Die von Rainer Hömig, der das Lied „Heja BVB“ 1977 in unserem Auftrage komponierte, textete und mit Herbert Zimmermann produzierte, beauftragte eine Anwaltskanzlei, die 14 Tage vor dem Gerichtstermin in Berlin auf die glorreiche Idee kam, dass Herr Hömig die Verwertungsrechte halten würde, nie an uns abgegeben hätte und uns diese durch eine Unterlassungserklärung entziehen will. In etwa so, dass wir Herrn Hömig betrogen oder/und hintergangen haben, was nicht zutrifft.

Die mandatierte Rechtsanwaltskanzlei fordert den Beleg des Bandübernahmevertrages und behauptet, dass die Gregor Arz und Manfred Wehrhahn GbR kein Tonträgerhersteller usw. sei! Ein Bandübernahmevertrag wird nur dann abgeschlossen, wenn Herr Hömig als freier Produzent aufgetreten wäre. Dies heißt, dass er die Kosten für das Studio, den Studiomusikern und Sänger getragen hätte. Trotz ständigen Kontaktes mit Herrn Hömig, war nie ein einziges Mal Zweifel an der Rechtslage geäußert worden. Sie war klar. Und sie ist es!

Noch einmal zur Richtigstellung: Herbert Zimmermann war 1977 ein freier Mitarbeiter unter meiner damaligen Firmierung „NEW BLOOD Schallplatten Helmut Jacobs und Manfred Wehrhahn“! So steht auf den Label des Liedes „Heja BVB“: Hergestellt durch Jacobs und Wehrhahn. Zimmermann meinte seinerzeit, dass der BVB eine neue Vereinshymne bräuchte. Wir haben daraufhin unter anderem auch Kontakt mit Herrn Hömig aufgenommen, der sodann das Lied in unserem Auftrage schuf. Er war mithin nicht als freier Produzent unterwegs, der dieses Werk aus freien Stücken schuf und dann dieses Werk der Musikindustrie, in diesem Falle, uns angeboten hätte. Das Label ist natürlich ein Indikator des Rechts. Will Herr Hömig behaupten, dass er es über 40-zig Jahre nicht mitbekommen habe, dass Veröffentlichungen seines Liedes widerrechtlich auf den Markt erschienen sind. Nein, er fährt nach Dortmund zum BVB, um sich schlau zu machen, und erhält umfassend Kenntnis über die Zahlungen an die GEMA und die Häufigkeiten der Intonierung seines Liedes. Er berichtet uns darüber, denjenigen, der widerrechtlich in Betrug seine Rechte des Liedes über 40-zig Jahren schöpft.

Wenn, wie Herr Hömig vorgibt, dass es einen Bandübernahmevertrag geben müsste, den ich wohl nicht vorlegen kann, weil es nie dessen bedurfte, weil alles in meinem Namen abgewickelt wurde, wie so konnte dieses Lied in unsere Hände gelangen, wie so erschien die Vinyl-Single auf unseren Label, wenn Herr Hömig sie pressen ließ? Die Schilderung des Vorganges von Herrn Hömig ist widerlegt in Billigung durch Vergütungen durch die GEMA zu Tonträgerveröffentlichungen in Kenntnis seiner gelangt, ferner nicht schlüssig und entbehrt jeder Logik und Realität! Es kann sein, dass er dies seiner schweren Erkrankung zurechnen wird, wenn er der Lüge und Unwahrheit bezichtigt wird. Es bedurfte seiner Zustimmung überhaupt nicht, weil wir die Rechte durch die Herstellung des Werkes in Beauftragung des Urhebers, des Presswerkes usw. vollzogen haben. So generieren sich die Verwertungsrechte im Automatismus, wenn dafür die Voraussetzungen schaffen wurden.

So hätte Herr Hömig oder eine Dritte Person, soweit sie die Voraussetzungen erfüllt, den Titel ebenfalls bei der GVL anmelden können, und er würde sodann als streitig angezeigt, weil er ja bereits von uns gemeldet war. Wenn wir Herrn Hömig hintergangen hätten und er nicht wusste, dass wir die Verwertungsrecht hielten, hätte er oder ein Dritter dieses Verwertungsrecht wahrnehmen können. Dies heißt, dass Herr Hömig über 40-zig Jahre diese Rechte gar nicht hat wahrnehmen wollen, wohl besser gesagt, die hat er im Wissen von uns wahrnehmen lassen.

Es bedurfte seiner Zustimmung überhaupt nicht, weil wir die Rechte durch die Herstellung des Werkes in Beauftragung des Urhebers, die Komposition und den Text zu schöpfen, des Presswerkes usw. und die verpflichtenden Daten und Angaben auf dem Label vollzogen haben. So generiert sich der Rechtsanspruch auf die Verwertungsrechte im Automatismus, wenn dafür die Voraussetzungen schaffen wurden. Er hat überhaupt keinen Rechtsanspruch auf die Verwertungsrechte!

Wir stellen selbst keine Tonträger her, aber haben uns der Pressewerke bedient, die in unserem Namen unter unserem rechtlich geschützten Label NEW BLOOD Schallplatten hier die 20.000 Vinyl Singles herstellten. Die Vinyl-Singles wurden an den BVB ausgeliert, nach dem sie das Lied für gut befunden hatten. Der physische und digitale Vertrieb unserer Tonträger von über 40-zig Jahren erfolgte über den Stadionverkauf, PhonoNet GmbH und Zebralution GmbH. Seit also über 40-zig Jahren gab es zur Rechtevergabe keine Beanstandungen. Dies heißt, dass Herr Hömig dieses Rechtsgeschäft anerkannte und in Ordnung nannte. Ja, Herr Hömig war schwer an Corona erkrankt aber nicht 40-zig Jahre lang.

Übrigens, dass es zu einer Klage gegen die GVL kam, verdanken wir Herrn Hömig, der ins Dortmunder Stadion fuhr und die nötigen Informationen von dem Stadionsprecher Herrn Dickel erhielt, weil die GEMA ihn seine zustehenden Vergütungen zur öffentlichen Intonierung des Liedes ebenfalls über 40-zig Jahre versagt hat, die uns dazu führten Klage gegen die GVL anzustreben. Herr Hömig war vollständig zu allen Zeiten über unser Handeln informiert und hat zu den Filmrechten nach amerikanischen Recht ihn zustehende Vergütungen erst einen großzügigen Verzicht geübt und erst nach dem dieses Verhängnis der Musikindustrie zufloss, er wegen seiner schweren Corona-Erkrankung nicht mehr im Stande war, seine Geschäfts selbstständig zu führen, einen Anwalt eingeschaltet hatte, ging man gegen uns aber bisher erfolglos vor. Über all die Jahre kamen wir freundschaftlich und wohlwollend mit einander klar. Will Herr Hömig das gegen der Musikindustrie zutage geförderte Unrecht oder gar strafrechtlich relevante Verhalten in dieser Form relativieren bzw. wegräumen? Die Musikindustrie will die Sache vom Tisch haben. Wir haben ihn die Lizenzen für den Webe/Video-Spot (Filmrechte) ohne Anerkenntnis eines Rechtsanspruches erstattet. Herr Hömig hatte bereits selbst einmal gegen die GEMA geklagt oder gestritten, weil auch er keine GEMA-Vergütungen zur öffentlichen Intonierung des Liedes im Dortmunder Stadion erhielt – erfolglos! Es handelt sich hier um eine Veranstaltung, da die Fans mitsingen, was eigentlich pflichtbindend die individuelle Intonierung der Lieder verlangt. Wie man sieht, war er immer engagiert und auf sein Recht bedacht. Ihm war die Rechtslage zu allen Zeit bekannt und war auch so gewollt.

Gegenwärtig stöbere ich in unserem Archiv. Wir haben so an die 100 Ordner mit Unterlagen seit 1977, um die unwahren Behauptung von Herrn Hömig zu widerlegen, die eigentlich schon jetzt widerlegt sind. Vorweg lege ich eine eidesstattliche Versicherung ab, die die Ausführungen von Herrn Hömig der Lüge bezichtigen. Es braucht halt seine Zeit, die Ordner durchzugehen. Ich hatte seinerzeit den Pressauftrag zur Herstellung der 20.000 Singles des Liedes „Heja BVB“ vorgenommen und mit einem geliehenen Ford Transit aus Diepholz bei Pallas abgeholt und ins Dortmunder Stadion angeliefert. Herr Hömig behauptet, dass er den Pressauftrag vorgenommen hätte, nur, was für ein Paradox, wenn man zu den Druckvorlagen und Rechtsdaten, die zum Pressvorgang notwendig sind, unser Label, Cover usw. unter den rechtliche Grundlagen nimmt, und wie soll er an diese Grafiken gekommen sein und wie kann er über 40-zig Jahre mit uns zu diesen Ereignis im Kontakt stehen. Dies ist ein Beweis, dass er, wenn er den Pressauftrag zu Herstellung des Liedes „Haja BVB“ tatsächlich vorgenommen haben sollte, hat er uns so die Verwertungsrecht zugesprochen. Hieran ist bereits Jan-Peter Frölich gescheitert. Es gibt einen noch lebenden Mitarbeit, der als Bürokraft bei mit tätig war. Ich werde diese Person ausfindig machen. Ich werde mir überlegen, ob bereits jetzt eine Strafanzeige wegen geschäftsschädigenden und unwahren Behauptungen gegeben ist.

All diese notwendigen Voraussetzungen zu den Verwertungsrechten konnte und kann Herr Hömig nicht gewährleisten. Er hatte und hat wohl bis heute kein eigenes Label mit Label-Code usw.! Er war auf diesem Sektor nie tätig, will jetzt aber die Verwertungsrechte gelten machen. Die über Zebralution GmbH zum Download und Streaming eingestellten Tonträger auf den Downloadportalen wurden sach- und fachgerecht zu den Urhebern die notwendigen Angaben über den Urheber abgegeben. Wir sind nicht verpflichtet, Ihren Herrn Hömig über unsere Umsätze Einblick zu gewähren. Herr Hömig erhält seine Vergütungen über die GEMA.

Die Voraussetzungen zur Nutzung von Verwertungsrechten bedarf es einiger Grundsätze:

  1. Einen Vertrag mit der GVL
  2. Ein rechtssicheres Label
  3. Ein Vertrieb der Tonträger
  4. Promotion
  5. Herstellung der Tonträger auch im Auftrag über Presswerke
  6. Der Sänger war ein Fan des BVBs und wurde als Studiomusiker von uns entlohnt
  7. Die Kosten fürs Studio haben wir übernommen

Es ist grundsätzlich eine Frechheit nach über 40-zig Jahren eine derartige strafrelevante der Beweisführung erschwerenden Behauptung zu widerlegen, wir hätten Herr Hömig um Vergütungen, die uns nicht zustehen würden, geprellt und Rechte geschöpft, die uns nie gewährt wurden. Wir waren im ständigen Kontakt mit Herr Hömig, ohne dass er jemals unsere Rechtehaltung als Rechtsverletzung gesehen hätte. Es scheint sehr verdächtig, dass er zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit dieser Behauptung aufwartet. Selbst zu einem Gespräch auf den Heumarkt zu Köln im Beisein unseres Rechtsanwaltes hat er keine derartigen Äußerungen und ebenso zu einem Rechtsstreit, der sich mit der angeblichen Vergabe von Filmrechten an EA-Sports befasste, waren selbst dort niemals Zweifel über das Rechtsverhältnis aufgekommen, was, wenn es tatsächlich Zweifel geben würde, vorgetragen worden wäre. 14 Tage vor den entscheidenden Gerichtstermin am 30. Juni 2023 in Berlin kommt man auf die glorreiche Idee, uns zu unterstellen, dass wir keine Verwertungsrechte des Liedes „Heja BVB“ seit 43 Jahren hätten. Ich frage mich, was das soll!

Die Musikindustrie will mit allen Mittel den Gerichtstermin umgehen und hat Herrn Hömig wohl zu ihren Absichten soweit instrumentalisiert.

Das Hotel ist bereits gebucht und die Fahrt nach Berlin bezahlt! Wir kommen.

Manfred Wehrhahn