Die verletzten Zweitverwertungsrechte zum Lied „Heja BVB unterliegen folgender Strategie, die der BVB und die GVL wohl gemeinsam ausgetüftelt zu haben scheinen.

Der Beschwerdeausschluss hat unser Rechtsmittel, dass uns aus den zurückliegenden 42 Jahren Lizenzen zustanden, abgewiesen. Die Delegierten, die über die zukünftigen individuellen Verteilungspläne befinden sollen, sind noch nicht zusammengetroffen, um darüber zu entscheiden, wie zukünftig zu verfahren sei. Was, wenn die Delegierten sich nach Kenntnis der Rechts- und Sachlage nun für eine zukünftige individuelle Erfassung der intonierten Musiktitel in Fußballstadien hinsichtlich ihres nicht zu vernachlässigen Stellenwertes zur Erst- und Zweitliga über den Verteilungsplan hierzu entscheidet? Dies würde die Frage aufgreifen, warum dies nicht in der Vergangenheit erfolgte. Dass die Delegierten vortragen, das hätten sie nicht gewusst, nimmt ihnen natürlich keiner ab!

Der BVB würde gerne die Zweitverwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ erwerben. Das Angebot vom BVB war viel zu gering, so dass wir nicht übereinkamen. Nun werden wir hingehalten. Denn, wenn der BVB die Rechte erhält, müssten sich die Delegierten der GVL nicht mehr mit der Frage rumschlagen, ob oder wieweit zu Fußballspielen dortige Musiktitel intoniert individuell erfasst oder weiterhin pauschal abgegolten werden müssen, hierüber nicht mehr entscheiden. Soweit die Delegierten jetzt den entstandenen Schaden im Gleichheitsgrundsatz usw. gegenüber den in den Mainstream-Medien individuell intonierten Musiktiteln erkennt und behebt, dass die  pauschale Abgeltung Rechte verletzt hatte, ja, diese Rechtsverletzungen auch hätten sehen müssen, müssten sie sich jetzt für die zukünftige individuelle Abgeltung entscheiden. Dies wirft auch die Frage auf, wenn zukünftig individuell die Intonierung im Dortmunder Stadion erfasst werden muss, warum aber nicht in der Vergangenheit! Die Delegierten, wie die Geschäftsleitungen des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. in Berlin, Gesellschafter der GVL, das Patent- und Markenamt in München, das Bundeskartellamt in Bonn und die GVL in Berlin selbst, müssten sich sagen lassen, ob sie im Auftrag von Treue und Glauben noch sach- und fachgerecht die Verwertungsrechte händeln, oder nicht doch ihre Marktmacht-Stellung missbraucht haben, weil ihnen und der GEMA ein solchen Erfolg nicht hätte entgehen dürfen und die Geldwerte unredlich sich selbst zugeschanzt haben. Die Intonierung war selbst nach Recht und Gesetz individuell zu erfassen, da die Erfassung der Intonierung angemessen und verhältnismäßig zu jederzeit möglich und geboten war, sowie die Kosten nicht den Wert der Lizenzen wesentlich gemindert hätten und im Geldwert an uns auszukehren waren. Es ist in der Regel auch nicht das Repertoire ebenso nicht das Gerne derer, die die Pauschal erhielten. Das im Stadien keine Chartstitel und populäre Musik eingesetzt wird, müsste auch der GEMA/GVL bekannt gewesen sein. Die Delegierten der GVL und GEMA haben einfach blindlings sich den Mainstream unterm Nagel gerissen, dort werden ihre Titel im Klüngel von Populären der Mächtigen rauf und runter eingesetzt und ihnen gleich in Kopie über die Pauschale dieser Erfolg den peripher angesiedelten Medien übergestülpt. Es ist aber nicht so, dass das, was im Mainstream eingesetzt würde gleichfalls in den Internetradios usw. hier in einem Erstliga-Fußballverein sich spiegeln würde. Der Stellenwert eines Fußballvereins eines dort intonierte Lieds als Vereins- Hymne hat einen gleichen, wenn nicht höheren, Stellenwert als kurzlebige Musiktitel in den Musikcharts. Dies Lied war nie zu vernachlässigen. Es war zumutbar, angemessen und verhältnismäßig diese Intonierung individuell zu erfassen und der Geldwert an uns auszukehren.

