Zur nachfolgenden Verfassungsbeschwerde – 1 BvR 179/19 – gegen die Beschlüsse des Sozialgerichtes Köln vom 10.01.2019: S 38 SF 305/18 AB,  S 38 SF 306/18 und S 38 SF 307/18 hat bereits am 4. Februar 2019 der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichtes durch den Vizepräsidenten Harbarth, Richterin Britz und Richter Radtke beschlossen, dass die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerGG abgesehen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar!

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

    III. Teil – Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 – 96d)    

    15. Abschnitt – Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 8a (§§ 90 – 95a)     

§ 93d

(1) Die Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.

(2) Solange und soweit der Senat nicht über die Annahme der Verfassungsbeschwerde entschieden hat, kann die Kammer alle das Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffenden Entscheidungen erlassen. Eine einstweilige Anordnung, mit der die Anwendung eines Gesetzes ganz oder teilweise ausgesetzt wird, kann nur der Senat treffen; § 32 Abs. 7 bleibt unberührt. Der Senat entscheidet auch in den Fällen des § 32 Abs. 3.

(3) Die Entscheidungen der Kammer ergehen durch einstimmigen Beschluss. Die Annahme durch den Senat ist beschlossen, wenn mindestens drei Richter ihr zustimmen.

Verfassungsbeschwerde

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

gegen

die Beschlüsse des Sozialgerichtes Köln
S 38 SF 305/18
S 38 SF 306/18
S 38 SF 307/18

wegen

Verletzungen verfassungsgewährender Artikel nach Richtlinien des Grundgesetzes und der Menschenrechte.

Verletzungen:

In einem vornehmlich rechtsstaatlich geführten System muss mit Recht in jedem Einzelfall zu einer Richterablehnung seine Parteilichkeit und seine Befangenheit begründet und belegt werden. Es erscheint aber paradox, wenn gerade die, die hier als befangen erscheinen, sich dies selbst diagnostizieren dürfen oder eben auch nicht. Sie geben sich natürlich dogmatisch nicht befangen und unparteiisch, was sie aber nachweislich nicht sind! Sie sind dazu auch gerade in ihrer Parteilichkeit nicht berufen, darüber zu befinden und, weil ein Unrechtssystem nur funktioniert, in dem das Unrecht seine dem System tragenden Schergen hierin integrierten, manifestierte sich das Unrecht selbst, da soweit der Logik folgend grundsätzlich von Rechtsbeugungen usw. auszugehen ist, da die Schergen des Unrechts sich selbst für Garanten des Rechts Beleg geben, was das Unrecht zum Recht erklärt und soweit das Unrecht stabilisiert. In einem Unrechtssystem, wie die Bundesrepublik Deutschland, ist zwangsläufig auch das Rechtssystem und alle in ihm tätigen Amtsdiener, Richter, Staatsanwälte usw. Staatsverbrecher und all umfassend auch abzulehnen. Es bedarf eben nicht mehr der Beweisführung, dass ein Richter befangen sei, sondern man kann getrost subjektiv aber auch objektiv davon ausgehen, dass soweit mehr oder weniger keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren mehr gewährt werden! Dies trifft gerade dort zu, wo gerichtliche Verfahren staatliche Belange berühren, die in akrobatischer Rechtsauslegung usw. parteilich und befangen erfolgen, soweit staatskonform sind. Der Kläger, der Beschuldigte muss zwangsläufig und grundsätzlich davon ausgehen, was die Urteile und Beschlüsse auch vielfach belegen, wenn auch so verschnörkelt und im Rechtslatein vernebelt, dass er keine rechtsstaatlich geführten Gerichtsverfahren mehr erhält, dies, ohne den Richter im Einzelfall diese rechtsbeugende Verfahrensführung nachweisen zu müssen, ja, zu können. Recht kann eben so oder so ausgelegt werden. Im Zirkus Justitia unterliegt der Kläger einer Beliebigkeit, die alles zulässt und ermöglicht und soweit ist der Kläger dieser Akrobatik hilflos ausgeliefert. Die Beschlüsse und Urteile sind vielfach dem gesunden Menschenverstand entzogen. Ihre Rechtslogik entzieht sich dem Bürger.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ –

Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob das Arbeitslosengeld II, aber auch gleichgelagerte Leistungen, wie der Grundsicherung im Alter, die sogar Hinzuverdienste ausschließt, wegen versäumter Termine usw. sanktioniert, sprich gekürzt werden darf. Es handelt sich hier um existenzsichernde Leistungen, die bereits in der vorliegenden Höhe nachweislich massiv Grund- und Menschenrechte verletzen. Die Bezieher hungern, verelenden und nehmen weiteren massiven physischen und psychischen Schaden. Sie sammeln Pfandflaschen, containern, müssen sich in Essenstafeln ernähren und in Kleiderkammern getragene Wäsche kaufen. Sie verlieren vielfach ihre Wohnungen, leben auf der Straße oder ihre Wohnungen haben keinen Strom mehr. Der Paritätische Wohlfahrsverband e. V. hat entgegen der Feststellung zur Leistungshöhe der Bundesregierung, die in ihrer Höhe budgetierten existenzsichernden Leistungen, die die Bundesregierung in Lug und Betrug hat festgeschrieben, als für viel zu gering bewertet. Die nach den unteren Einkommen berechnete Existenzsicherung basiert bereits auf klein gerechnete Manipulationen.  So sollten die 20% der unteren Einkommen herangezogen werden, aber tatsächlich wurden nur die untersten 15% herangezogen. Es wurden Budgets rausgenommen oder gekürzt! All dies mehr oder weniger in Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes, das die Würde und das Recht auf auch prophylaktische Unversehrtheit hätte in Ökonomie und Ökologie nicht nach den unteren Einkommen festlegen lassen dürfen, da diese Rechte auch dort verletzt sind und auch in einem möglichen anderen familiären Einkommenskonstrukt vorliegen, sondern das Existenzielle hätte durch Sozialarbeiter, Psychologen usw. fachversiert ermitteln lassen müssen, um der Würde ein Gesicht zu geben. Die Budgets entsprechen nicht den Marktgegebenheiten, verletzt ebenso das Individualrecht bzw. die Individualbedürfnisse und werden auch nicht der Inflationsrate angepasst. Diese Leistungen aus irgendwelchen Gründen zu kürzen, ist strafbar und widersprich der Carta der Vereinten Nationen! Die Rechte sind einfach bedingungslos zu gewähren! Die Vereinten Nationen haben bereits die Armut z. B. der einst pflichtversicherten Rentners, Arbeitslosengeld II-Beziehers, die eben überwiegend keine Versicherungsleistungen mehr erhalten, mithin betrogen wurden, in Deutschland massiv angeprangert. All dieses entstandene Elend hat sich auch das auf diese edlen Werte berufende Bundesverfassungsgericht zuzurechnen.

Ein ehrbarer Rechtsstaat würde natürlich diese vom Beschwerdeführer und anderen vorgebrachten massiven Anschuldigungen nicht Larifari abkanzeln, sondern aufgreifen, verfolgen, und soweit sie zutreffen, beseitigen! Genau das trifft hier nicht! Faire und rechtsstaatliche Verfahren werden verweigert. Deutschland ist tatsächlich zu einem Schurkenstaat verkommen, in dem die Grund- und Menschenrechte nicht mehr zählen. Das System hat seine Bürger zu „gewinnen“ und nicht wie Sklaven in Arbeit und Brot durch Zwang usw. oder in Verweigerung existenzieller Leistungen zu erpressen, sich diesem System, zu dem er nie hat sich entscheiden dürfen, in dem er reingeboren wurde, unterzuordnen und auszuliefern! Wir sind eine Diktatur des Kapitals, der Lobbyisten usw.! Das Gesellschaftssystem ist und macht hochgradig psychisch krank.

Mithin war die Richterablehnung begründet und ihr zu entsprechen! Der Beschwerdeführer kann nicht davon ausgehen, dass er ein nach Recht und Gesetz geführtes Verfahren erhält, wobei es eben keine Rolle spielt, welcher Richter das Verfahren führen wird. In einem Rechtssystem, in dem selbst Richterkollegen, nach dem sie aus dem Amt ausgeschieden sind und nicht mehr mit Repressalien zum Beispiel durch Karriere-Hemmnissen, Einschüchterungen usw.  haben rechnen müssen, ihre Kollegen als Straftäter angreifen bzw. beschuldigen, kann rein subjektiv, und Recht muss auch subjektiv als rechtmäßig und in seinen Urteils- und Beschlussbegründungen rechtskonform ethisch, moralisch und sittlich nachvollziehbar und verständlich sein, objektiv der Beschwerdeführer davon ausgehen, dass er kein ordentliches Gerichtsverfahren erhält, bisher erhielt bzw. auch zukünftig nicht erhalten wird und mit Recht das System und seine Richterschaft, und somit jeden einzelnen Richter, der im deutschen Rechtswesen handelt, recht- und zweckmäßig ablehnen.

Eine erhaltene Email: Hallo Manny, willst du nicht auch mal eine Verfassungsklage machen wegen der nicht vorhandenen Rechtsgleichheit. In Österreich kriegt man wenigstens automatisch einen Anwalt ausgelost hier kannst du herum betteln, hast keine Garantie dafür und wirst dann wahrscheinlich auch noch abgezogen!

Manfred Wehrhahn