Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

 11. Juli 2014

Verfassungsbeschwerde

 des Manfred Wehrhahn, Eisenmarkt 5, 50667 Köln

– Beschwerdeführer –

gegen: Beschluss des Landessozialgerichtes NRW vom 07.07.2014 (Az.: L 20 SO 220/14 NZB) sowie gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Köln vom 28.042014, (Az. S 21 SO 532/13) (Fotokopie Anlagen 1, 2,)

Den Beschwerdeführer werden von der Verfassung garantierte Rechte vorendhalten und verweigert durch nachfolgend geschilderte kriminelle Machenschaften der Justiz.

Gerügt werden massiv Rechtsverletzungen zum Nachteil des Beschwerdeführers insb. aus Art. 3 I, 103 Abs. 1 GG sowie zum Rechtsstaatsprinzip (faires Verfahren). 

I.                    Ausführungen zu den gerügten Grundrechtsverletzungen 

Die Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Unter der folgenden Fundamentalkritik an das Deutsche Rechtssystem sind jedwede Verfahren, Beschlüsse und Urteile als rechtwidrig anzusehen, rein soweit, wie es hier um von der Bundesregierung gewährte Leistungen geht. Die Richterschaft an Deutschen Gerichten ist hiernach weder unparteiisch noch kann von einer Gewaltenteilung gesprochen werden. Das notwendige Vertrauen fehlt und es mangelt an den notwendigen ehrbaren Respekt zu nachvollziehbaren rechtsbildenden Entscheidungen im Namen des Volkes.

Die Beschlüsse und Urteile sind für den Beschwerdeführer eben überhaupt nicht nachzuvollziehen, sie gewähren nicht Rechtssicherheit im Gegenteil,  mit allen Mitteln und Tricks wird das Recht verdreht und zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgelegt und die Urteilsbegründungen usw. werden im Juristendeutsch nicht verstanden nachdem der Beschwerdeführer keine Prozesskostenhilfe erhielt, wird er zum Freiwild dieser Justiz. Der Beschwerdeführer spürt bzw. erfährt subjektiv aber auch objektiv Willkür und Rechtsmissbrauch. Das zur Urteilsbewertung notwendige wichtige sich entwickelnde Rechtsempfinden kann nicht entstehen. Der Kläger empfindet Unrecht trotz er sich im Recht meint.

Er scheint häufig auch Recht zu haben aber wie Fahsel bezeugt, wird durch die Justiz das Recht gebeugt usw.: „ … Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. Natürlich gehen auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgart diverse, ebenso Staatsanwälte.

In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‚meinesgleichen‘.

Frank Fahsel, Fellbach

Besser kann man den derzeitigen Zustand wesentlicher Teile unserer Justiz nicht auf den Punkt bringen. Richter Fahsel hat mitten in diesem Sumpf gearbeitet und schon vor Jahrzehnten die ungeschriebenen Gesetze des „Justiz-Komments“ – fußend auf einer schmierig-servilen Untertanen-Mentalität – offen gerügt. Seiner eigenen Karriere gab diese Offenheit in einem, wie er es bezeichnete, Umfeld „der Verhaltensweise-Auslese: Wer das System kritisiert kommt aus Tradition nicht nach oben“ keine Impulse.

Nun gibt er sogar öffentlich tiefe Einblicke in die, für einen vorgeblichen Rechtsstaat, geradezu ungeheuerlichen Zustände in deutschen Staatsanwaltschaften und vor deutschen Gerichten, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf.[…]

Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wer die hier als “brisant” ausgewiesenen Artikel liest, sie handeln alle von der südhessischen Justiz – Beweismittelvernichtung im Mordfall Kaffenberger – Die “entbehrliche” Vernehmung: Ein exemplarischer Justizfall? – Die erstaunlichen Rechtsauffassungen von Oberstaatsanwältin Gallandi – mag selbst entscheiden, ob die erwähnten juristischen “Helden” “kriminell” genannt werden können.
Kriminell beim Beugen und Brechen des Rechts, kriminell beim Vereiteln von Strafe für Protegierte, kriminell beim Verfolgen Unschuldiger, was mit blanker Behördenwillkür beginnen kann, kriminell beim Unterdrücken, beim Zerstören oder Fälschen von Urkunden …

Es gibt eine ganze Palette von Straftatbeständen, die typisch für eine korrupte Justiz sind. Das muss Fahsel vor Augen gestanden haben, als er sein Verdikt gegen den eigenen (Juristen-) Stand schleuderte.

Die von Fahsel kommentierte SZ-Reportage – Justiz-Affären in Sachsen: Eingeholt vom alten Schrecken – ist noch in voller Länge online abrufbar und lesbar.

In der Tat muss man Christiane Kohl und auch der Süddeutschen danken, dass sie über die sächsischen Justizaffären noch nicht den Mantel des Schweigens legen.

Man sollte diese Reportage lesen, um zu verstehen, wie die Justiz vielfach funktioniert – und zwar nicht nur in Sachsen.

Dass innerhalb der Justiz Kriminalität in ihren typischen Facetten gedeiht, hat verschiedene Gründe. Der wichtigste Grund ist dieser: Es gibt für die Justiz keine wirksame Kontrollinstanz. Sie soll sich selbst kontrollieren, das aber funktioniert nicht, es funktioniert nirgendwo.

Wirklich wirksam sind nur externe Kontrollinstanzen. Hier gibt Hans-Joachim Selenz einen wichtigen Rat:

>Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, dass in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik.

Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGH offen zu übersenden. Nur so lässt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trocken legen.<

Wer zu deren Opfer wird, wer von ihnen seiner Rechte beraubt wurde, stellt dann womöglich fest, dass er nicht der einzige war.

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“Hinter die Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

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Der Beschluss des Landessozialgerichtes NRW verweigert vorrangig die Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf Zulassung der Berufung damit, dass die notwendige für eine Berufung Streithöhe nicht erreicht sei.

Diese Festlegung eines Streitwertes verletzt das Gleichheitsgebot. Es handelt sich hier um Leistungen der Grundsicherung im Alter. Es ist nicht zumutbar, dass diese Leistungsbezieher wegen geringer Leistungsanpassung zur Klage auf eine der Verfassung angemessene Höhe nicht juristisch in einem Berufungsverfahren klären lassen können, weil der Streitwert nicht erreicht wird. Es handelt sich hier aber um eine wiederkehrende laufende Leistung allerdings nur für 4 Monate.

Wäre mir ein Rechtsanwalt über Prozesskostenhilfe gewährt worden, wäre das Verfahren nicht so ausgegangen, wie es ausging. Das Landessozialgericht hat den Beschwerdeführer gerade nicht ordentlich informiert. Ansonsten wäre der Streitwert vor vorneherein incl. der Mietskosten, der Neben- und Heizkosten angegeben worden.

Der Beschwerdeführer hätte genau das, was das Landessozialgericht NRW zur Abweisung der Zulassung der Berufung vorträgt, erfüllt, was aber nicht gewollt war.

Vielmehr lässt das Gericht erkennen, dass es den Beschwerdeführer in seiner Rechtsunkenntnis lässt und keinen Rechtsanwalt zuordnet, um ihn sodann vorzuwerfen, dass er den Vortrag, dass es sehr wohl um einen höheren Streitwert gehe,  dass er dies zur Unzeit vortrug. Dieser Akt belegt Willkür und dient alleine den Zweck so die Berufungsklage abweisen zu können. Das Gericht hätte wegen der Brisanz und Existenzfrage in Vermeidung von physischen und psychischen Schädigungen, die unter jeglichen Gesichtspunkten nicht zu dulden sind, auf ein würdiges und unversehrtes Leben hin den wegen Unkenntnis erst später vorgebrachten Streitwert rechtsverwerten müssen.

Das Gericht lässt erkennen, dass es einseitig unter Verletzungen rechtlichen Gehörs in Akrobatik das Recht zum Nachteil des Beschwerdeführers auslegt und interpretiert, um der Frage nach der Leistungshöhe zu umgehen. Das Recht wird hier missbräuchlich geschöpft, dies zum Zwecke, dass die rechtsverletzenden Leistungen bestandfähig bleiben.

Dass dieser Streitwert unterhalb des notwendigen zur Berufung Erforderlichen lag, wurde seitens der Stadt Köln, Amt für Soziales und Senioren, im Wissen, dass der Beschwerdeführer klagen würde, so inszeniert. Die im Vorsatz inszenierte Gewähr von monatlichen mit Rechtsmittel befristeten Bewilligungs-bescheiden führte zu diesem Ergebnis. Man um unter dem Vorgenannten davon ausgehen, dass dies unter Absprachen innerhalb der Judikative und Legislative geschah.

Es geht hier um relativ geringe Entgeltleistungen, aber um viel für den Beschwerdeführer! Es geht um Schadensabwehr. Es geht darum physischen und psychischen Schaden an Leib und Leben abzuwenden. Diese Rechtsgüter auf ein würdevolles und unversehrtes Leben waren vorrangiger zu bewerten und zu würdigen als  ihre verursachenden physischen und psychischen Schädigungen in Duldung fortpflanzen zu lassen.

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter wie des Arbeitslosengeldes II, wertes Verfassungsgericht, sind trotz ihrer werten Feststellungen viel zu gering. Dies hat unteranderem die Hans-Böckler-Stiftung fachversiert festgestellt. Hiernach sind die Leistungen um ca. 50,– € monatlich zu gering.

Die Not und das Elend, das diese Leistungen verursachen, sind hinlänglich bekannt. Es gibt Tafeln der Speisung, Kleiderkammern zur Bekleidung. Viele der Leistungsbezieher müssen Pfandflaschen sammeln. Vielen wurde der Strom gesperrt. Viele verloren ihre Wohnungen durch Räumungsklagen!

Die Erhebungspraxis zur Leistungshöhe kann nicht an den unteren Einkommen festgemacht werden. Diese Erhebungsart wurde bewusst und gewollt zum Schaden vieler Bürger herangezogen, um ihnen Schaden zuzufügen. Was Würde sei und was zur Unversehrtheit notwendig erscheint, muss fachspezifisch von Psychologen, Wissenschaftler, Ärzten oder/und anderen fachkompetenten Fakultäten festgestellt werden aber nicht von den selbstherrlichen Verfassungsrichtern oder der Bundesregierung. Das Armut bzw. die unteren Einkommen kein Kriterium zur Bemessung des Grundbedarfes sein kann, liegt auf der Hand, da selbst diese entwürdigend unwert leben können.

 

Hiernach hat die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung. Die Berufung war hiernach zuzulassen.

Die bereits mehrfach vorgetragenen kriminellen Machenschaften der deutschen Justiz, die durch Richter Fahsel u. a. belegt und bewiesen sind, werden einfach von Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung übergangen und ignoriert. Ein wirklicher Rechtsstaat, der Deutschland durchgängig nicht mehr ist, würde diesen Anschuldigungen nachgehen. Dass dies Deutschland bzw. ihre Justiz nicht tut, belegt gerade, dass diese Behauptungen zutreffen.

Die deutsche Justiz dreht das Recht, wie in diesem Falle, so, wie sie es braucht. In den Begründungen wimmelt es nur so nach Widersprüchen, weil Rechte wahrnehmen damit einhergeht, dass es auch umsetzbar ist. Die Fakten zählen. Recht muss ein Rechtsempfinden entwickeln können. Hier werden aber genau die verweigerten, codierten, … akrobatischen unverständlichen Formulierungen dazu eingesetzt, dass der Kläger ins Leere bzw. in die Falle läuft, um Rechte verweigern zu können. Recht muss verständlich und transparent sei und die Werte unserer Verfassung genügen.

Wertes Verfassungsgericht, sorgen Sie dafür, dass die Deutsche Justiz wieder auf den Boden unserer Verfassung zurückfindet und ihre kriminellen Machenschaften mit der Legislative unterlässt. Es gibt weder die Gewaltenteilung noch echte rechtstaatliche Verfahren vor deutschen Gerichten. Dies belegt sich die Justiz, ja, dass Bundesverfassungsgericht höchst selbst, wenn man die Begründungen analytisch betrachtet und zwischen den Zeilen lesen kann wobei das Bundesverfassungsgericht sich nicht einmal die Mühe macht, ihre Nicht-Annahme zu begründen.

Ich glaube, ich sei in der ehemaligen DDR! Und das ich diese Kritik übe, hat sich die deutsche Justiz selbst zuzuschreiben, weil es genau das ist, was sie mir an Rechtsempfinden implizierten. Also, regen Sie sich nicht über meine Kritik auf sondern schauen Sie in ihre Interna, da steckt das Unheil!

Manfred Wehrhahn