Sozialgericht Köln
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50471 Köln

3. Februar 2021

S 27 so 589720. Manfred Wehrhahn ./. Stadt Köln – Amt für Soziales

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme selbstverständlich die Klage nicht zurück.

Das ganze Verfahren belegt ein hochgradig kriminelles Rechtssystem. So war den Anforderungen gemäß, Prozesskostenhilfe zu gewähren gewesen, aber hier wird ein lästiger Kläger seines rechtlichen Gehörs beraubt, um so in Rechtsakrobatik, die er im Mangel keines Jurastudiums nicht gewachsen ist, ihn abzuservieren. Nach Recht und Gesetz waren Gerichtskosten zu gewähren, da keine Willkür vorlag und die finanzielle und wirtschaftliche Lage hiernach zu gewähren war. Die hier notwendigen aufzugreifenden Fragen, inwieweit mir durch die Pandemie einen höheren finanziellen physischen und psychischen Schaden entstanden ist, da für Masken usw. zusätzliche Ausgaben notwendig waren, die bei nicht Anwendung eine hohe Bußgeldforderung nach sich gezogen hätten und Gefahren der Ansteckung trugen, mir soweit Rechte der Würde und Unversehrtheit entzogen wurden, wobei die Frage auch aufzugreifen wäre, ob die Leistungen nicht grundsätzlich, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband feststellte, viel zu gering ausgeleckt sind, gehen sie natürlich überhaupt nicht nach.

Grundsätzlich ist zu erkennen, dass das hochgradig kriminelle Bundesverfassungsgericht diese Rechtsverletzungen nicht sieht, einfach nicht zur ihrer Kenntnis gelangt und wissenschaftlich Ihrerseits nicht überprüfen lassen, ob tatsächlich diese Leistungen Rechtsgrundlagen erfüllen, dass die Leistungsbezieher von Hartz IV, teilweise des Arbeitslosengeldes I und der Grundsicherung im Alter zwingt zu betteln, Pfandflaschen zu sammeln, ihr Wohnungen verlieren, also obdachlos werden oder ihre Wohnungen sind ohne Strom, nicht hin- und ausreichend zu Essen haben, so soll dies alles der Würde genügt. Dies alles kann nach den Grund- und Menschen-rechten nicht statthaft sein und ebenso nicht der Würde genügen, zumal diese Leistungen zu einem frühen Tod führen, kann man sogar eine Tötungsabsicht unterstellen.

Eigentlich müsste ich jeden in Deutschland tätigen Richter ablehnen, weil genau den Aussagen folgend davon auszugehen ist, was sich auch hier belegt, dass ich keine rechtsstaatlichen Verfahren erwarten kann.

Wie zu Adolf Hitler-Zeiten wird hier ein Verfahren wider aller Grundlagen des Rechts lapidar in Missbrauch abgekanzelt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn