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Heinz Flohe

Ich selbst interessiere mich nicht für den Sport – bin aber selbst jahrelang einmal in der Woche 5,5 km gelaufen und ging abschließend schwimmen. Ich bin gegenwärtig, aus Sicherheitsgründen erwähnt, körperlich und geistig gesund und fit.

Am 11.05.2010 begegnete ich in einem Gay-Kino in der Mathias Straße In Köln Heinz Flohe, mit dem ich Oralsex hatte. Er erlitt hierbei einen Herzanfall, der zum Herzstillstand führte. Ich forderte sofort zum Krankenwagen gleich den Notarzt mit an. Anfänglich röchelte Heinz noch, dann war er plötzlich ruhig. Er musste reanimiert werden. Ich hielt hierzu die Infusionsflasche und nach der Reanimierung, da die Gänge innerhalb der Räume zu eng waren, so dass Heinz auf einem Lacken raustransportiert werden musste, trug ich das Beatmungsgerät bis zu einen weiteren wohl speziellen hinzu gerufenen Krankenwagen.

Ich kannte Heinz nicht. Selbst als der Notarzt eine Person von der Krankenwagen-Besatzung bat nach seinen Papieren zu schauen und sie sagte, dass es sich um Heinz Flohe handeln würde, der seit 1991 eine künstliche Herzklappe erhielt und am 28.01.1948 geboren sei, erkannte ich nicht, dass es sich um das Fußballidol Heinz Flohe handelte. Erst Tage später lass ich in der Zeitung davon, dass es sich um Heinz Flohe gehandelt hatte, den ich zu seiner größten Niederlage begegnet war. Ich war auch deswegen psychisch schwer betroffen, weil dies zu sexuellen Handlungen mit ihm geschah.

Das Heinz nie mehr aus dem Wachkoma erwachte, lag wohl auch daran, dass der Notarzt eine ganze Zeit später zu der Krankenwagen-Besatzung eintraf und Heinz viel zu spät reanimiert wurde, so dass sein Hirn bereits schwere Schäden davontrug.

Ich hielt mich häufiger in diesem Etablissement, was natürlich mir unangenehm ist, hier darüber berichten zu müssen, aber da man genau möglicherweise diese Situation soweit genutzt hat, auf und hatte vor dem Zusammenbruch von Heinz bisweilen innerhalb des Darkrooms Schwindel, dort, wo ich mich auch mit Heinz einließ. Es gab weitere Gäste, die sich im Darkroom unsichtbar machen können und soweit nicht sieht, was sie da treiben. Ich gab dem Schwindel keine besondere Bedeutung bei. Allerdings nach Heinz Zusammenbruchs stieg in mir ein Verdacht auf. Könnte es nicht sein, dass man mich mit einem Gasgemisch töten wollte, aber Heinz wegen seiner Vorerkrankung dies zu Verhängnis wurde! Man mag sich dies nicht vorstellen und dies glauben wollen, aber es war nicht der 1. Tötungsversuch zu meiner Person. Es ist doch sonderbar, dass Heinz gerade im Zusammentreffen mit mir fast zu Tode kam bzw. nach der Reanimierung im Wachkoma fiel, aus dem er bis zu seinem Tod nie mehr erwachte.

Natürlich war es für mich eine psychisch starke Belastung, ungeachtet, um wen es sich handelte, eine solche schicksalhafte Situation hautnah miterleben zu müssen.


Gabriel Konertz

Gabriel wohnte im Nebenhaus. So ergab sich, dass wir uns eines Tages über andere Personen über den Weg liefen. Wir freundeten uns an und trafen uns täglich vorwiegend morgens zum Kaffee trinken. Gabriel ging es gesundheitlich und finanziell sehr schlecht. Seine Herzleistung lag bei ca. nur noch 12%. Er erzählte mir, dass er Ruderer gewesen sei und dieser Sport den meisten Sauerstoff benötigt, was die Vergrößerung seines Herzens zu folge hatte. Zu einer verschleppten Grippe, die auf sein Herz geschlagen sein, wäre es hierzu gekommen, dass sein Herz nun nur noch diese sehr geringe Leistung erbringt. Er hatte, weil er nicht Kranken versichert war, Schulden in fünfstelliger Höhe beim Universitätsklinikum Köln, trotz er sich hätte einfach bei seiner Frau mitversichern können. Er hatte rückständige Mietzahlungen! Er war förmlich am Ende und musste täglich mit der Kündigung des Mietsverhältnisses rechnen. Er erzählte mir, dass er schon mehrfach Anträge auf Arbeitslosengeld II bei Jobcenter in Köln gestellt habe, aber diese immer wieder abgelehnt worden seien.

