menschenrechte-artikel-100~_v-gseagaleriexlWerter Herr Bundespräsident,
werter Herr Bundestagspräsident,
werte Frau Bundeskanzlerin,
werte Abgeordneten des Deutschen Bundestages,
werte Verfassungsrichter,
werte Judikative,

zu Ihrer Kenntnis:

  • Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind.
  • Als Menschenrechte werden heute gewöhnlich untergliedert in Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zum Schutz seiner Freiheitssphäre, in soziale Anspruchsrechte auf einen menschenwürdigen Standard und in typische kollektive Menschenrechte. Weil Menschenrechte auch von dritter Seite bedroht werden, wird davon ausgegangen, dass außerdem zu jedem Menschenrecht eine staatliche Schutzpflicht gehört, mit der erst ein Menschenrecht vollständig verwirklicht werden kann. Durch die Ratifizierung von internationalen Menschenrechtsabkommen sowie durch deren Verankerung in ihren nationalen Verfassungen verpflichten sich die Staaten, die Grundrechte und Völkerrechte zunehmend umzusetzen, als einklagbare Rechte auszugestalten.    
  • In einem weiteren Sinne ist der Begriff „Menschenrechte“ auch als Erweiterung zu den „Bürgerrechten“ zu verstehen: Er steht dann für Grundrechte, die unabhängig von der Staatsangehörigkeit allen Menschen zustehen.
  • Artikel 3: Jeder hat ein Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
  • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Folter, Körperstrafen, Menschenversuche, Zwangskastration, Zwangssterilisation und ähnliche Maßnahmen werden durch diese rechtsstaatlichen Garantien verboten. Art. 104 Abs. 1 GG etwa stellt klar, dass Gefangene „weder seelisch noch körperlich misshandelt“ werden dürfen.Es gibt weitere Grund- und Menschenrechte, die die Bundesrepublik Deutschland missachtet und verletzt.
  • Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!
  • „Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.
  • Justiz-Sumpf Deutschlan
  • Ein Richter im Ruhestand lässt die Republik erbeben. Die Wellen schlagen immer höher. Dabei berichtete der Mann nur von seiner Arbeit. Seiner Arbeit innerhalb der deutschen Justiz. Es ist ein Rückblick mit Brisanz. Der Blick in einen kriminellen Sumpf. „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ,,meinesgleichen”“.
  • Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: „Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann”. Würde dies ein einfacher Bürger behaupten, der von einem dieser kriminellen Gesetzeswächter gerade seiner Rechte beraubt wird, säße er – mit hoher Wahrscheinlichkeit – alsbald hinter Gittern. Es sei denn, es ist die Wahrheit – siehe „Selenz“.
  • Viele deutsche Politiker, Manager und Juristen handeln daher nach dem Motto: ,,Ich bin für den Sumpf nicht verantwortlich – ich suhle mich nur darin”. Wegen der weisungsgebundenen Staatsanwälte brauchen unsere Politiker und ihre fördernden Freunde aus der Wirtschaft nicht einmal zu befürchten, juristisch belangt zu werden. Der Bürger fragt sich angesichts einer immer stärker ausufernden Kriminalität, ob dieser Polit-/Justiz-Sumpf jemals trocken zu legen ist. Ex-Richter Fahsel ist auch da pessimistisch: ,,In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation”.
  • In Deutschland sind in der Tat alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission aber, wie sich in letzter Zeit immer mehr abzeichnet, auch dort wohl vergebens. Die sollte nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik. Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGh offen zu übersenden. Nur so lässt sich hoffentlich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.
  • Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 ,,Konsequente Manipulation”
  • Peine, den 22. Mai 2008 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selen
  • Die Grund- und Menschenrechte werden von der kriminellen und staatsfeindlichen Judikative innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Rechtsbeugung missachtet. Menschenrechte sind Rechte, die jedem Menschen zustehen – aus dem alleinigen Grund, dass er oder sie ein Mensch ist. Menschenrechte sind universell, das heißt, sie gelten für jede und jeden (Gleichheitsaspekt) und überall auf der Welt. Sie sind unabdingbar, das heißt, dass man einem Menschen seine Rechte nicht einmal mit dessen Zustimmung entziehen darf, weiterhin sind sie unteilbar (man kann nicht ein Menschenrecht anerkennen und ein anderes nicht) und bedingen einander. Menschenrechte gelten für jeden Menschen. Es dürfen keine Unterschiede nach Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Herkunft, politischer Überzeugung, Einkommen oder anderen Gründen gemacht werden, alle Menschen haben die gleichen Menschenrechte. Sie sind daher Gleichheitsrechte und erlauben keine Diskriminierung. Diese menschenrechtliche Gleichheit meint aber nicht etwa Gleichförmigkeit, sondern gleiche Freiheit – gleiche Freiheit in der persönlichen Lebensführung, gleiche Freiheit verschieden zu sein und gleichberechtigte Partizipation an den Belangen der Gemeinschaft, insbesondere an der Politik. Nicht-Diskriminierung ist somit das grundlegende Strukturprinzip der Menschenrechte.
  • Grundgesetz Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  • Ein Arbeitslosengeld II-Bezieher wird wegen Versäumnisse von aufgegebenen Terminen und weil er sich nicht bewerben würde, die vollständigen Leistungen versagt. Dies führt automatisch dazu, dass er nicht mehr über das unveräußer-liche und verfassungsgarantierte Existenzminimum verfügen kann. Die Gewähr von entwürdigenden und unzureichenden Lebensmittelgutscheinen nimmt dieser nicht an, weil er sich schämt, damit einkaufen gehen zu müssen. Die Miet-zahlungen werden auch eingestellt mit der Begründung, dass diese bei entstandenen Mietrückständen als Darlehn zur Vermeidung der Wohnung vom Jobcenter bei Antragstellung und Nachweis der Rückstände kreditiert würden.
  • Hier liegt der Straftatbestand der Nötigung und Erpressung vor, weil die Arbeitslosengeld II-Leistungen existenzsichern sind, auf die die Menschenrechte Rechtssicherheit garantieren, da der Entzug dieser Existenziellen Grundlagen  irreparable Schäden – Wohnungsverlust, gesundheitliche Schädigungen – auf Leib und Leben verursachen, wie hier, auch zu einer durch Einkaufsgutscheinen gewährte unzureichende Sicherung als eine Degradierung wie Erpressung zu verstehen ist, wie dieser dem Diktat des Jobcenters nicht folgt und er zu einer ehrbaren und würdigenden eines rechtsbeugenden Verlangens Grund- und Menschenrechte verletzt sind aber eigentlich unveräußerlich und ebenso auch nicht erworben werden können, waren hier die Leistungen zu gewähren. Diese Rechte sind nicht sanktionsfähig und selbst Strafgefangenen zu gewähren und zu gewährleisten. Es spielt soweit überhaupt keine Rolle, was ein Mensch ange-richtet hat, wofür er mit Freiheitsstrafe auch bestraft werden kann aber das notwendige zur Existenzsicherung ist auch hier zu gewähren. Es kann aber nicht sein, dass der, der einen unsinnigen Verwaltungsakt nicht nachkommt, seiner Rechte beraubt wird. Dieser Akt erfüllt auch dann den Straftatbestand der Körperverletzung, wie den Geschädigten Essensgutscheine angeboten wurden, wie er dies als Diskriminierung empfinden muss. Der Geschädigte ist  voll geschäftsunfähig, wie er nicht alkoholkrank ist und auch keine anderen Drogen konsumiert, so dass ihn sein Anspruch des Rechts auf Sozialleistungen in bar auszuzahlen waren. Wenn er einen Anspruch hat, kann dieser Anspruch nicht soweit diskriminierend zum Diktat eines systemkonformen Handels aufge-zwungen werden, in dem dieser wider der üblichen rechtmäßigen Gewähr diese abändert. Eine Diskriminierung war aus vorgenannten Gründen nicht zulässig. Eigentlich muss das Sozialgericht alle Fragen, die entscheidungserheblich sind, aufgreifen, was aber aus gutem Grund zu einer einstweiligen Anordnung entbehrlich ist, da es nur um die akute Gefahrenabwehr geht. Soweit kann selbst der Verweis, der Geschädigte möge sich beim Jobcenter die Einkaufsgutscheine abholen und soweit, wie er den Anforderungen des Jobcenters nachkomme, auch wieder seine Mietszahlungen erhalten würde, widerspricht sich soweit, wie ja gerade dies in der Vergangenheit keinen Erfolg hatte und zu dieser Not geführt hatte.
