IMG_2875aGeneralstaatsanwaltschaft Köln
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Beschwerde

wegen Nichtausübung des Legalitätsprinzips (u. a. gemäß § 152 StPO) im Zusammenhang mit den erstatteten Strafanzeigen 74 Js 305/14 A gegen meine ehemalige Rechtsanwältin und Richter des Landgerichtes Köln.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Strafsache 74 Js 305/14 A geht es darum, dass ich wegen massiver ehrverletzender und geschäftsschädigender Beleidigungen in Medien über Monate im Internet und in einer Fachzeitschrift unter anderem als „der Irre aus Köln“ beleidigt und denunziert wurde. Warum wurde ich als irre tituliert? Weil ich es wagte die deutsche Justiz anzugreifen und den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin wie den Deutschen Bundestag darüber zu informieren, dass die Deutsche Justiz zu großen Teil kriminell sei und die Gewaltenteilung aufgehoben sei.

Über die Medien des Deutsche Rock & Pop Musikerverbandes e. V., Herr Ole Seelenmeyer, wie deren Webseite und deren Fachzeitschrift, der mich wegen meines juristischen Vorgehen bzw. meiner Systemkritik an seinen und der anderen wie Richter, Staatsanwälten und Rechtsanwälten beleidigt hatte, hatte zuvor in der anhängigen Rechtssache einen Phantomkünstler, ein Rechtsanwalt aus München, Andreas Düker als Künstler Danny Street, diesen widerrechtlich nachnominiert. Eine Fachjury hatte bereits aus dem Bewerberpool zumDeutschen Rock und Pop Preis 2008 die Sieger ermittelt und nominiert. Herr Seelenmeyer hat einfach den Künstler Danny Street in der Kategorie deutscher Schlager männlich widerrechtlich nachnominiert, um den Kläger um deren Sieg zu betrügen. Der Grund lag darin, dass der Kläger über das Bundeskartellamt die Deutschen Musikcharts ändern ließ, was das Musikbusiness nicht gerade begeistern ließ. Das Musikbusiness wollte mich loswerden und soweit konnte es keinen Sieg eines Künstlers geben, der unter Vertrag des Klägers stand.

Die Manipulationen fielen nur auf, weil diese Änderung der Siegesfolge nicht Interna durchgedrungen war. Der Produzent des Künstlers Wolf Martis war zur Preisverleihung Vorort und hörte, wie die Moderatorin moderierte, 1. Platz Wolf Martis, der Künstler des Klägers, und 2. Platz Armin Stöckel. Als der Produzent von Wolf Martis, Josef Härtl aus München die Siegerurkunde 1. Platz deutscher Schlager männlich am Messestand zur My Musik-Messe in Friedrichshafen am Bodensee ausgehändigt wurde, flog der Betrug auf. Selbst die eigenen Mitarbeiter des Verbandes gingen ebenso davon aus, dass der Künstler Wolf Martis in dieser Kategorie obsiegte hatte und gaben Herrn Härtl, wie dieser der Moderation vernommen hatte, die passgenaue Urkunde. Diese Urkunde wies allerdings nach öffnen des Kuverts nicht den zu erwartenden Künstler Wolf Martis aus sondern Danny Street.

Es kam zu einer Vielzahl zivil- wie strafrechtlicher Verfahren durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht wobei alle Bescheide, Urteile usw. in keiner weise den rechtsstaatlichen Kriterien standhalten sondern massive Rechtsverletzungen wie Rechtsbeugung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten ausweisen. Diese Amtsträgerverletzungen sind heute am Landgericht Berlin gegen die Bundesrepublik Deutschland anhängig und verlangt einen Schadensersatz von 400.000,– €.

Kommen wieder auf die hier anhängig Strafanzeige zurück. In der 1. Instanz vor dem Amtsgericht Köln auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen dieser vorgenannten über Monate andauernden Beleidigungen wurde mir 1.000,– € Schmerzensgeld wie in gleicher Höhe Schadensersatz zugesprochen. Ich ließ gegen dieses Urteil, das Prozesskostenhilfe zur nächsten Instanz nur für das Schmerzensgeld zuließ, dennoch ein vollumfängliches Rechtsmittel durch meine Rechtsanwältin einlegen also auch wegen des Schadenersatzes.

Meine RAin beantragte zum eingelegten Rechtsmittel der Berufung Fristverlängerung zur Berufungsbegründung., da sie, was sie aber nicht angab, in Urlaub gehe. Sie vergaß die Gründe zur Fristverlängerung anzugeben. Die Kammer verwarf das Rechtsmittel aus diesem Grunde, da sie angeblich gerade genau zu diesem Zeitpunkt und für „diese Verfahren“ zu den vielen anderen Zeit gehabt habe und noch vergeblich, was aus dem Grunde, dass meine RAin in Urlaub war, versucht habe sie zu erreichen aber nicht erreichen konnte. So erhielt ich für einen großen angerichteten Schaden, denn das Unternehmen, dem ich zuhörte, die motionFX GmbH Radar Music musste wegen der rückläufigen Tonträger von Künstlern und Labels liquidiert werden,  weil die Tonträger usw. der motionFX GmbH zum Vertrieb und Promotion anboten, ausblieben, nicht einmal die vorherigen 1.000,– € Schadensersatz sondern nur die 1.000,– € Schmerzensgeld.