Gabriel, wie viele andere Mitbürger, war den formalistischen Anforderungen nicht gewachsen und ging daran kaputt. Ich nahm mich seiner an! Er erhielt nun plötzlich für sich und seine Frau die sozialen Leistungen, so auch zu den rückständigen Mieten.

Gabriel war ein sehr intelligenten und liebenswerter Mensch! Er war kein Bürokrat, sondern Handwerker! Er führte Bauaufsichten durch, aber achtet nicht darauf, ob er sozialversicherungs-technisch angemeldet wurde. Er hatte auch über Jahre ein Hi-Fi-Geschäft in Bergisch Gladbach. Er beschäftigte sich intensiv mit Physik, war in einer Selbstbaugruppe für Boxen. Kurz vor seinem Tod hat er sich noch eine Drechslerbank zugelegt, um Hörner zu fertigen.

Er erzählte mir auch von seiner sportlichen erfolgreichen Zeit. Er war 10-facher Deutscher Meister und 4-facher Internationaler Deutscher Meister und 2-facher Silbermedaillengewinner. Er erzählte mir, wo er überall gerudert sei. Sie seien aber immer vom Verein „klein gehalten“ worden.

Die im Ruderklub zu Sitzungen getroffenen Absprachen, so der Tenor, würden nie den Raum verlassen. So habe ein Arzt ihn einmal eine angebliche Vitaminspritze verabreicht, wobei er in Ohnmacht gefallen sei. Er erzählte mir weiter, dass ihr Boot einmal … gedopt worden sei. Man habe den Rumpf des Bootes mit Öl eingerieben, um es vom Wasser abzudrängen, um es so schneller zu machen. Er geht um hundertstel Sekunden, da kann sowas dienlich sein.

Weil er zu einer Regatta nur Ruderer bis 30-zig Jahren zugelassen waren, aber er bereits über 30-zig war, habe man einfach Gabriel amtlich um ein Jahr jünger gemacht, so dass er teilnehmen konnte. Die Geburtsurkunde wurde einfach, wohl damals noch möglich, mit Tipp Ex verändert. So ist er wohl ein Jahr jünger verstorben. Sport ist wohl Mord! Die Sportler werden ausgepresst, wohl auch soweit, wie sie dies selbst zulassen, um ihren Erfolg und ihre Männlichkeit symbolisieren zu können. Die Ruderer in den Booten, in denen auch Gabriel saß, sind alle früh gestorben. Das scheint der Preis des Erfolges, der heute wenigsten hoch honoriert wird, zu sein, den Sportler im Leistungssport zahlen müssen.

Zu Gabriels Beerdigung bedanke sich der Deutsche Ruderverband e. V. bei mir, für das von mir erbrachte soziale Engagement.

BVB Borussia Dortmund – Heja BVB

Der BVB nutzt seit 42 Jahren ein von mir geschaffenes Lied ohne mir/uns jemals auch nur einen Cent hierfür entrichtet zu haben. Ein Musik-Schaffender lebt davon, dass er spekulativ mit großen Risiken Musiktitel auf den Markt wirft, die soweit in den Medien ihren Anklang finden mögen. 90 bis 95% der Musikproduktionen sind Flops! Und nur dann, wenn es in den von der Musikmafia beherrschten Mainstream-Medien eingesetzt und rauf und runter wiedergegeben wird, was forciert Event-Manager bedingen, generiert dies den geldwerten populären Erfolg. Dieser Erfolg der Intonierung des Liedes „Heja BVB“ wird durch die GVL, die Verwertungsgesellschaft, soweit denunziert, wie dieser Erfolg nicht im Mainstream erfolgte, nicht zumutbar zu erfassen sei, da es 90.000 Fußballspiele gäbe. Die hier vorgebrachte Selbstbestimmung durch die Delegierten der Verwertungsgesellschaft GVL, mit der Eingriffsmöglichkeit zu deren Verteilungsplänen durch den Rechtehalter, was wie zur Verteilung pauschal oder individuell erfasst wird, bedarf in Treue und Glauben, dass die Rechtsübertragung sach- und fachgerecht, wie ehrlich und faire vollzogen wird, die Kenntnis des Rechtehalters, ob und wo vor vielen Zuschauern usw. überhaupt die vom Rechtehalter auf den Markt geworfenen Musiktitel intoniert werden, um dies, soweit für ihn aus dem Verteilungsplänen ein Schaden entsteht, beschweren zu können.