  • Der Geschädigte legte Rechtsmittel ein. Es mag hier zu Rechts- und Normver-letzungen wegen seiner mangelhaften auch nicht voraussetzenden Rechts-kenntnisse gekommen sein und auch von der gegnerischen Seite Fakten geleugnet worden sein aber in sozial-gerichtlichen Verfahren gilt die Meistbe-günstigungsklausel. Dieser Grundsatz wurde vom Sozialgericht Köln nicht angewandt. Es hat vielmehr den Verdacht, dass hier im Dschungel der Gesetze diese wider dieser ausgelegt wurden, weil ohne Wenn und Aber diese Not selbst bei Eigenverschulden zu beseitigen und ebenso die Frage aufzugreifen war, warum der Leistungsbezieher die entwürdigenden Leistungen per Einkaufsgut-scheine hat nicht annehmen können. Hierauf hätte das Sozialgericht Köln ebenso wenn nicht bereits zur Einstweiligen Anordnung aber jedenfalls im Hauptver-fahren abstellen müssen. Auch soweit war die Einstweilige Anordnung stattzugeben.
  • Der Geschädigte konnte sich über eine gewisse Zeit über Freunde und Bekannte nach Einstellung der Leistungen das Existenzminimum sichern, nachdem das Sozialgericht seinen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgeschmettert hatte. Hilflos und ohnmächtig diesem System ausgeliefert und soweit diese existenz-sichernde Quelle versiegte, beantragte er nun im Wege der einstweiligen Anordnung die ihn zustehenden Leistungen zu gewähren. Das eine Notlage vorliegen musste, ergibt sich schon alleine daraus, dass den Geschädigten diese Leistungen entzogen wurden, auf die er so oder so einen Rechtsanspruch hat. Hier geht es nicht um Rechtsfragen usw. sondern einzig und alleine darum, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Das Sozialgericht Köln verwies unter anderen an das Jobcenter. Der Geschädigte könne sich ja dort die Essensgut-scheine abholen und soweit Mietrückstände entstanden seien, diese sich dort kreditieren lassen, um eine Räumungsklage abzuwenden. Es wird aber soweit bereits Mietrückstände entstanden sind, dass Mietverhältnis häufig auch irreparabel beeinträchtigt. Sozialleistungen sind auch prophylaktisch zu gewähren, um gar nicht erst derartigen Gefahren auf Leib und Leben entstehen zu lassen.
  • Die hier aufzugreifenden notwendigen Fragen, wieso auf ein berechtigten aber verweigerten Leistungsanspruch über Monate in Form von Einkaufgutscheinen rechtswidrig verzichtet wurde bzw. dieser hatte verzichten müssen, nicht weiter gerichtlich verfolgt wurde, zeigt doch gerade, sein Ausgeliefert sein gegenüber dieses kriminellen Systems.
  • Formalismen usw. sind übrigens überhaupt nicht einzuhalten in einen kriminellen Schurkenstaat, wie die Bundesrepublik Deutschland, weil davon auszugehen ist, dass alle Bescheide usw. genau diesen Charakter folgen, sie sind aus diesen Gründen unter Rechtsbeugung eben rechtsunwirksam, und die Gewähr des Menschenrechts dies auch nicht verlangt.
