zur Begründung ihres Rechtsmittels lediglich an, dass seine (!) bisherigen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung des Landgerichts vom 09.07.2009 ein falsches Geständnis abgegeben hätten.

So ist es! Sie haben durch Rechtsbeugung, Lug und Betrug durch Dritte diesen Prozess, der eines Rechtsstaates nicht würdig ist, gewonnen! Die Staatsanwaltschaften, die später hier eingebunden wurden, haben diese Straftaten gedeckt! Sie deckten den Betrug um den Sieg, die Beweisfälschung, den Verrat des Mandats und den Akt der Rechtsbeugung von Rechtsanwälten, Richtern und Staatsanwälten! Die ganzen Inszenierungen gegen letztendlich meiner Person sind politischen Charakters!

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg führte weiter aus, dass die Ausführungen der von Wehrhahn vertretenen Firmen Motion FX Radar Music Mediagroup in ihrem Schriftsatz vom 24.11.2009 keine Veranlassung zu anderen Entscheidungen geben! Hier bezichtigt Wehrhahn tatsächlich seinen eigenen Rechtsanwalt, der beim Prozess vor dem Landgericht Hamburg zugegen war, dass dieser ein „falsches Geständnis“ vor Gericht abgegeben habe.

Mit Recht! Rechtsanwalt Scheffler hat sich hiergegen auch nie zur Wehr gesetzt!

Mit dem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts gab sich aber „der Schrecken von Köln“, Manfred Wehrhahn, natürlich nicht zufrieden, sondern legte gegen dieses erneute Urteil vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht eine Rüge ein. Diese Gehörrüge des Manfred Wehrhahn bzw. seiner Firma wurde sodann vom Hanseatischen Oberlandesgericht auf seine Kosten verworfen bzw. abgewiesen.

Um beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen zu können, muss man, auch wenn dies aussichtslos ist, durch die Instanzen ziehen.

Ole Seelenmeyer zum Fall Manfred Wehrhahn Dieses gesamte zivilrechtliche Rechtsverfahren ist nun rechtsgültig abgeschlossen und es steht fest, dass Manfred Wehrhahn seine Behauptungen nicht mehr wiederholen darf (oder behaupten lassen darf oder verbreiten darf oder verbreiten lassen darf). Sonst droht ihm bei einer Zuwiderhandlung ein hohes Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren.

Noch mal! Schauen Sie in Ihren Unterlagen nach! Die motionFX GmbH, die es übrigens gar nicht mehr gibt, wurde wegen strafrechtlicher Vergehen des Rechtssystems der Rechtsbeugung diese Äußerung, die der Wahrheit entspricht, rechtswidrig untersagt. Meine Person war nie Beklagter in diesem Verfahren! Der Beklagte war immer die motionFX GmbH, wenn die ganze Aktion auch mir galt.

Auf deren Webseite war auch der hier im Streit stehende Artikel eingestellt gewesen. Was machte dieser in weiten Kreisen Kölns berüchtigte Möchtegern-Produzent mit seiner aufgeblasenen gigantischen Luftballon-Firma? Er erstattete bei der Hamburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband e.V. mit der Begründung, der DRMV habe das Video mit der darauf befindlichen Preisverleihung des Deutschen Rock & Pop Preises nachträglich gefälscht. Ergebnis: Die Hamburger Staatsanwaltschaft vernahm daraufhin verschiedene Personen und stellt aufgrund dieser Aussagen das Verfahren ein!

Richtig! Na ja! Ich zitiere hier eine Beamtin, Frau Hinze der Kripo München, die bisweilen die Ermittlungen führte: „Herr Wehrhahn, ich darf nicht zu sehr ermitteln, sonst wird mir das Verfahren abgenommen! Ich weiß, was hier gespielt wird“! Sie hat trotzdem ihre Kollegen massiv kritisiert, weil diese augenscheinlich die Ermittlungen unzureichend durchführten und ganz eindeutig die Absicht führten, die gehäuften Straftaten allesamt zu decken! Das Musikbusiness hat mich auf den Kieker, weil ich ihre Musikcharts durch das Bundeskartellamt wegen eines Preiskartells ändern ließ!

