26610505Stadt Köln Amt für Soziales und Senioren
Ludwigstr. 8

50667 KÖLN

6. September 2017

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Gegen

Ihren rechtswidrigen und kriminellen Bescheid vom 31.08.2017 auf Rückforde-rung von 436,41 € zu Heizkostenrückerstattungen bzw. wegen der Aufhebung von Verwaltungsakten lege ich hiermit

W i d e r s p r u c h

ein!

Gründe:

Der Beschwerdeführer bezieht eine Rente in Höhe von 791,67 € und hierzu aufstockend Grundsicherungsleistungen von 212,27 € monatlich. Nach Abzug der Miete verbleibt ihm der Regelsatz zum Leben. Der Beschwerdeführer bekam über mehrere Jahre verteilt aus Heizkostenrückerstattungen 436,41 € auf sein Konto gutgeschrieben. 

Ein Rückforderungsanspruch besteht nicht. Die vereinnahmten Entgelte sind zur Gefahrenabwehr und Prophylaxe vor Verelendung und physischer und psychischer Schädigungen notwendig und zwingend zweckbestimmt eingesetzt worden. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter wie des Arbeitslosengeldes II erfüllen nachweislich nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Würde und Unversehrtheit sondern führen bereits soweit, dass sie in voller Höhe gezahlt werden, zu massiven und verheerenden physischen und psychischen Schädigungen. Eine Kürzung als Sanktionierung verbietet sich somit. Dies ist Ihnen, der Oberbürgermeisterin, der Landesregierung, der Bundesregierung (Legislative) wie der Judikative, wenn sie denn sach- und fachmännisch der hier zwingend erforderlichen Fragen nachgegangen wäre, bekannt. Rentner müssen wegen des Rentenversicherungsbetruges Pfandflaschen sammeln, Putzstellen usw. annehmen, um halbwegs über die Runden zu kommen. Sie vegetieren elendig und verarmt dem Tode entgegen. Dies alles unter dem medialen Geschwafel von Humanität und Menschlichkeit! Diese Not- und diese Elendsentstehung bedarf der wissenschaftlich fundierten Analysen usw. und kann mit den Grund- und
Menschenrechten nicht gerechtfertigt sein! An den unteren Einkommen kann man die Würde, den Anspruch auf Unversehrtheit usw. eben nicht festmachen, was die kriminellen Verfassungsrichter wie die ebenso kriminellen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und auch Sie wissen müssten.

Die Bundesregierung meint die Leistungen der Grundsicherung in Anspruch auf Würde und Unversehrtheit den unteren Einkommen entnehmen zu können. Dies ist nachweislich so unqualifiziert, so unangemessen, wie dies rein einer Folter, Erpressung und einer massiven psychischen und physischen Schädigung gleichkommt.

Alle staatlichen Bescheide und Verwaltungsakte basieren auf der Grundlage eines kriminellen und verfassungsbrechenden Staatswesen. Ihnen ist bekannt, dass die Lebenserwartungen usw. dieser Leistungsbezieher um 11 Jahre geringer sind. Die Rentenpflichtversicherten sind um ihre Beitragszahlungen, in der Annahme, dass sie auch einen adäquaten Versicherungsschutz erhalten würden, betrogen worden. Jeder Beitragszahler, der über viele Jahre Beiträge und Steuern entrichten musste, hat ungeachtet seines Einkommens einen Versicherungsanspruch, der sich von den Sozialleistungen erheblich abgrenzt.

Die vom kriminellen Staatssystem Betrogenen werden jetzt auch noch verfolgt und sanktioniert, haben sich, wenn sie diese Leistungen erhalten, die in Elend und Armut und zu einem frühen Tod führen, gegenüber des Schädigers so weit ehrlich und formell zu geben selbst soweit dieses Staatswesen selbst hochgradig kriminellen ist. Die weiteren erfreulichen Einnahmen, die dem Amt sofort angezeigt werden müssen, wenn gleich diese zusätzlichen Einnahmen den Ausgleich zu den viel zu geringen Sozialleistungen schafften, der ja zu den massiven psychischen und physischen Schädigungen führen musste und so, dass man die zusätzlichen Einnahmen nicht meldet, die diese Gefahren abwenden bzw. mildern würden, so soll, wie einst die Juden herzlos und ohne Empathie ins KZ verbracht wurden, dieser Schaden hingenommen werden und sogar als Straftat des Betruges erscheinen.

Ich werde zu jeden folgenden Nicht- oder gekürzten Bewilligungsbescheid zu den Grundsicherungsleistungen gleichsam Strafanzeigen gegen Oberbürgerin Henriette Reker, Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert u. w. einreichen.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt. Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat: «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Auf dieser Basis der politischen widerrechtlichen Verfolgung mit dem Ziel der physischen und psychischen Vernichtung meiner Person wird hier wegen meiner Kritik vorgegangen.

Weiter habe ich Forderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 400.000,– € wegen Amtsträgerverletzungen. Irgendwelche richterlichen Entscheidungen in der Forderungssache unterlagen und unterliegen der Rechtsbeugung, und sind damit rechtsunwirksam, wie alle mir zu gewährenden sozialrechtlichen Leistungen dem Rechtsmissbrauch unterworfen wurden und sind.

Die Forderung unterliegt, wenn sie bestehen sollte, dem Zivilrecht wie den Pfändungsfreibeträgen. Diese Pfändungsfreibeträge unterliegen ebenso den sozialrechtlichen Ansinnen. Eine Reduzierung der schon in voller Höhe unzureichenden Leistungen führen zu weiteren verheerenden körperlichen, gesundheitlichen Schädigungen. Soweit ich Zusammenbrüche usw. wegen eines Nahrungsmangels erleiden müsste, wegen einer Kürzung der Leistungen, werde ich ebenfalls wegen vorsätzlich Herbeiführung einer Körperverletzung Strafanzeigen gegen vorgenannte Personen einleiten. Ja, auch wenn die Staatsanwaltschaften kriminell diese Straftaten vereiteln werden. Aber mit jeder ihrer rechtswidrigen Bescheide usw. legen Sie Beweis meiner Behauptungen. Danke!

Hiernach kann ein Rückforderungsanspruch nicht bestehen oder auch nur gerechtfertigt sein, weil er den Schuldner seiner Rechte beraubt und als  Rechtsmissbrauches zu werten ist, da er körperlich und seelisch massive wider der Grund- und Menschenrechte schädigt würde trotz er eigentlich einen hinreichenden Rentenversicherungsanspruch erworben hat und um seine Lebensleistungen betrogen wurde.

 

Manfred Wehrhahn