800px-Bonn_Bundestag_Plenarsaal1Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Fax: 030 227-36979

29.09.2017

 

Anfechtung/Einspruch  

Manfred Wehrhahn, Eisenmarkt 4, 50667 Köln

– Einspruchsführer –

gegen

die Bundesrepublik Deutschland, Platz der Republik 1, 11011 Berlin vertreten durch den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Bundestagspräsidenten/Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu den Bundestagswahlen 2017 zum 19. Deutschen Bundestag vom 24.06.2017 September 2017 wird eingelegt.

– Einspruchsgegner –

wegen

Wahlbetruges, Wählertäuschung, Regierungsmachtvergabe an Minderheiten durch Koalitionsbildungen wider des Wählerwillens und wegen krimineller und staatsfeindlicher Handlungen. 

Gründe:

1. Die Verfassung verbietet grundsätzlich die Zulassung zu Wahlen von Parteien und Personen, die staatsfeindlich und kriminell sind. Dieser Grundsatz wurde sträflich missachtet. Es sind nachweislich Parteien und Personen zu zurückliegenden wie der hier angefochtenen Bundestagswahl 2017 der Straftaten zum Beispiel der Rechtsbeugung und staatsfeindlichen Verhaltens zu bezichtigen.

Die Bundesrepublik Deutschland gewährt gemäß seiner Verfassung durch die Aufhebung seiner Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive und Judikative, soweit keine rechtsstaatliche Gerichtsverfahren und verfolgt nicht von ihnen oder/und Dritten verübte Straftaten mehr. Unter dem Motto: Der Zweck heiligt die Mittel.

Es gibt keine Gewaltenteilung mehr.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

2. Der Wähler wird durch unwahre Wahlversprechen oder verschwiegene Tatsachen hinters Licht geführt und/oder nach den Wahlen werden Koalition-Konstruktionen geschaffen, die der Wähler überhaupt nicht wollte, so dass das, was er sich vorgestellt und gewünscht hatte, verloren ging. Der Wähler verliert sein Wahlrecht, weil faktisch die Parteien sich letztendlich die Macht zur Vertretung zuspielen und soweit nicht mehr den Wählerwillen folgen. Es findet, wie in den Medien zur Meinungsbildung, eine Gleichschaltung statt, so dass es eigentlich sich entbehrt, wählen zu gehen.

Die AfD wurde als staatsfeindlich, sie sei rechts, denunziert. Es wurde dem Wähler unwahr und widerrechtlich vorgegaukelt, wir, die etablierten Parteien seien die Guten und die AfD die Bösen. Dabei ist es genau umgekehrt. Die etablierten Parteien: CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen schieben sich strategisch wechselseitig die Macht zu.

Es ist schon eine Frechheit, wenn die Bundeskanzlerin äußert, dass sie das, was sie vor den Wahlen versprochen habe, um Wählerstimmen zu ergattern, ja, sie hat sich wohl versprochen, meint, nach den Wahlen hieran nicht mehr gebunden zu sein. Es trifft zu, dass die, die wir wählen, nichts zusagen haben, und die, die wir nicht wählen, die Macht ausüben, die Parteien und deren Mitglieder/Volksvertreter nur Marionette dieser sind und uns eine Inszenierung von Demokratie vorspielen. Die Entscheidungskompetenz der Volksvertreter ist immens durch Zwänge usw. eingeschränkt. Daher rührt auch die monotone Gleichförmigkeit der Parteien, wie diese sich nicht mehr merklich, zu mindestens nach den Wahlen, von einander unterscheiden in ihrem politischen und sozialen Ausrichtungen. Der Entscheidungsspielraum wird von der Wirtschaft, den Lobbyisten, der Geldelite und anderen Mächtigen vorgegeben. Das Volk kann überhaupt keine unparteiische und objektive der Verfassung und dem Volke dienende Vertreter wählen und bestimmen. Die Wahlen sind ein Klamauk!

