Landessozialgericht
Nordrhein-Westfalen
Zweigertstr. 54

45130 Essen

23.03.2018

L 18 R 147/17

Gegen den Beschluss zum Beschwerdeverfahren L 18 R 1060/17B wegen Befangenheit einer Richterin am Sozialgericht Köln: Manfred Wehrhahn ./. Deutsche Rentenversicherung Bund werde ich die Richter Algeier, Dr. Hecheltjen und Mink wegen Rechtsbeugung u. w. Straftaten strafrechtlich durch die Staatsanwaltschaft Essen verfolgen lassen und Verfassungsbeschwerde einreichen, weil so die Judikative sich selbst ein Beweis erzeugt, dass sie die belegten Straftaten ihrer Klientel durchgängig umfassend tatsächlich zu praktizieren scheint. Das Rechtstaatprinzip gibt es nicht mehr. Die meinerseits vorgetragenen Anschuldigungen zu Äußerungen des Richterkollegen Fahsel, der seine Kollegen ungestraft und ohne Unterlass als Kriminelle bezeichnet und damit grundsätzlich das Rechtsstaatprinzip in fragestellt wie von Staatsrechtlern usw. kritisierte Justiz hätten nach einem Rechtsstaatprinzip zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und Glaubwürdigkeit gerade aufgegriffen werden müssen und nicht einfach abgewiesen hätten werden dürfen, weil sie diese Straftaten so decken und womöglich selbst in ihnen verstrickt zu ein scheinen!

Ferner werde ich, da es in der Bundesrepublik Deutschland kein Rechts- und kein Sozialstaatsprinzip mehr gilt, sondern einem Schurkenstaat folgt, die Vereinten Nationen und deren Institutionen anrufen, weil selbst bis zum Bundesverfassungsgericht die Grund- und Menschen-rechte verletzt sind und nicht mehr gewährt werden. Deutschland wird, so scheint es, von einem Haufen Krimineller regiert und beherrscht.

In der Sache wird auf das Vorbringen des Klägers in keiner Weise eingegangen, sondern einfach Larifari drüber hinweg gegangen! Die Sache wird runtergespielt und als belanglos hingestellt! Diese Strategie bezeug gerade ihre Parteilichkeit. Eigentlich müssten gerade die Sozialgerichte in ihren Instanzen alle offenen Fragen aufgreifen und bemüht sein, dem Kläger ein positives imaginäres Rechtsempfinden zu suggerieren!

So kann nicht rechtens sein, dass eine Versicherung nicht mehr wirklich versichert, sondern eine weitere Einnahmenquelle des Staatshaushaltes ist. Die Durchschnittsrente liegt unwesentlich oberhalb der Grundsicherungsleistungen. Die über Jahrzehnte abgeführten Versicherungsbeiträge stehen zu den Rentenbezügen in einem krassen Widerspruch! Es werden den Arbeitnehmern und Arbeitgebern Versicherungsbeiträge abverlangt, die für fremde Versicherungsleistungen und Personenkreise mitversichert, die in diesen Versicherungskopf nicht haben einzahlen müssen oder nur sehr geringe bzw. wirkungslose Beiträge zuführen, die eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren wären, aufbürdet. Die Bundesregierung missbraucht unter fiskalpolitischen Obliegen den Versicherungstopf für andere Sozialhilfeleistungen usw., die durch diese Versicherung nicht zu versichern wären. Der Versicherungstopf Rente ist somit kein Versicherungstopf, sondern eine Finanzquelle, mit dem die Bundesregierung in Lug und Betrug eingreift und so den Versicherungsschutz ruiniert.

Mit den Versicherungseinnahmen wird seitens der Bundesregierung Schindluder getrieben und diese werden zweckentfremdet vergeudet, so dass das Rentenniveau abgesenkt werden musste. Wie dem auch immer sei! Wenn eine Zweck und Sinn gebundene im Alter vor Armut schützende Versicherung, gleichwohl auch solidarische, ihren  Rechtsansprüchen nicht mehr gerecht wird, dass soweit die gegenwärtige wie zukünftige die eigene Rente nicht mehr versichert ist, da die Beiträge zusätzlich zu anderen Abgaben verausgabt wurden/werden, muss dies den Versicherungsschutz, der gerade vor den Bezug von den viel zu geringen Sozialleistungen, die Grundrechte sichern und nicht erworben werden müssen, aufheben und wird diesen so mit seinen Rechtsansprüchen nicht mehr gerecht und läuft  ad absurdum. Soweit die hohen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung ihrem Ansinnen entzogen wurden und die Versicherungsleistung sich als Grundsicherungsleistungen entpuppen mithin auf dem gleichen Niveau zu den Sozialleistungen abgesenkt wurde/wird und mithin widerrechtlich beigetrieben werden, ist die wohl gemeinte Versicherungspflicht verwirkt. Wenn Rentner zu Essentafel gehen müssen, sich in Kleiderkammer ankleiden lassen müssen und am Rande der Gesellschaft dahinvegetieren müssen, kann man wohl kaum von einer Versicherungsleitung sprechen. Selbst wenn die Rente etwas höher ausfällt, muss hierauf Einkommenssteuer entrichtet werden.

