Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Internationale Strafgerichtshof (IStGH)
Po Box 19519
2500 CM, Den Haag
Niederlande

Internationaler Gerichtshof
Carnegieplein 2
2517 KJ Den Haag
Niederlande

11. April 2023

Klage, Strafverfahren

gegen

die Bundesrepublik Deutschland
vertr. durch den Bundespräsidenten
Pücklerstraße 14, 14195 Berlin

und

dem Deutschen Bundestages
vertr. d. den Bundestagspräsidenten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin

und

Bundeskanzleramt
Bundeskanzler, Olaf Scholz
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

wegen

Verletzungen des Völkerstrafrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression

Gründe

In meinem sozialen Engagement habe ich einen jungen Mann, Martin Baronak, zu seiner anstehenden Obdachlosigkeit vor 3 Jahren bei mir aufgenommen. Martin Baronak war in einem Einjahresvertrag bei der Brauerei zur Malzmühle in Köln Heumarkt beschäftigt während der Corona-Pandemie. Es folgte Kurzarbeit und in dieser Zeit lief der Vertrag aus. Es folgte Arbeitslosigkeit wegen der Lockdowns und den anderen massiven Freiheitseinschränkungen. Er erhielt wegen seines geringen vorherigen Einkommens nur geringe Versicherungs- und Sozialleistungen von 800.– € bis 1.100,– €. Diese Lockdowns waren unverhältnismäßig, rechtswidrig und unangemessen.

Herr Baronak ließ sich Impfen, wie dies in der Branche Gastronomie verlangt wurde. Nach dem der ganze Spuk der Corona-Pandemie beendet war, wurde der wieder bei seinem vorherigen Arbeitgeber in einem Einjahresvertrag als Zapfer beschäftigt.

Nach einigen Monaten erfuhr ich von Herrn Baronak, dass er unter ständiger Angst einer Vergiftung in seiner Tätigkeit stand und bereits zweimal massiv unter Gifteinfluss stand, dass er seine Tätigkeit für eine halbe Stunde nicht vollziehen konnte und nun in der Angst seinen Vorgesetzten gebeten habe, ihn für einige Tage zu beurlauben bzw. von der Tätigkeit freizustellen, bis die Gefahr einer Vergiftung ausgeschlossen würde. Herr Baronak schwieg, weil er nicht unglaubwürdig erscheinen wollte, wie kleine Kinder sich zu derartigen Missbräuchen verhalten, er rechnet sich diese schuldhaft selbst zu.

Ich empfahl Herrn Baronak einen Arzt aufzusuchen, der ihn sofort über mehrere Wochen krankschrieb. Trotz dieser Krankschreibung kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, da für das erste halbe Jahr kein Kündigungsschutz galt. Das Arbeitsgericht Köln bestätigte dies zu einem Arbeitsgerichtverfahren. Herr Baronak erhielt 100,– € dafür, dass er die Anschuldigungen, vergiftet worden zu sein, wie auch Gäste und Kollegen, nicht an die Öffentlichkeit tragen möge.

Ich legte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln (921 Js 1144/22) wegen dieser Vergehen ein!

Es wurde durch den Ambulanten-Sozialen-Dienst der Justiz NRW beim Landgericht Köln, Fachbereich Gerichtshilfe die persönliche Lebenssituation besprochen. Herr Baronak hat massive psychische Schäden erlitten.

Das Strafverfahren zieht sich hin! Einmal wurde es bereits eingestellt und nach weiterem Vortrag wieder aufgenommen. Wie der Sachstand gegenwärtig ist, ist unbekannt.

Herr Baronak nahm bei der KH Brewhouse GmbH – Köln, Ollenhauer Str. 1, 53113 Bonn zu deren Gaststättenbetrieb Starnberger Alm am Heumarkt in Köln am 18.05.2022 eine Arbeit als Koch auf. Er arbeitet störungsfrei ca. 7 Monate und er lernet dort seine jetzige Freundin, Suada, kennen, die dort als Putzfrau beschäftigt ist. Nach diesen 7 Monaten äußert Herr Baronak, dass er dort auch vergiftet würde und glaubt auch, weil er dort nicht mehr arbeitet, nun seine Freundin dort vergiftet würde. Herr Baronak hatte dieses Arbeitsverhältnis seinerseits gekündigt, da er dort nicht mehr arbeiten konnte.

