Scan_20171022_034517Manfred Wehrhahn . Eisenmarkt 4 . 50667 Köln
Sozialgericht Köln
An den Dominikanern 2
50668 Köln

Fax. 1617160

18.10.2017

S 7 R 1323/17: Manfred Wehrhahn ./. Deutsche Rentenversicherung Bund
Bezug: Ihr Schreiben vom 12.10.2017

Der Kläger äußert sich zur beabsichtigten Verfahrensweise wie folgt:

Wie Sie sich äußern, sei der Sachverhalt geklärt und sie weise keine besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf. Es bedürfe kein öffentliches Verfahrens.

Hier muss ich Ihnen aber entschieden widersprechen. Sie gehen mit keiner Silbe auf meine massiven Anschuldigungen ein, die das gesamte Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland der Rechtsbeugung bezichtigt und soweit Sie meinen, dass die Rechtslage geklärt sei, kann dies nicht zutreffen, weil die auf die Sie sich berufende Rechtslage unter den Äußerungen von unter anderem Richter Fahsel eben nicht geklärt ist, weil zu den vorherigen Urteilen und Entscheidungen unter latenter Rechtsbeugung die Rechtslagen grundsätzlich rechtsunwirksam sein müssen/können.  

Es kann mit gesunden, logischen, vernunftbegabten Rechtsempfinden, und Recht muss auch oder gerade subjektiv nachempfunden werden können, nicht rechtens sein, dass heute der überwiegende Teil der Rentner, die sich von den Slogan, die Rente sei sicher, betrogen fühlen aber auch Betrogen wurden, dass sie heute in Elend und Not leben müssen, weil sie eben keine Versicherungsleistungen mehr erhalten sondern Sozialleistungen, die aber keinen Versicherungsschutz bedürfen. Sie haben in eine Versicherung eingezahlt und gingen, ja, mussten davon ausgehen, auch später eine adäquate Versicherungsleistung zu ihren über vielen Jahren geleisteten Beiträgen zu erhalten.

Die Rentenpflichtversicherung ist aber eine doppelte ungleiche Belastung des Arbeiters durch die Entrichtung von Steuern und eben diesen über Jahrzehnten geleisteten Versicherungsbeiträgen aber er erhält das, was nach den Grund- und Menschenrechten nicht zu erwerbende Leistungen sind, die der erhält, rein deswegen, dass er Mensch sei und sich nicht aus eigenen Mittel diese Rechte sichern kann. Diese verbrieften bedingungslosen Grund- und Menschenrechte sind in der BRD allerdings so ausgestaltet, dass sie in Elend und Not führen. Die Bezieher dieser Leistungen leben entwürdigt und nehmen massiven physischen und psychischen Schaden.

Es greift hier das Bestandsrecht, weil der Pflichtversicherte, ja, gerade, weil der zur Zahlung über Jahrzehnte verpflichtet war und er davon hat ausgehen müssen und können, dass er auf seine addierten summarischen Beitragsleistung in einer Versicherung auch hieraus eine adäquate Rente erhalten würde.

Weiter liegt aus den vorgenannten Gründen Versicherungsbetrug vor.

Gegenwärtig erhält der Rentenbezieher Almosen aber keine Versicherungsleistun-gen. Der Betrug liegt auch soweit vor, wie die Bundesregierung diesen Versiche-rungstopf mit versicherungsfremden Leistungen belastet oder/und anderweitig sich dieses Topfes ermächtigt. Dies ist auch soweit nicht statthaft, wie dies gerade den Versicherungscharakter zerstört. Die zweckgebundenen Beiträge waren aus-schließlich dem Versicherungsgegenstand Altersrente zuzurechnen. Eine im Zugriff hierauf anderweitige Verwendung war im Treu und Glauben nicht zulässig und durfte keiner Beliebigkeit untergeordnet sein. Viel mehr müssten wegen des demografischen Wandels, so dass die Menge derer, die in die Rentenversicherung einzahlen, hier soweit die Rentenversicherung seinen Versicherungsanspruch nicht mehr gerecht würde, den Rentenversicherungstopf durch die Grundsicherungs-leistungen/Grund- und Menschenrechte zu gewährende Leistungen zuführen aus dem Staatshaushalt, weil diese Rechte nicht erwerbbar sind sondern jeden Menschen bedingungslos zustehen, und zwar in angemessener Höhe, so dass sie nicht entwürdigen und nicht zu physischen und psychischen Schädigungen führen.

