Gesellschaft zur Verwertung von
Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
Podbielskiallee 64

14195 Berlin

Sehr geehrter Herr Wiemer,

wir beantragen die Vergütung der tatsächlich zurück-liegenden und zukünftig angefallenen öffentlich dargebotenen Einsätze des Titels „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion und anderen Orten. 

Es wird bestritten, dass die Erfassung der Titeleinsätze zum Titel „Heja BVB höhere nicht zu rechtfertigende Kosten verursacht hätte, als dies zum Wert unrentabel erschien. Weiter war der Aufwand der Datenerfassung nicht unangemessen und nicht unverhältnismäßig. Der pauschalen Abgeltung der Musiktiteleinsätze für den Titel „Heja BVB“ über 40zig Jahre wird widersprochen zumal der erfolgreiche Einsatz hätte von Ihnen wahrgenommen werden müssen.

Hilfsweise beantragen wir aus den Härtefallfonds o. ä. Fonds für die zurückliegenden Jahre eine einmalige angemessene Zahlung, da tatsächlich hier ein Härtefall vorliegt. Allerdings für die Zukunft erwarten wir eine den Einsätzen zusprechende Auswertung zum Einsatz des Titels „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion und anderen Orten.

Gründe:

Ich habe mich mit Dr. Besau soweit verständigt, dass wir aus Kostengründen vorerst zum außergerichtlichen Verfahren der Beschwerde auf seine Mandatierung verzichten. 

Es mag sein, dass bereits zur einer gleichen bzw. ähnlichen Rechtsfrage ein Klageverfahren vom Gericht, wie Sie behaupten, als erfolglos vom Kläger zurückgenommen wurde. Dies mag am mangelhaften Vortrag gelegen haben, wie auch immer. Wir werden die Rechtsfragen fachlich versiert überprüfen lassen, denn der uns zugefügte Schaden ist unter jeglichen Konditionen zivil- wie strafrechtlich nicht hinnehmbar und kann ebenso nicht rechtsstaatlich sein. Es mag auch sein, weil Sie unsere Rechte nicht wahrgenommen haben, dass wir gegen den BVB selbst klagen müssen. Wir werden sehen! Haben Sie denn wenigsten auch die Ihnen mögliche Schätzung zu unseren Werten des Titels vorgenommen, die sich aus den Aussagen des Stadionsprechers herleiten ließen, diese Möglichkeit wahrgenommen! Nein, ebenso wenig wie die mögliche individuelle Erfassung der Titeleinsätze nicht.  Wir behalten uns weiterhin strafrechtliche Maßnahmen vor, weil hier immer offensichtlicher wird, dass Sie Ihren Auftrag nicht nur grob fahrlässig, sondern auch vorsätzlich verletzt zu haben scheinen.

Mag es sein, dass Sie sich in juristischer Sicherheit wiegen, weil das Showbusiness nach der Politik das dreckigste sei und von Korruption durchzogen ist und soweit folgendes Ihnen Rückhalt bietet:

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos“.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Dies gilt erst recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter die Kurante der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ – Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Wir begründen unsere Beschwerde wie folgt:

Der Stadionsprecher, der seit Jahrzehnten für den BVB tätig ist, Norbert Dickel, hat den Komponisten und Texter des Liedes, Reiner Hömig, schriftlich bescheinigt, dass das Lied „Heja BVB“ zu jedem Heimspiel einmal häufig bzw. meist auch zweimal eingesetzt wurde/wird. Also, Herr Norbert Dickel bescheinigt selbst soweit den Titeleinsatz, was angeblich diesen nicht zuzumuten war, eine solche Playlisten zu erstellen.

Der Schaden beziffert sich zwischen 100.000, — € und 250.000, — €. Der Schaden ist soweit schwer zu beziffern, weil in der Dynamik der zu berücksichtigen Faktoren diese erst recherchiert und beziffert werden müssen. Es mag zwar Fristen geben, aber die sprechen Sie nicht unschuldig. All dies wir ein Skandal nach sich ziehen. Die richtige und umfassende Erfassung der Sendeminuten wird von uns grundsätzlich in frage gestellt.

Über 40 Jahre macht dies unter Berücksichtigung auch früherer geringer Stadionplätze ein Schaden von mehr als 100.000, — € aus. Selbst unter der schlechtesten unwahrscheinlichsten Gegebenheit, dass im Durchschnitt 15 Titel pro Spiel eingesetzt wurden und nur über die 40 Jahre im Durchschnitt nur 40.000 Besucher zu jedem Heimspiel im Stadion waren, bewirkte dies immer noch einen Schaden von ca. 60.000, — €.

