Es ist Ostern. Die Sonne scheint! Die Terrassen der Restaurants am Heumarkt zu Köln sind brechend voll.

Nur Ralf, nennen wir ihn so, sitzt zuhause, den Tränen und der Verzweiflung nahe. Eigentlich müsste er arbeiten, er ist gegenwärtig in einem Probearbeitsverhältnis als Koch auch am Heumarkt und riskiert seine Kündigung, aber aus den nachfolgenden Umständen von seinem Arzt krankgeschrieben, da er sich nicht auf seiner Tätigkeit konzentrieren kann. Er ist außer sich!

Er macht sich Sorgen um seine totkranke Freundin (35), die plötzlich schwer erkrankte aber sich deswegen ins Familiäre zurückgezogen hatte, er nicht wisse, ob sie noch lebt oder wie es ihr geht, was sie nach den Untersuchungen tatsächlich rausgefunden haben. Ralf fast in seiner Verzweiflung allen Mut zusammen und stört ihren Rückzug, weil er nicht weiß, wie es ihr geht. Ja, sie schreibt zurück: sie habe Brustkrebs und muss eine Chemotherapie machen oder/und sich einer OP unterziehen.

Sie haben sich im selben Restaurant kennengelernt, wo Ralf zuvor beschäftigt war. Er wurde dort gemoppt und wohl auch vergiftet. War damals auch deswegen krankgeschrieben worden und verließ den Arbeitgeber. Er glaubt, dass seiner Freundin dort ebenfalls Gift verabreicht sein könnte und es deswegen zu dieser Krebserkrankung kam. Die Geschäftsleitung wusste über ihre Beziehung Bescheid und konnte wegen der Strafanzeige gegen sie Rache genommen haben. Ralf war je weg! Die Freundin ist aber auch gegen das Coronavirus geimpft und geboostert. In diesem Zusammenhang liegt eine Übersterblichkeit vor. Es mag auch ein Zusammenspiel beider Ereignisse sein, die diesen Krebs auslösten.

Die eingelegte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Körper- und Datenschutz-verletzungen vor Monaten wird mit Untätigkeit beseelt. Bisher ist nicht einmal das Aktenzeichen benannt.

Es gab zuvor ebenfalls massive Vergiftungen zur Brauerei Giftmühle zu Köln. Hier läuft ein Ermittlungsverfahren seit einem Jahr. Es wurde einmal bereits eingestellt aber nach weiteren Eingaben wieder aufgenommen. Damals wurde Ralf auch krankgeschrieben und während dieser gekündigt, weil er Strafanzeige eingelegt hatte. Das Arbeitsgericht Köln meinte, da es sich hier auch um ein Probearbeitsverhältnis gehandelt habe, war ein Kündigungsgrund nicht gegeben. Hier war aber der Kündigungsgrund benannt. Er fühlte sich vergiftet. Ralf hat seinen Arbeitgeber angezeigt, und das geht nun gar nicht. Es mag sein, dass die Vergiftungen zum nachfolgenden Gastrobetrieb auch die Glaubwürdigkeit des Geschädigten in Zweifel setzen soll, da es eben unglaubwürdig erscheint, am folgenden neuen Arbeitsplatz allerdings erst nach über 6 Monaten wieder vergiftet zu werden.

Was das für psychische Auswirkungen hat, wenn man in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis steht, dort hinterhältig einer permanenten physischen Gefahr einer Vergiftung unterzogen ist, ist verheerend. Er war zeitweise außer Gefecht setzt und wurde seinen Aufgaben nicht mehr gerecht. Einerseits kann er diese Vergiftungen nicht wirklich nachweisen, er kann keinen Schuldigen benennen oder dieser leugnet seine Schuld, weil, wenn man wüsste wer und wann diese Vergiftung vollzog, würde man das Getränk oder die Nahrung ja nicht zu sich nehmen. Man wagt dort nichts mehr zu essen oder/und zu trinken. Man ist einer permanenten Gefahr unterzogen, wird ängstlich, unsicher usw.! Andererseits trägt man diese Vergiftungen vor, werden diese nicht geglaubt und erhält die Kündigung, ist unglaubwürdig und verbreitet falsche Anschuldigungen und macht sich möglicherweise falscher Anschuldigungen schuldig. Ralf brachte seine Getränke von zuhause mit, um so einer Vergiftung vorzubeugen.