  • Das Sozialgericht Köln durfte nicht an das Jobcenter vereisen, weil diese eben-falls das Recht beugen und missbrauchen. Das Sozialgericht Köln, will es sich nicht den Vorwurf ausliefern, mit der Legislative unter einer Decke zu stecken, hätte der Einstweiligen Anordnung alleine weil Gefahr in Verzug war, die voll-ständige Sicherung der Grund- Menschenrechte verlangen müssen. Wie in der Zunahme von Elend, Not. physischen und psychischen Schädigungen und zunehmender Obdachlosigkeit und wie in der Zunahme von Strom- und Gas-sperren in der BRD zu erkennen ist, müssten im Automatismus einstweilige Anordnungen zur Wiederherstellung und Aufhebung von Sanktionen greifen, weil eben die Jobcenter ihren verfassungsgemäß ihnen auferlegten Ansprüchen nicht gerecht werden. Die Arbeitslosengeld II-Leistungen und die Grundsicherungs-leistungen im Alter sind bereits in voller Höhe rechtswidrig und verletzen die Grund- und Menschenrechte massiv. Sie sind entwürdigend und führen nachweislich zu verheerenden physischen und psychischen Schädigungen.
  • Wer diese Leistungen zum auch Rentenversicherungsbetrug duldet, begünstigt, veranlasst und rechtlich als unbedenklich usw. hinstellt, der begeht vorsätzlich Körperverletzung und verweigert die Grund- und Menschenrechte. Sie alle machen sich der Straftaten schuldig und belegen das Deutschland weder ein Rechts- noch ein Sozialstaat ist sondern diese Rechte unter den Floskel von Humanität mit Füssen tritt. Dem Geschädigten bzw. die Leistungsbezieher müssen Essensreste wie gesundheitlich bedenkliche ungesunde Lebensmittel zu sich nehmen. Sie sterben nachweislich einen um 11 Jahre frühen Tod. Sie sind nicht krankenversichert und können nicht zum Arzt gehen. Sie vegetieren unwürdig und unmenschlich in der Gosse ihr Dasein!
  • Wer sich durch betteln, Pfandflaschen sammeln, zu Essenstafel sich Nahrung zuführen muss und sich in Kleiderkammern ankleiden muss und am gesellschaftlich Leben nicht mehr teilnehmen kann, dem wurde die Würde genommen und der wird soweit massiven Rechtsverletzungen ausgeliefert, wie dies rechtlich abgesegnet wird. Die Würde, das Recht auf Unversehrtheit usw. sind unveräußerlich und unter keinen Umständen zu entziehen. Diese Rechte sind auch nicht sanktionsfähig, in dem man ihnen die Würde nimmt. Alleine aus diesem Grund war der einstweiligen Anordnung zu entsprechen.
  • Soweit alle Rechtsfehler, Rechtsbrüche, Widersprüche Bescheide usw. nicht letztendlich rechtskräftig entschieden sind, waren  ohne Wenn und Aber  diese Leistungen in voller Höhe zu gewähren und gerade soweit, wie davon auszugehen ist, dass bisher alle Verfahren innerhalb der  deutschen Justiz unter kriminellen und staatsfeindlichen Ausrichtungen und Bewertungen standen, beurteilt und beschieden wurden. Also nicht die Menschenrechten gewährten.
  • Gegen die Entscheidung wird Rechtsmittel eingelegt
  • Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg duldet diese Menschenrechtsverletzungen und wimmelt diese ab. Um seine Schandtaten zu verbergen, werden bereits nach einem Jahr die Akten vernichtet, damit keiner später erfährt, was hier  in den westlichen Demokratien wirklich los ist
  • Es findet eine sozialfeindliche Verrohung und Verwahrlosung in der Gesellschaft statt.

Manfred Wehrhahn