Das Urteil des Kammergerichtes Berlin 24 U 100/23 und LG Berlin 15 O 219/21 unterliegt einem Rechtsmissbrauch in Rechtsakrobatik und Rechtsbeugung und ist parteiisch zu Gunsten der GVL. Das Urteil schreckt nicht einmal davor zurück, den Kollegen am Landgericht Berlin einen rechtlichen Totalschaden anzuhängen, für den ich auch noch bezahlen soll.
Das Urteil zum Verfahren ist parteiisch, politisch motiviert, rechtwidrig oder gar in Rechtsbeugung erfolgt. Die Klage wurde per Video geführt. Ich bin schwerhörig und konnte nichts verstehen, von dem, was bei Gericht abging. Meine Rechtsanwältin meinte während der Sitzung plötzlich zu mir, ob ich das eben verstanden habe. Ich sagte ihr, dass ich nichts verstanden habe! Das wars! Was ich nicht verstanden habe, wurde mir nicht gesagt! Sollte ich das, was gesagt wurde, nicht verstehen?
Das Urteil des
Landgerichtes Berlin – 15 O 219/21 (2) – wurde rechtswidrig verworfen, so hätte
man es auch an das Landgericht Berlin zurückweisen können, um die angeblichen
Ungenauigkeiten aufzuheben, die aber gar nicht bestanden, und die dortige entsprechende
Zuständigkeit korrigieren können.
Nach dem
Gleichheitsgrundsatz und nach dem Wettbewerbsrecht sollte die Pauschalabgeltung
in eine nutzungsbasierte faire Datenerfassung und Vergütungsform umgewandelt
werden, da ein kleines immer wieder kehrendes Repertoire in Stadien mit einer
hohen Fangemeinde der 1. und 2. von 12 Liedern beim BVB im Durchschnitt
intoniert werden, hier seit 1977 zum Lied „Heja BVB“, gerade wegen ihrer Langlebigkeit dieser Titel seinen
hohen Intonierungswert finden, war geboten und zu verlangen, dass sie eine
Gleichstellung zu den im Mainstream intonierten Liedern zu deren Regeln und
Vergütungsformen erfahren. Genau diese Kriterien waren anzuwenden, wie sie im
Mainstream vorliegen. Da musste nichts ausbaldowert werden und neue Regeln
geschaffen werden, weil man den Sinn und Zweck meines Klageantrages nicht auf
den Schirm habe. Es lagen keine unzumutbaren und nicht durchführbare Kriterien
vor, die eine Vergütungsform in fragte stellen könnten.
Allerdings wäre
ein höherer Vergütungswert zu begründen, weil diese Vereins-lieder, Heja BVB,
rein die Seele des Vereins und seinen Fans zu deren Einmaligkeit und
Langlebigkeit gebärt.
Die pauschale
hier rechtswidrige Vergütungsform in die nutzungsbasierte Vergütungsform umzuwandeln,
wie dies in den Mainstreammedien und zu Veranstaltungen dort grundsätzlich nutzungsbasiert
erfolgt und die Kriterien der Datenerfassung und die Vergütungsrichtlinien festschreiben.
Da muss nichts Neues her. Da ist die Handhabe klar und festgelegt. Es gibt eben
nur zwei Vergütungsformen, die beide ungerechten Kriterien unterliegen.
Erst zum
Landgerichtstermin Berlin, nach dem der Richter zu den ausführlichen Gründen
der Pauschabgeltung die GVL gehört hatte, sagte dieser, dass dies aber nicht
für die Fußballvereine der 1. und 2. Bundesfußballliga zuträfe, brachte die GVL
plötzlich eine mögliche Direktvergütung ins Spiel, diese Vergütungsform kam nie
zuvor zu meiner Kenntnis und war überhaupt nicht vertragsrelevant, da dieses
Formular uns nicht zur Information gelangte und nicht im Vertrag ausgewiesen wurde,
aber ein Beleg und Zugeständnis ist, dass dem Musiklabeln zur Intonierung von
Fußballliedern in Stadien Vergütungen zustehen. Dieses Formular gab es zuvor
überhaupt nicht, da der Rechtshalter von Verwertungsrechten selbst jedes Jahr
erneut per diesem Formular die Intonierung ihrer Lieder melden muss, was
vertragswidrig ist, da diese Meldeform eigentlich die GEMA und GVL zur
Datenerfassung vertragsgemäß selbst ausführen müssten. Machen sie auch, ebenda
pauschal! Es macht nämlich den Fußballvereinen keine Schwierigkeiten und keine
finanziellen unzumutbaren Aufwendungen, die intonierten Lieder zu einem keinen
immer wiederkehrendes Repertoire zu erfassen und zu vergüten. Diese Vergütungen
über die Pauschale gingen denen nicht zu, denen sie zustanden hätten – hier zum
Lied „Heja BVB seit 1977 im Pauschalwert von ca. 250.000, — € – und so an
Unberechtigte flossen, wie an den Superstars und Stars aus den Musikcharts und
denen, die im Mainstream im Klüngel und populären Getöse und Beziehungen ihre
intonierten Musiktiteln zur Begünstigung der Einschaltquoten platzieren
konnten.
Also, was soll ungenau sein! Diese Frage müsste eigentlich die GVL beantworten, aber über das Formular geht es! Ist doch sonderbar, oder! Es muss einfach von der pauschalen Datenerfassung und Vergütung auf die nutzungsbasierte Vergütungsform gewechselt werden. Da, wo sie auch hingehören! Es entstehen keine Ungereimtheiten. Allein die bisherigen Nutznießer erhielten weniger aus den Pauschalvergütungen, wie diese ihnen nicht zustanden, da es nicht einmal deren Genre und Repertoire in der Regel ist, und die, die in diese Vereinslieder investierten, erhalten ihre ihnen zustehenden Vergütungen, die ohne viel Auffand erfasst und fair und ehrlich vergütet würden.
Diese seit vielen Jahren gegen mich inszenierte politische, asoziale und juristisch politische Verfolgung haben mich in Elend, Not und Verderben getrieben. Ich muss hungern und bin am Ende. Mir werden keine rechtsstaatlichen Verfahren gewährt, und wenn doch, werden sie in der nächsten Instanz wieder zerschlagen. Ich beziehe eine Rente von gerade einmal 990,– €. Ich bin um meine Lebensleistungen von der Bundesrepublik Deutschland betrogen worden, erhalte keine rechtstaatlichen Verfahren und werde physisch und psychischen zerstört, weil ich engagier polit-kritisch bin. Ich werden zermahlen und zermürbt. Ich bin nicht einmal im Stande mir die von meiner Ärztin verschriebenen Rezepte einzulösen, weil meine Krankenversicherung es nicht hinbekommt, mir einen Befreiungsausweis der auszuhändigen. Meine Erkrankung wurde mir wahrscheinlich angehangen bzw. durch irgendwelche mit zugeführten Substanzen ausgelöst.
Für die „Fehler“ des Landgerichtes Berlin, unserer Rechtsanwältin, die der Judikative unterliegt und durch den Anwaltszwang mich diesem System ausliefert, im Mangel des Mandat-Engagement, wie es notwendig wäre, müssen wir, Gregor Arz und meine Wenigkeit um die 40.000,– € Anwaltskosten zahlen, der angeblich notwendige „Streithelfer, Rechtsanwalt Dr. X, wenn ich den vollen Namen ausgeschrieben hätte, hätte dieser mich wieder mit einer Unterlassungsklage oder einer einstweiligen Verfügung überschüttet, der Rechtsanwalt des Urhebers, der uns wiederum die Informationen aus dem Dortmunder Stadion zutrug, weil er keine GEMA-Vergütungen seit 1977 erhielt, der meint jetzt zur Klage gegen Verwertungsrechte Ansprüche zum Liedes „Heja BVB“ zu haben, also eigentlich sich an die Gerichts- und Verfahrenskosten unsererseits wegen ebenfalls Der Verwertungsrechte hätte beteiligen müssen oder erst gar nicht hätte dem Verfahren zugefügt werden dürfen, da es überhaupt nicht ersichtlich wird, wo er geholfen haben sollte, außer, dass sie uns mit vielfältigen Klagen belästigt und Kosten verursacht hat und strafrechtlich selbst auf seinem Label das Lied von Karl-Heinz Bandosz auf den Markt geschmissen hat, sehe ich kein juristische Hilfsleistung im Sinne eines fairen zur Feststellungsklage, die ihn überhaupt nicht tangierte und scheint allein Hilfeleistungen für die Gegenseite vollzogen zu haben, um uns, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR finanziell zu ruinieren, um den Dreck, den der Urheber höchst selbst gegenüber dem Musikbusiness aufgedeckt hat, zu korrigieren, in der Form, uns die seit 1977 übertragenen Verwertungsrechte zu entreißen, so wäre die Sache das Betruges und die Gerichtsverfahren ausgeräumt. Das Musikbusiness kann weiterhin einen Betrug vorsetzen.