Bei durchschnittlich 60.000 Zuschauern und 10 Titeleinsätzen über 40 Jahre verursachte dies uns einen Schaden von ca. 140.000, — €. Nehmen wir unter den gleichen Konditionen an, dass der Titel zweimal zum Einsatz kam pro Spiel, ergibt dies einen Betrag von 270.000, — €.

Ja, wir fischen im Trüben, aber, dass dieses Lied Millionen im Stadion mitsiegen und Cheerleader auftraten, und soweit eine öffentliche Veranstaltung begründet und folgend der BVB eigentlich deswegen verpflichtend gewesen wäre, eine Playliste hätte führen müssen, diese mitgesungene Vereinshymne der Fans auch über TV und Radio zu vernehmen war also dieser Titel „Heja BVB“ häufig Millionen zu Ohren gekommen sein musste und von anderen Labels usw. die Verwertungsrechte wegen der Popularität dieses Titels von uns anforderten, belegt, dass dieses Lied einer großen Hörerschaft zugängig gewesen sein musste.

10 bis 15 Titel zu jedem Spiel waren immer fixierbar! Eine Playliste zu führen, war kein unzumutbarer Akt! Die GEMA wie GVL haben eben nicht treuhänderisch unsere Rechte wahrgenommen. Das Erstellen einer Playliste ist heute technisch ohne größeren Aufwand zu bewerkstelligen und früher selbst handschriftlich kein großer Akt, wie der Stadionsprecher belegt. Und selbst wenn nicht alle gespielten Titel nicht zu ermitteln waren, so doch ihre Vereinshymne „Heja BVB“! Es hat den Anschein, dass hier vorsätzlich, in der Absicht mich/uns schädigen wollen, zu unserem Schaden gehandelt und entschieden wurde. Die uns zugewiesenen Minuten zu Einsätze der öffentlichen Wiedergabe in Rundfunk, Fernsehen usw. durch die GVL war immer undurchschaubar, intransparent und zweifelhaft! Im Dunkeln ist gut munkeln!

Also, ich möchte zu unserem Rechtsmittel der Beschwerde klar und deutlich erkennen lassen, dass hier unter einer Vorteilsnahme der GEMA- und GVL-Gremien uns ein nicht akzeptabler, unangemessener und unverhältnismäßiger großer Schaden entstanden ist, der nie hätte eintreten dürfen und nie erfolgen hätte können, wenn eine Playliste angefordert worden wäre. Die hier genannten Gremien stehen mit uns in Konkurrenz und die Richtlinien, die sie sich zu ihrer Vorteilnahme selbst konstruierten, werden von elitären Gruppierungen vorgenommen, die sich so ihre Vorteilnahme manifestieren konnten und mich wegen meiner Kritik und hinsichtlich meiner Musikchart Änderung durch das Kartellamt in Bonn den Erfolg missgönnten.

Das Argument der GVL, dass die Erfassung der eingesetzten Titel hier nicht zumutbar usw. sei, widerspricht den schon auch länger zurückliegenden heutigen technischen Möglichkeiten. Die Regeln sind schwammig, undurchschaubar und beliebig auslegbar und interpretierbar. Soweit war ein Widerspruch gegen dieses Regelwerk in unserem Fall nicht gegeben, weil wir im Unklaren darüber blieben, wie hier bzw. ob hier überhaupt vom BVB an die GEMA Gebühren abgeführt wurden/werden oder nicht. Wir waren in Unkenntnis darüber, ob und wie häufig der Titel zum Einsatz im Stadion kam. Grundsätzlich ist ja nichts gegen die Regeln einzuwenden, aber sie müssen eben richtig, angemessen und verhältnismäßig angewendet werden. Und diese Art von Beliebigkeit des möglichen Schätzens und/oder der Pauschalisierung, weil angeblich es unverhältnismäßig sei die Daten zu erfassen und unangemessene höhere Kosten entstünden, werden diese Werte einfach den Rechteinhaber entzogen selbst dann, wenn hohe Werte entstanden sind, was dem Rechteinhaber sich entzieht und soweit zum Missbrauch geführt hat.

Der Geschädigte muss selbst erkennen, ob und wann seine Veröffentlichung erfolgreich ist, was aber die GEMA und GVL, die eigentlich ja gerade den Markt transparent durchleuchten und die Rechte für den Vertragspartner in Treue und Glauben wahrnehmen müssten, hier ignorierten bzw. meinten unter unhaltbaren Argumenten, aber wohl ehr zu einer strategischen Manipulation, die Recherche und den Erhalt von mehr als 10.000,– € pro Heimspiel nicht hinterfragten meinten zu müssen, was dort vor 80.000 Fans an Musiktiteln eingesetzt würde, sondern sich selbst den geldwerten Obolus zugeschustert haben, hier den Rechtehalter so ein finanzielles Fiasko forcieren.

