81937259Staatsanwaltschaft Berlin
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10559 Berlin

16.09.2017

Strafanzeige
und
Klage vor dem Sozialgericht Köln

gegen

den Widerspruchsbescheid vom 13.09.17 der Deutschen Rentenversicherung, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert und alle Abgeordneten bzw. Fraktionen des Deutschen Bundestages

wegen

begangenen Versicherungsbetruges.

Straftatbestand:

Mithin sind alle vorherigen sozialrechtlichen Verfahren in ihrer Beurteilung und Wertung rechtsunwirksam, da die Betrugsabsichten, der Lügen und falschen Informationen usw. durch die Deutsche Rentenversicherung Bund und der Bundesregierung nicht berücksichtigt wurden, die eine ganz andere Beurteilung in der Sache verlangen. Es handelt sich hier um Fakten, die dem Kläger zu den vorherigen Terminen nicht bekannt war und die das Gericht soweit auch nicht berücksichtigt konnte aber das Gericht hätte sie als solche erkennen und zu den Verfahren einbinden müssen.

Der Kläger beantragt zu seiner auch zurückliegenden Rentenbezugsdauer eine zu seinen erbrachten 45 beitragspflichtigen Versicherungsjahren eine adäquate Rentenversicherungsleistung von 1.500,– € monatlich.

Soweit die Deutsche Rentenversicherung ihre Legitimität verlöre, da ihr ihre Versicherungskompetenz abzuerkennen ist, beantragt der Kläger die von ihm und von Dritten geleisteten Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung zu den marktüblichen Zinsen diesen zu erstatten. 

Ein Versicherungsbetrug liegt vor, wenn

einer Person absichtlich die Unwahrheit sagt oder etwas vortäuscht und sich damit einen materiellen Vorteil verschafft. Die Strafnorm bezweckt den Schutz des Vermögens. Sie erfasst Verhaltensweisen, mit denen der Täter das Opfer durch Tücke dazu bewegt, sich unbewusst selbst in seinem Vermögen zu schädigen.

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Gerade eine solidarische Zwangsversicherung sollte vor Armut, Elend usw. schützen und nicht diesen einen Versicherungsschutz vorgaukeln, dass sie soweit erzwungen, hiervor schützen würde, diesen Anspruch aber nicht erfüllt bzw. eine Versicherungsleistungsfähigkeit verwirkt durch versicherungsfremde Leistungen usw., die ihr abgeschöpft wurden, so einschränkt, dass eine Versicherung nicht mehr gegeben ist, dieser begeht Versicherungsbetrug.

Die Rente sei sicher, so Dr. Norbert Blüm (CDU), Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung seinerzeit. Aus den angeblich hier vorliegenden demographischen Wandel, dass immer weniger in die Versicherung einzahlen würden zu immer mehr Rentenbezieher soweit ein Versicherungsschutz nicht mehr gegeben sei, kann nicht rechtfertigen, keine Versicherungsleistung meint erbringen zu müssen. Sie wäre soweit hinfällig und zu annullieren. Die Rentenversicherungsleistung muss somit in der Regel, wenn der Beitragspflichtige seine hohen Beiträge über Jahrzehnte für eine durchschnittliche Bezugszeit von etwa vom 15 Jahren zur Altersrente durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet hat, oberhalb der sozialrechtlichen Leistungen liegen und nicht unterhalb dieser oder in etwa gleicher Höhe angesiedelt sein.