Die GVL ließ mich wissen, dass auf meine telefonische Frage, da der Beschwerdeausschuss in der Sache getagt hatte, wie der Beschwerdeausschuss entschieden habe, dass meine Beschwerde abgewiesen wurde aber eine Begründung liege ihr noch nicht vor, dafür hätte sie, die Dame am Telefon, eine schöne Nachricht für mich. In der kommenden Woche würden auf mein Konto 2.000, — € überwiesen aus dem Sozialfond für die Jahre 2018, 2019 und 2020! Hierzu ist anzumerken, dass die GVL tatsächlich meint, mit dieser halbierten Zuwendung mich abservieren zu könne und glaubt, dass man mich so zufriedenstellen könnte. Eigentlich stünde mir der doppelte Betrag zu! Auch hier sieht man, alles soll klein geredet aber die Zahlung aus dem Fond als Großzügigkeit dargestellt werden. Auf Peanuts bzw. Almosen verzichte ich allerdings! Es geht um Hunderttausende und nicht um Peanuts! Glauben die GVL und der BVB tatsächlich, sie kämen so aus der Affäre? Ich lasse mich gerade soweit, wie hier alles vertuscht und geleugnet werden soll, auf diesen Deal nicht mehr ein! Die geheuchelte Freundlichkeit und angebliche Großzügigkeit können sich diese sparen. Der Vorgänger der Rechtsabteilung der GVL hätte die Sache wohl nicht so eskalieren lassen. Er wollte zu meinem Rentenbeginn 2013 den vollen Zuwendung-Betrag bis heute von 1.500,– € jährlich an mich ausschütten. Er hat die GVL verlassen. Hilfe, Anerkennung und Würdigung derer, die dem BVB diese erfolgreiche Vereinshymne kreierten, gewährt der BVB Nichts außer Missachtung. Der BVB hat diese pauschale Abgeltung für sich 42 Jahre genutzt. Der BVB beteiligt sich am Schachzug uns schachmatt zu setzen, damit wir nicht das einklagen können, was uns zusteht. Mit Zinsen und Verlusten sind das mindestens 200.000,– €. So sieht Dankbarkeit aus und so wird Recht verunstaltet.

Nun ließ mich der BVB wissen, dass geprüft würde, ob jetzt noch Interesse am Erwerb der Zweitverwertungsrechte besteht. Es mag sich jetzt nicht mehr rentieren, da das Lied bereits auf vielen Samplern mit Buch und Spiele-Konsole erschienen ist. Weil die Verwertung des Liedes schon preiswert, weil wir nicht wussten, dass das Lied die informelle Vereinshymne des BVBs ist und Millionen kennen und mitsingen, konnte man uns zu diesen Verwertungen des Liedes schlechte Konditionen unterjubeln. So vollzog sich die Schädigungen, die gegenwärtig keine weitere Ausbeute mehr ermöglichen. In wieweit hier die Intonierung weiterhin über die Pauschal abgegolten werden wird, steht in den Sternen. So kann man getrost kostenlos dieses Lied nun weiter nutzen ohne den Rechtehalter dies zu honorieren.

Der BVB wie die GVL, die wohl meinen, uns aushungern zu können und mit uns ein leichtes Spiel hätten, vertun sich hier allerdings! Wenn der BVB meint, uns hinhalten zu können und annimmt, die Verwertungsrechte zum Lied „Heja BVB“ zu Peanuts-Konditionen erwerben zu können, so täuscht sich der BVB gewaltig! Auch hier zeigt sich, wie unfair und hinterhältig hier ein hohes Gut, dass 42 Jahre im Stadion den BVB zierte und so seinen Wert fand, uns gegenüber entwerte und ins Bedeutungslose deklariert wird. Ich hatte mir vorgestellt, dass der BVB die, die seine informelle Vereinshymne gebaren, würdigen und nicht in den Schmutz ziehen würden. Tatsache ist, dass der BVB über die GVL uns gegenüber 42 Jahre lang keine gesetzlich vorgeschriebene Lizenzen gezahlt hat. Wir sind einem rissigen Skandal auf der Spur.

