Polizeipräsidium Köln
Direktion Zentrale Aufgaben/ZA 24
Walter-Pauli-Ring 2-6

51103 Köln

26. Februar 2021

Betr.: Polizeiaktion „Einhaltung der Corona-Regeln in der Kölner-Altstadt“

Sehr geehrter Herr K,

ich beziehe mich auf das gestrige Telefonat mit Ihnen.

Aktionshergang:

Ich saß auf der Mauer unterhalb der Markmannsgasse mit Blick auf die Deutzer-Brücke und war ein Weizenbier am Trinken. Ich sah wie zwei Polizeiwagen unterhalb der Brück heranfuhren und die dort auch packten.

https://www.facebook.com/100000174571872/videos/4481986551817120/

Plötzlich, ohne vorher irgendwelche anderen Personen wegen angeblicher Regelverstöße anzusprechen, kam eine Horde von ca. 8 Polizeibeamte auf mich zu. Einer der Beamten frug mich, ob ich eine Maske bei mir hätte. Ich sagt, dass ich wegen der Wetteränderung meine Maske nicht aus meinem Mantel genommen hätte, also keine Maske bei mir hätte.

Ich saß allein und im Umkreis von ca. 5 Metern befand sich auch keine weitere Person, die ich hätte oder die mich hätte mit dem Coronavirus infizieren können. Zum Zeitpunkt war nach meinen Kenntnissen ein Maskenzwang auch soweit nicht gegeben, wie ich davon ausging, dass man sitzend zum Essen oder Trinken keine Maske aufsetzen muss und auch nicht kann. Die vergessene Maske hätte ich mir auch, wenn dies notwendig gewesen wäre, weil ich zum Heimweg, ich wohne ich der Altstadt, dies notwendige gewesen wäre, wenn ich den notwendigen Abstand zu anderen Personen nicht hätte einhalten können, von meinem Mitbewohner bringen lassen können.

Ich bin ein autonomer und verantwortungsvoller Bürger, der selbst weiß, wie er sich und andere schützt. Hierzu bedarf es keine Entmündigung, Freiheitsberaubung und keine unsinnigen Reglementierungen. Die Freiheitsrechte können nicht durch sinnlose, fehlerhafte, ungeeignete und unqualifizierte Maßnahmen und verwirrende Informationen verweigert werden. Im Mangel physischer und psychischer Unzulänglichkeiten, die den Regeln zuwider sind, dürfen nicht sanktioniert werden. Die Kosten für die Masken müssen finanzierbar sein, wenn der Träger Sozialleistungen bezieht, und zwar in der Form, dass sie kostenlos bedarfsgerecht zu erwerben sind.

Die Regeln widersprechen sich, sie sind in gewissen Situationen unsinnig und die Masken sind schädlich, da man seine eigene verbrauchte ausgeatmete Luft teilweise wieder einatmet. In den Masken sammeln sich Viren und Bakterien an. Die Informationen zu den Regeln sind verwirrend, da sie örtlich unterschiedlich ausgerichtet festgelegt wurden. Die Kollateralschäden stehen in einem krassen Widerspruch zu der Effizienz der Corona Regeln. Es werden Millionen zu den Regeln in Arbeitslosigkeit und damit in Elend und Armut getrieben und sie verlieren ihre hart erarbeiteten Existenzen.

Es ist der Geist, der sich den Körper schafft. Es gibt weiß Gott bessere Alternativen. Die Bundes- und Landesregierungen haben stümperhafte Regeln aufgestellt, die ihren Ansinnen überhaupt nicht gerecht wurden oder in Form eines Rundumschlages unverhältnismäßig und unangemessen waren/sind. Jeder Mensch hat, wenn auch eingeschränkt, Eigenverantwortung für sich und auch für seinen Mitmenschen. Soweit war Jeden, hier vornehmlich Ältere und Vorerkrankte, die einen schweren Krankheitsverlauf unterliegen mochten, im Recht auf Unversehrtheit, die notwendigen Maßnahmen und Mittel bereitzustellen. Die, die den Virus ausgeliefert sein könnten, hätte man in Prophylaxe immunstärkende Mittel verabreichen können. Es hätte sodann keines Impfstoffes bedurft, sondern die evolutionären Mechanismen geschöpft.

Es handelt sich hier zur Gefahrenabwehr um ein Individualrecht. Ich bin nicht entmündigt, so kann ich die Maßnahmen entgegen der Bundesregierung und den Landesregierungen meinen Lebenssituation und den örtlichen Gegebenheiten gemäß anpassen, um so z. B. die Schädigungen durch die Maske unterbinden und meine Kontakte mindern, ohne mich und andere zu infizieren. Wenn die Bürger autonom und richtig informiert würden, könnte sie auch adäquat auf die Pandemieregeln reagieren. Wenn man sie allerdings hinters Licht geführt, so dass sie die Regeln als nicht notwendig einschätzen, käme es auch nicht zu vorsätzlichen Verstößen bzw. wären es überhaupt keine Verstöße. Die Maßnahmen werden immer mehr als Schikane und Willkür wahrgenommen. Die ganze Pandemie zeigt sich widersprüchlich und verdorrend. Die Masken aus den zurückliegenden Zeiten boten überhaupt keinen wirklichen Schutz von Ansteckung. Dort, im öffentlichen Verkehr von Bahnen und Bussen und bei größeren Menschansammlungen lauert die Gefahr der Ansteckung.

Die FFP2-Masken scheinen an sich zu schützen, allerdings passen sie sich nicht jeder Gesichts-form an, so dass die Schutzfunktion verloren geht. Fazit: Sie schließen das Gesichtsfeld nicht vollständig ab, so dass an den Seiten Atemluft entweichen kann und Außenluft ungefiltert eindringt. Die Masken schützen vielfach nicht. In Bahnen und Bussen werden sie zum Risiko, wie Stiftung Warenfest wissenschaftlich erforschte. Die Bundesregierung legt lieber ihren Fokus darauf, dass die Masken, wie diktatorisch festgeschrieben, dort getragen werden, selbst dort, wo es den Umständen unsinnig ist, sie zu tragen. Nein, die Landesregierungen sanktionieren lieber, die, die keine Maske tragen und verlangt diese untauglichen Masken zu erwerben, selbst dort, wo diese entbehrlich wären.  Einen Test zur Gewährleistung des Schutzes mit der genauen Anpassung an die unterschiedlichen Gesichtsprägungen findet nicht statt, was hier sinnvoll und nützlich gewesen wäre, geht fehl. Die Bundesregierung nimmt einfach Alles blind den Pharma-Konzernen ab. Unter dem Slogan, wie in der Politik: Viel Vorteilhaftes versprechen und nach den Wahlen, nach dem man dem Volke Sand in die Augen gestreut hatte, nichts halten.

Da werden Masken aufgezwungen, die nichts taugen, nicht so effizient sind, wie der Zwang, sie einzusetzen, dies rechtfertigt. Da gibt es Lieferengpässe des Impfstoffes. Und die dadurch vermehrt auftretenden Infektionen mit auch schweren Verläufen und Toten, wird denen zugerechnet, die die Regeln missachten. Seid ihr noch des Wahnsinns?

Es wurde weiter der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Ich habe den Beamten darauf hingewiesen, dass wenige Meter weiter auch mehrere Personen keine Maske trügen und weiter der überwiegende Teil auch nur wohlwollend zum Aufsetzen der Masken durch die Beamten hingewiesen wurden, also kein Bußgeld aufgedrückt bekamen, trotz hier ca. 80% derer, die auf den Bänken und Mauern saßen, keine Maske trugen und diese sofort wieder entfernten, sobald sich die Beamten entfernt hatten.

Die Regel sind von Bundesland, Gemeinden usw. selbst dort örtlich unterschiedlich und wechseln ständig, so dass keiner mehr weiß, wo, wann was gilt. Die Regel sind irreführend und teilweise widersinnig.

Hieraufhin wurde mir ein Platzverweis ausgesprochen mit der Drohung, wenn ich mich nicht verzöge, ich in Gewahrsam käme. Wie lange dieses Verbot gelte, wurde mir nicht mitgeteilt, wie ebenso nicht, wie ich gegen diese Entscheidung vorgehen kann. Ich sehe meine Freiheitsrechte massiv und widerrechtlich beschnitten und verletzt. Die Polizei kann sich nicht damit rausreden, dass sie nach Recht und Gesetz gehandelt habe. Dies trifft soweit bereits nicht zu, wie sie mich individuell auf den Kicker hatten, aber auch soweit, wie sie hätten erkennen müssen, dass sie rechtswidrig Freiheitsrechte verfolgten. Zu meiner Situation, soweit im Umkreis von 5 Metern keine Person anwesend war, ausgenommen die Beamten, war dem Ansinnen, eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, meinerseits Rechnung getragen und soweit zu erkennen, dass hier eine Maske aufzusetzen reine Schikane und Willkür wäre und eine Sanktion/Bußgeld den Raub von Freiheitsrechten weiter untermauert.

Ich werde soweit wegen mehrfacher Freiheitsberaubungen gegen die entsprechenden Beamten bei der Staatsanwaltschaft Köln Strafanzeigen einlegen und an die Öffentlichkeit gehen. Es gab keinen ersichtlichen Grund, mir ein Platzverweis auszusprechen, zumal ich hier wohnhaft bin.

Auch die Einhaltung der Regeln muss den Anspruch auf Vermeidung einer Virusverbreitung angemessen und verhältnismäßig sein. Freiheitsbeschränkungen dürfen nur soweit erfolgen, wie diese notwendig, angemessen und verhältnismäßig sind. Diese Umstände waren/sind zu keiner Zeit gegeben. Die schweren Verläufe können nur bedingt die notwendigen Therapie erhalten, was vornehmlich den Staatsorganen zugeschrieben werden muss, weil sie nicht Adäquat und Kompetent die Sache angehen und weil das Krankheitswesen schon vorweg marode war. Hier zeigt sich, dass die Bundesregierung nicht auf eine Pandemie/Epidemie vorbereitet war.

Zu keiner Zeit habe ich vorsätzlich und grobfahrlässig eine Virusverbreitung durch mein Verhalten in kaufgenommen. Vielmehr war es so, dass viele andere auf der Rhein-Promenade keine Masken trugen, die sie hätten tragen müssen und ebenso waren mehrere Personen nicht eine zweite Familie zugehörig.

Es gab keine epidemische Lage von nationaler Tragweiter. Viele „Corona-Infizierte“ sind wieder genesen und dass die allermeisten der Betroffenen hatten/haben keine oder nur leichte grippeähnliche Symptome gehabt (ca. 96%). Niemand käme auf die Idee, deswegen unsere Grundrechte in dieser massiven Weise einzuschränken. Die Maßnahmen der Regierung beruhen auf den Inzidenzzahlen, Diese beruhen auf der Grundlage der PCR-Tests, die aber, und dies wurde auch schon gerichtlich festgestellt, nicht Infektionen i. S. d. Infektionsschutzgesetzes nachweisen, sondern nur aussagen, dass es positiv Getestete gibt. Ob diese Personen in irgendeiner Form erkranken, also tatsächlich einen vermehrungsfähigen Virus in sich tragen, wird und kann durch den PCR-Test nicht festgestellt werden. Ein Blick auf den Beipackzettel des PCR-Tests reicht dazu nicht aus. Selbst ein Hersteller der PCR-Tests (TIB Molbiol, Olfert Landert) hat eingeräumt, dass die Hälfte der Getesteten nicht infektiös seien.

Die gesamte Corona-Gefahreneinschätzung basiert damit – ein Novum in der Medizingeschichte – nicht auf Kranken und Verstorbenen, sondern nur auf sogenannten „Infizierten“, einer anonym bleibenden Phantomgruppe positiv Getesteter. Und die allermeisten von ihnen wüssten ohne den Test gar nichts davon, dass sie „infiziert“ sind.

Auf Grundlage eines unzureichenden Testverfahrens werden wir in unseren Grundrechten massivste eingeschränkt, haben Kontaktverbot, Ausgangssperren und letztlich auch Berufsverbote hinzunehmen.

Ich lege gegen diese Maßnahmen das entsprechende Rechtsmittel ein. Die Übertragung des Virus ergibt sich aber gerade aus der Ansammlung von mehreren Personen. Mithin zu Kontakten. Ich saß alleine, also ohne einen einzigen Kontakt, der die Übertragung des Virus hätte möglich gemacht. Hier sieht man, wie unqualifiziert und schikanös die Polizeibeamten vorgegangen sind. Die Aktion griff nicht in der Sache, sondern nach Belieben, also in Willkür und zur Bußgeldforderung. Die Aktion war auch soweit unsinnig, wie die Beamten weg waren, die Masken wieder vom Gesicht genommen wurden. Also alles Klamauk.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn