Ein Freund, mit dem ich mich fast täglich auf ein Bier zu den XII Aposteln am Heumarkt zu Köln treffe, wurde die Tage von einem ihn bekannten Richter angesprochen, dass man wüsste, dass er sich mit einem Herrn, mit längeren grauen Haaren, täglich dort treffe und auch schon hin und wieder dort esse! Ich war gemeint! Der, der meinem Freund dies sagte, ist eine höher gestellte Persönlichkeit nämlich Richter an einem Gericht in Berlin und Braunschweig. Er meinte weiter, dass mein Freund aufpassen möge, was er mir erzähle. Mein Freund war Forscher in der Pharmaindustrie! Weiter, ich sein ein Systemkritiker erster Garde, der von der Bundesregierung an den Verfassungsschutz wegen seines abnormalen Handelns, Klagen gegen die Wahlen, gegen Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und gegen die Höhe der Rente bei den entsprechenden Gerichten erhoben habe und die Judikative massiv angreife! Weiter, er solle aufpassen, dass sich diese Freundschaft sich nicht zu seinem Nachteil gedeihe!

Woher wusste dieser Herr das? Er ist nicht aus Köln! Ich musste längerfristig observiert und Fotos von mir und von denen, die mit mir zusammensitzen, gefertigt worden sein. Es mussten immense Recherchen gemacht aber auch den Bezug zu diesen Richter usw. ermittelt worden sein. Also, es werden hohe Kosten aufwendige Ermittlungen geführt. Selbst meinen Freunden wird nachspioniert! Es ist sicher nur die Spitze des Eisberges! Die Personen, die sich mit mir treffen, werden ausfindig gemacht, und soweit sie Geheimnisse mir anvertrauen könnten, angesprochen, verunsichert und womöglich bedroht. Ich werde als bekloppt bzw. als psychisch gestört dargestellt, weil ich entgegen derer, die ihr Maul zu diesen Ungerechtigkeiten halten, abnormal autonom und verantwortungsvoll dieses kriminelle System angreife. Der, der zu mir in Kontakt steht, der gerade meine psychische Gesundung belegen könnte, da wir uns auch mit hochgradig sehr komplexen Themen befassen, wird verunsichert und dieser Kontakt so unterbunden! Man sollte besser die Finger von mir lassen! Mich kann man weder in die linke und ebenso wenig in die rechte Ecke stecken! Wenn das nicht geht, ist man halt schwachsinnig, wenn man seine verbrieften Rechte wahrnimmt und die richterlichen Entscheidungen auf der Basis richterlicher Straftaten der Rechtsbeugungen angreift. Dass die deutsche Justiz hochgradig kriminell ist, kann man aber nicht mir anlasten, sondern dem Deutschen Bundestag bzw. das Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, die mir eigentlich rechtsstaatliche Verfahren zu gewähren hätte!

1.            Zu den Zweitverwertungsrechten der Titel „Höhnerhof-Rock“ und „Ich liebe Dich wie Apfelmus“ De Höhner 1977! Wegen einer offensichtlich falschen Aussage des Zeugen Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern verlieren wir die Zweitverwertungsrechte an den Titeln in einem Zivilprozess. Im einem spätem Strafprozess gegen den Zeugen Jan-Peter Fröhlich erhalten wir im Täter/Opfer-Ausgleich die Rechte zurück, weil die Falschaussage anhand der Gerichtsaktenfotos Beweis trägt, dass es sich nicht um einen Pressauftrag der Vinyl-Singles gehandelt hatte, wie Jan-Peter Fröhlich an Eides statt behauptet hatte, was das Gericht selbst zum zivilrechtlichen Verfahren hätte erkennen müssen, da das Cover und Label hier unsere Bestellnummer, unser Unternehmen und unseren Label-Code usw. auswies. Der Beschuldigte Jan-Peter Fröhlich wird für seine zweifachen schriftlichen eidesstattlichen Falschaussagen nicht bestraft, weil er den Akt, uns finanziell zu schädigen, erfolgreich vollzogen hatte, er wegen seiner Popularität einen nicht zu rechtfertigen hohen Schaden davon getragen hättet aber wir haben die Gerichtskosten aus dem zivilrechtlichen Verfahren von ca. 7.000, — € zu tragen gehabt, die uns auch jetzt nicht von Jan-Peter Fröhlich erstattet wurden.

