Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Generalstaatsanwalt in Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln

01. März 2021

Staatsanwaltschaft Köln
83 Js 186/21

Die Staatsanwaltschaft Köln sah keine erkennbaren Anfangsverdacht.

Gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Köln vom 26.03.2021 lege ich hiermit das Rechtsmittel der Beschwerde ein.

Es gibt, wenn die Staatsanwaltschaft ordnungsgemäß Ermittlungen geführt hätte, hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat.

  1. Zu meinem Verweile befanden sich im Umkreis von mehr als 5 Meter keine weitere Person, die ich oder die mich hätte infizieren können. Ausgenommen die hier beschuldigten Polizeibeamten.
  2. Die Masken gewähren kein freies Atmen und in den Masken sammeln sich Bakterien und Viren an. Die Masken bieten zwar einen gewissen Schutz aber sollten nur dort, wo es den Umständen angesagt ist, getragen werden. Eine pauschale gezwungene Maskenpflicht beraubt mir meine Freiheitsrechte, weil unsinnig, zweckwidersinnig, unangemessen und unverhältnismäßig sie zu tragen, indoktriniert und verlangt wird. Es muss eben sinnvoll und zweckdienlich sein, die Maske zu tragen und kann nur soweit Grund- und Menschenrechte einschränken, wie dies einer Epidemie oder Pandemie zur Gefahrenabwehr nützlich ist.
  3. Die Ausführungen, dass ich mehrmals gegen diese Regeln verstoßen hätte, ist bereits soweit widerlegt, wie es nur diesen Vorgang gibt.
  4. Die gesamten auf irgendwelche Maßnahmen, wie der Bezug auf Statistiken, die manipuliert sind und falsch ausgelegt und interpretiert werden zu Infektionsraten usw., sind irreführend und nicht transparent, wie die Maßnahmen dies grundsätzlich scheinen aber soweit unangemessen und unverhältnismäßig mir meine Freiheitsrechte entziehen, mich entmündigen. Ich weiß selbst, wo und wann ich zur Gefahrenabwehr abstand halte oder/und eine Maske aufsetze, dafür brauche ich keinen Vormund.
  5. Eine Virusübertragung ist im Freien fast ausgeschlossen, wenn man einen geringen Abstand einhält.

Im Sinne der Infektionsverhinderung war mein Verhalten nicht zu beanstanden. Ich sahs alleine auf einer Mauer und trank mein Hefeweizen, natürlich ohne Maske. Die Behauptung, ich hätte zum Schlucken des Getränkes die Maske abnehmen können aber sofort nach diesem Akt, die Maske wieder aufsetzen müssen, war mir auch selbst als Information nicht zugetragen worden. Mir meine Freiheitsrechte zu beschneiden, bedarf es wichtige und tiefgreifende Gründe, die hier nicht vorlagen. Die Beamten, die mir einen Platzverweis aussprachen, wie sich heute noch Personen, die im KZ nur die Vermögenswerte der Juden erfassten, strafrechtlich verfolgt werden, hätten erkennen müssen, dass die Verfolgung wegen eines hier nicht notwendigen Maskenzwanges wider nach Recht und Gesetz erfolgte, hier Grund- und Menschenrechte nicht entzogen hätten werden dürfen.

Wie sich zeigt, bringen nach einem Jahr die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg, wohl auch deswegen, weil hier unqualifiziert Regeln aufgestellt werden, deren Sinn und Zweck das Problem nicht gerecht wird, weil eben auf ganz anderen Wegen die Infektion viel individueller stattfindet, die man mit diesen Maßnahmen überhaupt nicht in den Griff bekommt. Die Maßnahmen sind ineffizient und unangemessen.

Hiernach durfte mir kein Platzverweis ausgesprochen werden noch zum Trinken meines Weizenbieres der Zwang einer Maske auferlegt werden, weil hier keine Gefahr einer Virusübertragung gegeben war und sodann auch kein Platzverweis zulässig war. Die polizeilichen Maßnahmen haben mir fundamentale Grund- und Menschenrechte versagt, ja, diese sanktioniert.

Es können mir diese Rechte nicht entzogen werden, wenn dies den örtlichen individuellen Umständen nicht zuträgt. Es kann nicht sein, dass ich eine Maske tragen muss, wenn die Örtlichkeit menschenleer ist, zumal das Tragen von Masken gar ungesund ist und mich von der Sauerstoffzufuhr einschränkt.

Es gibt sogar als „Verschwörungstheoretiker“ verunglimpft Personen, die die ganze Pandemie als nicht anderes bezeichnen als eine Grippewelle, wobei eben Verstorbene durch einen Unfall oder einer anderen Vorerkrankung als Covid-19 und Sars-CoV-2 Tote, die den Virus ohne Symptome in sich trugen, deklariert werden und die Sterberate so ängstigend in die Höhe treiben. Mit der Inszenierung von Angst lassen sich halt Maßnahmen durchsetzen, die ohne diese Angst nicht durchzusetzen wären. Es mag sich hinter dieser eine Covid-19 und Sars-CoV-2-Inszenierung ganz andere politische Absichten verstecken. Die Kollateralschäden sind jedenfalls nicht gerechtfertigt, da sie im krassen Widerspruch zu den ganzen Maßnahmen stehen, wie Impfen, Masken- und Abstandspflicht. Es werden Existenzen zerstört und vernichtet. Alle die uns aufgezwungenen Maßnahmen scheinen, wenn es sich nicht Absicht spricht, stümperhaft und sind zum Teil ungeeignet und widersprüchlich. Wenn die Polizei jetzt mehr die verfolgt, die keine Maske tragen anstatt die, die schwerwiegende Verbrechen begehen, sollte sich die Polizei fragen, was sie da gerade vollzieht. Dass das, was hier abgeht, wohl nicht mit rechten Dingen abgeht, wird immer mehr Bürgern gewusst.

Dass das Gesundheitssystem mit ca. 8.000 Intensivbetten personell und in begrenzter Menge an Beatmungsgeräten überlastet sei, zeigt nur, dass die Bundesregierung auf einen solchen Fall nicht vorbereitet war, um jetzt wie Elefanten im Porzellanladen agiert. So hätten schützende Masken wie Infektionsmittel rein prophylaktisch auf Lager zur kostenlose vergabe an die Bürger ausgehändigt werden müssen. Man stelle sich vor, es gäbe einen Virus wie die Pest. Ich jeder kann sich übriges diese teuren Masken leisten, wie Hartz IV, Geringverdiener und Grundsicherungsbezieher. Kinder werden in Angst und Schrecken versetzt und nehmen womöglich psychischen Schaden.

Die Bürger müssen nicht delegiert und entmündigt werden, sondern eigenverantwortlich sich wechselseitig helfen und unterstürzen, um die Pandemie, wie Schweden und Israel, zu begegnen.

Hiernach durfte mir das Tragen im Verzehr meines Getränkes kein Maskenzwang auferlegt wie ebenso kein Platzverweis ausgesprochen werden. Hier wurde ich genötigt wider verfassungsgebender Grundlagen eine Maske, die mir das Atmen erschwert und gar meine Gesundheit schädigt, zu tragen und soweit im Entzug mit freiheitlichen Rechten sanktioniert.

Manfred Wehrhahn