Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 4
50667 Köln


Per Einschreiben/Rückschein

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
Spreeweg 1

10557 Berlin

21.10.2020

Mein Schreiben vom 6. September 2020

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

es scheint so, dass Sie sich für die kriminellen und verbrecherischen Staats-Machenschaften der Gewalten nicht interessieren, da Sie auf mein Schreiben nicht geantwortet haben.

Ich werde Sie bzw. die Bundesrepublik Deutschland jetzt vor dem

Internationaler Gerichtshof
Peace Palace

2517 Den Haag Niederlande

Tel.: (0031) 070 / 302 23 23
Fax: (0031) 070 / 364 99 28

und

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Council of Europe

67075 Strasbourg-Cedex
Frankreich

Tel.: (0033) 88 41 20 18
Fax: (0033) 88 41 27 30

verklagen.

Denn nicht nur in Russland, China usw., wenn überhaupt, werden Systemkritiker verfolgt und psychisch und physisch geschädigt, nein, auch hierzulande in der Bundesrepublik Deutschland. Mir wurden rechtstaatliche Verfahren verweigert, ich wurde und werde politisch verfolgt und um meine Lebensleistungen betrogen: Rente und zu den Verwertungsrechten zum von mir 1977 produzierten Vereinslied des BVBs „Heja BVB“! Die Vergütungen, die mir zustanden, hat sich die Musikmafia bzw. die Chart-Titel, die, die den Mainstream beherrschen seit 1977 widerrechtlich zugeschanzt, so dass ich heute in Armut und Elend leben muss. Berufen Sie sich bitte nicht auf das kriminelle und verfassungsfeindliche Staatswesen und die angeblich so unparteiischen Gewalten, an die ich mich wenden könnte und hier zuständig sind, die sind ebenso von Verbrechern nur so besetzt. Es haben sich Macht-Strukturen ausgebildet, die die Medien im Zaume halten, beeinflussen und manipulieren. Deutschland ist zu einer Diktatur verkommen, die Nordkorea die Hand reichen kann! Und all das interessiert Sie nicht als der Wächter gerade der Grund- und Menschenrechte. Hören Sie endlich auf über andere Länder herzuziehen. Wir haben genug Dreck vor der eigenen Tür. Pflegen Sie diesen Unrat weg! Berufen Sie sich nicht auf das Bundesverfassungsgericht, dort sitzen gleichfalls Richter, die die Grund- und Menschenrechte missachten.

Ich schildere Ihnen meine Lebensgesichte, der Sie entnehmen können, was hinter der angeblich so rechtsstaatlichen Fassade abläuft:

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das „System“ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“ Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler!

Beginne ich mit der meinigen gegenwärtige Lebenssituation:

Ich erhalte eine Rente in Höhe von 872,78 €, die mit Grundsicherungs-leistungen von 153,01 € aufgestockt wird. Von der Grundsicherung im Alter wird wegen Erstattungen von Heiz- und/oder Nebenkosten 20,– € monatlich einbehalten! Ich lebe soweit in Elend und finanzieller und materieller Not!

Die Rentenversicherung Bund ist eigentlich eine Versicherung, die eigentlich gerade vor Altersarmut schützen sollte, wenn der Versicherte, wie ich, am 1. August 1948 geboren, 45 Jahre, versicherungspflichtig zu seinen Steuern noch Versicherungsbeiträge entrichtet hatte.

Es kann nicht rechtens sein, dass ein Geringverdiener zu seinen Steuern Rentenversicherungsbeiträge von 40-zig Jahren und länger entrichtet, aber nicht mehr erhält als Sozialleistungen wie die, die weder Steuern noch in die Rentenkasse eingezahlt haben. Grund- und Menschenrechte sind nicht zu erwerben, sondern müssen ohne Wenn und Aber gewährt werden. Soweit ist jeden, der in die Rentenpflichtversicherung unter Berücksichtigung einer Anwaltschaft eingezahlt hat auch eine Rente oberhalb der Grundsicherungs-leistungen im Alter, wenn dieser Betrag auch nur geringfügig oberhalb der Grundsicherungsleistungen liegen mag, gewährt werden. Und wer ein wenig mehr Rente erhält, muss zu den Beiträgen von Krankenkasse und Pflege-versicherung auch noch Steuern auf die Höhe seiner Rente zahlen, die bereits im Erwerb versteuert wurde.