Ja, aber nur zu den 90.000 Fußballspielen werden überhaupt nur stellten, wenn überhaupt nur von wenigen Zuhörern Musiktitel eingesetzt. Dort, wo eine individuelle Erfassung möglich ist, ist sie auch zu vollziehen. Dies ist gesetzlich bestimmt und erfüllt das Gleichheitsgebot. Weiter ist auch zu werten, wie viele Fans zu einem Spiel anwesend sind. Es müssen hier die gleichen Kriterien gelten, wie sie im Mainstream angewendet werden. Dort werden auch Differenzierungen vorgenommen. Es werden genau nur die Musiktitel, die im öffentlichen Mainstream und den Musikcharts ihre Erfolge feiern, gewertet und allen anderen peripheren Medien über die Pauschale abgegoltenen, die diesen ebenso zufließen und diesen ihren Erfolge übergestülpt, selbst wenn es ihr Repertoire und Genre in der Regel gar nicht ist. Sie dominieren selbst dort die populären Erfolge, die nicht ihre sind. So soll ein 42 Jahre vor einem großen Publikum weltweit intoniertes Lied „Heja BVB“ ignoriert werden, weil es durchweg allen Fußballvereinen nicht zuzumuten sei eine Playliste zu führen. Dies widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz gerade. Die Majors können sich nicht darauf berufen, dass ihre Musiktitel einer höheren Hörerschaft über den Mainstream erreichen, wie sie die Macht über den Mainstream haben und ihre Labels viele Tonträger auf den Markt werfen würden. Ein vor 81.000 Fans intoniertes Lied ist individuell zu erfassen, so wie dies zu den Musiktitel-Einsätzen im Mainstream praktiziert wird. Dies sind keine fairen und gesetzlich zulässige Kriterien, wenn derartige Erfolge sich andere zuschanzen.

Eine individuelle Erfassung der Intonierung muss immer dort, wo dies möglich und angemessen ist, durchgeführt werden. Dies ist ein Beleg dafür, wertes Kartellamt, dass hier eine Markt beherrschende Stellung missbraucht wird. All die hier in den Verteilungsplänen aufgestellten Komponenten legen fest, dass die begünstigt werden, die diesen Kriterien an Marktmacht entsprechen können und benachteiligt die, die diese Kriterien nicht gerecht werden, weil sie keine Erfolge im Mainstream haben, wenn gleich in einem Fußballstadion. Es wird hier ein kartellrechtliches Dogma gesetzt, das nur soweit die Lizenzen für die Intonierung ihrer Lieder die erhalten, wie sie im Mainstream und in den Musikcharts erfolgreich sind und ein Major zugehören. Das Gesetz verlangt aber, dass dort, wo eine individuelle Erfassung im Verhältnis angemessen und zumutbar ist, eine individuelle Erfassung durchzuführen ist. Und dies kann sich nicht vollständig auf die Erfolge im Mainstream begründen, sondern muss den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden. Es dürfen nicht die Verteilungsregeln nach der Marktmacht eines Labels ausgelegt werden. Es war dem BVB, wie die Erst- und Zweitliga-Vereine, zu jederzeit zuzumuten, die wenigen Hymnen zu einem Fußballspiel individuell zu erfassen. Dies wird gar gesetzlich deswegen aufgegeben, wie es sich im Mitsingen der Lieder durch die Fans um eine öffentliche Veranstaltung handelt und selbst über Radio und TV ausgestrahlt wurde, die eine individuelle Erfassung der intonierten Lieder verlangt hätte. Eine ganze Markt-Sequenz wird hier diskriminiert bzw. vom Markt gedrängt und um ihre Erfolge betrogen, die sich eben mal so die in dem Mainstream Erfolgreichen zuschanzen.  