Alle Betriebe sind auf den Heumarkt angesiedelt, da kennt jeder jeden. Es mag sein, dass Herr Baronak in seinen Behauptungen, er und andere würden vergiftet, unglaubwürdig dastehe, wenn er jetzt ein weiteres Unternehmen diese Vergiftungen unterstellt, soweit dies forciert wurde. Herr Baronak arbeitet gegenwärtig in der Gaststätte Servus am Heumarkt in einem Einjahresvertrag zur Zeit noch zur Probe. Er ist wieder wegen schwerer psychischer Probleme krankgeschrieben und wird eine Psychotherapie beginnen.

Kurz vor Ostern erhielt er von seiner Freundin die Information, dass sie auf das Schwerste erkrankt sei, und womöglich nicht mehr lange zu Leben hätte. Für Herrn Baronak brach eine Welt zusammen. Er, der sich neue berufliche und persönliche Chancen und Perspektiven aufbauen will, ist geschockt und psychisch am Ende. Er kann nicht mehr schlafen, zumal die Freundin (35) sich ins Familiäre zurückzog und Martin ebenso, weil noch keine fundierten medizinischen Ergebnisse vorlagen, schlimmes befürchteten. Er sah sich außerstande seine Arbeit als Koch bei Servus gerecht zu werden. Er ließ sich im Risiko, gekündigt zu werden, krankschreiben, was ihn weiter jetzt stark belastet. Sie hat tatsächlich Brustkrebs!

Er machte sich Sorgen um seine totkranke Freundin (35), die plötzlich kurz vor Ostern schwer erkrankt ist aber sich deswegen ins Familiäre zurückgezogen hatte, er nicht wisse, ob sie noch lebt oder wie es ihr geht, was sie nach den Untersuchungen tatsächlich rausgefunden haben. Herr Baronak fast in seiner Verzweiflung allen Mut zusammen und stört ihren Rückzug, weil er nicht weiß, wie es ihr geht. Ja, sie schreibt zurück: sie habe Brustkrebs und muss eine Chemotherapie machen oder/und sich einer OP unterziehen. Sie müsse dies alles erst einmal verarbeiten aber Martin zukünftig auf den Laufenden halten.

Er glaubt, dass seiner Freundin dort ebenfalls Gift verabreicht sein könnte und es deswegen zu dieser Krebserkrankung kam. Die Geschäftsleitung wusste über ihre Beziehung Bescheid und konnte wegen der Strafanzeige gegen sie Rache genommen haben. Martin Baronak war je weg! Die Freundin ist aber auch gegen das Coronavirus geimpft und geboostert. In diesem Zusammenhang liegt eine Übersterblichkeit vor. Es mag auch ein Zusammenspiel beider Ereignisse sein, die diesen Krebs auslösten.

Die eingelegte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen Körper-, Datenschutzverletzungen und unterlassener Hilfeleistung vor Monaten wird mit Untätigkeit beseelt. Bisher ist nicht einmal das Aktenzeichen benannt. Heute eingegangen: 116 Js 540/23

Es gab zuvor ebenfalls massive Vergiftungen zur Brauerei zur Malzmühle zu Köln. Hier läuft ein Ermittlungsverfahren seit einem Jahr. Damals wurde Martin Baronak auch krankgeschrieben und während dieser Zeit gekündigt, weil er eine Strafanzeige eingelegt hatte. Das Arbeitsgericht Köln meinte, da es sich hier auch um ein Probearbeitsverhältnis gehandelt habe, war ein Kündigungsgrund nicht gegeben. Hier war aber der Kündigungsgrund benannt, aber noch nicht festgestellt. Er fühlte sich vergiftet und bat seinen Arbeitgeber um eine Auszeit, bis die Sache behoben sei. Es scheint so, dass die Geschäftsleitung von diesen Vergiftungen wusste und bereits gedroht hatte, wer dies anprangert, fliegt raus., und Herr Baronak wurde gekündigt.

Es mag sein, dass die Vergiftungen zum nachfolgenden Gastrobetrieb auch die Glaubwürdigkeit des Geschädigten in Zweifel setzen soll, da es eben unglaubwürdig erscheint, am folgenden neuen Arbeitsplatz allerdings erst nach über 6 Monaten wieder vergiftet zu werden.

Was das für psychische Auswirkungen hat, wenn man in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis steht, dort hinterhältig einer permanenten physischen Gefahr schwer nachweisbaren Vergiftung unterzogen ist, ist verheerend. Er war zeitweise außer Gefecht setzt und wurde seinen Aufgaben nicht mehr gerecht. Einerseits kann er diese Vergiftungen nicht wirklich nachweisen, er kann keinen Schuldigen benennen oder dieser leugnet seine Schuld, weil, wenn man wüsste, wer und wann dieser die Vergiftung vollzog, würde man das Getränk oder die Nahrung ja nicht zu sich nehmen. Herr Baronak hat einmal sein Getränk so hingestellt, dass eine Kamera das weitere Geschehen filmen konnte, während er vorgab, auf der Toilette zu sein. Diese Aufnahmen wurde ermittlungstechnisch zum Ermittlungsverfahren nie hinzugezogen.

