IMG_2875aBundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

13. März 2015

2 BvC  8/14

Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. Mai 2014 – WP 51/13 –

Sehr geehrter Herr Müller,

ich kann nicht verstehen, dass die durch den Kläger und seitens Dritter vorge-tragenen Straftaten der Judikative, Exekutive und Legislative der Bundesrepublik Deutschland nicht den Rechtsweg durchdringen können. Also wieso diese Vergehen der Judikative nicht verfolgt werden, ja, von der Judikative gedeckt werden. Die massiven Grundrechtsverletzungen z. B. in der Verweigerung rechtstaatlicher Verfahren bzw. die Verweigerung rechtlichen Gehörs vor Deutschen Gerichten, die ebenso die Straftaten anderer wie die eigenen deckten bzw. mit inszenierten mit der Folge, dass dem Kläger ein würdevolles Leben entsagt wurde und jetzt in Elend und Not leben muss, nicht verfolgt und beseitigt wurden. Dem Kläger wurde weiter durch Rufmord in Medien seitens eines Dritten, ohne das der Kläger Schadenersatz erhielt, seine berufliche und finanzielle Grundlage zerstört. 

Die massiven widerformellen wie kriminellen Handlungen der Judikativen, Exekutiven und Legislative, die den Kläger massiv existenziell geschädigt haben, wurden nie Gegenstand gerichtlicher Verfahren sondern als unzulässig und/oder aus anderen forcierten Gründen abgewimmelt bzw. hingenommen, ja, ebenso vom höchsten Deutschen Gericht gedeckt anstatt alles zu tun, dass diese verheerenden Grund- und Menschenrechtsverletzungen  unterblieben, in dem diesen Straftaten der ihnen gebührende formelle Klageweg zugeführt worden wären. Nach den nachfolgenden Ausführungen ist der Beweis erbracht, dass die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsstaat mehr ist. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundestagspräsidenten wurde durch den Kläger hierauf hingewiesen ohne dass dieser hierauf reagierte und Abhilfe schuf. Die soweit vom Volke gewählten Volksvertreter in Kenntnis gesetzt, dulden, bedingen, begünstigen und  bedienen sich dieser kriminellen Machenschaften.

In einer Vielzahl auch bei Ihnen anhängigen Verfahren vor Deutschen Gerichten, die das kriminelle Milieu Deutschlands wiederspiegeln, sind diese Verbrechen an die Menschlichkeit dokumentiert. Nur durch Rechtsbeugung usw. wie Straftaten, nämlich diese zu decken, konnte dieses verbrecherische Staatswesen sich diese massiven Anschuldigungen vom Hals halten. Wenn das, was Richter Fahsel, der wohl jetzt als Nestbeschmutzer tituliert wird, aber auch Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim äußern:

“Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Richter Fahsel: „ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.

Frank Fahsel, Fellbach

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahrzehnten die ungeschriebenen Gesetze des “Justiz-Komments” – fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld “der Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben” keine Impulse.

dann ist Deutschland weder eine Demokratie noch ein Recht- wie Sozialstaat.

Hiernach waren die Parteien, die gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland Machtkompetenz ausüben, nicht zur Wahl zuzulassen und jetzt sofort aus diesen Positionen zu entfernen und die Wahlen zu annullieren. Die Grundrechte sind jedenfalls durch die Parteien CDU/CSU, SPD u. a. massiv verletzt bzw. nicht mehr gesichert. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben, was die verfassungsgesicherte Gewähr unabhängiger und unparteiischer Verfahren aufhob. Ein nach unserer Verfassung ausgerichtetes Rechtssystem existiert nicht mehr bzw. wird soweit vielfach nicht mehr gewährt.

Die Volksvertreter in Ausübung ihres Amtes haben sich zu unserer Verfassung zu bekennen und diese Werte zu verteidigen. Straftaten wie der Missbrauch unserer Grundrechte, die Aufhebung des Rechtssystems u. w. entbehren ihre Vertretungsbefugnisse. Die Parteien, die derart gravierend gegen unsere Grundrechte und unser Staatswesen verstoßen haben und diese massiv verletzen, haben jegliche Legitimierung, dass Volk zu vertreten, verloren. Da diese kriminellen Handlungen bereits vor der Wahl bekannt waren, waren die „etablierten“ Parteien, die sich kontinuierlich in das Staatssystem rein gemogelt haben und ihre Einflussspären kontinuierlich untermauerten bzw. untergruben,  nicht zur Wahl zuzulassen, wenn gleich die, die hier über unsere Verfassung wachen die sind, die über diese Wahlprüfungsbeschwerde entscheiden sollen, von diesen in Amt und Würde gewählt wurden.

Rothschild: „Die Wenigen, die das System verstehen, werden so sehr an seinen Profiten interessiert oder so abhängig sein von der Gunst (Richter und Staatsanwälte) des Systems, dass aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.

Die große Masse der Leute aber, mental unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne mutmaßen, dass das System ihren Interessen feindlich ist“

Ich nehme meine Wahlprüfungsbeschwerde nicht zurück. Die Beschwerde ist zulässig und hat bzw. muss Aussicht auf Erfolg haben, wenn Deutschland noch eine Demokratie und ein Recht- und ein Sozialstaat sein will.

Mit freundlichen Grüßen 

Manfred Wehrhahn