Auf der bezweifelten Verfassungstreue und Rechtsstaatlichkeit des Deutschen Rechtssystems war durch das Gericht Bezug zu nehmen. Es liegen Rechtsbrüche des Sozialgerichtes Köln zu diesen Verfahren vor:

S 35 SO 335/15 und S 35 SO 336/15

Wie dem Aktenzeichen zu entnehmen ist, wird dem Kläger wegen seiner Kritik am System rechtliches Gehör soweit verweigert, dass die beiden oben genannten Verfahren unangemessen, unverhältnismäßig und schikanös, ohne eines triftigen Grundes, in ihren Beschlussfassung hinausgezögert werden, um das Ableben des Klägers abzuwarten.

Es gibt eine Reihe von Verfahren, die unter Rechtsbeugung und Straftaten standen und mit keinen Rechtssystem zu rechtfertigen sind.

Hierzu Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim!

„Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.

Justiz-Sumpf Deutschland

Ein Richter im Ruhestand lässt die Republik erbeben. Die Wellen schlagen immer höher. Dabei berichtete der Mann nur von seiner Arbeit. Seiner Arbeit innerhalb der deutschen Justiz. Es ist ein Rückblick mit Brisanz. Der Blick in einen kriminellen Sumpf. „Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ,,meinesgleichen””.

Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: „Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell” nennen kann”. Würde dies ein einfacher Bürger behaupten, der von einem dieser kriminellen Gesetzeswächter gerade seiner Rechte beraubt wird, säße er – mit hoher Wahrscheinlichkeit – alsbald hinter Gittern. Es sei denn, es ist die Wahrheit – siehe „Selenz“.

Viele deutsche Politiker, Manager und Juristen handeln daher nach dem Motto: ,,Ich bin für den Sumpf nicht verantwortlich – ich suhle mich nur darin”. Wegen der weisungsgebundenen Staatsanwälte brauchen unsere Politiker und ihre fördernden Freunde aus der Wirtschaft nicht einmal zu befürchten, juristisch belangt zu werden. Der Bürger fragt sich angesichts einer immer stärker ausufernden Kriminalität, ob dieser Polit-/Justiz-Sumpf jemals trocken zu legen ist. Ex-Richter Fahsel ist auch da pessimistisch: ,,In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation”.

In Deutschland sind in der Tat alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission aber, wie sich in letzter Zeit immer mehr abzeichnet, auch dort wohl vergebens. Die sollte nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik. Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGh offen zu übersenden. Nur so lässt sich hoffentlich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.

Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 ,,Konsequente Manipulation”
Peine, den 22. Mai 2008 gez.: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selen

Aus diesen vorgenannten Gründen und eigenen Erfahrungen ist deutungsfrei bewiesen, dass der Kläger davon ausgehen muss, keine rechtsstaatlichen gesicherten Verfahren mehr zu erhalten. Der Kläger lehnt soweit den Vorsitzenden Richter zu diesen Verfahren ab, weil er wider der Rechtslage und seiner damit belegten Parteilichkeit Rechtsfragen, die aufzugreifen waren und wie sie bereits im Rechtsbeugung zu anderen Verfahren entschieden wurden, in seiner angeblichen Unabhängigkeit erneut hätten beleuchten werden müssen. Eine Uniformierung des gebeugten Rechts zu den Vorträgen des Kläger folgt den anzunehmenden Straftaten der Judikative und belegt doch gerade, dass das Recht zu Unrecht verkommen ist. Das Rechtssystem des Bundesrepublik Deutschland folgt kriminellen Machenschaften. Dieses entwürdigende Elend unter massiven physischen und psychischen Schädigungen verletzt das Grund- und Menschenrecht massiv und nachhaltig.

Es mag so sein, dass nicht alle Richter/Innen und Staatsanwälte/Innen kriminell sind und es tatsächlich Richter geben mag, die sich in Ehrlichkeit in ihrer Position halten können aber der Kläger darf und muss Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Rechtssystem haben, wenn Millionen Bürger dieses Landes am Rande der Gesellschaft unter bestialischen Bedingungen dahin vegetieren müssen.

Kein Formalismus oder/und andere Hemmnisse dürfen Rechtsverstöße decken oder vertuschen. Das Aufkommen von Rechtsfehlern seitens des Kläger sind durch Beiordnung eines Rechtsgelehrten abzustellen aber niemals dazu angedacht, rechtliches Gehör zu verweigern oder/und das Recht zu beugen. Der Kläger soll in den Mühlen von Recht und Gesetz zermahlen werden.

Ich verweigere meine Zustimmung ohne einer mündlichen Verhandlung das Verfahren in einer Null-acht-fünfzehn-Mentalität abzukanzeln.

Manfred Wehrhahn