Gedenkstunde im BundestagStaatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 91
10559 Berlin

 

 

11. September 2017

Strafanzeige

gegen

alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages

wegen

Rechtsbeugung, Versicherungsbetrug u. w. Straftaten

Gründe

Die bewilligten Leistungen der Grundsicherung im Alter verletzen den Leistungs-Bezieher physisch und psychisch massiv. Die Leistungen wirken gegen die Grund- und Menschenrechte. Die sozialrechtlichen Leistungen sind verfassungswidrig so ermittelt worden, um den Bezieher dieser und anderer Sozialleistungen physisch und psychisch zu schädigen. Es werden vorsätzlich vorgenannte Rechte auf Würde, das der Unversehrtheit u. w. verletzt, die den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung im Amt erfüllen!

Der Geschädigte wird zu diesen und ähnlich gelagerte Leistungen genötigt, Straftaten zu verüben bzw. falsche Angaben gegenüber der Leistungsbehörde abzugeben, um diese Schädigungen wie seine Verelendung zu vermeiden. Der Bezieher dieser Leistungen durchlebt Phasen einer unzureichenden Ernährung und gar ganz ohne Nahrung, so dass er mehr dahin vegetiert als in Würde leben kann, wie seine Lebenserwartung aus diesen Gründen um 11 Jahre reduziert ist, er zur Minderung dieser Umstände Pfandflaschen sammeln muss,… oder/und Erstattungen von Neben- und Heizkosten nicht der Behörde melden kann bzw. darf, weil ihn diese von den gewährten monatlichen sozialrechtlichen Leistungen hier Grundsicherung im Alter ansonsten abgezogen würden und die Schädigungen verstärkten. 

Der Geschädigte wird soweit zu Straftaten und Unehrlichkeit gezwungen, um seine Verelendung, die physischen und psychischen Schädigungen, die zu einem früheren Tod führen, so zu mildern oder zu vermeiden. Der Arbeitslosengeld II-Bezieher wird erpresst Arbeit aufzunehmen, wenn dieser entgegen des Grundsicherungsbeziehers im Alter 100,– € hinzuverdienen kann, die nicht von den Leistungen abgezogen werden.

Dass der Geschädigte sich dieser verheerenden und barbarischen Situation ohne Chancen und Perspektiven auf eine Besserung entziehen will, ja, zwangsweise zum Selbstschutz entziehen muss, liegt im Kontext des Menschenrechts. Der Geschädigte hat ein Widerspruchsrecht zum Unrecht, da in Deutschland Recht zu Unrecht verkom-men ist. Die Schädigungen erfolgen durch die Aufhebung des Rechtsstaatssystems.

Die hier von der Deutschen Justiz befürworteten und der Bundesregierung bzw. des Deutschen Bundestages begangenen Strafvergehen der Rechtsbeugungen und anderer Rechtsverletzungen verweigern die Sanktionierung und Bestrafung des Leistungsbeziehers zur Gewähr seines Selbstschutzes auf eine Gefahrenabwehr. In der Bundesrepublik Deutschland werden Menschen die Menschenrechte genommen, wie die der Würde, die der Unversehrtheit usw., wie dies kaum vorstellbar scheint!

Hiernach sind der Bundesrepublik Deutschland massive Rechtsvergehen vorzuwerfen und nicht den Leistungsbezieher von Arbeitslosengeld II und der Grundsicherungs-leistungen im Alter, die nicht einmal 100,– € hinzuverdienen dürfen. Sie müssen sich diesen Hinzuverdienst zurechnen lassen Die Bundesrepublik Deutschland ist weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat und ebenso keine Demokratie mehr sondern eine Diktatur des Kapitals.

Der Bundesrepublik Deutschland können soweit keine rechtsstaatlichen Urteile, Beschlüsse, Amtshandlungen mehr zugerechnet werden sondern begehen ihre Amtsträger Rechtsbeugung, Straftaten usw.! Die BRD hält die Grund- und Menschenrechte nicht ein! Die Gewaltenteilung ist aufgehoben. Die Judikative ist von einem Heer Krimineller unterwandert.

Hierauf begründen sich Strafanzeigen wegen vorgenannter Vergehen gegen die Oberbürgermeisterin von Köln, Frau Reker, gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundestagspräsidenten und allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

„Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt.

Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab: Zitat: «Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Soweit die Legislative und Exekutive mit der Judikative in der Bundesrepublik Deutschland unter einer Decke steckt, ist jeder Formalismus, jeder Rechtsweg unzumutbar und muss auch nicht zwangsweise eingehalten werden, weil der Kläger sich dieser Verbrecher ausliefern müsste. Die Gremien und Organe der Europäischen Gemeinschaft sind hier in Haftung zur Beseitigung dieser Straftaten zu nehmen.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG: Zitat: «Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitlung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Aus diesen Gründen leben Millionen Deutsche in Elend und finanzieller Not, konnte die Rente als Versicherungsleistung, die sich darauf begründet, dass der Versicherte über Jahrzehnte zu seinen Steuern ebenso nicht unerhebliche Versicherungsprämien entrichtet haben muss, diese auf Sozialhilfeniveau abgesenkt und das Arbeitslosen-geld II wie die Grundsicherung im Alter an die unteren Einkommen ausgemacht werden, was den Gedanken auf ein würdiges Leben entgegensteht, da selbst diese kein Leben in würde leben können. Die Würde ist ein individuelles Recht, wie in den 50-ziger bis 90-ziger Jahre auch üblich – ist die Würde zu einst entwürdigt worden -, und kann nicht verlangen, dass sich der Leistungsbezieher an uniformierte und pauschal ausgerichtete und ungerechte im Rechtsbeugungen festgestellte Budgets einer vielschichtigen psychischen wie physischen Schädigung dieser zu unterziehen hat, wenn sie in der Vorgabe, dass sie, wie dies das Bundesverfassungsgericht und die Bundesregierung in Rechtsbeugung unqualifiziert behaupte, rechtliche Grundsätze missachtet.

Die Frage, was ein würdiges Leben sei, muss erst einmal psychologisch definiert werden und im wirtschaftlichen und im finanziellen Umsetzen vom zum Beispiel den Paritätischen Wohlfahrtsverband ermittelt werden und nicht von der Bundesregierung und ebenso wenig vom Bundesverfassungsgericht, die so diesen Fragenkomplex hätte aufgreifen müssen. Dass der Geschädigte Pfandflaschen sammeln … muss, um zu überleben, weil man ihm seine Rente auf Sozialhilfeniveau im Versicherungsbetrug abgesenkt hat und selbst die Sozialleistungen stark reduziert, uniformiert und pauschalisiert wurden, kann dies die von der Verfassung zu gewährende Würde nicht sein sondern ist hier der Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung erfüllt, weil die Staatsgewalten im Kenntnis dessen, dass diese Schädigungen zwangsläufig bei Ehrlichkeit des Leistungsbeziehers eintreten müssen, gegen alle wissenschaft-lichen Erkenntnisse den Leistungsbezieher diese Schädigungen aufgebürdet bzw. zugefügt. Damit ist ein Ermittlungsverfahren gegen vorgenannte Personen einzuleiten!

Manfred Wehrhahn