Die hier weiteren benannten Verstöße, waren ebenfalls unbegründet und bereits widerrechtlich mit Sperren belegt worden. Das Bild mit der Nacktheit war weiterhin auf Facebook zu sehen und zeigte per OP das Entfernen eines Cock-Ringes, wobei das Geschlechtsteil nur 1 Sekunde gezeigte wurde, haber ich wurde mit einer 24 Stunden-Sperre belegt trotz das Video weiter auf Facebook einzusehen war. Wie so sie hier nochmals angezeigt werden als Vergehen, soll dazu dienen, die 7 Tagesperre rechtfertigen.

Zu keiner Zeit und zu mehrfachen unterschiedlichen Zeiten über Tage konnte diese gewährte Einlassung nicht von Facebook bearbeitet werden und ich wurde wieder und wieder auf später, es noch einmal zu versuchen, verwiesen. Die Möglichkeit, sich zur Sperre zu äußern geht fehl.

Facebook versucht sich bedeckt zu halten. Man findet keinen direkten Ansprechpartner bei Sperren usw., die diese auferlegen: Es ist Correciv in Essen!

Klage

Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Amtsgericht Köln
Luxemburgwer Str. 101

50939 Köln

22. März 2021

Vorab: Antrag auf Prozesskostenhilfe
Klagemuster
und
einstweilige Verfügung Muster

Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4

50667 Köln

gegen


Facebook Ireland Limited
Grand Canal Square

Dublin 2

Ireland

Es wird betragt, dass Facebook meinen Account https://www.facebook.com/manfred.wehrhahn/ sofort entsperrt und in Zukunft Sperrungen unterlässt.

Gründe:

Es gibt weitere Gründe, die anwaltliche differenziert werden, so weit Prozesskostenhilfe bewilligt wird.

Verletzungen von Grund- und Menschenrechten, wie der freien Meinungsäußerung, Diskriminierung wegen meines politischen Engagements und wegen Versagung rechtlichen Gehörs. Die Regeln und Rechtsmöglichkeiten werden vorsätzlich von Facebook verschleiert. Facebook gibt sich nicht zu erkennen und versperrt Kanäle zum Sperrwiderspruch.

Die von Facebook beauftragte Institution, (Competence Call Center Essen GmbH) die die Sperrungen bzw. Blockierung meines Accounts wohl vorgenommen hat, hat dies widerrechtlich und willkürlich vorgenommen und ebenso nicht den Grund der Sperre dargetan. Ebenso wurde kein Rechtsmittel und eine Anhörung offeriert. Ein Verstoß war nicht gegeben und ebenso nicht konkret angezeigt. In der unzulänglichen Pauschale, man habe gegen irgendwelche Regeln verstoßen, ist nicht ausreichend begründet und mangelt eines Beleges, was genau textlich Anstoß einer Sperre war.

Die Person(en), die Facebook Ireland Limited legitimierte, die Sperren vorzunehmen, hat sich soweit strafbar gemacht, da grundsätzliche Rechtsnomen verletzt sind. Es liegt Freiheitsberaubung vor. Das genannte Unternehmen CCC Holding GmbH scheint die personelle Verantwortung zur widerrechtlichen in Verweigerung von Rechtsnormen zuständig und verantwortlich zu sein.

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Sind Rechte verletzt steht es Facebook frei, sich hiergegen juristisch zu wehren. Die Marktmacht von Facebook schließt das Hausrecht aus, da Facebook zur öffentlichen Quelle von alternativen Informationen usw. wie Begegnungen wurde und eine Sperre des Accounts willkürlich und beliebig verbietet und den sozialen Kontakt mit anderen aufhebt.

Es scheint vielmehr so, dass zum Super-Wahljahr so Systemkritik, die den etablierten Parteien Stimmen kosten würden, zu ihrer Kritik soweit hieran gehindert werden sollen, diese auszuüben.

Ich bin mir nicht bewusst, dass ich hetzerische Post auf meinem Account eingestellt habe und mir hierzu rechtliches Gehör gewährt worden wäre, was mir auch nicht mitgeteilt und mir konkret vorgehalten wurde und ich hierzu Bezug hätte nehmen können. Die Sperre folgt einer politischen Verfolgung eines System-Kritikers willkürlich, unangemessen und unverhältnismäßig.

Seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) am 1. Oktober 2017 ist Facebook in Deutschland stärker dazu verpflichtet, Hasskommentare und weitere strafbare Inhalte zu entfernen. Am NetzDG wurde kritisiert, dass Betreiber sozialer Medien aus Angst vor Geldstrafen auch legale Inhalte sperren könnten. Das Gesetz ist nicht mit unserer Verfassung vereinbar.

Dieser Fall zeigt also exemplarisch einmal mehr, dass Nutzer von Facebook den Regeln des Netzwerks komplett unterworfen sind. Die Auslegung der Richtlinien liegt komplett im Ermessen der Facebook-Mitarbeiter. Facebook muss verpflichtet werden, Rechts-Normen einzuhalten. Es geht nicht an, dass Facebook machen kann, was Facebook will auch gegen Recht und Gesetz.

Die Entscheidungen, die diese treffen, sind teilweise nicht vorhersehbar und sicherlich auch nicht immer richtig, eher willkürlich und beliebig. Soweit werden User, die sich politisch engagieren mit ihren nicht rechtskräftig legitimierten Post zu einer Sperre bzw. Blockierung diskriminiert, weil der User von seinen Kontakten usw. gebrandmarkt wird und als Verschwörens Theoretiker, als Nazi usw. hingestellt, verunglimpft wird.

Jede Sperre entbehrt hiernach den rechtliche Grundlagen und verletzt Individualrechte, das Pressefreiheit und Informationsfreiheit wie das Recht auf freie Meinungsäußerung!

Der Akt einer Nötigung ist erfüllt, weil ohne rechtliche Feststellung, ob es sich hier um hetzerische, beleidigende usw. Texte gehandelt hat, ein Rechtsgut eingeschränkt und entzogen wird. Weiter, weil es den User in seinen Äußerungen einschränkt ohne Prüfung des Rechts zwingt, uniformiert im Konsens der Staats-Doktrin sich zu äußern. Wenn strafrelevante Äußerungen eingestellt werden, ist hier auf den Rechtsweg zu verweisen. Das Facebook sich anmaßt und zurechnet, was hetzerisch und beleidigend sei, begründet eine Art von Selbstjustiz und Zensur. Die steht Facebook nicht zu.

Manfred Wehrhahn

Facebook ist die Stimme des Volkes! Diese Stimme der Wahrheit muss der Stimme entzogen werden. Der Mainstream kommt diesen Anspruch auf unzensierte Informationen nicht mehr nach. Die dpa Picture-Alliance GmbH schickt uns eine Abmahnung von 316,82 € wegen Urheberverletzung zu einem Foto, das wir widerrechtlich auf der Webseite www.radar-music.de genutzt hatten, aber der hierzu skandalöse betreffende Artikel über das Lied „Heja BVB“ interessiert die Deutsche Presse-Agentur natürlich nicht, greift sie nicht auf.