Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

24.03.2018

V E R F A S S U N G S B E S C H W E R D E

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

gegen

den Gerichtsbescheid
Landessozialgericht NRW
Az.: L 18 R1060/17 B
15.03.2018
Zweigertstr. 54
45130 Essen

Der Kläger beantrag die Wiederherstellung des Rechtsstaatsprinzips! Umfassende Grund- und Menschenrechte sind dem Beschwerdeführer durch die Judikative verletzt worden.

Gründe:

Der Kläger hat vielfach zu diesen wie anderen Gerichtsverfahren wiederholt unter Beweislegung daraufhin gewiesen, dass ihm keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland gewährt wurden/werden. Der Kläger hat dargelegt, dass viele Richter von eigenen Kollegen als Kriminelle, die das Recht beugen, beschuldigt werden.

Hierzu im Nachfolgenden mehr!

Auf diese massiven kriminellen und staatsfeindlichen Anschuldigungen ging die Judikative bzw. die Bundesrepublik Deutschland, der Deutsche Bundestag nicht ein und duldet somit diese gravierenden Straftaten bzw. Amtsträgerverletzungen. In einem Rechtsstaat würden gerade wegen des Vorwurfs massive Ermittlungen aufgenommen, um der Sache bzw. den Straftaten nachzugehen und die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Judikative überging diese vom Kläger u. a.  vorgetragenen massiven Anschuldigungen, die zu mindestens das subjektive Rechtsempfingen massiv stören und die Glaubwürdigkeit des Rechts negativ tendieren, in der Vorgabe, dass diese von einem Irren kämen und er hierfür in jedem Einzelfall die manipulative Akrobatik zur gerichtlichen Entscheidung eines Richters oder eines Richterkollegiums versteckte als Straftaten in Verfahrensvorgang der Rechtsverletzungen wie Rechtsbeugungen hat nachweisen müssen. Und da man das Recht zwar nicht unbedingt nachvollziehbar aber dafür fast beliebig vorgebend objektiv auch rechtsverletzend negativ auslegen und interpretieren kann, so wie in Diktaturen, so wird in der Bunderepublik Deutschland allerdings unter der Fassade von Rechts- und Sozialstaatlichkeit in Aufhebung der Gewaltenteilung das Recht gebeugt und verletzt!

So sind alle Instanzen, Rechtsmittel bis zum Bundesverfassungsgericht in der Bundesrepublik Deutschland ein Klamauk, wenn staatliche Interessen, wie das Arbeitslosengeld II und wenn es um die Rentenversicherung geht, berührt werden! Hiernach kann die Klage zu Wiederherstellung eines Rechtsstaatssystems nicht von deutschen Gerichten entschieden werden. Soweit das Bundesverfassungsgericht als Beschuldigter angesprochen ist und somit, wie die gesamte Judikative, Partei ist, möge das Bundesverfassungsgericht dem Beschwerdeführer den Weg zu ausländischen Organen usw. weisen.

In einer Vielzahl dem Bundesverfassungsgericht zugeführtem Schriftsätzen zu dort eingereichten Verfassungsbeschwerden sind die ausgewiesenen Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu entnehmen.

Das Ablehnungsgesuch eines Richters innerhalb eines kriminellen Staatssystems, denen der Beschwerdeführer aus treffenden Gründen Rechtsbeugungen unterstellen muss, war wohlweislich begründet und berechtigt. Richterkollegen, die über diesen „Befangenheitsantrag“ entschieden haben, sind natürlich ebenfalls Partei und decken die unterstellten Straftaten, die ihnen unter anderem Richter Fahsel als Insider, da er über Jahrzehnte Richter beim Oberlandesgericht war und jetzt als Nestbeschmutzer diskreditiert wird, in dem die Richter diese Ablehnung als unzulässig brandmarken! Ein Unterlass dieser von Richter Fahsel gemachten Äußerungen zu richterlichen Straftathandlungen erging nicht. Ebenso wurde er nicht wegen Rufschädigung und wegen falscher Anschuldigungen strafrechtlich verfolgt. Mithin muss ein jeder deutsche Staatsbürger davon ausgehen, und dies kann er auch durch eigene Erfahrungen zu gerichtlichen Urteilen, Entscheidungen usw., dass Richter auch und gerade dort, wo Staatsinteressen berührt sind, das Recht beugen und verletzen.

Manfred Wehrhahn