Nun kenne ich die Gründe der Beschwerde-Abweisung nicht. Dies ist auch unerheblich! Unsere Beschwerde bezieht sich rein auf das Jahr 2016 und beklagt die Nicht-Berücksichtigung der Intonierung des Liedes für nur dieses Jahr. Soweit sind noch für alle anderen zurückliegenden und zukünftigen Jahre, wegen Veruntreuung, arglistige Täuschung und Betruges, Rechtsmittel möglich. Es mag auch sein, trotz der Kenntnis über die Nicht-Berücksichtigung der öffentlichen Wiedergabe im Dortmunder Stadion, dass Rechtsmittel erst zur Schlussrechnung möglich seien. Schlussrechnungen stehen aus, soweit meine Kenntnis, von 2010 bis heute. All diese Rechtsfragen werden wir über eine zu diesen Fragen qualifizierten Rechtsanwaltskanzlei klären lassen, wenn auch gerade dies durch die gewährten Peanuts-Leistungen, die so sehr mich positiv stimmen sollten, weil mir doch eigentlich überhaupt nichts Zustände, verhindert werden sollte.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Unregelmäßigkeiten zu den Sendeminuten-Angaben eines Jahres. Wenn ich reklamierte, dass die Sendeminuten-Angaben nicht zutreffen können, so erhielt ich im folgendem Jahr mehr als üblich trotz ich keine neuen Tonträger produzierte, promotete und auf dem Markt warf. Dieses Spielchen warf ich der GVL vor. Für das Jahr, in dem ich diese Äußerung gegenüber der GVL kundgetan hatte, wies die GVL keine einzige Sendeminute aus. Nur hatte unser Sänger Peter White in der Kölner-Altstadt zum Advent das Lied „Die schönste Zeit“ im WDR-Fernsehen gesungen. Ich ließ mir das Sende-Protokoll zusenden. Kein einziges der zur Sendung vorgetragenen Lieder waren der GVL gemeldet worden. Was für ein Zufall!

Es ist uns auch soweit ein finanzieller und wirtschaftlicher Schaden entstanden, wie wir durch die Nicht-Ausweisung der Intonierung des Liedes über den Erfolg im Unkenntnis waren und nicht selbst zur Nachfrage nach Tonträgern agieren konnten und uns so auch diese Möglichkeit Tonträger herauszubringen versagt wurde. Der BVB hat sich diese Rechte erschlichen, weil man uns den Eindruck vermittelte, dass das Lied „Heja BVB“ eines von vielen und eben nicht die informelle Vereinshymne sei! Die Freigabe des Titels für Sampler war im Lizenzswert sehr gering. Man hat uns förmlich über den Tisch gezogen.

Es kann doch nicht ernsthaft verlangt werden, dass wir die GEMA und die GVL auf den Erfolg des Liedes hätten aufmerksam machen müssen, damit es individuell erfasst würde. Es liegt hier sowieso Missbrauch einer Marktposition vor. Die Kriterien zur individuellen Erfassung der intonierten Musiktitel im Mainstream und den Musikcharts, denen die pauschalen Abgeltungen zufließen/zuflossen, schließen die, die in den pauschal abgegoltenen Medien ihr Musiktitel intonieren können, völlig von der Lizenzierung aus.  Die GVL/GEMA bzw. Verwertungs-gesellschaften sind angehalten nach Recht und Gesetz dort, wo dies angemessen und verhältnismäßig möglich ist, diese individuelle Intonierung auch durchzuführen. Der BVB war zu allen Zeit im Stande ohne viel Kosten und Aufwendungen 10 bis 15 Musiktitel zu einem Heimspiel, die immer wiederkehrend meistens dieselben waren, individuell zu erfassen. Das Stadion fasst 81.000 Fans und weiter wird 15 Minuten vor Spielbeginn der BVB eigene Sender zum Spiel zugeschaltet. Die Fans singen das Lied mit, das sie seit 42 Jahren ununterbrochen hören und zur informellen Vereinshymne mutierte.