Der BVB hätte nach Rechtslage der GVL zur Öffentlichen Wiedergabe des Liedes „Heja BVB“ von Karl-Heinz Bandosz gesungen im Dortmunder Stadion auf den Label NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn herausgebracht 1977 die über 42 Jahre zustehenden Lizenzen zu allen regionalen und internationalen Heimspielen und Ligen über das Meldeformular: Direktverteilung für Tonträger die Intonierung des Liedes „Heja BVB“ fortlaufend melden müssen! Die GVL hätte den Nutzer der Rechte den BVB hierauf aufmerksam machen müssen und nicht dulden dürfen, dass der BVB über die Pauschale abgelte, da eine pauschale Abgeltung unrechtmäßig, unangemessen und unverhältnismäßig war/ist.

Die Argumentation, dass die individuelle Erfassung der intonierten Musiktitel in Stadien grundsätzlich zu aufwendig und kostenintensiv sei, ist reiner Humbug! So betreibt Radar Music Gregor Arz über ein Internetradio eine zweistündige 14-tägig seit Jahren wiederkehrende Musiksendung, die trotz gerade einmal ca 20 Zuhörern eine Playliste ausweist:


http://www.radarradio.finestnoise.de/indexdeu.html

Die Moderatoren, entgegen Diskjockey in Diskotheken, legen schon vor Sendebeginn fest, was sie an Musiktiteln einsetzen werden. Und selbst bei Internetradios, die durchweg Musiktitel im Zufälligkeitsmodus oder chronologischer Wiederholung generieren, mögen diese, wenn dies dort überhaupt gefordert werden sollte, weil sie pauschal abgelten, eine Playliste erstellen können.

Zebralution GmbH weist zu den Downloads auch Musik-Streaming-Werten, die nicht einmal einen Cent erbringen, diese aus! Eine lange Exceltabelle mit Streaming weisen in der Addition häufig gerade einmal einen Wert von ein paar Euros aus. Hier scheint die Erfassung der Daten keine unangemessenen Kosten zu verursachen. Selbst ein Blatt-Papier, auf dem schon die wiederkehrenden Musiktitel in Fußball- und anderen Stadien vorab aufgelistet werden kann, kann ohne viel Aufwand zwischen den Musiktitel-Einsätzen weitergehend ausgefüllt werden.

Es gibt darüber hinaus Datenbanken, wie bei PhonoNet GmbH, Zebralution GmbH und der GEMA, die hier vernetzt über Schnittstellen verbunden alle notwendigen Daten liefern könnten, die eine schnelle und unkomplizierte Handhabe der Daten gewährleisten würden. Es ist ebenso Humbug, dass zur neuen Datenbank der GVL jetzt wieder alle Tonträgerveröffentlichung eingegeben werden müssen. Kleine Labels haben die hochwertige Software nicht, um reibungslos über Schnittstellen diese Daten dort wiederholt zuzuführen. Zumal die GVL Probleme hat, die Daten zu verarbeiten. Eine von Radar Music Gregor Arz zugelieferte Liste von Neuerscheinungen wurde seit Monaten nicht unserem Datensatz zugeführt.