Jetzt aber wütete der „Schrecken von Köln“ erst recht weiter: Wehrhahn erstattet erneut Strafanzeige gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband bei der Staatsanwaltschaft – jetzt in München und schreibt in seinem Internet-Pamphlet Radar Music: In dem Strafverfahren gegen den Deutschen Rock & Pop Musikerverband wird endlich richtig ermittelt. Die jetzt involvierte Staatsanwaltschaft München legt richtig los! Die Zeugen, Siegfried Lackner wie Josef Härtl (beides enge Schwuchtelfreunde, ich verwahre mich gegen diese Äußerung, des Manfred Wehrhahn), wurden bereits vorgeladen. Es sollen weitere Zeugen wie der Künstler Danny Street vorgeladen werden. (Danny Street ist übrigens kein Phantom, sondern tatsächlich der 1. Preisträger des damaligen Wettbewerbs und im Normalberuf Rechtsanwalt in München). In dieser erneuten Strafanzeige behauptet Wehrhahn erneut, dass „Danny Street, ein Rechtsanwalt aus München, gar nicht bei der Preisverleihung anwesend gewesen ist und dort den Preis nicht entgegengenommen hat“.

Richtig ist! Ich habe nie behauptet, dass der Künstler Danny Street nicht Vorort gewesen sei, sondern, dass es seinen Siegertitel nie gab! Ja, auch der Künstler Danny Street wurde vorgeladen und vernommen. Er ist Rechtsanwalt, Andreas Düker aus München, und weiß warum er vernommen werden soll. Auf die Frage der Kripobeamtin mit welchem Titel er denn gewonnen habe, antwortet dieser lapidar, dass wüsste er nicht mehr! Er mag sich als namenloser Künstler verdingen aber, dass er so viele Hits gehabt hätte, dass er sich seiner Siegertitel nicht erinnern könnte, ist sehr unwahrscheinlich zumal er auch in seinen Unterlagen hätte nachsehen können. Die Beweislegung in Nennung und in Gewähr einer Gehörprobe seines Siegertitels diese Daten und Beweismittel nachzureichen, hierauf verzichtet wohlweislich die Staatsanwaltschaft Hamburg.

Ergebnis: Die Staatsanwaltschaft München nimmt die Anzeige Wehrhahns nicht an, sondern stellt das Verfahren ein.

Richtig! Nicht die Staatsanwaltschaft München sondern Hamburg nimmt die Strafanzeige nicht an mit der Begründung, dass die Moderatorin sich nicht erinnern könnte, für eine nachträgliche Moderation zur Verfügung gestanden zu haben, so wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt! Es war auch eine vollständige Nachmoderation gar nicht nötig. Einzig die Nachvertonung des Namens Danny Street musste erfolgen. Technisch hätte man, soweit gleichgelagerte Sequenzen hätten kopiert werden können und alle Siegplätze und Namen der Künstler vorlagen, diese Sequenz auch in Bearbeitung erstellt werden können.

Die motionFX GmbH hatte eine Rechtsanwältin das Mandat zu diesen Strafverfahren erteilt. Sie nahm Akteneinsicht und kopierte die Ermittlungsakte. Soweit waren wir über den Ermittlungsstand und über die Ermittlungsmethode bestens informiert. Nie sieht die Staatsanwaltschaft die Bewerbungsunterlagen durch, die einzureichen waren samt CD-Titel usw.! Es gab jede Menge Beweismittel und Unterlagen, die die Wahrheit hätten zutage fördern können! Nein, darauf wurde wohlweislich verzichtet, um so, wie Herr Seelenmeyer schildert, die Sache ausgehen zu lassen. Ja, und es ist wichtig, mich zu denunzieren, unglaubwürdig und als psychisch gestört dazustellen, ja, als Irren und als der Schrecken von Köln zu titulieren, um mein  Ruf zu schädigen und um die mir angehangenen psychischen Störungen soweit anhängen zu können, darum, dass ich unglaubwürdig und krank erscheine und er glaubwürdig sich noch als Geschädigter und armes Opfer darstellen kann! Die hier greifende erfolgreiche Absicht, mich und meine existenziellen Grundlagen zu zerstören, war Ziel der ganzen Aktion!

