Verfassungsbeschwerde

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

gegen

den Beschluss des Bundesozialgerichtes
Graf-Bernadotte-Platz 5
34119 Kassel

BSG Az.: B 8SO 84/18 B

wegen

Verletzungen verfassungsgewährender Artikel nach Richtlinien des Grundgesetzes und der Menschenrechte.

Verletzungen:

Nur soweit, wie das deutsche Rechtssystem kriminell und verfassungswidrig ist, konnte willkürlich, unangemessen und unverhältnismäßig die Verweigerung rechtlichen Gehörs begründet sein.

Im Nachweis sind die Leistungen in ihren Budgets zu dem Arbeitslosengeld/Hartz IV und den Grundsicherungsleistungen im Alter viel zu gering, so dass sie verheerende physische und psychische Schädigungen dem Bezieher verursachen. Die Schädigungen führen gar zu einem früheren Tod! Soweit Medien bekannt und belegt werden diese Leistungsbezieher zum Pfandflaschen sammeln gezwungen, sich in Essenstafeln zu ernähren, sie müssen containern und sie müssen existenzielle Grundlagen erbetteln, all dies hat das Bundessozialgericht nicht zur Kenntnis genommen und ebenso nicht gewertet. Das Bundessozialgericht hätte sich und das gesamte Rechtssystem, wegen der dogmatischen und bornierten vorheriger Entscheidungen, dass diese Leistungen ein würdiges Leben absichern, keine psychischen und physischen Schädigungen verursachen würden, selbst einen Beleg erzeugt,  dass die Judikative genau diese Rechte durch Rechtsbeugungen verletzt habe und genau deswegen zur Klage die Revision  keine Erfolgsaussichten zugesprochen. Erfolgsaussichten liegen aber gerade deswegen vor! Die Klage ist auch nicht  mutwilliger Art! Der Klageinhalt ist gegeben und soweit war Prozesskostenhilfe zu gewähren. Es liegt eine Verelendung und Vereinsamung der Leistungsbezieher vor. Die Leistungsbezieher vegetieren unter massiven physischen und psychischen Schädigungen wider den Grund- und Menschenrechte dahin! Dies ist bewiesen und belegt! Soweit war dieser Frage, ob die Leistungen viel zu gering sind und soweit, wie hier auch meinerseits eine Gegenforderung von 400.000, — € zur Verrechnung gelten gemacht wird, aufzugreifen und fachversiert nachzugehen. Soweit, dass diese Schädigungen  wirken, was sich in einem rechtsstaatlich geführten Verfahren soweit bestätigt hätte , wäre zutage getreten, dass bis zum Bundesverfassungsgericht die deutsche Justiz im Gleichschritt mit der Legislative die Grund- und Menschenrechte massiv verletzt hatte, waren zu meiner Klage die Erfolgsaussichten natürlich nicht gegeben!

Artikel 20 bildet – zusammen mit dem Auftrag an die Länder, in ihrer Ordnung dem Prinzip des „sozialen Rechtsstaates“ zu folgen (Art. 28 Abs. 1 GG) – die verfassungsmäßige Grundlage für das Sozialstaatsprinzip. Dieses Prinzip genießt wie die Grund- und Menschenrechte den Schutz des Art. 79 Abs. 3 GG und kann nicht abgeschafft werden. Die Grundrechte auf Würde und das Recht auf Unversehrtheit werden mithin massiv verletzt!

Ich lehne aus diesen Gründen, dass das deutsche Rechtssystem nachweislich nicht mehr auf den Fundamenten seiner Grundrechte basiert, alle Richter ab!

In einem vornehmlich rechtsstaatlich geführten System muss mit Recht in jedem Einzelfall zu einer Richterablehnung seine Parteilichkeit und seine Befangenheit begründet und belegt werden. Es erscheint aber paradox, wenn gerade die, die hier als befangen erscheinen, sich dies selbst diagnostizieren dürfen oder eben auch nicht. Sie sind natürlich dogmatisch nicht befangen! Sie sind dazu aber gerade in ihrer Parteilichkeit nicht berufen, darüber zu befinden und, weil ein Unrechtssystem nur funktioniert, in dem das Unrecht seine dem System tragenden Schergen hierin integrierten, manifestiert sich das Unrecht selbst, da soweit der Logik folgend grundsätzlich von Rechtsbeugungen usw. auszugehen ist, da die Schergen des Unrechts sich selbst für Garanten des Rechts Beleg geben, was das Unrecht zum Recht erklärt und soweit das Unrecht stabilisiert. In einem Unrechtssystem, wie die Bundesrepublik Deutschland, ist zwangsläufig auch das Rechtssystem und alle in ihm tätigen Amtsdiener, Richter, Staatsanwälte usw. Staatsverbrecher und all umfassend auch abzulehnen. Es bedarf eben nicht mehr der Beweisführung, dass ein Richter befangen sei, sondern man kann getrost subjektiv aber auch objektiv davon ausgehen, dass soweit mehr oder weniger keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren mehr gewährt werden! Dies trifft gerade dort zu, wenn gerichtliche Verfahren staatliche Belange berühren, die in akrobatischer Rechtsauslegung usw. parteiisch und befangen erfolgen, soweit staatskonform sind. Der Kläger, Beschuldigte muss zwangsläufig und grundsätzlich davon ausgehen, was die Urteile und Beschlüsse auch vielfach belegen, wenn auch so verschnörkelt und im Rechtslatein vernebelt, dass er keine rechtsstaatlich geführten Gerichtsverfahren mehr erhält, dies, ohne den Richter im Einzelfall diese rechtsbeugende Verfahrensführung nachweisen zu müssen, ja, zu können. Recht kann eben so oder so ausgelegt werden. Im Zirkus Justitia unterliegt der Kläger einer Beliebigkeit, die alles zulässt und ermöglicht und soweit ist der Kläger dieser Akrobatik hilflos ausgeliefert. Die Beschlüsse und Urteile sind vielfach dem gesunden Menschenverstand entzogen. Ihre Rechtslogik entzieht sich dem Bürger.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ –

Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob das Arbeitslosengeld II, aber auch gleichgelagerte Leistungen, wie der Grundsicherung im Alter, die sogar Hinzuverdienste ausschließt, wegen versäumter Termine usw. sanktioniert, sprich gekürzt werden darf. Es handelt sich hier um existenzsichernde Leistungen, die bereits in der vorliegenden Höhe nachweislich massiv Grund- und Menschenrechte verletzen. Die Bezieher hungern, verelenden und nehmen weiteren massiven physischen und psychischen Schaden. Sie sammeln Pfandflaschen, containern, müssen sich in Essenstafeln ernähren und in Kleiderkammern getragene Wäsche kaufen. Sie verlieren vielfach ihre Wohnungen, leben auf der Straße oder ihre Wohnungen haben keinen Strom mehr. Der Paritätische Wohlfahrsverband hat entgegen der Feststellung zur Höhe durch die Bundesregierung, die in ihrer Höhe budgetierten existenzsichernden Leistungen in Lug und Betrug hat festgeschrieben, diese für viel zu gering erachtet. Die nach den unteren Einkommen berechnete Existenzsicherung basiert bereits weiterführend auf klein gerechnete Manipulationen. All dies mehr oder weniger in Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes, das die Würde und das Recht auf auch prophylaktische Unversehrtheit hätte in Ökonomie und Ökologie nicht nach den unteren Einkommen festlegen lassen dürfen, da diese Rechte auch dort verletzt sind, sondern durch Sozialarbeiter, Psychologen usw. fachversiert ermitteln lassen müssen, um der Würde ein Gesicht zu geben. Die Budgets entsprechen nicht den Marktgegebenheiten, verletzt ebenso das Individualrecht bzw. die Individualbedürfnisse und werden auch nicht der Inflationsrate angepasst. Diese Leistungen aus irgendwelchen Gründen zu kürzen, ist strafbar und widersprich der Carta der Vereinten Nationen! Die Rechte sind einfach bedingungslos zu gewähren! Die Vereinten Nationen haben bereits die Armut z. B. der einst pflichtversicherten Rentner, Arbeitslosengeld II-Bezieher, die eben überwiegend keine Versicherungsleistungen mehr erhalten, mithin betrogen wurden, in Deutschland massiv angeprangert. All dieses entstandene Elend hat sich auch das auf diese edlen Werte berufende Bundesverfassungsgericht zuzurechnen.

Ein ehrbarer Rechtsstaat würde natürlich diese vom Beschwerdeführer und anderen vorgebrachten massiven Anschuldigungen nicht Larifari abkanzeln, sondern aufgreifen, verfolgen, und soweit sie zutreffen, beseitigen! Genau das trifft hier nicht! Faire und rechtsstaatliche Verfahren werden verweigert. Deutschland ist tatsächlich zu einem Schurkenstaat verkommen, in dem die Grund- und Menschenrechte nicht mehr zählen. Das System hat seine Bürger zu „gewinnen“ und nicht wie Sklaven in Arbeit und Brot durch Zwang usw. oder in Verweigerung existenzieller Leistungen zu erpressen, sich diesem System, zu dem er nie hat sich entscheiden dürfen, in dem er reingeboren wurde, unterzuordnen und auszuliefern! Wir sind eine Diktatur des Kapitals, der Lobbyisten usw.! Das Gesellschaftssystem ist und macht hochgradig psychisch krank.

Mithin war die Richterablehnung begründet und ihr zu entsprechen! Der Beschwerde-führer kann nicht davon ausgehen, dass er ein nach Recht und Gesetz geführtes Verfahren erhält, wobei es eben keine Rolle spielt, welcher Richter das Verfahren führen wird. In einem Rechtssystem, in dem selbst Richterkollegen, nach dem sie aus dem Amt ausge-schieden sind und nicht mehr mit Repressalien zum Beispiel durch Karriere-Hemmnissen, Einschüchterungen usw.  haben rechnen müssen, ihre Kollegen als Straftäter angreifen bzw. beschuldigen, kann rein subjektiv, und Recht muss auch subjektiv als rechtmäßig und in seinen Urteils- und Beschlussbegründungen rechtskonform ethisch, moralisch und sittlich nachvollziehbar und verständlich sein, objektiv der Beschwerdeführer davon ausgehen, dass er kein ordentliches Gerichtsverfahren erhält, bisher erhielt bzw. auch zukünftig nicht erhalten wird und mit Recht das System und seine Richterschaft, und somit jeden einzelnen Richter, der im deutschen Rechtswesen handelt, recht- und zweckmäßig ablehnen.

Eine erhaltene Email: Hallo Manny, willst du nicht auch mal eine Verfassungsklage machen wegen der nicht vorhandenen Rechtsgleichheit. In Österreich kriegt man wenigstens automatisch einen Anwalt ausgelost hier kannst du herum betteln, hast keine Garantie dafür und wirst dann wahrscheinlich auch noch abgezogen!

Manfred Wehrhahn