Seit 1948 werden von den Parteien, hier insbesondere von der SPD, wie diese zum Beispiel für eine bessere soziale Gerechtigkeit eintreten würde, Wahlversprechen abgegeben, die die Wähler zu den Wahlurnen trieben, in der Hoffnung, dass ihre Interessen gehört würden und die Wahlversprechen eingelöst würden aber tatsächlich wiederholen sich diese Wahlversprechen von Wahl zu Wahl, weil sie eben nicht eingelöst wurden und man das Volk immer hungrig nach Maß hielt, so dass es nie zufrieden war und immer wieder mit der Illusion gefüttert werden konnte, hier, dass die SPD für soziale Gerechtigkeit eintreten würde. Alles leere Versprechungen! Es ist durch das Arbeitslosengeld II und den Grundsicherungsleistungen im Alter alles noch viel ungerechter und unsozialer geworden. Die Rentner wurden ebenso in Missachtung der Grund- und Menschenrechte und wider unserer Verfassung in Elend und Armut geführt. Hier liegt eindeutig Versicherungsbetrug vor. Man kann nicht den Versicherten im Glauben lassen, dass die Rentenversicherung im Alter vor Armut und Verelendung schützen würde, wenn dieser 40 Jahre und mehr zu seinen Steuern noch Versicherungsprämien geleistet hat aber wegen versicherungsfremder Leistungen, die dieser Versicherung entnommen wurden, diesen Versicherungsanspruch auf Sozialhilfeniveau absenken. Soweit, wie hier alle Gleichheitsgrundsätze verletzt wurden, weil die, die womöglich nie Steuern geschweige denn Versicherungsprämie erbracht haben, mehr oder weniger über die gleichen finanziellen Mittel verfügen, wie der, der sich geschunden hat. Es ist unhaltbar, dass die, die auf ihr Brutto-Gehalt/Lohn einen höhere Versicherungsbeitrag zahlten eine höhere Rente erhalten hierfür Einkommenssteuer entrichten müssen, so dass die Rente bzw. die  Versicherungsleistung hier ebenso massiv gemindert wird.

3. Es handelt sich hier um ein Vertretungsvollmacht, die darauf basiert, dass der Wähler zu seiner Orientierung und zu seiner Wahlentscheidung die notwendigen Informationen fair und ehrlich erhält, wie die Partei vorgibt, wenn sie die Mehrheit oder/und das Mandat erhielte, sich politisch auszurichten und die Interessen usw. seiner Wähler verfolgt, bzw. deswegen die Stimme des Wählers erhält und den Auftragt hierzu übernimmt, um genau diese politischen, sozialen, fiskalpolitischen Instrumente umzusetzen und dies gerade ohne Konfetti und Luftballons vernebelt.

Der mündige und aufgeklärte Bürger kann gemäß seiner Bestimmung nur seine Vertretungsvollmacht erteilen, wenn dieser hierzu sich berufen findet. Die Bevollmächtigung einer Partei basiert nicht auf Vertrauen, Emotionen usw. und kann hier wegen des Mangels eines persönlichen Bezuges auch nicht angenommen werden und kann auch nicht Voraussetzung sein sondern müssen sich die Wahlprogramme sachlich, fachlich, politisch, sozial, humanistisch volks- und betriebswirtschaftlich ehrlich und realistisch darstellen und dem mündigen Bürger verständlich präsentiert werden, was zwingend erforderlich und überhaupt machbar ist. Leere und nichts sagende wie nicht umsetzbare Wahlversprechen sind zu unterlassen. Es geht um die Interessen des Volkes, die die Parteien in ihrer unterschiedliche Ausrichtung vertreten wollen. Die Einschränkung, dass die Vertretungsvollmacht auf Vertrauen fußt, kann aus diesem anonymen Verhältnis nicht greifen. Zur Entscheidung des Wählers, sich für eine Partei zu entscheiden, gehört die Kenntnis über dessen politische, kulturelle, finanzielle und wirtschaftliche Richtungsbestimmung und es zählen soweit rein die vorgetragenen Fakten des Machbaren und Umsetzbaren. Es darf nicht sein, dass die Parteien utopische Idealisierungen zum Wählerfang auffahren. Jedem Wähler muss zu seiner politischen Wahlfestlegung zu einer Partei gewährleistet sein, dass das, was sie propagandistisch werbewirksam als Information zu den Wählern trug, auch eingehalten bzw. umgesetzt wird. Das Wahlprogramm darf kein leeres Gewächs sein und muss angemessen und verhältnismäßig zu dem stehen, was zum Stimmengewinn geführt hat und muss den demokratischen Normen entsprechen. Diese politische Ausrichtung einer gewählten Partei kann nicht in leeren, strategischen Armenmärchen verloren gehen, die wie Waschmittel feilgeboten wurden, wenn diese Regierungsverantwortung übernimmt. Deswegen ist zwingend geboten, wenn eine Partei die Volksmehrheit erhält, seine Wahlversprechen einhält. Koalitionen sollten verboten werden. Das Volk muss solange zur Urne, bis eine Partei den Volkswillen zur absolute Mehrheit erlangen konnte. Vielmehr ist es tatsächlich so, dass die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung aus diesen Gründen, dass die Wähler verarscht, belogen und betrogen wurden/werden, weil genau das, was zur ihrer Wahl geführt hat, leere und öde Slogan waren und soweit diese Verdrossenheit, wegen der Machtaufteilung unter den etablierten Parteien, soweit ihre Wählerstimmen verloren gingen, stark zugenommen hat, wie dies die Demokratie selbst in frage stellt.

Das Volk findet sich überwiegend nämlich überhaupt nicht mehr durch seine Vertretungen vertreten. Das Volk ist für die Machtelite nur noch eine mathematische und strategische Größe, mit der man in Lug und Betrug eine Demokratie inszeniert, die sich als Illusion darstellt. Mit psychologischen Tricks werden die Wähler alle Wahlen wieder zur Urne getrieben und sind eigentlich hilflos und ohnmächtig in ihrer Entscheidungskompetenz. Sie wählen was, was sie eigentlich gar nicht wählen wollen und nur aus Frust und Wut wählen. Dies belegt, dass die Wähler nicht das wählen können, was ihre Interessen folgt sondern zeigt dies, dass sie gar nicht wirklich vertreten werden und soweit keine Partei wählen und vertrauen können, die sich der Volksinteressen annimmt.

Wie sagte einst ein Politiker trefflich, die, die die Macht ausüben, werden nicht gewählt, und die, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden. Na dann!

Justiz-Sumpf Deutschland

Ein Richter im Ruhestand lässt die Republik erbeben. Die Wellen schlagen immer höher. Dabei berichtete der Mann nur von seiner Arbeit. Seiner Arbeit innerhalb der deutschen Justiz. Es ist ein Rückblick mit Brisanz. Der Blick in einen kriminellen Sumpf. „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ,,meinesgleichen““.

Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: „Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann“. Würde dies ein einfacher Bürger behaupten, der von einem dieser kriminellen Gesetzeswächter gerade seiner Rechte beraubt wird, säße er – mit hoher Wahrscheinlichkeit – alsbald hinter Gittern. Es sei denn, es ist die Wahrheit – siehe „Selenz“ Kommentar – „Kriminelle Staatsanwälte“.

Ex-Richter Fahsel berichtet weiter: „Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.“ Kriminelle Richter und Staatsanwälte waren trotzdem ,,sakrosankt“, wie Ex-Richter Fahsel es formuliert, „weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.“ Besser kann man den Zustand in den Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.

Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. Einige Beispiele aus Niedersachsen. Die Vorgehensweise ist immer gleich: Um die deutsche Justiz auszuschalten, muss man Prominente abhängig machen. Denn deutsche Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Sie sind nicht dem Gesetz verpflichtet, sondern hängen an der Leine von Politikern. Hatte man bei VW Betriebsratschef Volkert auf unsägliche Weise abhängig gemacht, so war es im Fall der kriminellen Vorgänge in der WestLB/Preussag/TUI-Gruppe NRW-MP Rau. Den machte man später – trotz oder wegen der auch in diesem Fall unsäglichen Hintergründe – gleich zum Bundespräsidenten. Denn dessen juristischer Windschatten reicht weit. Um sich vor Nachstellungen zu schützen, verteilte die Preussag/TUI AG zudem jährlich 20 Mio. DM an Schwarzgeld. Teile davon gingen an Politiker und Beamte ,,in Umschlägen unter den Tisch mit wg.“. Das räumte Preussag/TUI-Pressechef Zumpfort im „Bericht aus Berlin“ zur besten Sendezeit ein. Offen und entwaffnend ehrlich. In Niedersachsen wurde kürzlich ein weiterer Fall von Organisierter Kriminalität bekannt, der alle bisherigen Vorstellung sprengt. Die Landesbank NordLB betätigte sich dabei in dreist-krimineller Weise und plünderte die Aktionäre einer Firma aus, die sie zuvor an die Börse gebracht hatte.

Die darob im Detail informierten Staatsanwälte schauen seit Jahren zu. Völlig teilnahmslos!

Viele deutsche Politiker, Manager und Juristen handeln daher nach dem Motto: ,,Ich bin für den Sumpf nicht verantwortlich – ich suhle mich nur darin“. Wegen der weisungsgebundenen Staatsanwälte brauchen unsere Politiker und ihre fördernden Freunde aus der Wirtschaft nicht einmal zu befürchten, juristisch belangt zu werden. Der Bürger fragt sich angesichts einer immer stärker ausufernden Kriminalität, ob dieser Polit/Justiz-Sumpf jemals trocken zu legen ist. Ex-Richter Fahsel ist auch da pessimistisch: ,,In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation“.

In Deutschland sind in der Tat alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es sich zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik. Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGh offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.

Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 ,,Konsequente Manipulation“

Peine, den 22. Mai 2008 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz

Diese Behauptungen, wären sie unwahr, würden zur Unterlassung verurteilt worden. Keiner dieser, wie von vielen anderen Personen, die diese massiven Rechtsverletzungen und kriminellen Machenschaften der Staatsräson vorwerfen, wurden nie zum Widerruf verpflichtet. Man will auch kein Öl ins Feuer gießen! Wer sich diese gegen ihn gerichteten massiven Straftaten anlasten lässt ohne diese entgegenzutreten, belegt, dass sie den Tatsachen entsprechen und Realität sind.

4. Wie den nachfolgenden Ausführungen des Staatsrechtlers, Richter Fahsel und des Einspruchsführers zu entnehmen ist, waren die Parteien CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wegen ihrer staatsfeindlichen und kriminellen Machenschaften nicht zur Wahl zuzulassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat wider unserer Verfassung diese Parteien, von denen die Verfassungsrichter in ihrem Amt gewählt wurden, zur Bundestagswahl 2017 zugelassen.

Es geht nicht alleine darum, dass eine Partei zu den Wahlen zugelassen wird, weil sie nicht verfassungsfeindlich scheint sondern muss auch klar sein, dass das, was sie als Partei sich auf ihren Fahnen geschrieben hat, auch nach den Regeln des Marktes, der sonstigen Gegebenheit dies auch umsetzen kann. Die Wahlversprechen einer Partei sind bei Übernahme der Regierungs-Macht bindend und verpflichtend einzuhalten. Nur dann, wenn nicht absehbare und nicht kalkulierbare Ereignisse eintreffen, die eine andere politische Ausrichtung verlangen aber natürlich nicht Rechte und Gesetze verletzen dürfen, kann auf diese veränderte Welt-, Wirtschafts-, Finanz- und Soziallage ein Abweichen von der Vertretungsvollmacht gerechtfertigt sein.