Und Wehrhahn? Er zeigte die Staatsanwaltschaft in München und Hamburg selbst an! Doch auch diese lächerlichen Verfahren werden von den Generalstaatsanwaltschaften eingestellt. Und daraufhin Wehrhahn? Er will, laut Veröffentlichung auf seiner Homepage, sowohl den Papst, den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und alle Bundesabgeordneten anzeigen. Und dann will Wehrhahn auch noch Schadensersatz vom Deutschen Rock & Pop Musikerverband e.V. in vierstelliger  Höhe – Ergebnis: abgelehnt.

Eine Krähe kratzt der anderen nicht die Augen aus! In einem Verbrechersystem gibt es eben keine Gerechtigkeit! Um mein Vorgehen und um meine Kritik zu meinem Nachteil gegen die staatlichen Straftaten kaschieren können, muss mir der Schwarze Peter zugeschoben werden, dabei nehme ich nur meine Rechte bis zum Deutschen Bundestag und jetzt bis zu Internationalen Strafgerichthof wahr, um rechtsstaatliche Verfahren und Gerechtigkeit zu erhalten!

Und dann noch Schmerzensgeld für die Titulierung „Der Irre aus Köln“ – Ergebnis: abgelehnt. Daraufhin Anzeige Wehrhahns gegen die urteilenden Gerichte – Ergebnis: abgelehnt.

Zum Verfahren auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wurde ich wie folgt ausgebootet: Die Anwältin Zaroffe aus Köln hatte das Mandat zur Berufung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Beleidigungen durch Herrn Seelenmeyer! Herr Seelenmeyer wurde bereits deswegen zu zwei Geldstrafen verurteilt zu insgesamt 5.000, –. €. Die Rechtsanwältin legt das Rechtsmittel hierzu ein. Sie beantragte zur Begründung des Rechtsmittels Fristverlängerung! Sie begründet diesen Antrag nicht soweit, dass sie in Urlaub sei. Das Gericht gibt an, dass man versucht habe, Frau Zaroffe zu erreichen trotz das Gericht den Antrag auf Fristverlängerung vorliegen hat, weil das Gericht gerade, wie unüblich, kurzfristig, wie wider alle Gewohnheit, zu diesem Zeitpunkt eine Entscheidung in der Sache treffen will, aber da Frau Zaroffe ihren Fristverlängerungsantrag nicht begründet habe, was auch ansonsten unüblich ist, weil man in Treue und Glauben kein rechtswidriges Verhalten unterstellt, wurde hier die Berufung verworfen. Wenn ein Rechtsanwalt Fristverlängerung beantragt, ist davon auszugehen, dass dieser gute Gründe zumal dann, wenn er nicht erreichbar ist, hatte, um diesen Antrag zu stellen. Soweit griff das amtsgerichtliche Urteil. Herr Seelenmeyer musste mir am Schmerzensgeld 1.000, – € zahlen. Der Schaden war weit höher. Mein Ruf ramponiert. Wegen Rückgänge der in Vertrieb zu nehmenden CD-Titel von Labeln und Künstlern musste die motionFX GmbH liquidiert werden.