Um uns außer Gefecht zu setzen, ist es notwendig, uns die finanziellen und wirtschaftlichen Grundlagen zu entziehen. Genau das findet derzeit statt. Ich gehe hier erst einmal nicht auf Details ein. Die GVL hat einen Sozialfond für Künstler, die mittellos sind bzw. nur ein geringes Einkommen haben, wie auch Bandmitglied usw. in einer Rechtsform eingebunden sind/waren diese aber den vollen Betrag aus dem Fond erhalten und neuerdings auch Personengesellschaften eine Zuwendung von 1.500, — € jährlich gewährt werden soll, wenn die Voraussetzungen vorliegen, hat nunmehr die GVL diese Leistung für mich halbiert. Die GVL kam auf die glorreichen Idee, da wir eine BGR sind, nicht die einzelne Person dieser Gesellschaft wird als Zuwendung-Berechtigter ansehen, sondern man hat mich halbiert. Der Partner ist mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig und auch zur Geschäftsbeziehung zu keinen Zahlungen verpflichtet, da ein Teilbereich seines Geschäftsbereiches Radar Music nachweislich in den letzten Jahren negativ abschloss und nur dort bin ich auch nur halbwegs mit eingebunden. Er bezieht auch soweit keine Zuwendungen selbst aus diesen Fond.

Auch andere Leistungen, die ausstehen, werden verzögert beglichen. Wer kein Geld hat, muss jedes Angebot annehmen. Also, die 30.000, — € des BVBs! Soweit ist das zukünftige Problem, wie zu Fußballspielen der Ersten-Liga Intonierung abzugelten sind, vom Tisch mit allen hieraus hätten sich ergebenen richterlichen Entscheidungen und das Erkennen von Rechtsmängeln aus der Vergangenheit. Jetzt hat die GVL noch das Problem der seit 42 Jahren verweigerten nicht individuellen erfassten Intonierung. Da aber die Entscheidung zukünftiger Abgeltung vom Tisch wäre und die hier aufzugreifenden Rechtsfragen nicht vorliegen, kann man weiter stock und steif sich auf die Argumente beziehen, die die GVL meint, dass sie rechtskonform seien. Das Begehen einer Klage zu einem hohen Streitwert benötigt der Kläger viel Geld für den Anwalt und die Gerichtskosten. Also zahlt der BVB nur die Hälfte aus dem Fond an meine Person. Es wird alles getan, dass wir nicht autonom werden mögen, in der Hoffnung, nicht klagen zu können, um uns gegen die Machenschaften zu wehren.  Nur so ganz haut dies nicht hin! Wir werden uns mit allen Mittel wehren und verteidigen. Wir werden alle Medien, Organisationen, politische Parteien und in- und ausländische Institutionen ansprechen! Wir werden alle Register ziehen.

Die GVL meint nun mit den halben gewährten Sozialfond, der mich nicht stärken soll, sondern hilflos und schwach lassen soll, wäre sie sozial, human und glaubt gar sich ein positives Image aufzugeben! Die GVL will in die Welt tragen, dass man mir helfen wolle. Diese Leistungen, die mir eigentlich in voller Höhe zu gestanden hätten, haben mich nur darin bestärkt, alle Register zu ziehen, um das uns widerfahrende Unrecht und die Rechtsverletzungen zu verfolgen, zu publizieren und aufzudecken. Der mir zugefügte Schaden kann niemals mit diesen geringen und reduzierten Leistungen aus dem Sozialfond abgegolten werden.

Es sind über 42 Jahre aus den Heimspielen vom BVB spekulativ ca. 5.000.000, — € an die GEMA geflossen, davon erhielt die GVL 1.600.000, — € für angenommene 20 Heimspiele im Jahr vor 81.000 Fans und 42 Jahr. Ziehen wir Aufwendungen ab, die die GVL benötigte, so verbleiben grob ca. 1.300.000, — €, die auf ca. 11 immer wiederkehrende Lieder zu erteilen wären. Dies macht etwa 120.000, — €, die hier uns vorenthalten wurden und sich die Musikmafia selbst zugeschanzt hat. Dies, weil ich politisch kritisch angegiert bin. Ich werde politisch verfolgt und mein Partner muss mit darunter leiden.

Und nun bleibt noch die Frage, was eine solche 42 Jahre infolge intonierte Hymne für einen Wert hat. Nur 30.000, — €? Da frag ich mal die Fans vom BVB, ob sie auch der Auffassung sind, dass dieses Lied „Heja BVB“ zur BVB-Vereinsgeschichte nur einen Wert von 30.000, — € haben soll, das Lied, das ich 1977 für den BVB geschaffen habe.