Laut eines Gerichtsurteiles des Landgerichtes Köln wurde mir unteranderem als nur ein Beispiel vielen zum Terim in Beisein meiner Rechtsanwältin untersagt, zu behaupten, dass Dr. X die Verwertungsrechte für das Lied „Heja BVB“ sich aneignen will, was heißt denn aneignen. Handelt es sich ausnahmslos um eine strafbare Taten? Mir wurde zum Antrag auf Prozesskostenhilfe, dagegen Rechtsmittel einzulegen, der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgewiesen, weil keine Aussicht auf Erfolg bestehen würde.
Das Kammergericht Berlin und das Landgericht Köln zu Verfahren des Dr. X machen sich zu Handlangern dieser kriminellen Machenschaften.
Sie decken so eine Straftat des Betruges der GEMA und der GVL.
Da unsere Feststellungsklage, dass die Pauschalabgeltung rechtswidrig war/ist, auf das Jahr aus Gründen der Streitkosten über den vollen Zeitraum von 1977 bis 2024 liegt bei ca. 20.000,– € und uns ebenso rechtswidrig, wie sich später rausstellte, uns als GbR keine Prozesskostenhilfe zustände, nicht gewährt wurde, weil diese für Gesellschaften auch einer GbR nicht besteht, die Feststellungsklage aber sich auf das Jahr 2016 bezog, werden wir erneut eine Feststellungsklage für ein anderes Jahr einreichen oder doch einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und 450.000,— € wegen Zinseszinsen und Schadenersatz usw. verlangen über den gesamten Zeitraum.
Selbst zur Strafanzeige gegen die Geschäftsführung der GVL ändert die Abweisung der Klage der 1. Instanz nichts. Es bleibt ein strafbarer Akt.
Ich haben Dr. X, der vom Urheber die Verwertungsrechte 2023 für das Lied „Heja BVB“ rechtswidrig zusätzlich zu den uns bereits aus 1977 gewährten Verwertungsrechten, da die Idee, dem BVB eine neue Vereinshymne zu kreieren, von uns kam und wir alle Kosten der Studioproduktion übernahmen, schriftlich untersagt, dass wir ihn die Nutzung der Rechte untersagen, weil er sie nicht hat. Dies habe ich zur Kenntnis auch an das Landgericht Köln zu einem Verfahren, das Dr. X gegen uns führt und hier die Rechte gelten macht, verbracht. Ich habe wohl die wirkliche Absicht des Gerichtes durchkreuzt. Nun die Aufregung: Ich solle es unterlassen die Gerichtsakten mit meinem Schreibwerken zu füllen, da sie weder verwertbar noch zielführend wären. Ähnlich äußert sich auch unsere Rechtsvertretung. Ich halte die Unterlassungserklärung aber für wichtig und zu Gerichtsverfahren nur nebensächlich, da, wenn wir diese nicht abgäben, so eine Duldung hinnähmen, gerade uns deswegen die Rechte entziehen könnte. Diese Unterlassungserklärung greift in keine weise in die richterliche noch anwaltschaftliche Strategie ein, es seiden man ziel darauf ab, uns die Verwertungsrechte so zu entziehen. Wovon ich ausgehe. Ich glaube nicht, dass wir jetzt ohne mein Einlassen den Prozess gewonnen hätten, wie wir ihn zum Kammergerichtprozess verloren haben. Mir werden rechtstaatliche Verfahren wegen meiner Systemkritik versagt und ich werde politisch verfolgt und geschädigt.
Das Rechtssystem in Deutschland lässt seine Maske fallen!
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