Was der Herr Seelenmeyer denn doch vergessen hat, zu erwähnen, ist, dass er insgesamt wegen seiner rufschädigenden Beleidigungen mir gegenüber 5.000, – € an die Gerichtskasse als Strafe hat zahlen müssen. Rechtsanwalt Hauke Scheffler musste für den Schaden wegen seines „Rechtsfehlers“, so verharmlost die Staatsanwaltschaft diesen Verrat am Mandat, die entstandenen gesamten Gerichts- und Anwaltskosten an die motionFX GmbH erstatten. Ja, um das verbrecherische Rechtssystem nicht vollends der Erkennung preiszugeben, wurden das Strafgeld wegen massiver ehrverletzender Beleidigungen gegen Herrn Seelenmeyer verhängt und Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler musste den finanziellen Schaden der von der motionFX GmbH getragenen Gerichts- und Anwaltskosten erstatten. Zum Selbstschutz, um das tatsächliche heuchlerische und trügerische bzw. kriminelle Rechtssystem ein positives Image eines Rechtsstaates einzuhauchen, wurden diese Urteile überhaupt gesprochen, die aber niemals die der motionFX GmbH bewirkten hervorgerufenen finanziellen, materiellen, wirtschaftlichen wie immateriellen Schäden, die die motionFX GmbH, Gregor Arz und ich davon trugen, bereinigt hätten. So kann man preisgünstig die Vernichtung eines Kontrahenten forcieren. Den Schaden von 400.000,– €, den ich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertr. durch den Deutschen Bundestag, vertr. durch den Bundestagspräsidenten per Mahnbescheid wegen dieser von Richtern, Richterinnen, Rechtsanwälten und Staatsanwälten und Staatsanwältinnen verübten Amtsträgerverletzungen habe zustellen lassen und der gegenwärtig zur Vollstreckung ansteht, dieser Antrag auf Vollstreckung wird einfach vom Mahngericht Euskirchen im rechtlichen Gehör ignoriert, wie zu einigen anderen beim Sozialgericht Köln anhängige Verfahren und Strafverfahren wegen der Grundsicherung im Alter und wegen der Rentenbezugshöhe. Es gibt auch Strafanzeigen gegen Richter und anderen Amtsträgern, die wohlweislich alle nicht bearbeitet oder im Vordruck eingestellt wurden/werden. Man spekuliert wohl damit, dass ich das Zeitliche (werde 70zig) segnen möge – vielleicht Hilfe man auch ein Wenig nach -, um meinen guten Argumenten nicht entgegentreten zu müssen. Unverblümt wird ja bereits mein Geisteszustand in negativer Weise in Frage gestellt, wie man dies seinerzeit der DDR, gegenwärtig Russland und China gerne anhängt, um unliebsame Kritiker von der Bildfläche verschwinden zu lassen.

Zusammengefasst: Bei Manfred Wehrhahn scheint es sich tatsächlich um einen absoluten Ausnahme-Hysteriker zu handeln, der nach Aussagen gut informierter Kölner Kreise „längst in psychiatrische Behandlung gehört“.

Ich glaube, Herr Seelenmeyer, erstens sind Sie nicht kompetent, derartige qualifizierte fachlich versierte Gutachten abzugeben, die meinen Geisteszustand entsprechen, und zweitens finde ich mich psychisch gesünder als all die, die sich so über den Tisch ziehen lassen.

Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband will sich dieser Insider-Aussage zwar nicht anschließen, glaubt aber auch, dass Manfred Wehrhahn große Schwierigkeiten mit seinem Rechtsverständnis wie auch mit seinem Wahrnehmungsvermögen hat. Der Deutsche Rock & Pop Musikerverband e.V. sieht hierin einen Verstoß gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg und wird jetzt gegen Manfred Wehrhahn gemäß dem Urteil des Landgerichts Hamburg 250.000 Euro Ordnungsgeld wegen Nichtbeachtung/Einhaltung des ergangenen Urteils beantragen.

Dann machen Sie mal! Herr Seelenmeyer, merken Sie nicht, wie viel Energie Sie in der Sache stecken, wenn ich doch krank usw. bzw. nicht für voll zunehmen bin, warum nehmen sie mich aber für geistig vollwertig? Ich würde mich nicht so ins Zeug legen, um den geistig minderbemittelten Gegner mundtot machen zu wollen, weil es ja Blödsinn ist, was er von sich gibt! Ihnen scheint unheimlich viel daran zu liegen, mich mundtot machen zu wollen bzw. zu müssen, damit die Wahrheit nicht doch noch zutage tritt.

„Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.“

Mahatma Gandhi

Wir werden über den „Schrecken von Köln“ weiter im MM berichten

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.

Alle bisherigen, auf die Sie sich berufen, dass die Rechtslage klar sei, Klagen, Urteile und Entscheidungen unterliegen somit der latenten Rechtsbeugung usw. und sind somit rechtsunwirksam. Sie hier zum Verfahren anzuwenden, würde diese anzunehmenden Straftaten weiterführen.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst Recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“

Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.