Man wagt dort, wo man in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, nichts mehr zu essen oder/und zu trinken. Man ist einer permanenten Gefahr unterzogen, wird ängstlich, unsicher usw.! Andererseits trägt man diese Vergiftungen vor, werden diese nicht geglaubt und erhält die Kündigung, ist unglaubwürdig und verbreitet falsche Anschuldigungen und macht sich möglich falscher Anschuldigungen schuldig. Herr Baronak brachte seine Getränke von zuhause mit, um so einer Vergiftung vorzubeugen.

Der indirekte Impfzwang und die Lockdowns waren unverhältnismäßig und erhielten ein hohes Risiko. Zu den physischen kamen auch noch massive psychische Schädigungen hinzu. Es liegt eine Übersterblichkeit vor, die durch den Impfstoff, wie Krebserkrankungen, Embolien, Herzinfarkte und Gehirnschläge, erfolgten bzw. erfolgen, weil der Impfstoff auf Langzeitfolgen nicht erforscht wurde. Man hat den Hersteller der Impfstoffe von jeglichem Regressanspruch befreit. Wusste man, was diese Giftcocktails für Spätfolgen haben? Dass sich diese Spätfolgen der Impfung später diesen nicht zugesprochen würden. Die deutsche Bundesregierung hat grobfahrlässig diese auch möglichen Tötungen hingenommen oder gar vorsätzlich in kaufgenommen.

Die Vergiftungen werden nicht in ihrer Brisanz verfolgt und ermittelt.  Wie unser gegenwärtiger Bundeskanzler zu den Cum Ex-Geschäften wird zu einem Millionenbetrug nicht verfolgt, bloß weil er sich nicht erinnern kann.

Herr Baronak bekam vor wenigen Tagen von der Bundesagentur für Arbeit, Inkasso, einen Forderungsbescheid von 1.150, — €. Die Forderung entstand wegen einer Arbeitsaufnahme für die Zeit des 1. Monats, weil erst zum Monatsende das 1. Gehalt gezahlt wird, erhält man noch für diese Zeit Sozialleistungen, die im Voraus ausgezahlt werden, aber zurückgefordert werden, weil man ja für diesen Monat bereits in einem Beschäftigungs-verhältnis war. Herr Baronak hat gegenwärtig ein Einkommen von monatlich ca. 1.700, — € netto. Er zahlt Miete von 570, – €. Er hat einen sozialrechtlichen Bedarf, die wegen der hohen Inflation gerade zu dem Grundnahrungsmittel und Strom- und Heizkosten viel zu gering sind, von ca. 1.300, — € als Beschäftigter. Mithin bleibt real nichts übrig! Er würde monatlich für ca. 150 Arbeitsstunden ganze 400, – € arbeiten. Sein Einkommen geht vollständig für seine Lebenshaltungsaufwendungen darauf. Er zahlt aber Steuern und Sozialversicherungsleistungen und soll jetzt auch noch diese 1.150, — € davon in Raten abstottern.  Da schlägt das System erbarmungslos zu.

Martin Baronak wurde mehrmals ohne Fahrschein angetroffen. Strafanzeige! Ohne Fahrschein angetroffen zu werden, belegt nicht den Vorsatz eines Betruges, der durch den barrierefreien Zugang zu den Verkehrsmitteln und technischen Wirrwarr auch dazu führen kann und der geringen und geringer werdenden Sozialleistungen begünstigt wird. Eine Art von Falle zur Mobilität. Zu den 60, – € kamen Gerichts- und Strafkosten von 500, – €. So rutschen Personen mit geringen Einkommen ins kriminelle Milieu.

Die Bundesregierung betreibt eine Asylpolitik, die einer Invasion von Fremden gleichkommt. Die Deutschen werden ausgerottet oder gehen hochqualifiziert ins Ausland während Analphabeten und Kriminelle ins Land einreisen. Die Autokonzerne verlassen Deutschland oder gehen wegen der hohen Energiekosten bankrott. Die Altersarmut und der Mittelstand fallen in die Armut. Uns wird gesagt, dass wir uns mit dem Waschlappen waschen müssten und die Heizung runterzudrehen haben. Eines der reichsten Industrienationen auf den Weg zu einem Agrarland.

Auf der einen Seite wird er vergiftet, wie seine Freundin, mit schwerwiegenden gesundheitlichen Schädigungen und es geschieht nichts. Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Auf der anderen Seite wird er verfolgt und bestraft, weil man ihn entwürdigend die Mittel zum Leben entzog und für ein Hungerlohn arbeiten muss. Die Gesellschaft ist hochgradig inhuman, ungerecht, physisch und psychisch gestört. Deutschland ist kein Sozial- und Rechtsstaat mehr. Deutschland wird von einen Haufen Krimineller regiert, die Deutschland hassen, schänden und zerstören.

Es scheint tatsächlich so, dass die Corona-Impfung eine für viele eine Todesspritze war. Die Geschäftsleitung des einen Unternehmens, in dem Martin Baronak seine Freundin kennenlernte, hat ihren Firmensitz in Bonn dort, wo einst die SPD ihren Sitz hatte, in der Ollenhauer Straße 1.

Ich rufe den Internationale Strafgerichtshof in Den Haag auf: diese massiven psychischen und physischen Verletzungen mit Todesfolge zu unterbinden und zu verfolgen, dass die BRD das Töten seiner Bürger im bekannten Risiko des Impfstoffes und durch Vergiftungen, die nicht verfolgt und derer nicht nachgegangen werden, unterlässt, verfolgt und beseitigt. Die Bundesregierung, die vielfach aus inkompetenten und kriminellen Volksvertretern besteht, handelt und vertritt nicht mehr die Interessen des Deutschen Volkes. Die Bundesregierung opfert seine Mandanten der Welt. Viele Volksvertreter sind hochgradig kriminell und verletzen die Grund- und Menschenrechte. Die Elite, die Medien und die Politik haben Deutschland sich zu eigen gemacht. Die Macht geht nicht mehr vom Volke aus. Wahlen sind ein Klamauk. Die Stimme des Volkes wurde gebrochen. Wir sind weder eine Demokratie noch ein Rechts- und Sozialstaat mehr – zu mindestens nicht mehr für deutsche Staatsbürger!

Die Unterschicht wird so ausgebeutet, so ausgenommen und geschädigt, wie dies Grund- und Menschenrechte verletzt. Die Würde auf ein menschliches Leben wird verweigert. Die Elite beutet das Volk aus und ist selbst hochgradig kriminell: u. a. zum Cum-Ex-Skandal

In eigener Sache: Ich habe auf meinem Label NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn 1977 die Vereinshymne des 1. Liga-Fußballvereins Borussia Dortmund ihre Vereinshymne „Heja BVB“ herausgebracht. Die Verwertungsrechte sollten über die Verwertungs-gesellschaft GVL in Berlin wahrgenommen werden.

Dieses Lied wird zu jedem Heimspiel einmal intoniert, wie ich erst jetzt erfuhr. Die Vergütungen wurde Unberechtigten aus Titeleinsätzen im Mainstream über eine Pauschale zugesprochen trotz es überhaupt nicht deren Gerne und Repertoire ist.

Seit über 40-zig Jahren wurde ich um diese individuell zu erfassenden Vergütungen betrogen. Ein rechtstaatliches Gerichtsverfahren wird mir aber verweigert. Der Gerichtstermin zu einem Verfahren aus 2021 unter dem Aktenzeichen: 15 O 219/21 findet am 30.06.2023 am Landgericht Berlin statt. Ich werde am 1. August 75 Jahre alt. Kalkuliert man mit meinem Ableben? Der direkte Vergütungsausfall beziffert sich auf ca. 250.000, — € und im Schadensersatz noch zusätzlich um 200.000, — € steuerfrei.

Wir, das ist heute die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gregor Arz und Manfred Wehrhahn, habe anfänglich zur Klage auf Gewähr der Vergütungen über alle Jahre einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, der abgewiesen wurde mit der Begründung, dass Gesellschaften keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hätten, was überhaupt nicht für eine derartigen Gesellschaftsform zutreffen kann.

Wir mussten rein für das Jahr 2018 den Vergütungsanspruch einklagen, weil dies uns nur finanziell möglich ist, da eben finanziell betrogen, nicht so liquide sind.

Es gibt weitere Gerichtsverfahren gegen „De Höhner – Jan-Peter Fröhlich“ und ein Gerichtsverfahren gegen den „Deutschen Deutscher Rock & Pop Musikerverband e. V.“, die beide in Lug und Betrug erfolgten und uns massiv geschädigt haben!

Es gab bereits zwei Mordanschläge gegen mich, von denen ich weiß!

Manfred Wehrhahn