Die Bundesrepublik Deutschland liegt zum Rentenniveau mit 48% von Netto-Verdienst wie mit dem Renteneintrittsalter in der Skala ganz unten. Länder, die von uns finanziell großzügig unterstützt werden, haben in allen Punkten viel bessere Konditionen, wie allerdings Asylanten/Flüchtlinge hier auch. Dass sich so berechtigt ein Unmut in der Bevölkerung breitmacht, ist verständlich und berechtigt.

Verwertungsrechte an der BVB-Vereinshymne „Heja BVB“!

Mitte der 70-ziger Jahre gründete ich mit meinem damaligen Freund Helmut Jacobs das Plattenlabel „NEW BLOOD Schallplatten, das sich aus einem Hobby des Schallplattenschneiden entwickelt hatte.

Unter anderen brachten wir auch auf diesem Label 1977 das Lied „Heja BVB“ als Single-Vinyl heraus. Die Verwertungsrechte wurden seit dieser Zeit on der GVL für uns wahrgenommen. Das Lied wird seit dieser Zeit im Dortmunder Stadion intoniert und hat sich als informelle Vereinshymne platziert. Es wird zu jedem Heimspiel vor 81.000 Fans sogar zweimal intoniert.

Der BVB hat rechtswidrig einen musikalischen Flaschenöffner, ohne die Rechte hierfür von uns erworben zu haben, mit dem Lied „Heja BVB“ herausgebracht und am Markt veräußert. Der BVB äußert sich zu den Vorwürfen nicht.

Nie haben wir einen einzigen Cent für die öffentliche Wiedergabe dieses Titels erhalten trotz hierfür Vergütungen hätten anfallen müssen. Der BVB hat nicht individuell, sondern in Zustimmung der GVL pauschal diese Vergütungen entrichtet, die denen zugerechnet wurden, die im Mainstream erfolgreich waren/sind! Der BVB zahlte/zahlt an der GEMA über 10.000, — € pro Heimspiel wovon die GVL ca. 2.000, — € für die 10 Musiktiteleinsätze im Dortmunder Stadion erhielt. Die Schadenshöhe beläuft sich auf über 400.000, — € und nach amerikanischem Recht kämen Millionen raus. Es wurden Sampler-Tonträger vom einem dem BVB nahestehenden Person auf den Markt geschmissen und im Dortmunder Stadion wie auf deren Fanseiten veräußert, soweit wir in Unkenntnis des Liederfolges waren nur geringe Lizenzen forderten. So ging auch der Gewinn verloren, den wir bei Selbst-herstellung der Tonträger hätten zum Verkauf und Vertrieb erwirtschaften können. Das Lied in ein Evergreen und ist weltweit bekannt. Den Erfolg des Liedes konnten wir soweit nicht selbst registrieren, wie wir zur öffentlichen Wiedergabe des Liedes im Dortmunder Stadion keine eigentlich uns zu-stehenden Vergütungen von der GVL erhielten. Soweit wurden Wettbe-werbsregel verletzt und es wurde hiergegen verstoßen. Wir wurden kriminell und unfaire behandelt!

Nach Recht und Gesetz ist immer dort, wo es möglich, angemessen und verhältnismäßig ist, individuell per einer Playliste die Intonierung der Lieder anzuzeigen! Die Verteilungspläne haben die Nutzungen des Werkes zu erfassen und die Vergütungen den entsprechenden Berechtigten auszukehren.

Eine Verwertungsgesellschaft ist eine Einrichtung, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte treuhänderisch für eine große Anzahl von Urhebern oder Inhabern verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung kollektiv wahrnimmt. Verwertungsgesellschaften sind private Einrichtungen, denen zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in vielen Ländern eine gesetzliche Monopolstellung zugewiesen wurde.

Ihr Charakter liegt zwischen der quasi-gewerkschaftlichen Funktion einer Solidargemeinschaft des ihr angeschlossenen Kollektivs an Urhebern gegenüber den wirtschaftlich stärkeren Rechteverwertern und einer quasi-amtlichen Funktion, die Einhaltung der Meldepflicht bei der Nutzung von Werken, z. B. bei öffentlichen Aufführungen, Vervielfältigungen, Rundfunk- und Fernsehausstrahlungen sowie Verbreitung im Internet, zu kontrollieren.

Gesellschafter der Verwertungsgesellschaft GVL waren bis vor kurzen der Bundesverband Musikindustrie e. V. und die Deutsche Orchestervereinigung e. V. Innerhalb der letzten Monate kamen der Bundesverband Schauspiel e.V. und der VUT – Verband Unabhängiger Musikunternehmen e.V. als Gesellschafter hinzu. Über alle die Jahre zuvor waren kleine nicht dem Bundesverband Musikindustrie e. V. zugehörige Musiklabels, wie das unsere, unterpräsentiert bzw. von der Wahrnehmung der Zweitverwertungsrechte ausgeschlossen, wenn sie den Zugang mit ihren Musikproduktionen hier ihren Vereinsliedern eines Erstliga Spitzenfußballvereines nicht im Mainstream unterbringen konnten, wenn man nicht im Klüngel auch wegen des Genres mit den Medien-Machern (Bertelsmann, ARD, ZDF, Bohlen und Konsorten) steht, bleib er Erfolg aus. Das Musikbusiness ist nach der Politik das dreckigste und korrumpierste! Soweit ist es auch unmöglich dort größere gewinnträchtige Erfolge generieren zu können. Die Interessen usw. dieser Gruppierung, die in der Peripherie ihren Markt suchten, wurden bewusst vernachlässig und vom Mainstream ignoriert. Nein, ihnen wurden geldwerte Rechte einfach bewusst und gewollt entzogen, weil ihre Musiktitel nicht in den Charts und Mainstream-Medien erfolgreichen waren/sind. Diese uns zustehenden Vergütungen hat sich schlicht die Musikmafia selbst zugeschanzt.

Es läuft seit dem 16.04.2020 ein Verfahren beim Landgericht in Berlin unter dem Aktenzeichen 16 O212/20 gegen die GVL! Es tut sich nichts! Will man das Verfahren solang herauszögern, bis ich das Zeitliche gesegnet habe?

Der Bundesverband Musikindustrie e. V. verfolgt und zerstörte meine Existenz, weil ich die Musikcharts, die goldene Kuh des Musikbusiness über das Bundeskartellamt, Aktenzeichen B 6 – 1/08-10, wegen eines Preiskartells ändern ließ.

Klage und Strafverfahren gegen Jan-Peter Fröhlich von den „Höhnern“!

1977 brachte ich im Vertrag mit De Höhnern auf meinem Laben „NEW BLOOD Schallplatten“ das Lied „Höhnerhof Rock“ und „Ich liebe Dich wie Apfelmus“ als Single-Vinyl auf den Markt. Im Jahre 2004 erschien die wieder Veröffentlichung des Liedes auf den neuen Tonträger CD! Jan-Peter Fröhlich ließ durch ein Gerichtsverfahren vor dem Land-gericht Köln, Aktenzeichen: 28 O 341/04, mir die Verwertungsgerechte entziehen, weil er eidesstattlich behauptete, dass es sich um einen Pressauftrag 1977, womit sie ihren Durchbruch feiner konnten, gehandelt habe und hier kein Künstlervertrag vorlag. Ich/wir verloren den Prozess daraufhin. Befremden musste allerdings, dass das Gericht diese eidesstattliche bewiesene Falschaussage nicht erkannte. Es waren Fotos von Label und Cover der Akte zugeführt worden, aus denen eindeutig zu erkennen war, da die Labelbezeichnung, Bestellnummer usw. die unsere waren, dass die Rechte zu der Veröffentlichung bei mir/uns lagen und es sich nicht um einen Pressauftrag hat handeln können, belegte.

Die Gerichtskosten zum zivilrechtlichen verlorenen Gerichtsverfahren beliefen sich auf ca. 7.000, — €! Zum Strafprozess gegen Jan-Peter Fröhlich, der rein an den gefertigten Fotos vom Label usw. eingeleitet wurde und jetzt beweiskräftig den Vertrags- und Rechtszustand belegten, entschied das Gericht wegen falscher eidesstattlicher Aussagen des Jan-Peter Fröhlich im Opfertäter-Ausgleich, dass uns die Rechte zurückgegeben sind, die uns im Zivilprozess entzogen wurden und Jan-Peter Fröhlich ging ungestraft aus dem Gerichtssaal, weil er berühmt und populär sei. Dies nennt man ein Popularitätsburnus. Das hier eigentlich gerade die Vorbildsfunktion greifen müsste, geht hier fehl!

Der Versuch, das vorherige zivilrechtliche Verfahren in seinen vorherigen Zustand zurückzuführen, lief schief, weil in diesem Verfahren wechselseitig auf alle Forderungen verzichtet wurde. Ich und mein Partner Gregor Arz wurden somit wegen dieser eidesstattlichen Falschaussage betraft, da uns die Gerichts- und Anwaltskosten nicht erstattet wurden und als Kleinbetrieb finanziell massiv schädigte. So kann man unliebsame und System kritische Marktmitstreiter zerstören und vernichten!

Zum Verfahren, Aktenzeichen: 327 O 72/09 vor Landgericht Hamburg klagte das Kulturelle Jugendbildungswerk e.V. Vorstand: Ole Seelenmeyer, Kolbergerstr. 30, 21339 Lüneburg gegen die motionFX GmbH, meine bzw. unsere damalige Firmierung, wegen Unterlassung einer angeblich falschen Behauptung.

Den ausführlichen Sachverhalt spare ich mir und fixiere mich nur auf das Wesentliche. Wir halten zur Unterlassungsklage des Kulturelle Jugendbildungswerk den Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler aus München mit der Wahrnehmung unserer Rechte mandatiert. Der Kläger wollte zur Beweiserhebung ein Vorort zu einem Event gemachtes Video dem Gericht zuführen. Wir ließen das Video vorab von einem staatlich zugelassenen Gutachter begutachten. Dieser verglich dieses Video mit den anderen gemachten Videosequenzen zur selben Veranstaltung auf der Webseite des Klägers und kam zu folgendem Schluss: Das Video könne nicht mit dem gleichen Equipment, wie die anderen Videosequenzen aufgenommen worden sein. Es fehle an der Qualität, ein Mangel der Zooms und Schwenks und es gibt keinen Hintergrund, die Bilder können sonst wo aufgenommen worden sein.

Dr. Scheffler ließ wider des ihn bekannten Gutachtens im Mandatsverrat allerdings das streitige Video vor Gericht von seinem Unterbevollmächtigen unstreitig erklären. Wir verloren auch diesen Prozess im Schaden von ebenfalls um die 7.000, — €.

Fazit

Da echauffieren Sie sich über die russische Regierung, die zu den Mordabsichten des russischen Systemkritikers Alexej Nawalny verwickelt sein soll, um wohl von den eigenen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte abzulenken. Sie verletzen meine Würde, das Recht auf Unversehrtheit und weitere Freiheitsrechte! Ich werde verfolgt und um eine Lebenserfolge betrogen. Ich lebe in Elend und Not während der Bundesliga Spitzenfußballverein BVB mein geschaffenes Werk „Heja BVB“ für ihre Erfolge seit 42 Jahren schöpft und frönt ohne diese Verwertungsrechte an mich/uns abzuführen.

Die hier skizierten Gerichtsverfahren kommen denen in Nordkorea, China, Russland usw. nahe. In Deutschland ist die Gewaltenteilung wider aller Sogen von Freiheit und Gerechtigkeit aufgehoben. Es gibt keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren mehr und gerade deswegen nicht, weil man diese Rechtsverletzungen unter dem Mantel der Unabhängigkeit der Richter deckt.

Ich hoffe, dass Sie sich noch für unsere demokratischen Freiheitsrechte engagieren und stark machen werden. Folgend, mir helfen, diese Rechte wieder erfahren zu dürfen und für das erlittene Unrecht Entschädigung zu erhalten.

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das „System“ ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.“ Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtler!

Sorgen Sie dafür, dass mir wieder in Deutschland unsere Grund- und Menschenrechte gewährt werden und dass ich faire rechtsstaatliche Gerichtsverfahren erhalte bevor Sie über die im Ausland verweigerten rechtsstaatlichen Verfahren usw. herfallen, die hier allerdings cleverer und kaschierter verdeckt Existenzen und Leben zerstören!

Ich werde dieses Schreiben in einer Abänderung ebenfalls in ein paar Wochen an die Vereinten Nationen, an die russische, chinesische und amerikanische Botschaft versenden.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich auch den verheerenden Schicksalsschlägen im eigenen Land zuwenden würden und mir in Ihrem Engagement Hilfe und Unterstützung zukommen ließen.

All diese unserer Verfassung gegensätzlichen Handlungen, ja, Verbrechen an die Menschlichkeit werden natürlich nicht in den Mainstream-Medien publiziert. Wenn Systemkritiker behaupten, die Presse lüge, ist das wohl nicht ganz richtig. Nein, sie selektiert. Dass, was nicht System opportunistisch ist, kommt auch nicht in die Medien. Das Volk wird letztendlich verarscht, belogen und betrogen. Die Wahlen sind ein Klamauk und die Volksvertreter vertreten nicht die Interessen des Volkes, sondern die der wirklich Mächtigen aus dem Showgeschäft, Finanzebene und der Wirtschaft bzw. Großkonzerne, die regieren Deutschland. Ihnen liegt die Politik zu Füßen.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Wehrhahn