Der WDR hat zu einer Live-Musiksendung „Advent-Singen“ in der Köln Altstadt „versehentlich“ vergessen, diese Titel der GVL zu melden, wie dem Sende-Protokoll zu entnehmen war. Der WDR entschuldigte sich für den „Fehler“. Dies kam dadurch raus, wie ich der GVL wissen ließ, dass sie mir zu meinen Beschwerden über 2 Jahrzehnte, dass die mir ausgeschütteten Sendeminuten zu gering seien, sodann im Folgejahr, trotz ich über 2 Jahrzehnte überhaupt keine Veröffentlichungen hatte, mehr Sendeminuten aus dem Mainstream zugedacht bekam. Jetzt auf einmal kriegen wir nur noch ganz geringe Sendeminuten ausgewiesen, trotz wir wieder Tonträger raus gebracht haben. Diese von uns generierten Sendeminuten im Mainstream enthaltenen Pauschalen für leere Tonträger, Diskotheken usw. können die uns eigentlich zustehenden individuellen Rechtswerte zu der Intonierung des Liedes „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion des BVBs nicht annähernd ausgleichen, der uns bei einer individuell Erfassung der Intonierung des Lieder zugestanden hätte. Diese unwahren Behauptungen, dass ich über 2 Jahrzehnte überhaupt keine Tonträger raus gebracht hätte aber durchweg Sendeminuten generieren konnte, teilte ich der GVL mit. Daraufhin gab die GVL uns für das Jahr 2003, in dem das Advent-Singen mit unserem Künstler Peter White – Die schönste Zeit stattgefunden hatte, keine Sendeminuten mehr, trotz hier welche angefallen waren. Grundsätzlich ist der Nachweis, wann und wo Sendeminuten angefallen sind, da man ja nicht alle Sendungen selbst verfolgen kann, schwer, die Richtigkeit der ausgeschütteten Sendeminuten nachzuweisen, aber hier konnten wir wie ein Lottogewinn nachweisen, dass die Minuten-Erfassung wohl nicht so ganz den Tatsachen gerecht wurde.

Das Lied „Heja BVB“ kam auf verschiedene Tonträger und Spielekonsolen auf den Markt, der die Nachfrage nach dem Titel nun soweit gesättigt hat, so dass der BVB, der diese Veröffentlichungen für sich nutzte, das Interesse am Erwerb der Rechte wohl verloren. Für die Veröffentlichungen des Liedes „Heja BVB“ auf Sampler erhielten wir sehr geringe Lizenzen, weil man uns nicht sagte, dass das Lied die informelle Vereinshymne des BVBs sei. Wir hätten selbst Tonträger gewinnbringend auf den Markt schmeißen können, wenn wir hierfür von der GVL wahrnehmbar die individuell erfassten Lizenzen erhalten hätten. Wenn man keine Lizenzen erhält, weil auch örtlich und im Genre eingeschränkt, also selbst nichts mitbekommt, vom Erfolg, geht man davon aus, dass der Titel nicht erfolgreich sei.

Die GEMA/GVL, das Patent- und Markenamt und das Bundeskartellamt stellen die Verteilungspläne eindeutig zu Gunsten der Majors auf bzw. stellen diese auf die Majors ab. Sie verleiben sich alles ein und stören so den Wettbewerb und den Gleichheitsgrundsatz. Die Erfassung von wiederkehrenden 10 bis 15 Lieder vor 81.000 Fans intonierte Lieder lassen sich zweifelsfrei ohne hohe Kosten und Aufwendungen bewerkstelligen. Es geht, wie bereits gesagt, nicht grundsätzliche um alle Fußballspiele oder einmaligen Musikveranstaltungen, sondern nur um die, die zur Erst- und Zweitliga zugehörende Vereine oder auch derer, die die Voraussetzungen einer individuellen Erfassung erfüllen.

Mit den neuzeitlichen Möglichkeiten ließen sich über Programme sogar in Echtzeit diese erfassten Daten an die GEMA und GVL übertragen. Ein solches Programm stellen wir der GVL gerne bereit!  Müssen doch Bands zu öffentlichen Auftritten vor wenigen Gästen ihre Darbietungen gegenüber der GEMA/GVL fixieren, so kann man verlangen und erwarten, dass diese intonierten Musik-Darbietungen von großen Fußballvereinen der Ersten- und Zweitliga individuell erfasst und honoriert werden. Dass es Bundesliga und Zweitliga-Vereinen nicht zuzumuten sei, eine Playliste zu erstellen, ist Humbug.

