Sozialgericht Köln
Postfach 103 152

50471 Köln

24.01.2019

S 39 SO 340/18

Zur heutigen Entscheidung im öffentlichen Termin zum Klageverfahren

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

gegen

Stadt Köln
Oberbürgermeisterin
vertr. Amt für Soziales und Senioren
Rechtsstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

 

ergeht folgende Stellungnahme:

Die zur Abweisung meiner Klagen vorgegebene Begründungen unterliegen der Rechtsbeugung!

Die Äußerung, dass man sich meinen Ausführungen nicht anschließe und die gewährten Leistungen für ausreichend ansehe, wie Aufwendungen zur Beerdigung meines Bruders hierin enthalten seien, widerspricht sich. Es fehlt an der fachlich analytischen Bezugnahme und Feststellung, wie ein würdevolles Leben auszugestalten sei, die ein Richter ebenso auch nicht das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung vornehmen können dürfen und soweit sie meinen, dass die Leistungen, die auch zu unterschiedlichen Zeiten beliebig in der Würde verändert wurden, ausreichend seien, sind sie unqualifiziert und für diesen Fragenkomplex ungeeignet. Die Grundsicherungsleistungen im Alter sind in ihrer Höhe verfassungsfeindlich, da sie nicht verfassungskonform sein können, eben zu einer entwürdigenden Armut und Verelendung im Mangel an ökonomischer und ökologischer Bedarfsfeststellung erhoben wurden. Ein würdevolles individuelles Leben ist nicht gewährt, sondern diese Leistungshöhe bewirken vielfach massive psychische und physische Schädigungen. Dies ist belegt und bewiesen. Trotz dieser öffentlich bekannten schädigenden Lebensumstände dieser Leistungsbezieher glaubt in Arroganz und Überheblichkeit die Richterschaft, dass diese Leistungen ohne fachlicher Prüfung selbstherrlich gesetzeskonform seien.

Gegen die Entscheidung ergeht schon jetzt Rechtsmittel!

 

Manfred Wehrhahn