2.            Im Betrugsfall des Deutschen Rock und Pop Musikerverbandes e. V., der uns um den Sieg des Künstlers Wolf Martis zu einem Wettbewerb betrog, was der Beschwerdeführer veröffentlicht auf seiner Webseite www.deutschlandclan.de dokumentierte, was ihm untersagt wurde zu behaupten, dass es Mauscheleien beim Deutschen Rock & Pop Verband e. V. gäbe, da diese Behauptung unwahr sei, was durch ein offensichtlich gefälschtes Video bewiesen wurde und dem Beschwerdeführer Kosten von ebenfalls ca. 7.000,– bescherte! Die Strafanzeigewegen Beweisfälschung und Betruges verliefen alle im Sande! Der von uns mandatierte Rechtsanwalt Dr. Scheffler hat die das Gutachten eines staatlich zugelassenen Gutachters für Akustik mit Wert, dass das Video der Gegenseite zur Beweiserhebung ihrer Aussagen eine Fälschung sei und somit Streit zum Gerichtsverfahren vor dem Hanseatischen Landgericht als unstreitig erklärt. Das nennt man Mandatsverrat!

3.            Der Beschwerdeführer ist weiter der Auffassung, dass das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherungsleistungen im Alter zu gering sind, um ein würdevolles Leben hiervon sichern zu können. Die Verelendung und Ausgrenzung, die physischen und psychischen verheerenden Schädigungen der Leistungsbezieher sieht die Judikative nicht!

4.            Der Beschwerdeführer ist weiter der Auffassung, dass eine Versicherung, hier die Rentenversicherung Bund, auch vor den Bezug von Sozialleistungen schützen müsse, wenn man 40 Jahre und mehr hierin eingezahlt hat, weil sie ansonsten ihre Funktion verwirkt habe. Pustekuchen, Nichts da! Die Rente ist mehr oder weniger in Höhe der Sozialleistungen angesiedelt, und das ist rechtens, weil der Rentenversicherung Bund versicherungsfremde Leistungen aufgebürdet wurden und aus den Topf der Versicherungsbeiträge hohe Summen von diesen Beiträgen entwendet wurden.

5.            Wie sich jetzt rausstellte, wurde der Beschwerdeführer weiter um die Früchte seiner Lebensarbeit von der GVL betrogen! Der Beschwerdeführer hält die Zweitverwertungsrechte für den Titel „Heja BVB“ seit 1977. Der Vereinssong des BVB „Hela BVB“, der jedes Mal zum Heimspiel im Stadion eingesetzt wird und zur öffentlichen Wiedergabe eigentlich Tantiemen generieren müsste, wurde dem Beschwerdeführer hier im Wert von ca. 200.000, — € oder auch mehr seit 1977 vorenthalten, die sich die Musikmafia zugeschanzt hat! Der BVB hat zu jedem Heimspiel mehr als 10.000, — € an die GEMA abgeführt wovon 20% GVL-Lizenzen waren, aber in einen pauschalen Topf landeten, weil die Ermittlung der gespielten Musiktitel an Hand einer Playliste angeblich nicht zu rechtfertigen war. Die wenigen Musiktitel waren nicht zu fixieren! Zu den Digitalerlösen auf den Downloadportalen werden Abrechnungen selbst nur im Streaming angehörte Titel ausgewiesen und es gibt Programme, die anhand der Melodie den Track erkennen und ausweisen können. Also, nichts da! Es gibt keine Hinderungsgründe mehr, die eine Erfassung der Daten, welche Titel wo, wie häufig und wie lange eingesetzt wurden, entgegenstehen.

Ein anderer Freund, mit dem ich in Geschäftsbeziehung stehe, wurde kurzfristig der Job gekündigt. Ob dies in einem Zusammenhang zu meiner politischen Verfolgung steht, bleibt dahingestellt!

Manfred Wehrhahn