Nach meinem Dafürhalten liegen hier strafrechtliche Vergehen vor: Betrug, Vorteilsnahme und Veruntreuung unserer uns zugestandenen Lizenzen! Es wird die Markmachtstellung missbraucht, da in diesen Gremien gerade die sitzen, die durch diese Form der Datenerfassung ihren Nutzen schöpfen. Upload Filter sind ein Beispiel, wie Daten erfasst und selektiert werden können. Es ist den Beschwerdeführern wegen des örtlich begrenzen Rahmens – Stadion in Dortmund – und zur Sportveranstaltung – die Beschwerdeführer interessieren sich nicht für das Opium der Masse „Fußball“ – schwerlich, seinen Erfolg selbst zur Kenntnis zu nehmen. Diese Schwäche, die undurchschaubaren Regeln, Formalien und die Unkenntnis der Umstände, was gerade vom Vertragspartner GVL transparent zutage hätte befördert werden müssen, wird hier im Dunkeln verschleiert und versteckt und sich zugeschanzt.

Shazam ist eine der weltweit beliebtesten Apps. Über 100 Millionen Menschen nutzen Shazam monatlich, um Musik zu identifizieren, die Songtexte zu verfolgen und jetzt auch um die Musik zu entdecken, die Künstler selbst. Es gibt rissige Datenbänke von PhonoNet GmbH der physischen Tonträger und von Zebralution GmbH der Downloads Titel! Es gibt jede Menge weiterer Programme, die selbst den Titel an Hand der Komposition erkennen oder sagen, wo gerade welches Lied im Sender gespielt wird. Also, es kann keinen einzigen Grund geben, der wiederkehrende Musiktitel zu einem Fußballevent nicht ausweisen lässt, es sei denn, man will vorsätzlich denjenigen hinters Licht führen und diesen um seine Früchte betrügen.

Wir sind trotz dieser Widrigkeiten und schwerwiegenden Vergehen weiterhin an einer außergerichtlichen Einigung interessiert aber scheuen auch nicht den gerichtlichen Weg!

Da Sie jetzt in Kenntnis dessen sind, verlangen und beantragen wir, Gregor Arz und meine Person, dass bereits für 2017, 2018 und 2019 wie für die Folgejahre diese Musiktiteleinsätze im Stadion erfasst und berücksichtigt werden.

Der Komponist konnte mit der GEMA eine solche außergerichtliche Vereinbarung (Härtefallklausel) treffen. Ich hoffe, Sie erkennen den uns zugefügten hohen Schaden, der unter fairen und redlichen Handling der Datenerfassung (Playlist) nie uns hätte zugefügt werden können und ebenfalls hier angemessen und verhältnismäßig zu verlangen war und wegen seiner öffentlichen Veranstaltung im Mitsingen des Liedes wohl auch eigentlich formell das Erstellen einer Playliste hätte verlangen müssen. Der BVB ist wohl nie hierauf überhaupt angesprochen worden, ob es ihn zumutbar sei, die Playliste zu erstellen. Es ist bezeichnend, dass selbstherrlich Regeln von der GEMA und GVL aufgestellt werden, die den tatsächlichen Umständen gar entgegenstehen. Der BVB hätte und konnte nämlich zu jederzeit eine Playliste zu mindestens soweit erstellen, wie er unseren Titel hatte eingesetzt. Hier ergibt sich ein markanter Widerspruch zu den tatsächlichen realen Möglichkeiten und den Regeln der GVL! Warum geht was, was angeblich nicht gehen soll bzw. nicht gehen darf?

Fakt ist, dass uns unter der angeblichen rechtmäßigen akrobatischen Rechtsgegebenheiten ein großer finanzieller Schaden entstanden ist, der in rechtlicher wie formeller Kenntnis von uns abgewendet worden wäre, wenn wir hierzu eine Chance und die notwendigen Möglichkeiten gehabt hätten oder uns offensichtlich offeriert worden wären und dieser Mangel offensichtlich formell zu erkennen gewesen wäre. Es widerspricht dem Recht, weil selbst zur Fristversäumnissen Strafhandlungen nicht hingenommen werden müssen und die angebliche Rechtmäßigkeit so sich nicht manifestiert. Wir haben und mussten immer annehmen, dass die GVL angemessen und verhältnismäßig treuhänderisch unser von uns ihr übertragenen Rechte wahrnehmen würde. Insoweit hätte es zu einem so hohen finanziellen Schaden nicht kommen dürfen, da eben die Erstellung einer Playliste nicht unverhältnismäßig zum Kosten-Aufwand stand und nicht kompliziert/aufwendig die Titeleinsätze zu ermitteln und heranzuziehen waren.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn