BESCHWERDE
WEGEN DER NICHT-ZULASSUNG ZUR BERUFUNG

S 39 SO 129/18

Sozialgericht Köln
Gerichtsbescheid vom 30.08.2018
in dem Rechtsstreit
Manfred Wehrhahn, Eisenmarkt 4
50667 Köln

Kläger

gegen

Stadt Köln
Amt für Soziales und Senioren
vertr. d. d. Oberbürgermeisterin
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln

Gz.: 501/21-18001 20 12 01289

Beklagte

Es wird beantrag, die Berufung zuzulassen, da die Rechtssache nachweislich und tatsächlich grundsätzliche Bedeutung hat.

Gründe:

Das Rechtsstaatsystem der Bundesrepublik Deutschland basiert nicht auf den vor ihr vorgegeben Rechtsstaatsprinzip, sondern bedient sich der Rechtsbeugungen. Die Gewaltenteilung besteht nicht mehr und die Grund- und Menschenwürde-Garantie  und das Recht auf Unversehrtheit wie der Zugang zu rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren werden massiv verletzt/verweigert!

Die Grundsicherungsleistungen sind, wie das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wider der parteiischen vernetzten stümperhaft und kriminell in ihrer ermittelten Höhe dieser Leistungen durch die Bundesregierung bzw. durch den Deutschen Bundestag gewaltenübergreifend wider den Grund- und Menschenrechten festgestellt worden und ebenso von den Bundesverfassungsrichtern Verfassung verweigernden Ausgestaltung bestätigt worden. Jede fachkompetente Analyse durch Sozialwissenschaftler, wie Psychologen usw., die den Bedarf eines individuell würdevollen Lebens hätten ermitteln müssen, wurde nie herangezogen. Die Würde wird auch durch die Bundesregierung beliebig ausgelegt und interpretiert.

Eine Beweiserhebung, dass diese Leistungen nicht ausreichen und gesetzeswidrig sind, bedarf es nicht, da die Verelendung unter psychischen und physischen Schädigungen öffentlich bekannt ist. Die Bezieher dieser Leistungen vegetieren am Rande der Gesellschaft dahin, müssen sich in Tafeln ernähren, abgelaufen Nahrungsmittel verzehren, sich in Kleiderkammer getragene Wäsche kaufen und Pfandflaschen sammeln! All dies kann Würde nicht sein!

Hiernach sind die dem Kläger zugeflossenen Erstattungsbeträge aus Heiz- und Nebenkosten zur Vermeidung vorgenannter Schäden zu seiner Person im Mangel nicht ausreichender Grundsicherungsleistungen der Existenzsicherung weder zurückzufordern noch leistungsmindernd von den laufenden Leistungen einzubehalten, sondern als eine zivile Forderung anzusehen und so zu behandeln, da diese Erstattungen zur Abwendung von physischen und psychischen Schäden nicht zurückgefordert werden dürfen. Die Erstattungen glichen den kriminell ermittelten Mangel der Grundsicherungsleistungen durch die Bundesrepublik Deutschland aus, die dem Kläger rechtmäßig zugestanden hätten. Ein kriminelles Staatswesen kann seine Straftaten nicht selbst von illegal auf legal ummünzen, wenn diesem kein faires und unabhängiges Rechtssystem zu eigen ist!

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ –

Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Hiernach sind in den Deutschen Bundestag Volksvertreter gewählt worden, die dort wegen vorgenannter Duldungen und in Mittäterschaft von staatsfeindlichen und kriminellen Handlungen dort nach unserer Verfassung nicht hingehören.

  • Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung.
  • Das Urteil weicht von der deutschen Gerichtsbarkeit entschieden ab bzw. wird dem Rechtssystem kriminelles Handeln bis zum Bundesverfassungsgericht vorgeworfen.
  • Ebenso werden Verfahrensmängel gerügt, die zur Entscheidung erheblich waren.

Hiernach ist die Berufung zuzulassen!

Manfred Wehrhahn