In der Streitsache zum Vereinssong „Heja BVB“ werden wir wegen Betruges, Untreue und arglistiger Täuschung gegen der GVL (GEMA) und den Fußballverein BVB die Rechtsanwälte Besau & Partner in den nächsten Tagen das Mandat erteilen!
Da die anderen Musiktitel innerhalb des Stadions vom BVB über die GVL mit der Pauschale abgegolten wurden, aber unsere Hymne nicht berücksichtigt wurde, berechnen wir unseren Vereinshymne rückwirkend separat, wegen arglistiger Täuschung!
TextGebührTextEinheitWert
GEMA12,– €pro 150 Person70.000 Stadion 5.600,- €
GVL2,40 €GEMA / 100 * 20467 1.120,– €
Heimspiele im
Jahr
22Jahres GVL1.120,– € 24.640,– €
Zurückl. Jahre41Jahre 197724.640,– €985.600,– €

In der Streitsache zum Musiktitel „Heja BVB“ mit der GVL habe ich bereits Kontakt mit einem mir bekannten Rechtsanwalt aufgenommen, dem ich auch das Mandat erteilen werde. Weiter treffen wir uns die Tage mit dem Urheber Reiner Hömig, der bereits einen Rechtsanwalt auf die GEMA angesetzt hat.

Die GEMA hat auf ihrer Webseite Hinweise und Formulare, die sehr wohl die Erstellung einer Playliste zu öffentlichen Musikdarbietungen verlangen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum in diesem Falle dies umgangen wurde. Die GEMA, wie die GVL, sind in Treue und Glauben verpflichtet diese Daten beizubringen, auf die Einhaltung und Wahrung der Urheberrechte und Zweitverwerte-Rechtehalter zu achten und, soweit diese Rechte verletzt wurden, diese Verletzungen zu erkennen, sodann zu ahnden und zu verfolgen. Dies wurde hier sträflich verletzt! Die millionenfach einem Millionenpublikum über 42 Jahre vornehmlich im Stadion wiedergegebene Vereinshymne „Heja BVB“ musste in ihrem Erfolg der GEMA und der GVL zur Kenntnis gelangt sein! Die GVL und die GEMA hätten den Widerspruch, dass hier nicht pauschal abzurechnen war, erkennen müssen, da hier unserer Titel häufig, langjährig und zu einem Heimspiel auch mehrfach zur Vereinshymne des BVBs mutiert war, eingesetzt wurde.

Es stellt sich die Frage, ob der BVB im Vorsatz gegenüber der GEMA und der GVL falsche, unwahre und/oder unrichtige Angaben gemacht hat, so dass diese zu dem Schluss kamen, hier die Musiktitel-Einsätze meinten pauschalisieren abrechen zu müssen bzw. zu können! Soweit wäre sodann der BVB auf entsprechenden Schadensersatz zu verklagen.

Die GEMA hat auf ihrer Webseite Hinweise und Formulare, die sehr wohl die Erstellung einer Playliste zu öffentlichen Musikdarbietungen verlangen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum in diesem Falle dies umgangen wurde. Die GEMA, wie die GVL, sind in Treue und Glauben verpflichtet diese Daten beizubringen, auf die Einhaltung und Wahrung der Urheberrechte und der Zweitverwertungsrechte zu achten und, soweit diese Rechte verletzt wurden, diese Verletzungen zu erkennen, sodann zu ahnden und zu verfolgen. Dies wurde hier sträflich verletzt! Die millionenfach einem Millionenpublikum über 42 Jahre vornehmlich im Stadion wiedergegebene Vereinshymne „Heja BVB“ musste in ihrem Erfolg der GEMA und der GVL zur Kenntnis gelangt sein! Die GVL und die GEMA hätten den Widerspruch, dass hier nicht pauschal abzurechnen war, erkennen müssen, da hier unserer Titel häufig, langjährig und zu einem Heimspiel auch mehrfach zur Vereinshymne des BVBs mutiert war, eingesetzt wurde.

Es stellt sich die Frage, ob der BVB im Vorsatz gegenüber der GEMA und der GVL falsche, unwahre, unvollständige und/oder unrichtige Angaben gemacht hat, so dass diese zu dem Schluss kamen, hier die Musiktitel-Einsätze meinten pauschalisiert abrechen zu müssen bzw. zu können! Soweit wäre sodann der BVB auf entsprechenden Schadensersatz zu verklagen.