Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Staatsanwaltschaft Essen
Zweigertstr. 56
45130 Essen

31. März 2021

Strafanzeige


Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln

gegen


Facebook Germany
Caffamacherreihe 7
20355 Hamburg

und/oder


Facebook Deutschland GmbH
Großer Burstah 50-52
20457 Hamburg

und

Facebook Ireland Limited
Grand Canal Square
Dublin 2
Ireland

und

Competence Call Center Essen GmbH
Dahnstraße 51
45144 Essen
jobs.essen@yourccc.com
+49 201 2587-0006

oder/und

CCC Holding GmbH
Spengergasse 37
1050 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 811 22-0
Fax: +43 1 811 22-3344
E-Mail: competence@yourccc.com

Verletzungen von Grund- und Menschenrechten, wie der freien Meinungsäußerung, Diskriminierung wegen meines politischen Engagements und wegen Versagung rechtlichen Gehörs.

Die von Facebook beauftragte Institution, (Competence Call Center Essen GmbH) die die Sperrungen bzw. Blockierung meines Accounts wahrscheinlich vorgenommen hat, hat dies widerrechtlich und willkürlich vorgenommen und ebenso nicht den Grund der Sperre dargetan. Ebenso wurde kein Rechtsmittel und eine Anhörung offeriert. Ein Verstoß war nicht gegeben und ebenso nicht konkret angezeigt.

Die Person(en), die Facebook Ireland Limited legitimierte, die Sperren vorzunehmen, hat sich soweit strafbar gemacht, da grundsätzliche Rechtsnomen verletzt sind. Es liegt Freiheitsberaubung vor. Das genannte Unternehmen CCC Holding GmbH scheint die personelle Verantwortung zur widerrechtlichen in Verweigerung von Rechtsnormen zuständig und verantwortlich zu sein.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Sind Rechte verletzt steht es Facebook frei, sich hiergegen juristisch zu wehren. Die Marktmacht von Facebook schließt das Hausrecht aus, da Facebook zur öffentlichen Quelle von alternativen Informationen usw. wie Begegnungen wurde und eine Sperre des Accounts willkürlich und beliebig verbietet.

Es scheint vielmehr so, dass zum Super-Wahljahr so Systemkritik, die den etablierten Parteien Stimmen kosten würden, unterbunden werden soll.

Ich bin mir nicht bewusst, dass ich hetzerische Post auf meinem Account eingestellt habe und mir hierzu rechtliches Gehör gewährt worden wäre, was mir auch nicht mitgeteilt und mir konkret vorgehalten wurde und ich hierzu Bezug hätte nehmen können. Die Sperre folgt einer politischen Verfolgung eines System-Kritikers.

Seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) am 1. Oktober 2017 ist Facebook in Deutschland stärker dazu verpflichtet, Hasskommentare und weitere strafbare Inhalte zu entfernen. Am NetzDG wurde kritisiert, dass Betreiber sozialer Medien aus Angst vor Geldstrafen auch legale Inhalte sperren könnten. Das Gesetz ist nicht mit unserer Verfassung vereinbar.

Dieser Fall zeigt also exemplarisch einmal mehr, dass Nutzer von Facebook den Regeln des Netzwerks komplett unterworfen sind. Die Auslegung der Richtlinien liegt komplett im Ermessen der Facebook-Mitarbeiter. Facebook muss verpflichtet werden, Rechts-Normen einzuhalten. Es geht nicht an, dass Facebook machen kann, was Facebook will auch gegen Recht und Gesetz.

Die Entscheidungen, die diese treffen, sind teilweise nicht vorhersehbar und sicherlich auch nicht immer richtig, eher willkürlich und beliebig. Soweit werden User, die sich politisch engagieren mit ihren nicht rechtskräftig legitimierten Post zu einer Sperre bzw. Blockierung diskriminiert, weil der User von seinen Kontakten usw. gebrandmarkt wird und als Verschwörens Theoretiker, als Nazi usw. hingestellt, verunglimpft werden.

Hiernach entbehrt eine Sperre rechtliche Grundlagen und verletzt Individualrechte.

Der Akt einer Nötigung ist erfüllt, weil ohne rechtliche Feststellung, ob es sich hier um ein hetzerischen, beleidigenden usw. Text handelt, ein Rechtsgut eingeschränkt und entzogen wird. Weiter, weil es den User in seinen Äußerungen einschränkt ohne Prüfung des Rechts zwingt, uniformiert im Konsens der Staats-Doktrin sich zu äußern. Wenn strafrelevante Äußerungen eingestellt werden, ist hier auf den Rechtswegen zu verweisen. Das Facebook sich anmaßt und zurechnet, was hetzerisch und beleidigend sei, begründet eine Art von Selbstjustiz. Die steht Facebook nicht zu.

Manfred Wehrhahn