Die Altersrente muss sich erheblich von den Sozialleistungen abheben. Weiter besteht hier das Bestandsrecht. Wer in einer Versicherung einzahlt, der muss davon ausgehen, auch einen Versicherungsschutz zu erhalten und keine Almosen. Der Beitragspflichtige musste zu seinen immensen Beitragszahlungen über Jahrzehnte jederzeit davon ausgehen, dass er selbst als Geringverdiener eine oberhalb von Sozialhilfeleistungen angesiedelte Versicherungsleistung erhält, weil ansonsten die Rentenversicherung hinfällig wäre und sie ebenso illegal den Gleichheitsgrundsatz verletzen würde, weil diese Leistungen Grund- und Menschenrechtsgarantien sind und jeden zustehen, wie dieser auch nie Steuern und Rentenversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben muss. Der Irrglaube, dass der Beschäftigte sich diese Grundrechte erwerben müsste, geht fehl zumal diese denen, die nie hierin eingezahlt haben, diese denen gleichstellt. Die Rentenversicherung missachtet vorsätzlich Grundsätze von Recht und Gesetz und betrügt den Versicherten. Die Rentenversicherung leistet nicht mehr das, was eine Versicherung ausmacht und begründet, da sie eben mehr oder weniger das gewährt, und wenn etwas mehr, dies auch noch versteuert werden muss, was z. B. die Flüchtlinge ebenso erhalten trotz der Rentenversicherungspflichtige über Jahrzehnte unter hohen Beiträgen zur Rentenversicherung aber er auch an Steuern entrichten musste. Wo bleibt da der Versicherungsschutz und die Anerkennung seiner Arbeitsleistung über Jahrzehnte? Alleine die Bundesrepublik Deutschland hat den Zugewinn. Die BRD muss soweit nur geringe oder keine Grundsicherungsleistungen im Alter erbringen. Der ehemals Pflichtversicherte erhält zu seinem Rentenbezug hiernach keine Versicherungsleistung sondern Sozialhilfeleistungen, für die aber keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.

Eine Versicherung, die nicht versichert sondern rein einer betrügerischen Absicht folgt und den Kläger/Geschädigten/Rentner unfair entgegen anderer behandelt, die die selben Leistungen erhalten ohne jemals Steuern oder/und in die marode Rentenversicherung eingezahlt zu haben, ungleich zu ihren erbrachten Arbeits-, Lebens- und Beitragsleistungen beurteilt und bewertet, diesen gleichstellt, der begeht Versicherungsbetrug, da keine Versicherungsleistung erbracht wird sondern doppelt und dreifach vom Pflichtversicherte abkassiert wird. Vom Arbeitnehmer wird soweit unberechtigt mehrfach abkassiert ohne einen adäquaten Versicherungsschutz zu erhalten.

Die Leistungen der Rentenversicherung sind zu ihrer Leistung unangemessen und nicht verhältnismäßig und unterliegen einer Strafhandlung des Betruges durch die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat die Rentenversicherung in Schieflage durch versicherungsfremde Leistungen gebracht. Die Leistungen, die das Grundgesetz und die  Menschenrechte zu gewährleisten haben, sind aus Steuermitteln zu finanzieren und nicht der Rentenversicherung aufzubürden.

Immer wieder in regelmäßigen Abständen wird die Mär verbreitet, dass die Rente sei ist nicht mehr bezahlbar, über 90 Mrd. müssen aus dem Bundes-Etat für die Rente ausgegeben werden. Richtig ist, seit 1957 ergibt sich eine Unterdeckung von ca. 800 Mrd. Noch in keinem Jahr haben die Zuschüsse des Deutschen Bundestages bzw. der Bundesregierung, die in Wahrheit unzureichende Erstattungsbeträge für versicherungsfremde Leistungen waren/sind, die aus Steuermitteln und nicht von der Renten-Versicherung zu befriedigen waren, da es sich um staatliche Leistungen handelt und den Grund- und Menschenrechten zuzurechnen sind, die Rentenversicherung finanzieren müssen, hier ausgeglichen. Die versicherten Rentner wurden so um ihre hohen über viele Jahre gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung betrogen und so um ihren Versicherungsschutz gebracht. Die Bundesregierung griff widerrechtlich je nach Haushaltslage in die Rentenkasse, um mal ebenso andere der Versicherung nicht aufzubürdende Leistungen hieraus zu entnehmen.

Ich möchte hier ein Zitat von Brecht anführen: Wer die Wahrheit nicht weiß, ist bloß ein Dummkopf, aber wer sie weiß und Lügen verbreitet. der ist ein Verbrecher.

Wer aus den Topf der solidarischen Rentenversicherung Entnahmen und/oder von den zweckgebundenen Rentenversicherungsbeiträgen der Versicherten, in dem die Arbeitgeber/Arbeitnehmer zwangsweise ihre Versicherungsbeiträge in hohen Summen über Jahrzehnte entrichten mussten, versicherungsfremde Leistungen, die eigentlich aus Steuermittel zu finanzieren waren/sind wie den Erwerb von Grund- und Menschenrechten hierüber finanziert, da diese von Geburt an diesen zu gewähren sind und weder von den Versicherten selbst erworben werden müssen, da dies Grundrechte verletzt würde, begeht vorsätzlich Versicherungsbetrug.

Manfred Wehrhahn