Scan_20171022_034517Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Sozialgericht Köln
An den Dominikanern 2
50668 Köln

Fax. 1617160

21.10.2017

S 7 R 1323/17: Manfred Wehrhahn ./. Deutsche Rentenversicherung Bund
Bezug: Ihr dienstliche Äußerung vom 18.10.2017

 

Eine dienstliche Äußerung, dass Sie nicht befangen seien, reicht hier zu den massiven Anschuldigungen, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Rechts- und Sozialstaat mehr sei, nicht aus.   

Es hat nicht nur den Anschein, dass gerade zu staatlichen, wie auch bereits zu sozial-gerichtlichen Verfahren des Klägers von dem Kölner Sozialgericht belegt, Klagegegenständen das Recht gebeugt wurde/wird sondern man muss soweit davon ausgehen, dass diese Rechtsbeugungen gang und gäbe sind. 

Es muss weiter davon ausgegangen werden, dass Richter nur dann in ihren Positionen gelangen, wenn sie den Konsens des ungeschriebenen Gesetzes  folgen.

Wie im Dritten-Reich man getrost hat davon ausgehen können, dass das Recht durchgängig gebeugt, verdreht und verletzt wurde, so muss man heute wieder davon ausgehen, dass hinter der Fassade von Rechts- und Sozialstaat eine kriminelle Richterschaft ihr Unwesen treibt. Gerade soweit, wie den massiven Anschuldigungen des Klägers, der Staatsrechtlers und des Richterkollegen nicht nachgegangen wird sondern sich hinter Schutzbehauptungen, die sich selbst aufgehoben haben, dass man unabhängig sei und unbefangen sei, meint den Rechtsstaatsstatus wieder hergestellt zu haben.

Der Kläger legt gegen Ihre unglaubwürdige dienstliche Äußerung Rechtsmittel ein. Sollten andere Rechtsmittel erforderlich sein, sind diese hiermit beantragt und eingelegt.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.

Alle bisherigen, auf die Sie sich berufen, dass die Rechtslage klar sei, Klagen, Urteile und Entscheidungen unterliegen somit der latenten Rechtsbeugung usw. und sind somit rechtsunwirksam. Sie hier zum Verfahren anzuwenden, würde diese anzunehmenden Straftaten weiterführen.

Eines vorab: Ich, Dominik Storr, habe in meiner Laufbahn hervorragende und gerechte Richter erlebt. Diese sitzen aber zumeist an relativ unbedeutsamen Positionen. Je länger meine Laufbahn als Rechtsanwalt andauert, desto mehr Fälle erlebe ich vor Gericht, bei denen ich einfach nur noch mit den Kopf schütteln kann. Dies gilt erst Recht bei politisch geprägten Fällen, die deutlich zeigen, dass die Justiz oft unter dem Kurantel der Exekutive steht und zudem die Gesetze der Legislative, die genaugenommen nicht vom Bundestag, sondern von den Lobbyisten in den Ausschüssen wie am Fließband produziert werden, anwenden muss. Den Richterinnen und Richtern sind dadurch auch oft die Hände gebunden. Auch den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die zur Exekutive gehören, sind in vielen Fällen die Hände gebunden, weil sie Weisungen unterworfen sind, was auch der Richterbund immer wieder kritisiert.

Es gibt aber auch Situationen an den Gerichten, die ein im Ruhestand befindlicher Richter in der Süddeutschen Zeitung wie folgt beschreibt:

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen….. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen.“ –

Frank Fahsel, Fellbach, in der „Süddeutschen Zeitung“, 9.4.2008.

Diese Sätze sollten jedermann sehr nachdenklich stimmen. Und dass diese Vorwürfe nicht an den Haaren herbeigezogen sind, dürfte der Fall Mollath überdeutlich zeigen.

Manfred Wehrhahn