Wer will auch mit einem Irren, den man den Sieg missgönnt, Geschäfte machen? Es gibt hier bei der motionFX GmbH keine Siege und keine Erfolge, war die Botschaft.

Die hier im Streit stehende Strafanzeige richtet sich gegen die Rechtsanwältin deswegen, weil Sie in Routine und im Wissen des Bürokratismus absichtlich es zu diesem Ergebnis hat kommen lassen oder/und dies ein Akt der Richterschaft und ihrer Person gewesen war oder das meine Rechtsanwältin formell üblich gehandelt hatte und dies hier richterseitig kriminell geschöpft wurde. Wie sich jetzt rausgestellte hat, ist es so, dass eine Fristverlängerung nicht zwangsläufig begründet werden muss, weil hier in Treu und Glauben nicht von Rechtsmissbrauch der Kollegen auszugehen ist. Sondern es bedarf schon einer besonderen Feststellung, dass die Nicht-Begründung einer Fristverlängerung den Verfahrensablauf stören will. Die richterlichen Begründungen zur Verweigerung des Rechtsmittel der Berufung konnte unter jeglichen rechtlich Gesichtspunkten gerade wegen des höher angesiedelten Rechtsanspruches auf rechtliches Gehör nicht zu einer derartigen Rechteverweigerung führen. Aber ungeachtet dessen, ist es wohl gang und gebe, diese Fristverlängerung nicht zu begründen, wie ich in meinem Schreiben vom 4.7.2016 beweisen konnte.

Hiernach und im Folgenden wurden alle rechtlichen Kriterien, dass Verfahren in Deutschland, die staatliche Interessen involvieren, angemessen und nach den Rechtsstaatsprinzip zu führen, kriminell verletzt.

Wie wiederholt von der Staatsanwaltschaft Köln und dem Sozialgericht Köln angedeutet oder konkret vorgetragen wurde, seien meine Strafanzeigen gegen Staatsdiener nicht mehr zu verfolgen, ein Rechtsmittel gegen die Einstellung von Strafverfahren würden nicht mehr beschieden, da meine Systemkritik unbegründet sei und soweit bereits in den Streitsachen wie der Grundsicherung usw. wiederholt richterlich entschieden worden sei, so dass ich Klagen führen und Strafanzeigen gegen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte einreichen würde, mir so unterstellen würde, dass ich rechtsmissbräuchlich handle, ist eine boshafte fadenscheinige Unterstellung, die meine Kritik untergraben soll, weil man die richterlichen Entscheidungen und Begründung zum Dogma erheben will. Die Arbeitslosengeld II und die Grundsicherungsleistungen entsprechen nicht der Würde im Gegenteil sie verletzen physisch und psychisch den Leistungsbezieher. Die Würde müsste von Psychologen usw. definiert werden. Es kann die Leistungshöhe  bzw. es können nicht die Budgets der vorgenannten Leistungen von der Bundesregierung festgestellt und festgelegt werden. Man kann diese eben nicht an den unteren Einkommen usw. festgemachen und diese klein rechnen dürfen. Hier sollte das Bundesverfassungsgericht den Paritätischen Wohlfahrtsverband zurate ziehen.

Wer hier das Recht beugt und missbraucht, siehe hier:

Nach den nachfolgenden Äußerungen von Richterkollege Fahsel und des Staatsrechtlers Hans Herbert von Arnim muss man davon ausgehen, dass es in Deutschland keine rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren mehr gibt. Der Kläger selbst kann eine Vielzahl von Verfahren benennen, in welchen Rechtsbeugungen und andere Straftaten durch Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte erfolgten und führt deswegen eine Klage wegen Amtsträgerverletzungen und auf Schadensersatz von 400.000,– € gegen Deutschland, vertreten durch den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Bundestagspräsidenten.

Die Bundesrepublik Deutschland verletzt die Charta der Vereinten Nationen! Die Bundesrepublik Deutschland verweigert mir die Grund- und Menschenrechte und verfolgt mich politisch zum Schaden auf Leben und Tod!

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen: Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:

«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:

«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.

Genau in dieser Mentalität wird der Kläger verfolgt, ihm die Rechte versagt und entzogen. Er wird physischer und psychischer Schädigungen unterzogen. Seine beruflich, finanzielle und wirtschaftliche Existenzen wurden vernichte durch Rechtsbeugungen, in der Deckung hierzu erfolgter Straftaten durch Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte. Der Kläger wurde zu seiner Kritik hieran als Irrer in Medien tituliert. Die ganze Palette eines diktatorischen Systems! Die hieraufhin geführten Rechtsstreitigkeiten vor den unterschiedlichen deutschen wie internationalen Gerichten durch den Kläger verweigerten durchweg rechtsstaatliche Verfahren.

Das Strafverfahren hat einen Anfangsverdacht belegt! Das Verfahren ist fortzuführen..

Mit freundlichen Grüßen

 

Manfred Wehrhahn