Alle Versicherungsleistungen werden ins Armenmilieu gelenkt. Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen über Jahrzehnte in etwas ein, das seinen Namen und Anspruch nicht mehr verdient. Der Arbeiter und Angestellte wird ausgenommen und belogen und betrogen! Die gleichen Leistungen, ohne jemals in diesen Versicherungstopf eingezahlt zu haben, erhalten zum Beispiel Flüchtlinge, die noch nicht einmal Steuern entrichtet haben. Sie werden sogar besser-gestellt. Dies belegt, dass für die Rentenbezüge eigentlich keine über Jahrzehnte hätten Pflichtbeiträge entrichtet werden müssen, weil beiderseits, für den Arbeitnehmer/Arbeitgeber, die die gegenwärtigen Rentenbezüge entrichten, und bei dem Rentner diese Beträge nicht zu einer adäquate Versicherungsleistung führen.

All dies war rechtlich zu prüfen! Die Abweisung meiner Klage ist klar, weil die Sache bereits geklärt und im Dogma festgeschrieben ist. Nein, weil die Judikative parteiisch und die unparteiische Gewaltenteilung aufgehoben ist. Ja, wie einst, so scheint es, wird der Staats-Macht wieder ein Entscheidungsspielraum zugestanden, wie das Bundesverfassungsgericht meint, entschuldigen sie diesen Vergleich, der sich bis zum Exzess einst der Judenverfolgung heute in Verelendung und im Dahinvegetieren der Arbeitslosen und Rentner mit der Folge psychischer und physischer Erkrankungen und eines frühen Todes darstellt, und dies war und wird heute wohl wie seinerzeit auch von der Judikative mitgetragen! In vielen Punkten erkennt man, dass die Judikative Rechtsverletzungen unter fadenscheinigen Vorgaben duldet und begünstigt.

Die Rentenversicherungsleistungen müssen sich erheblich von den Sozialleistungen abheben, dies auch bei einem geringen Einkommen, da hierauf erhebliche über Jahrzehnte Versicherungsbeiträge entrichtet wurden und ein Abspeisen auf Sozialhilfe vertragswidrig wäre. Wenn man davon ausgeht, dass das Renteneinstiegsalter weiter ansteigt adäquat hierzu die Lebenserwartungen so kann man davon ausgehen, dass dieser über 45 Jahr Beitragspflichte Rentenbezüge von etwa 12 Jahre für den Mann und etwa 17 Jahre für die Frau erhält. Grundsätzlich also den in die Versicherung eingezahlten Betrag nicht zurück erhält. Selbst eine als Generationenvertrag ausgelegte Versicherung kann dies nicht ignorieren.  Ungeachtet dieser Vorgaben, muss eine Versicherung gegen Armut und Verelendung versichern bzw. schützen, da sie ansonsten ihre Funktion verwirkt hat. Und die Rentenversicherung Bund hat ihren Versicherungsanspruch verwirkt.

Der Kläger beantragt die Versicherung Rente Bund zu liquidieren, da sie ihren Versicherungsanspruch verloren hat. Die Leistungen, die die Rentenversicherung erbringt, sind von Grund aus nicht zu versichern, sondern stehen von Geburt an jedermann zu und sind über Steuern zu gewährleisten und zu finanzieren. Hieran ändert auch die bevor-stehende Erhöhung der Renten um 3,2% nichts, weil einerseits viele Rentner zu ihrer Rente aufstockend Grundsicherungsleistungen erhalten. Diese Rentenerhöhung wird in voller Höhe von dieser auf-stockenden Grundsicherung abgezogen. Andererseits steigen die Pflichtbeiträge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung wie in anderen Fällen die Steuerlast zur Progression. Weiter wird nicht einmal die Inflationsrate ausgeglichen. In vielen anderen Industrie-Nationen gibt es mehr und höhere Renten! In keinem anderen Industrieland in Europa werden die Arbeiter, Arbeitslosen usw. geschröpft, wie in Deutschland! In vielen sozialen Statistiken liegt Deutschland im unterem Bereich!

Diesem Antrage der Liquidierung wird natürlich nicht gefolgt, weil die Judikative staatfeindlich und kriminell scheint!

Manfred Wehrhahn