Amtsgericht Köln
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5. Februar 2021

612 AR 3/21

529 Ds 757/20
1212 Js 1272/20

Gegen den Beschluss legt der Beschuldigte die sofortige Beschwerde, die in Folge eines Urteils in der Sache Bestand hat oder eine Verfassungsbeschwerde begeht, soweit die sofortige Beschwerde unzulässig ist, die zwar erst zulässig scheint, wenn der Beschuldigte für eine nicht begangene Straftat „Volksverhetzung“ verurteilt wurde, soweit hier das kriminelle Staatssystem bereits sein unrechtmäßiges Urteil vollzogen hat.

Gründe:

Das Gericht muss mir die zu Eigenmachung, also, dass ich bewusst und in voller Absicht den Holocaust leugnen oder verharmlosen wollte, nachweisen. Selbst, was nicht zutrifft, ich eine Verlinkung auf meinem Twitter-Account mit einer Webseite, die den Holocaust leugnete oder verharmloste, gesetzt haben sollte, so mache ich mich nicht automatisch diesen Inhalt zu eigen. Es bedarf schon einer derartigen Äußerung, dass ich diesen Inhalten zustimme. Es fehlt der Nachweis, dass ich den Link gesetzt habe und dies nicht, wenn überhaupt eine derartige Verlinkung gegeben war, Dritte waren, die hier einen Systemkritiker einer Straftat bezichtigen wollen, um ihn zu kriminalisieren. So richtige Adolf-Hitler-Methoden. Der Nachweis wäre allenfalls gesichert, wen der Zugang per Fingerabdruck erfolgen würde. Im Übrigen werde ich seitens der Staatsanwaltschaft Köln unter dem AK: 121 Js 1272/20 wegen dieses Straftatbegehens des 10.11.2017 beschuldigt, während zur polizeilichen Vernehmung das Datum 23.10.2020 als Straftatbegehen ausgewiesen wurde. Hier sieht man schon, wie widersprüchlich in willkürlich diese Straftat konstruiert wurde.

Darüber hinaus gibt das Gericht zu erkennen, welche Priorität sie der Sache beimesst. Warum? Üblicherweise braucht es bis zur Eröffnung eines Strafverfahrens Monate bisweilen gar Jahre. Viele gravierende Strafverfahren, Vergewaltigungen und schlimmeren Delikten, gerade wenn sie Flüchtlinge begangen haben, werden eingestellt. Hier wird ein Unschuldiger wegen einer Straftat angeklagt, die er nicht begangen hat, weil hier dieser Äußerung nutzbringend eine Last der Sünde und Sühne aus Nazideutschland anheftet und der Beschuldigte das System massiv kritisiert und angreift, wird ihm eine Straftat in die Schuhe geschoben, die öffentlichkeitswirksam ist, um seine Kritik verstummen zu lassen. Deutschland hat für wahr aus der Geschichte nichts gelernt. Hier greifen wieder naziähnliche Methoden, wie man sie gegen die Mitglieder der Weißen Rose einsetzte. Die Bundesrepublik Deutschland vornehmlich sein Rechtssystem will mein Image zerstören, damit meine Kritik gegen das Unrechtssystem unglaubwürdig wird, denn, wer den Holocaust leugnet, sei verdammt auf Ewig, und setzt dazu Mittel ein, die es gegen Nazideutschland heute verdammt und missbilligt, wenn man nur Zweifel daran hegt, geht die Hetze und Verfolgung los.

Giesen sie nur Öl ins Feuer, es wertet mich auf! Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat 2011 in Absatz 49 CCPR/C/GC/34 die Bestrafung von Meinungen zu historischen Fakten, auch wenn sie unrichtig oder irrtümlich sind, als unvereinbar mit der Meinungsfreiheit und den Menschenrechten deklariert.

Wörtlich heißt es dort:

«Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.» (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)

Auch der frühere Innenminister Otto Schily und der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Wolfgang Hoffmann-Riem hatten sich schon für die Überprüfung bzw. Abschaffung des StGB 130 ausgesprochen, da durch die Strafbarkeit gerade nicht das Rechtsgut geschützt werde, das geschützt werden soll – nämlich die Menschenwürde.

Der Paragraph erinnert fatal an ein Gesinnungsstrafrecht, das die demokratische, rechtsstaatliche Bundesrepublik doch gerade überwunden haben will und passt über 70 Jahre nach dem Krieg nicht in eine moderne, offene, freiheitliche und aufgeklärte Gesellschaft, wie sie schon Voltaire forderte, als er „jeden, der einen Menschen, seinen Bruder, wegen dessen abweichender Meinung verfolgt, eine erbärmliche Kreatur“ nannte.

Es stellt sich auch grundsätzlich die Frage der Verhältnismäßigkeit im Strafmaß: Es widerspricht sowohl dem Schutzgedanken als auch jedem natürlichen Rechtsempfinden, wenn vier von fünf Gruppenvergewaltigern in Hamburg, die eine 14-jährige danach bei eisiger Kälte wie zum Sterben auf den Hinterhof gelegt haben, frei mit Siegesgesten aus dem Gerichtsaal gehen, während für eine Meinungsäußerung einer 90-jährigen eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung ausgesprochen wird.

Weiterhin erwähnenswert ist, dass der StGB 130 zunehmend auch zur Repression der Diskussion zu aktuellen politischen Themen, wie z.B. Islamisierung oder Masseneinwanderung missbraucht wird, und durch diese Beeinträchtigung des fairen Meinungskampfes auch die freiheitlich demokratische Grundordnung beschädigt wird.

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das „System“ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“ Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler!

Hiernach ist davon grundsätzlich auszugehen, dass die gesamte Richterschaft parteiisch und befangen gerade einem Systemkritiker gegenüber ist und das ganze Verfahren einen politischen Hintergrund folgt: Manfred Wehrhahn eine Straftat anhängen, die er nie begangen hat, schon rein deswegen nicht, wie er den Holocaust deswegen nicht leugnet, weil er die geschichtliche Gegebenheit nicht beweiskräftig widersprechen kann. Zwar mag er auch vermuten, dass es auch anders war, wie man dem Volk infiltriert, aber dafür fehlen ihm die Beweise. Und es ist auch einfach unvorstellbar, wie barbarisch Menschen 6.000.000 ihres Geschlechtes ermorden konnten. Ich stelle nämlich keine Behauptungen auf, die nicht fundiert sind. Soweit, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Rechts- und Sozialstaat mehr ist und folgend die Richterschaft diesem System gewährt und zuspielt, sind Richter zu Gerichtsverfahren, die gesellschaftsrelevant sind, abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn