Wer Straftaten erleide muss und um Abhilfe bei seinem Arbeitgeber Hilfe und Schutz ersucht, wird gekündigt und soweit bestraft während die Übertäter straffrei davon kommen!

Ein Freund war in einer Brauerei am Heumarkt zu Köln als Zapfer zum zweiten Mal in einem Jahresvertrag wegen der Corona-Pandemie in Unterbrechung von einem Jahr beschäftigt gewesen. Dies bezeugt, dass man mit seinen Leistungen wohl zufrieden war. Er war immer pünktlich und fleißig.

Während der ersten Monate wurden ihn mehrfach in Getränken und Essen geringe aber zweifach höhere Dosierungen von K. O.-Tropfen verabreicht, die ihn für einige Zeit außer Gefecht setzten, was auch von Kollegen wahrgenommen wurde. Auch der Kreis, derer, die ihn diese Topfen in das Getränk oder/und Essen verabreicht haben konnten, war sehr gering.

Mein Freund vertraute sich deswegen seinen Vorgesetzten an, weil er Angst hatte wieder schwerwiegende Schädigungen erleiden zu müssen und wollte für einige Tage beurlaubt werden, bis die Sache geklärt sei. Er ersuchte um Schutz vor diesen Schädigungen. Es scheint so, dass nicht nur er, sondern auch andere Kollegen, ja, auch Gäste und ein Kleinkind mit diesen Tropfen beseelt wurden.

Der Vorgesetzte verlangte aber schon in diesen Moment, dass mein Freund sich um einige Tage beurlauben wollte, den Zugangschip, der als Türöffner und Stempelkarte diente, zurück. Es fanden per E-Mail aber auch Telefonate mit der Geschäftsleitung satt. Räume des Gastronomiebetriebes werden videoüberwacht und mein Freund wollte, dass Videoaufnahmen von 2 Tagen sichergestellt werden sollten, da sie einen Täter hätten überführen können.

Mein Freund war wegen der ständigen Angst, dass er wieder vergiftet würde, einen Arzt auf, der ihn auch für 2 Wochen krankschrieb. Mein Freund reichte die Krankmeldungen ein.

Daraufhin erhielt er innerhalb seiner Krankmeldung die Kündigung zur Probezeit ohne Begründung.

Er zog vors Arbeitsgericht. Hier war am 28.04.2022 ein Gütetermin anberaumt. Auf all diese Vorfälle ging das Gericht nicht ein, sondern verwies mich, der zur Unterstützung des Freundes anwesend war, des Raumes, weil ich diese massiven Körperverletzungen vortrug und auch auf die am 05.03.2022 eingereichte Strafanzeige, auf die die Staatsanwaltschaft Köln bis heute nicht reagiert hat, hinwies. Die Brauerei äußerte, was überhaupt nicht zutraf, dass er unzuverlässig gewesen sei und boten 100,– € Entschädigung an.

Selbst wenn es nur ein Gütetermin war, so hätte die Vorsitzende Richterin auf dies Umstände hinweisen müssen und nicht einfach mich als ahnungslos hinstellen dürfen. Diese massiven Schädigungen waren auch zu einer gütlichen Einigung einzubeziehen.

Mein Freund hat nunmehr einen Rechtsanwalt mandatiert, der den Gerichtstermin am 19. Mai wahrnehmen wird. Hoffentlich lässt dieser sich nicht auch übern Tisch ziehen und die Staatsanwaltschaft möge die viel zu späten Ermittlungen aufgenommen haben. Verbrecherstaat Deutschland!

Es hat den Eindruck, dass man diese Straftaten nicht berücksichtigen will und die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen führen will!

Fazit:

Herr XXX wird wiederholt innerbetrieblich mit K. O.-Tropfen vergiftet! Sucht Hilfe und Schutz bei seinem Arbeitgeber und ersucht um einige Tage Urlaub, bis die Sache geklärt sei! Er muss zu einem Arzt und wird für 14 Tage wegen dieser psychischen Belastung krankgeschrieben. Hieraufhin erhält er die postalische fristgerechte Kündigung!

Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft bleibt untätig und verfolgt lieber unschuldige Straftäter, wie im Vorsatz überhaupt nicht zu beweisende Schwarzfahrer, die durch die KVB selbst hierzu motiviert werden, weil die Fahrkehrmittelzugänge offen und unkontrolliert betreten werden können.

Das Arbeitsgericht Köln nimmt zum Gütetermin diese Straftaten der schweren Körperverletzung und zur unterlassenen Hilfeleistung nicht zum Anlass hieraus eine gütliche Vereinbarung zu erlangen, sondern meint, dass der Kläger kein Rechtschutz habe, weil er in einem einjährigen Arbeitsverhältnis hier noch zur Probe gewesen sei.

Manfred Wehrhahn