Der Einspruchsführer wurde von der gegenwärtigen korrupten und kriminellen Bundesregierung unter Verweigerung der Grund- und Menschenrechte in Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt aller seiner Rechte beraubt.

So konnte der Künstler Danny Street den Künstlers Wolf Martis ohne jemals sich der Jury gestellt zu haben, ohne jemals selbst einen Musiktitel hierzu vorgelegt zu haben, diesen den Sieg wegnehmen und zum Gerichtsverfahren ein getürktes Video vorlegen, das, wie die Gegenseite des Betrugsverdachts behauptet, dass so live moderiert worden sein soll, wie der nicht existente Musiktitel zur Preisverleihung als Sieger genannt worden sein soll, aber sich als Fälschung herausstellte, also nicht der Künstler Danny Street als Sieger zur Vorort Moderation genant worden sei konnte und der Künstler Danny Street/Andreas Düker ein Rechtsanwalt aus München sich zu seiner Vernehmung selbst nicht seines Siegertitels erinnern mochte, alle Hürden ungeschoren überwinden. Das Video konnte nach der Begutachtung nun nicht mehr als Beweis dienen, da es als Fälschung entlarvt war. Der vom Einspruchsführer das Mandat erhaltene Rechtsanwalt, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler aus München,  hatte wider seines Mandates nicht Besseres zu tun, als das streitige Video zum Gerichtstermin mal ebenso für unstreitig zu  erklärt, um alle vorherigen sich so offenbarenden Straftaten unterm Tisch zu kehren. Das Mandat ließ  erklären, dass das, was das gefälscht Video darbot, der Wahrheit entsprechen würde. So geht das, wenn das System zuschlägt und einen Systemkritiker aus dem Musikbusiness entfernen will. Wie in der ehemaligen DDR, Russland usw.!

Alle Verfahren wurden verloren! Alle Strafverfahren verliefen im Sande. Keiner der Betrüger wurde verurteilt trotz die Beweislage eindeutig war und viele Beweismittel vorlagen, die hier die gesamten Betrügereien hätten belegen können. Der Einspruchsführer hatte die Kosten. Hier liegen die Straftatbestände des Betruges um den Sieg vor. Das Video war/ist eine Fälschung, wie ein staatlich zugelassener Gutachter bescheinigt. Das Mandat hat das Mandat verraten.

All dies kann nicht mal ebenso als schlecht gelaufen o. ä. abgetan werden. Es wurde systematisch Gewalten übergreifend der Akt der politischen Verfolgung des Einspruchsführers vollzogen. Der Deutsche Bundestag wurde hierüber informiert, weil hier wider der Grund- und Menschenrechte Ämter verletzt wurden und Rechtsbeugung und Strafvereitlung vollzogen sind, die unser Rechtssystem, das dem Einspruchsführer per vorgenannter Gesetze zusteht und von der Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung verpflichtet ist, hier in Regress zu nehmen war aber eine Änderung, ein Schadensersatz von 400.000,– € zu einem zugestellten Mahnbescheid nicht gewähren musste, weil den Einspruchsführer zum Mahnbescheid rechtliches Gehör in Willkür und Schikane zum Rechtsmittel des Deutschen Bundestages durch Richter am Landgericht Berlin einfach entzogen wurde, wie soweit die Bundesregierung in der Sache  mit der Judikative unter einer Decke steckt.

Die etablierten Parteien im Deutschen Bundestag waren wegen dieser und vieler anderen Rechtsverletzungen und wegen Duldung dieser zu Vorträgen auch seitens Dritter nicht zu der Bundestagswahl 2017 zuzulassen.

Manfred Wehrhahn

Anfechtung vollständig: Wahl 2017
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Wahl 2017 I