Sozialgericht Köln
An den Dominikanern 2

50668 KÖLN

 

Antrag auf einstweilige Anordnung

 

  Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 5

50667 Köln

-Kläger-

g e g e n

Stadt Köln
Oberbürgermeister
Amt für Soziales und Senioren
Außenstelle Innenstadt
Ludwigstr. 8

50667 Köln

Aktenz.: 1 918 1 47 47 0828 0

-Beklagte-

auf zusätzlicher Zahlung von monatlich 50,00 € der Grundsicherung im Alter seit 01.08.2013 rückwirkend und zukünftig.

Gründe:

Die Leistungen der Grundsicherung sind viel zu gering. Sie erfüllen ihren verfassungsgemäßen Auftrag nicht. Ein rückliegender Anspruch auf Leistungen ist damit begründet, dass Anschaffungen nicht erfolgen konnten und ausstehen. Die materielle Not wächst über die Zeit an!

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter sind in ihrer Erhebung unzulässig und verletzen eklatant Grund- und Menschenrechte. Sie werden nicht individuell ausgerichtet müssten es aber laut unserer Verfassung. Sie stellen ebenso nicht auf die persönlichen, individuellen und örtlichen Gegebenheiten wie auf die Infrastruktur  usw. des Leistungsbeziehers ab, die sehr unterschiedlich sein können.

Die Würde wie andere Grundrechte werden massiv verletzt und missachtet. Die Leistungshöhe gefährdet Leib und Leben des Beziehers.

Die Lebenssituation der Leistungsbezieher wie des Antragstellers führen zu Elend, Not und Ausgrenzung. Der Kläger fühlt sich stigmatisiert und er vegetiert dahin.  Er ist ohne Chancen und Perspektiven!

Der Antrag zur einstweiligen Verfügung begründet sich auch soweit, wie eine ordentliche Klage zur Berufung durch das Landessozialgerichtes NRW (L 20 SO 220/14 NZB) nicht zugelassen wird, weil hier eine Barriere im Streitwert von 750,01 € greift. Es widerspricht den Grundrechten, wenn existenzielle geringe Leistungen so aus der Rechtswahrnehmung verband werden und über einer Streitwertangabe nicht rechtzeitig informiert wird, so dass der Kläger mit seiner vorrangigen lebenswichtige Klage ins Leere läuft, was juristisch wie bürokratisch so inszeniert wurde. Von wegen unparteiisches Rechtssystem! Im Dogma ohne einer von ihr fachversierten Prüfung der Grundsicherungsleistungen und im Wissen der Not und des Elends behauptet das Bundesverfassungsgericht wie die Justiz schlecht hin, die Leistungen, was längst wiederlegt wurde, sind ausreichend.

Es geht nämlich um die Gefahrenabwehr auf Leib und Leben durch diese viel zu geringen Leistungen, der ich schon aus diesen Gründen ein Jahr ausgeliefert wurde.

Darüberhinaus diagnostiziert der Kläger, dass die Grundrechtsverletzungen bundesweit bekannt sind. Leistungsbezieher müssen Pfandflaschen sammeln. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung im Alter müssen sich an soziale Einrichtungen wie Essentafeln und Kleiderkammern wenden, um zu überleben. Sie müssen im gebrechlichen Alter weiter arbeiten, Jobs wie Putzstellen annehmen. Vielen Bezieher wurde der Strom gesperrt. Sie verlieren ihre Wohnungen durch Räumungsklagen und liegen auf der Straße. Diese Leistungsbezieher haben eine geringere Lebenserwartung als andere Bevölkerungsschichten. Zu der geringeren Quantität an Lebensjahren sind diese nicht lebenswert.

Es ist schon eine Frechheit und Unverschämtheit, dass die, wie Richter Fahsel trefflich bezeugt, kriminelle Justiz bis zum Bundesverfassungsgericht diese entwürdigenden Zustände duldet bzw. absegnet und die tatsächlich vorliegenden Grundrechtsverletzungen nicht erkennt.

Die Würde wie das Recht aus Unversehrtheit unterliegen nicht einer Beliebigkeit. Die Würde wie das Recht aus Unversehrtheit der Jahre 1949 zum Inkrafttreten unserer Verfassung bis zum Inkrafttretens der Hartz IV-Reformen können juristisch nicht unterschiedlich sein. Die Würde und die anderen Grundrechte wurden durch die Hartz IV-Reform aber tatsächlich von Deutschland entwürdigt und missachtet!  Hiernach waren die seinerzeit zu gewährenden Arbeitslosenhilfeleistungen und die Sozialhilfe gerechter und fairer. Die Justiz bestimmt im Konsens mit der Legislative darüber und zwar nach Belieben, dass das, was sie den Leistungsbeziehern aufbürden, Würde sei und diagnostizieren, dass die gewährten Leistungen zu keinerlei physischen und/oder psychischen Schädigungen führen. Es wird behauptet, sie seien ausreichend, was sie nachweislich nicht sind!

Diese komplexen und vielschichtigen Zusammenhänge, Wirkungsmechanismen usw., was diese Leistungen anrichten gerade bei denen, die dem Diktat als Geringverdiener hinzuzuverdienen zu müssen, nicht mehr folgen können, müssten aber Psychologen, Psychiater und Mediziner beurteilen und nicht die selbstherrlichen Verfassungsrichter oder/und die Volksvertreter bzw. der deutsche Bundestag. Der DGB hat über die Hans-Böckler-Stiftung fachversiert festgestellt, dass die Leistungen um ca. 50,– € monatlich zu gering sind.

Dies kommt in groben Zügen dem nationalsozialistischen Ansinnen, das unwertes Leben zu vergasen sei, gleich. Zwar wird ein diskriminierter Personenkreis nicht auf direkten Weg das Leben genommen, aber schon auf indirektem. Hiernach ist die Erhebung des Grundbedarfes nach den unteren Einkommen usw. unredlich ja, kriminell. Man kann nicht Armut wie geringes Einkommen zur Gradmesser eines würdigen und unversehrten Lebens heranziehen, weil Armut multipliziert durch Armut Armut und das Elend verstärken.

Es gibt Bürger, die mich warnen!  Die bringen dich um, so ihre Aussagen  und Warnungen! Sonderbar, dass man dies unserem so freiheitlichen humanistischem Regime unterstellt. Ob da was daran ist?

Deutschland ist hiernach kein Recht-und Sozialstaat mehr sondern eine Diktatur des Kapitals, ja, nach Fahsels und anderen wissenschaftlichen Ausführungen gar ein Schurkenstaat. Da hilft auch der Sieg über Brasilien nicht hinweg. Mit Großereignissen wie die Fußballweltmeisterschaft und anderen „Opiaten“ (Entertainment) betäubt der Staat seine Bürger, die apathisch in Liturgien alles mit sich machen lassen. In verklärten propagandistischen Inszenierungen von Freiheit und Gerechtigkeit durch Gesetzeswirrwarr und Formalien-Exzesse erkennt man den subtilen versteckten Missbrauch dieser nicht. Wer glaubt und erkennt denn wirklich, dass Deutschland ein Schurkenstaat gleichkommt.

Hiernach begründet sich zu Recht, dass der Kläger Strafanzeigen gegen den Bundespräsidenten, gegen die Bundeskanzlerin und allen Volksvertretern eingelegt hatte. Es begründet sich so ebenso, dass der Kläger die Bundestagswahlen angefochten hat, weil die regierenden Parteien wegen ihres staats- und verfassungsfeindlichen Verhaltens eigentlich zur Wahl nicht zuzulassen waren.

Dieses System hat alle Lebensperspektiven des Klägers zerstört und vernichtet. Der Kläger lebt in größter Armut und Not. Hier ist nichts von der so gepriesenen zur showgestellten deutschen Humanität und Menschlichkeit zu spüren  und auch nichts von Recht- und Sozialstaat. Es zählen die Fakten und Lebensumstände eines jeden Bürgers. Papier ist geduldig. Recht wird gedreht und gebeugt. Straftaten der Staatsräson werden gedeckt und unter jeglichen möglichen Manipulationen weggekehrt, wie Richter Fahsel dies bezeugt.

Sind gewisse Regime offensichtlich in ihrem kriminellen Handeln, versteckt sich Deutschland hinter einer Fassade von Freiheit und den Grund- und Menschenrechten, die aber tatsächlich nicht gewährt sondern verletzt werden. In der von ihn geübten Kritik wird der Kläger eben aller existenziellen Grundlagen beraubt.

Manfred Wehrhahn

Anlage:

Arbeitspapier Nr. 298
Irene Becker / Reinhard Schüssler

Das Grundsicherungsniveau:

Ergebnis der Verteilungsentwicklung und normativer Setzungen

Eine empirische Analyse auf Basis der EVS 2003 und 2008