Norbert Blüm wird 75Staatsanwaltschaft Köln
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50939 Köln

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  Februar 2015 

Gegen Richter Strecker und die Laienrichter am Sozialgericht  Köln zum öffentlichen Verfahren

S39 SO 368/14 und S 39 SO 457/14

am 19.02.2015 ergeht Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und vorsätzlicher Körperverletzung im Amt.

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Landessozialgericht NRW
Zweigertstr. 54

45130  Essen

 Gegen die Urteile vom 24.02.2015 zu den Verfahren

S39 SO 368/14 und S 39 SO 457/14

vor dem  Sozialgericht Köln geht Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung der Berufung.

Weiter wird Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt. Antrag anbei!

Gründe:

Dem beschuldigten vorsitzenden Richter wird vorgeworfen den Kläger rechtliches Gehör verweigert und das Verfahren voreingenommen und parteilich geführt zu haben. Die zur Sitzung geäußerten Globalvorwürfe gegen die deutsche Justiz durch den Kläger waren begründet und gerechtfertigt. Es gibt ein Heer von Beweisen und Belegen, die diese unvorstellbaren kriminellen verfassungsverletzenden Machenschaften der Deutschen Justiz (Staatsanwältinnen, Staatsanwälte und Richterinnen und Richter) beweisen und belegen. Der Kläger kann höchst selbst eine Vielzahl an Rechtsverletzungen betiteln. Deutschlands Justiz verletzt bewiesen und belegt massenhaft das Recht durch Rechtsverletzungen, Rechtsakrobatik und Rechtsbeugungen, so dass das Rechtsstaatprinzip außer Kraft gesetzt wurde. Die Deutsche Justiz gewährt keine transparenten für einen Laien durchsetzbaren und umsetzbaren Verfahren. Die Deutsche Justiz missbraucht die juristische Unkenntnis des Klägers dazu aus, um die Verfahren in ihrem Sinne ausgehen zu lassen. Die hier dem Rechtssystem in Deutschland durchweg entsagte Rechtstaatlichkeit konnte seitens des Klägers nicht substantiiert werden, weil der Vorsitzende den Kläger unterbrach und nicht zuließ, dass er diese kriminellen verfassungsverletzenden Rechtsvergehen hätte überhaupt substantiieren können. Der Vorsitzende schrie rum, wie zu Verfahren unserer Geschichte. Die deutsche Justiz sei fast durchweg kriminell, bestätigte auch dieses Verfahren. Diese Anschuldigungen alleine bewirken, dass der Vorsitzende wie die ehrenamtlichen  Richter Hirsch und Horn befangen waren bzw. als Beschuldigte überhaupt nicht unvoreingenommen und unparteiisch sein konnten. Sie mussten meine Anschuldigungen, die jegliches Vertrauen an das Deutsche Rechtssystem entbehren musste, als persönlichen Angriff verstehen. Wenn diese Fakten zutreffen, dass Deutschland das Recht beugt und verletzt, sind dies triftige Gründe jeden Richter zu einem Verfahren vor einem Deutschen Gericht als möglicher potenziellen Straftäter abzulehnen. Hiernach muss förmlich jeder Richter in Deutschland wegen seiner möglichen Rechteverletzungen abgelehnt werden, da das Vertrauen in dieses Rechtssystem nachhaltig gestört und verletzt ist. 

Dieser Angriff auf ihren Berufsstatus, eine Krähe hakt der anderen nicht die Augen aus, war natürlich nicht missbräuchlich und unzulässig sondern begründet und berechtigt. Niemand hat heute Zweifel daran, dass im Drittenreich Verfahren gegen die Menschenrechte geführt wurden. Die Vorstellung, dass dies wieder so ist, mag man kaum glauben. Leider aber ist es wieder so!  Dem Kläger werden rechtstaatliche und verfassungskonforme Verfahren  verweigert.  In dem die Berufung verweigert wird bzw. erst zugelassen werden muss, werden die streitigen und sich widersprechenden  Leistungen des Arbeitslosengeldes II wie der der Grundsicherung im Alter dogmatisch in ihren Rechten verletzt, die bewiesenen und belegten physischen und psychischen Schädigungen werden so dem rechtlichen Gehör entzogen. Der Kläger und Geschädigte wird in seinem Vortrag durch  Formalien usw. einfach zermahlen und weiter schädigender Handlungen unterzogen. Es mangelt ja dem Leistungsbezieher aus finanziellen Mitteln selbst an das heute notwendige know-how wie Computer, Drucker, Papier … und wie rein an der Fähigkeit schriftlich sich fachlich versiert artikulieren zu können. Der Kläger will von denen Recht, die dieses Recht brechen, verletzen und beugen. Dies kann einfach nicht gehen und belegt, dass diese massiven Anschuldigungen gegen ihre Kollegen als Unfug zu denunzieren ist.  Die Beweislegung, dass der Kläger berechtigte der geartete Missstände ans Tageslicht befördern möchte, wird mit allen Mitteln der akrobatischen Rechtsauslegungen und anderen kriminellen Mitteln im Outing verhindert bzw. sollen diese Straftaten einfach dir nichts mir nichts unterm Teppich gekehrt werden. Und genau so sehen die Urteile aus.

Die Richterablehnung war weder rechtsmissbräuchlich noch unzulässig sondern dringend geboten.

Die Beschuldigten haben auf die Globalanschuldigungen, die deutsche Justiz sei fast durchweg kriminell, verfahrensrelevant reagiert müssen. Der Kläger hat, wie Richter und Zeuge Fahsel u. w. fachbeflissene Personen bewiesen haben, erfahren müssen, dass die deutsche Justiz das Recht beugt, Straftaten ihrer und anderer deckt hier zum verheerenden Schaden des Klägers. Der Kläger musste soweit davon ausgehen, dass, was sich auch sodann bestätigte, auch dieser Verfahren wider unsere Verfassung geführt würde.

Fast wie zu Adolf Hitler-Zeiten. Deutschland ist hiernach weder ein Recht- noch ein Sozialstaat sondern eine Diktatur des Kapitals, in dem viele Grund- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt wurden.

Es wäre eigentlich notwendig gewesen auf diese Globalvorwürfe des Klägers einzugehen, um die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz wieder herbeizuführen in dem zum Beispiel gerade dieses Verfahren diesen Charakter eines rechtstaatlichen erfüllen mochte.

Die diesem Verfahren innehabende komplexe und individuelle psychische Thematik wurde überhaupt nicht aufgegriffen. Die parteiischen und voreingenommenen Richter, soweit von mir abgelehnten Richter, worauf in Folgen nie eingegangen wurde sondern sie setzten einfach das Verfahren fort, das sie hätten unterbrechen müssen und über ihre Ablehnung selbst oder Kollegen hätten entscheiden müssen, schlossen sich in ihrer Urteilsbegründung den Beschlüssen oder/und Urteilen des Bundesverfassungsgericht blindlings an, in dem sie äußerten, dass die Grundsicherungsleistungen im Alter nicht zu gering seien und somit nicht die Würde des Menschen verletzen würden. Auf die Frage des Klägers, was nun Würde sei, ging man nicht ein.

Die vorgenannten Leistungen sind tags gleich vom Paritätischen Wohlfahrtsverbandes um 100,– € zu niedrig bewertet worden. Hiernach wird die Würde in Deutschland massiv verletzt.  Es wurde auch zu diesem Verfahren die notwendigen komplexen Frage nicht aufgegriffen, was Würde sei und ob in Elend, Hunger und Not ohne Chancen und Perspektiven dahinvegetieren zu müssen, verfassungskonform sein kann. Das Sozialgericht Köln kann sich nicht auf die kriminellen Urteile und Beschlüsse der Richter am Bundesverfassungsgericht berufen im Wissen, dass die Leistungen nicht ausreichen, weil die verfassungsabgesegneten Leistungen im krassen Widerspruch zur Realität stehen. Medien und Verbände haben fachversiert festgestellt, dass die menschliche Würde auf ein unversehrtes Leben nicht gesichert ist und diese Leistungsbezieher in Elend und Not leben müssen. Die Würde des Menschen nach Artikel 1 unserer Verfassung scheint beliebig interpretierbar zu sein und wird vom  Bundesverfassungsgericht nach Belieben bzw. nach der politischen Willensbestimmung ausgelegt und festgesetzt. So kann die Würde eben nicht an den unteren Einkommen festgemacht werden sondern als losgelöstes Gebilde durch z. B. Psychologen usw. definiert werden. Die Würde kann schon in dieser Kategorie die Würde verletzen. Die unteren Einkommen sind kein Massstab für Würde. Früher galt der Individualcharakter der Leistungen als ein hohes Verfassungsgut. Heute müssen sich die Leistungsbezieher auch sarkastisch Kunde betitelt, sich mit viel zu geringen dogmatisch festgeschriebenen Budgetierungen zufrieden geben. Für einen Polizeihund werden am Tag Verpflegungsaufwendungen von ca. 6,50 € veranschlagt soweit für die Ernährung eines alten, kranken Menschen in diesem Leistungsbezug aber nur ca. 4,50 €, soweit spiegelt dies die Perversion, das Unrecht usw. in diesem Lande wieder. Ein Hund bekommt mehr als ein Mensch, und das ist rechtens und würdevoll! Die Bezieher gehen sich in Tafeln ernähren, anziehen in Kleiderkammern usw. … und das alles in würde.

Die zu einem rechtstaatlichen Verfahren eines solchen komplexen Themas notwendigen  Fragen, Analysen und Begutachtungen wurden hier gewollt und bewusste verweigert und nicht herangezogen. In einem Dogma von Parteilichkeit und krimineller Energie wurden trotz eines real ganz anderen Erscheinungsbildes dieser Leistungsbezieher eben ohne fachversierte Prüfung, ob die Würde unter den realen bewiesen Lebensumständen überhaupt noch gewährt sei können, Verfassungsrechte verletzt und gebeugt bzw. diesen Menschen massenhaft psychischer und physischer verheerender Schaden zugefügt.

Es ist bekannt, dass diese Leistungen die Lebenserwartung extrem mindern. Dies nennt man vorsätzliche „Tötung“! Es ist bekannt, dass dieser Personenkreis in Elend und Not dahinvegetiert. Höherer Erkrankungen usw. ausgeliefert ist. Die Leistungen grenzen den Leistungsbezieher aus Gesellschaft und Gemeinsamkeit wie seinem kulturellen Leben aus. Der Leistungsbezieher wird weiter stigmatisieren. Der Leistungsbezieher leidet massive verheerende zwangsläufig physische und psychische Schädigungen.

Hiernach ist der Akt der vorsätzlichen Körperverletzung und Rechtsbeugung erfüllt, und zwar nicht nur von den hier beschuldigten Richter sondern auch von der Legislative und dem Bundesverfassungsrichtern. Diese schützen nicht mehr unsere Verfassung sondern verletzen diese zunehmend.

Im Anhang befinden sich weitere Begründungen im Schriftsatz der Rechtsanwaltkanzlei Dr. Jung & Partner zu einem Verfahren vor dem Bundessozialgericht, die auch hier zum Teil zutreffen.

Hiernach war der Einbehalt der von der Beklagten zurückgeforderten Betriebskosten-Erstattung rechtens, da dieser der physischen und psychischen Gefahrenabwehr zugebilligt werden muss.

Es sind alle Kriterien auf Zulassung der Berufung erfüllt. Die Sache weist eine grundsätz-liche Bedeutung auf, das Urteil weich extrem von den bisherigen hoch richterlichen Entscheidungen ab auf die diese Nichtzulassung der Berufung fußt und es liegen massive Verfahrensfehler vor.

Zeugnis Dritter:

Rothschild: „Die Wenigen, die das System verstehen, werden so sehr an seinen Profiten interessiert oder so abhängig sein von der Gunst (Richter und Staatsanwälte) des Systems, dass aus deren Reihen nie eine Opposition hervorgehen wird.

Die große Masse der Leute aber, mental unfähig zu begreifen, wird seine Last ohne Murren tragen, vielleicht sogar ohne mutmaßen, dass das System ihren Interessen feindlich ist“!

Richter Fahsel: „ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.

Frank Fahsel, Fellbach

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim: Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahrzehnten die ungeschriebenen Gesetze des “Justiz-Komments” – fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld “der Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben” keine Impulse.

Nun gibt er sogar öffentlich tiefe Einblicke in die, für einen vorgeblichen Rechtsstaat, geradezu ungeheuerlichen Zustände in deutschen Staatsanwaltschaften und vor deutschen Gerichten, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]

Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wer die hier als “brisant” ausgewiesenen Artikel liest, sie handeln alle von der deutschen Justiz – Beweismittelvernichtung im Mordfall Kaffenberger – Die “entbehrliche” Vernehmung: Ein exemplarischer Justizfall? – Die erstaunlichen Rechtsauffassungen von Oberstaatsanwältin Gallandi – mag selbst entscheiden, ob die erwähnten juristischen “Helden” “kriminell” genannt werden können.

Kriminell beim Beugen und Brechen des Rechts, kriminell beim Vereiteln von Strafe für Protegierte, kriminell beim Verfolgen Unschuldiger, was mit blanker Behördenwillkür beginnen kann, kriminell beim Unterdrücken, beim Zerstören oder Fälschen von Urkunden …

Es gibt eine ganze Palette von Straftatbeständen, die typisch für eine korrupte Justiz sind. Das muss Fahsel vor Augen gestanden haben, als er sein Verdikt gegen den eigenen (Juristen-) Stand schleuderte.

Die von Fahsel kommentierte SZ-Reportage – Justiz-Affären in Sachsen: Eingeholt vom alten Schrecken – ist noch in voller Länge online abrufbar und lesbar.

In der Tat muss man Christiane Kohl und auch der Süddeutschen danken, dass sie über die sächsischen Justizaffären noch nicht den Mantel des Schweigens legen.

Man sollte diese Reportage lesen, um zu verstehen, wie die Justiz vielfach funktioniert – und zwar nicht nur in Sachsen.

Dass innerhalb der Justiz Kriminalität in ihren typischen Facetten gedeiht, hat verschiedene Gründe. Der wichtigste Grund ist dieser: Es gibt für die Justiz keine wirksame Kontrollinstanz. Sie soll sich selbst kontrollieren, das aber funktioniert nicht, es funktioniert nirgendwo.

Wirklich wirksam sind nur externe Kontrollinstanzen. Hier gibt Hans-Joachim Selenz einen wichtigen Rat:

>Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.

Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.

Wer zu deren Opfer wird, wer von ihnen seiner Rechte beraubt wurde, stellt dann womöglich fest, dass er nicht der einzige war.

“Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

 

Manfred Wehrhahn