Der Gleichheitsgrundsatz ist der, dass die GVL sicherzustellen hat, dass dort, wo individuell zu einer hohen Hörerschaft usw., hier ein geringes Repertoire, die Intonierung lizenziert wird oder pauschal zu einer geringen Hörerschaft mit einem breiten Repertoire ab zu gelten ist. Bei Änderungen muss der Musik-Nutzer dies der GEMA/GVL mitteilen. Ein ganzen Medium, wie Fußballspiele aller Ligen in einen Topf der Pauschale zu schmeißen, was man ja im Mainstream auch nicht macht, verletzt gerade Rechte, wie das Individualrechte, das Vertragsrecht, den Gleichheitsgrundsatz, das Wettbewerbsrecht usw.! Ich halte es für eine betrügerische kriminelle Handlung, weil die Rechtslage eindeutig ist und nicht mit den Argumenten der GVL zu rechtfertigen sind, wie, dass diese nicht ausgewiesenen und an uns abgeführten geldwerten Rechte (ca. 200.000,– €) eine hinzunehmende Härte billigen. Mit halbierten Almosen von jährlich 750,– € soll ich abgespeist werden.

Hier wird gerade mit dem Wort Gleich darf nicht zu ungleich werden, Schindluder getrieben! Der Musikmarkt wird von den Mitgliedern des Bundesverbandes Musikindustrie e. V., der Gesellschafter der GVL ist, dominiert. Sie haben sich den Kuchen nach ihren Dünken aufgeteilt, wobei die, die sich in den von der GVL festgelegten peripheren angeblich belanglosen Medien, denen man angeblich die Erfassung der wiedergegebene Musiktitel nicht zumuten könne, weil dies unverhältnismäßig und die Kosten hierfür den Wert wegfrisst, bedingen, gehen halt leer aus, aber die dort generierten Lizenzen fließen den Majors zu.

Es ist sogar davon auszugehen, dass in der Vergangenheit selbst bei den Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten die generierten Sendeminuten zu allen Musikdarbietungen nicht erfasst wurden, sondern in einer Art von Gießkannenprinzip so verteilt wurden, dass der Anschein gewahr blieb, dass alle Veröffentlichung unparteiisch gleichwertig dem Medienkonsument zu Gehör gebracht würden, um den Einsatz der erfolgreichen kommerziellen rauf und runter eingesetzten Musiktitel, so zu kaschieren, dass die Musikmafia und die Superstars, die dieses Medium beherrschen, wegen von ihnen forcierten hohen Einschaltquoten begünstigt sind. So, dass auch die Außenseiter der Branche im Mainstream keine Erfolge haben. So bleibt die Musikmafia unter sich und seines Gleichen.

Ein seit 42 Jahren intoniertes Lied vor 81.000 Fans und über Radio und TV wie anderen Medien weltweit verbreitetes Lied soll der dieses Lied Geschaffene keinen Cent sehen, weil er politisch kritisch und verfolgt, zu schädigen ist.  Dies sind durchweg Mafiamethoden.

Selbst der BVB sieht sein informelles Vereinslied uns gegenüber als wertlos an. Es scheint die Rechteübertragung dem Verein nicht einmal 50.000, — € wert zu sein.  Nicht einmal ein unter diesen Vorzeichen zu erkennendes Unrecht würdigt der BVB. Er ist nicht dankbar und hilfsbereit. Da nutz der BVB dieses Lied ohne sich über die rechtlichen Grundlagen, die eindeutig sind, die besagen, dass dort, wo individuell intonierte Musiktitel zu erfassen möglich ist, diese auch individuell zu erfassen sind, juristisch zu informieren. Der BVB kann sich nicht auf die Richtlinien der GVL wie GEMA berufen, da offensichtlich diese schwerwiegende Rechte verletzen und gebrochen haben. Es handelt sich hier um strafrechtlich relevante Vergehen. Davon sollte sich der BVB schnellst möglich distanzieren.

Ich lebe von einer kleinen Rente, die mit Grundsicherungsleistungen aufgestockt wird. Skrupel- und rücksichtslos lässt der BVB, die GVL u. a. mich trotz meines Erfolges in Armut und Elend dahinvegetieren. Bisher, was auch nicht mehr geht, hat mich mein Partner und Freund unterstützt.

Wir werden jetzt Klage erheben und alle Hebel schöpfen, um unser Recht durchzusetzen. Wir werden alle politische, sportliche usw. Gruppierungen wie die Medien anrufen, um uns zu unterstützen, im Kampf gegen die Musik- und Sportmafia.

Manfred Wehrhahn