Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte mir mit Schreiben 15.09.2021 mit, dass sie meine Strafanzeige vom 24.04.2021 unter dem Aktenzeichen: 283 Js 3712/21 führt.

Das Musikbusiness hat sich über die GVL den Kuchen der Sendeminuten über die Pauschale generierte Sendeminuten der Vereinshymen zur öffentlichen Wiedergabe von Fußballliedern, die in Fußballstadien intoniert wurden, die ihnen überhaupt nicht zustanden, zugeschanzt.

Die in den Mainstream erzielten Sendeeinsätze zu Musiktitel und Chartplatzierungen erhalten zu den Sendeminutenwerte im Mainstream die pauschal generierten Vergütungswerte auf ihre dort generierten Sendeminutenwerte zugeschlagen. Eine Insiderszene, die sich wechselseitig begünstigt und sich den Musikmarkt untereinander aufteilt und sich jegliche Lizenzen zuschanzt. Und nur die, die im Staatskonsens reden, argumentieren und künstlerisch Ausrichtung texten und komponieren, werden gesendet und in den Showhimmel gehoben. Diesen Stars werden selbst Gelder zugedacht, die ihnen überhaupt nicht zustehen, da es überwiegend nicht ihre Lieder sind, die zum Beispiel in Stadien gespielt werden aber über 10.000,– € pro Heimspiel der GEMA und GVL über 2.000,– € hiervon zu den Heimspielen des BVBs zuführen. Die, die hier diese immer wiederkehrenden Vereinshymnen komponiert, getextet, produziert und zur Verwertung brachten, gehen leer aus. Diese nicht unerhebliche Summe über 42 Jahre für Evergreens, Vereinshymen, die für die hier im Dortmunder Stadion eingesetzten ca. 10 Titel an die GEMA gezahlten Lizenzen erhalten die in den Charts und im Mainstream eingesetzt Musiktitel zugesprochen. Dies verletzt Wettbewerbsrechte, da die auf dieser Ebene Handelnden für ihre künstlerische Leistungen keine Vergütungen enthalten und einen finanziellen Schaden erleiden. Outsider werden denunziert und vom Mainstream von den Vergütungen ausgeschlossen. Sie sind dem Klüngel nicht zuträglich. Und so sieht es heute überall aus. Die Elite ist sich solidarisch und schustert sich die Hebel der Macht wechselseitig zu.

Sollte ich falsch liegen mit meiner Behauptung, Deutschland sei kein Rechtsstaat mehr. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren wieder einmal unter fadenscheinigen Argumenten eingestellt wird. Es war immer nach Recht und Gesetz rechtsbindend, dass dort, wo dies zumutbar und angemessen war, individuell die Intonierung der Lieder zu erfassen. Und da nur ca. 10 wiederkehrende Titel (Vereinshymen) zu jedem Heimspiel gar über 42 Jahre im Dortmunder Stadion intoniert wurden und die hierfür notwendigen Daten zumutbar individuell zu erfassen waren, sind bzw. waren diese rechtlichen Bestimmungen der Geschäftsleitungen bekannt und wurden uns, Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, vorsätzlich vorenthalten. Hier liegen vorsätzlicher Betrug und weitere Straftaten vor.

Ich halte Euch auf den Laufenden. Ergebnisse dürften erst nach der Wahl geben!

Manfred Wehrhahn

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Sehr geehrter Herr Schäuble,

ich bin durch eine Vielzahl von Gerichtsverfahren zu der Erkenntnis gelangt, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist. Das Musikbusiness hat mich mehrfach in Verfahren gelenkt, die allesamt unter Rechtsbeugung und eidesstattlichen Falschaussagen für mich negativ ausgingen.

Das Zurücksetzen in den vorherigen zivilrechtlichen Verfahrensstand, nach dem z. B. das Mandat verraten wurde, weil mein Mandat ein streitiges Video zum Gerichtstermin unstreitig erklärte, musste uns zwar die Gerichts- und Anwaltskosten erstatten, aber er kam ungestraft davon.

In einem Gerichtsverfahren mit der Band „De Höhner“, in dem behauptet wurde, dass ich nicht die Verwertungsrechte zu einer Wiederveröffentlichung zweier ihrer Lieder hätte, sondern dass es sich zur Erstveröffentlichung um einen Pressauftrag der Vinylscheiben gehandelt habe, erklärte Jan-Peter Fröhlich per eidesstattlicher Versicherung. Auf der Gerichtsakte beigefügten Fotos vom Label und Hülle war eindeutig zu erkennen, dass die dortigen Angaben, wie weiter Bestellnummer usw., auf unsere Rechte hinwiesen. Ich verlor das zivilrechtliche Verfahren daraufhin.

Ohne neuerliche Beweismittel nur im Hinweis auf die Label- und Hüllenangaben hin, wurde gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren eingeleitet. Der Beschuldigte ging straffrei im Opfer/Täter-Ausgleich straffrei aus dem Gerichtssaal während ich 7.000,– € an Gerichts- und Anwaltskosten aus dem zivilverfahren zahlen musste. Wir erhielten zwar die Verwertungsrechte zurück, aber weil zum vorherigen zivilrechtlichen Verfahren wechselseitig auf alle Forderungen verzichtet worden sei, musste ich ca. 7.000,– € Gericht- und Anwaltskosten zahlen. Ich wurde bestraft und der Straftäter ging ungestraft wegen seiner Popularität aus dem Gerichtssaal.

Die Musikbranche war auch sauer auf mich, weil ich über das Bundeskartellamt wegen eines Preiskartells die Musikcharts ändern ließ.

Mithin werde ich politisch verfolgt, allerdings subtil und raffiniert.  

Mir wurden Rechte seit 42 Jahre vorenthalten, die ich zu meiner früheren Selbständigkeit erworben habe.

Hierzu den Link:

Gegen die Geschäftsführer der GVL, Dr. Tilo Gerlach und Guido Evers, läuft ein Ermittlungsverfahren! | Radar Music (radar-music.de)

Ja, ich weiß, nun kommt die Justiz schützende Floskel, die Richter seien unabhängig! Nur, das sehe ich heute anders!

Deutschland ist weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat.

Dies, da Sie mir sowieso nicht werden helfen können, dies nur zur Kenntnis, damit Sie wissen was dort, wo nicht der Lobbyismus und die Popularität zuhause sind, wirklich stattfindet. Jenseits der Fassade von Demokratie, Freiheit usw. bleibt nicht mehr Viel davon übrig!

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt
50667 Köln