Ralf bekam vor wenigen Tagen von der Bundesagentur für Arbeit, Inkasso, einen Forderungs-bescheid von 1.150, — €. Die Forderung entstand wegen einer Arbeitsaufnahme für die Zeit des 1. Monats, weil erst zum Monatsende das 1. Gehalt gezahlt wird, erhält man noch für diese Zeit Sozialleistungen, die im Voraus ausgezahlt werden, aber zurückgefordert werden, weil man ja für diesen Monat bereits in einem Beschäftigungsverhältnis war. Ralf hat ein Einkommen von monatlich ca. 1.700, — € netto. Er zahlt Miete von 570,– €. Er hat einen sozialrechtlichen Bedarf, die wegen der hohen Inflation gerade zu dem Grundnahrungsmittel und Strom- und Heizkosten immens ist, von ca. 1.300, — € als Beschäftigter. Mithin bleibt real nichts übrig! Er würde monatlich für ca. 150 Arbeitsstunden ganze 400,– € arbeiten. Sein Einkommen geht vollständig für seine Lebenshaltungsaufwendungen darauf. Er zahlt aber Steuern und Sozialversicherungsleistungen und soll jetzt auch noch diese 1.150, — € davon in Raten abstottern.  Da schlägt das System erbarmungslos zu.

Ralf wurde mehrmals ohne Fahrschein angetroffen. Strafanzeige! Ohne Fahrschein angetroffen zu werden, belegt nicht den Vorsatz eines Betruges, der durch den barrierefreien Zugang zu den Verkehrsmitteln und technischen Wirrwarr auch dazu führen kann und der geringen und geringer werdenden Sozialleistungen begünstigt wird. Eine Art von Falle zur Mobilität. Zu den 60,– € kamen Gerichts- und Strafkosten von 500,– €. So rutschen Personen mit geringen Einkommen ins kriminelle Milieu.

Die Bundesregierung betreibt eine Asylpolitik, die einer Invasion von Fremden gleichkommt. Die Deutschen werden ausgerottet oder gehen hochqualifiziert ins Ausland während Analphabeten ins Land einreisen. Die Autokonzerne verlassen Deutschland oder gehen wegen der hohen Energiekosten pleite. Die Altersarmut und der Mittelstand fallen in die Armut. Uns wird gesagt, dass wir uns mit dem Waschlappen waschen müssten und die Heizung runterzudrehen haben. Eines eines der reichsten Industrienationen auf den Weg zu ein Agrarland.

Auf der einen Seite wird er vergiftet, wie seine Freundin, mit schwerwiegenden gesundheitlichen Schädigungen und es geschieht nichts. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Auf der anderen Seite wird er verfolgt und bestraft, weil man ihn entwürdigend die Mittel zum Leben entzog und für ein Hungerlohn arbeiten muss. Die Gesellschaft ist hochgradig physisch und psychisch gestört.

Es scheint tatsächlich so, dass die Coronaimpfung eine für viele Todesspritze ist. Die Geschäfts-leitung des einen Unternehmens, in dem Ralf seine Freundin kennenlernte, hat ihren Firmensitz in Bonn, dort, wo einst die SPD ihren Sitz hatte, in der Ollenhauer Straße 1.

Ich rufe den Internationale Strafgerichtshof in Den Haag auf: zu unterbinden und zu verfolgen, dass die BRD das Töten seine Bürger im bekannten Risiko des Impfstoffes und durch Vergiftungen, die nicht verfolgt und derer nicht nachgegangen werden, unterlässt, verfolgt und beseitigt. Die Bundesregierung, die vielfach aus inkompetenten und kriminellen Volksvertretern besteht, handelt und vertritt nicht mehr die Interessen des Deutschen Volkes. Die Bundesregierung opfert seine Mandanten der Welt. Viele Volksvertreter sind hochgradig kriminell und verletzen die Grund- und Menschenrechte. Die Elite, die Medien und die Politik haben Deutschland sich zu eigen gemacht. Die Macht geht nicht mehr vom Volke aus. Wahlen sind ein Klamauk. Die Stimme des Volkes wurde gebrochen. Wir sind weder eine Demokratie noch ein Rechts- und Sozialstaat mehr – zu mindestens nicht mehr für Deutsche Staatsbürger!

Die Unterschicht wird so ausgebeutet, so ausgenommen und geschädigt, wie dies Grund- und Menschenrechte verletzt. Die Würde auf ein menschliches Leben wird verweigert. Die Elite beutet das Volk aus und ist selbst hochgradig kriminell: u. a. zum Cum-Ex-Skandal

Manfred Wehrhahn