Bundeswahlleiter
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden



Gegen

die Gültigkeit der Europawahl vom 26. Mai 2019 der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland ergeht das entsprechende Rechtsmittel: Beschwerde, Anfechtung oder/und Wahlprüfungsbeschwerde.

Gründe

Die etablierten Parteien, CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen, waren nicht zu der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments wegen schwerwiegender Grund- und Menschenrechtsverletzungen zuzulassen.

“Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Der Beschwerdeführer hat am eigenen Leib in einer Vielzahl von Verfahren bei unterschiedlichen Gerichten: Sozialgerichten, Verwaltungsgerichten und bei den Amts- und Landgerichten … bis zum Bundesverfassungsgericht erwahren müssen, dass die deutsche Justiz hochgradig in akrobatischer Rechtsauslegung kriminell ist und Verfahren absurdum führt.

Besonders hervorzuhebende Verfahren:

  1. Zu den Zweitverwertungsrechten der Titel „Höhnerhof-Rock“ und „Ich liebe Dich wie Apfelmus“ De Höhner 1977! Wegen einer offensichtlich falschen Aussage des Zeugen Jan-Peter Fröhlich von den Höhnern verlieren wir die Zweitverwertungsrechte an den Titeln in einem Zivilprozess. Im einem spätem Strafprozess gegen den Zeugen wegen eidesstattlichen Falschaussagen erhalten wir im Täter/Opfer-Ausgleich die Rechte zurück, weil die Falschaussage anhand der dem Gericht hat vorgelegenen Fotos zur Akte hier Beweis lieferte, was das Gericht selbst zu Verfahren hätte erkennen müssen. Der Beschuldigte Jan-Peter Fröhlich wird für seine zweifach schriftlichen eidesstattlichen Falschaussagen nicht bestraft, weil er den Akt, uns finanziell zu schädigen, erfolgreich vollzogen hatte, aber wir haben die Gerichtskosten aus dem zivilrechtlichen Verfahren von ca. 7.000, — € zu tragen, die uns auch jetzt nicht erstattet werden.
  2. Im Betrugsfall des Deutschen Rock und Pop Musikerverband e.V., der uns um den Sieg des Künstlers Wolf Martis zu einem Wettbewerb betrog, was der Beschwerdeführer veröffentlicht auf seiner Webseite www.deutschlandclan.de dokumentierte, was ihm untersagt wurde zu behaupten, dass es Mauscheleien beim Deutschen Rock & Pop Verband e. V. gäbe, da diese Behauptung unwahr sei, was durch ein offensichtlich gefälschtes Video bewiesen werden sollte und dem Beschwerdeführer Kosten von ebenfalls ca. 7.000,– bescherte!
  3. Der Beschwerdeführer ist weiter der Auffassung, dass das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherungsleistungen im Alter zu gering sind, um ein würdiges Leben hiervon zu sichern. Die Verelendung und Ausgrenzung, die physischen und psychischen verheerenden Schädigungen der Leistungsbezieher sehen die Judikative nicht!
  4. Der Beschwerdeführer ist weiter der Auffassung, dass eine Versicherung, hier die Rentenversicherung Bund, auch vor den Bezug von Sozialleistungen schützen müsse, wenn man 40 Jahre und mehr hierin eingezahlt hat, weil sie ansonsten ihre Funktion verwirkt habe. Pustekuchen, Nichts da! Die Rente ist mehr oder weniger in Höhe der Sozialleistungen angesiedelt, und das ist rechtens, weil der Rentenversicherung Bund versicherungsfremde Leistungen aufgebürdet wurden und aus den Topf der Versicherungsbeiträge hohe Summen von diesen Beiträgen entwendet wurden.
  5. Wie sich jetzt ausstellte, wurde der Beschwerdeführer weiter um die Früchte seiner Lebensarbeit von der GVL betrogen! Der Beschwerdeführer hält die Zweitverwertungsrechte für den Titel „Heja BVB seit 1977. Der Vereinssong des BVB „Hela BVB“, der jedes Mal im Stadion gespielt wird und zur öffentlichen Wiedergabe eigentlich Tantiemen generieren müsste, wurde dem Beschwerdeführer hier im Wert von ca. 400.000, — € oder auch mehr seit 1977 vorenthalten, die sich die Musikmafia zugeschanzt hat! Der BVB hat zu jedem Heimspiel zu den wiedergegebenen Musikeinlagen mehr als 10.000, — € an die GEMA abgeführt wovon 20% GVL-Lizenzen waren, aber in einen pauschalen Topf landeten, weil die Ermittlung der gespielten Musiktitel an Hand einer Playliste angeblich nicht zu rechtfertigen war. Die wenigen Musiktitel waren nicht zu fixieren! Zu den Abrechnungen von Musik-Downloads und Musik-Streamings können diese erfasst und ausgewiesen werden und es gibt Programme, die anhand der Melodie den Track erkennen und ausweisen können. Also, nichts da! Es gibt keine Hinderungsgründe mehr, die eine Erfassung der Daten, welche Titel wo, wie häufig und wie lange eingesetzt wurden, entgegenstehen.

„Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus, dass sie das zugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf”) nicht vergessen hat. Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechts-beugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor „meinesgleichen ”.

Frank Fahsel, Fellbach

Die Bundesregierung, die Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel, und die etablierten Parteien brechen das Recht, was sie natürlich ungesühnt können, weil sie ebenso von ihrem kriminellen Staatsorganen, der Judikative, hierin gedeckt werden.

Die etablierten Parteien haben die Gewaltenteilung aufgehoben, dies zu mindestens nicht unterbunden, geduldet und in Kenntnis dieser Rechtsverletzungen zu ihren Gunsten nicht behoben. Der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung, hat somit nicht die Vertretungsvollmacht des Deutschen Volkes und somit, wie die Abgeordneten zum Europäischen Parlament, durfte das Bundesverfassungsgericht, wobei die Richter des Bundesverfassungsgerichtes vom Deutschen Bundestag berufen werden, diese Personen und Parteien nicht zu den Wahlen, hier Europawahl, zulassen.

Der Beschwerdeführer wird wegen seiner Kritik am System der Bundesrepublik Deutschland auf allen Ebenen geschädigt und politisch verfolgt!

Die Bundesrepublik Deutschland fußt nicht mehr auf rechtstaatlichen und menschen-rechtlichen Obliegen, sondern ist zu einem Schurkenstaat verkommen! Der Beschwerdeführer möchte nicht, dass der Europarat von deutschen kriminellen Abgeordneten vergiftet wird.

Manfred Wehrhahn