GrundrechtBundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
67131 Karlsruhe F

Fax. 0721 9101 382

13.09.2016

V e r f a s s u n g s b e s c h w e r d e

des Herrn Manfred Wehrhahn
Eisenmarkt 5
50667 Köln

gegen

den Beschluss des Bundessozialgerichtes
B 8 SO 37/16 B
Graf-Bemadotte-Platz 5
34119 Kasse

Verletzte Grundrechte:

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3)Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Artikel 4

(1)Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Gründe

Es bedarf soweit keines Nachweises mehr, dass die Grundsicherungsleistungen, die des Arbeitslosengeldes II in der Höhe gleichgestellt sind, ihren Grundrechtsanspruch z. B. auf Würde und Unversehrtheit nicht mehr genügen. Es verletzt die Würde, wenn ein Leistungsbezieher bzw. Rentner Pfandflaschen sammeln muss, er in Tafeln speisen und in Kleiderkammern sich seine Bekleidung beschaffen muss! Die Lebenserwartungen dieser Leistungsbezieher sind extrem um Jahre geringer. Der Leistungsbezieher strandet und wird stigmatisiert. Er vegetiert am Rande der Gesellschaft in Elend und Not dahin. Dies ist nachgewiesen und belegt! Die Budgets lassen ein autonomes individuelles Wirtschaften nicht zu. Sie reichen ihren Ansprüchen vorne und hinten nicht. Die Budgets sind weltfremd und sprechen sich selbst Hohn!

Die von der Bundesregierung und vom Bundesverfassung in kriminellen und  staatsfeindlichen Rechtsverletzungen der Rechtsbeugungen und unter Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes können nur deswegen durchdringen, weil diese Leistungsbezieher keine ordentlichen und staatstragenden Gerichtsverfahren nach unserer Verfassung durchziehen können. Ihnen werden die Rechte wegen der finanziellen und stigmatisierten Lebenssituation verweigert. Der Almosenempfänger kann sich nicht rechtlich angemessen und rechtswirksam vertreten, weil er einerseits selbst den formellen juristischen Anforderungen nicht gewachsen ist und andererseits diesen Mangel auch nicht durch eine Rechtsvertretung beseitigen kann. Er wird der Willkür alleine zum Antrag auf Prozesskostenhilfe soweit ausgeliefert, wie das Begehren diktatorisch einfach keine Erfolgsaussichten aufgedrückt wird, wobei die, die Geldmittel für Gerichtsgebühren und das Honorar für den Rechtsanwalt zu einem Rechtsbegehren haben durch die Instanzen ihr Recht suchen können bisweilen mit dem Ergebnis, dass die Rechtslage neu oder anders zukünftig zu bewerten ist, hier eben zu millionenfachen Unrecht herhalten kann. Die durch das Bundesverfassungsgericht abgesegnete Höhe dieser Leistungen sind nachweislich und unumstößlich verfassungswidrig. Unter keinen psychologischen, humanen wie menschlichen Ansinnen wie den nachgewiesenen verheerenden physischen und psychischen Schädigungen können diese Leistungen, die falsch und ungerecht klein gerechnet wurden durch die Bundesregierung wegen ihres Mangels an Lobby und negativen Images, verfassungskonform sein. Mit dieser Klientel kann man es eben machen: Ihnen die Grundrechte verweigern!

Dass diese sozialen Leistungen der Grundsicherung im Alter u. a. wie das Arbeitslosengeld II in ihrer Höhe den Verfassungsanspruch absichern würde, ist widerlegt und belegt die hier vorgebrachten Straftaten der Deutschen Justiz, die eben nicht objektiv und unparteiisch urteilt und den notwendigen Fragen nachgeht, um die Würde zu ermitteln.

Die Höhe der hier im Streit stehenden Leistungen hätten eigentlich von Psychologen, die das, was ein würdiges physisches und psychisches Leben begründet, festgelegt werden müssen und im Umsetzungsmodus auf diese Würde ermittelte Leistungshöhe von dem unter Vorbehalt stehenden 491,– € monatlich vom dem Paritätischen Wohlfahrtsverband e. V. ermittelten  Leistungsbasis dem Leistungsbezieher gewähren müssen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist unparteiisch und fachkompetent zugleich. Die Bundesregierung verfolgt politische Ziele, die unter globalen Erwägungen diesen Verfassungsanspruch entgegen stehen können. Soweit ist es gerade notwendig hier unparteiischen Dritte zur Urteilsfindung zuzuziehen. Der Globalisierungsgedanke und die Multikulti-Hysterie mögen wegen der Zuwanderung von Flüchtlingen usw. zum Kleinrechnen der Leistungen beigetragen haben aber alle Entscheidungen sind versetzungsrelevant.

Die gegenwärtig gewährten viel zu geringen Leistungen, die schon in der Anpassung immer geringer gegenüber der Inflationsrate ausfallen, die aber eigentlich den individuellen, unterschiedlichen örtlichen wie persönlichen und physischen wie psychischen Ansprüchen im Bedarf verfassungskonformen zu der finanziellen und wirtschaftlichen Lebensweise mit der dogmatischen diktatorischen Zwangsbudgetirrung sichern müssten, schädigen den Leistungsbezieher und es entbehrt den Leistungen an Würde wie das Grundrecht auf zum Beispiel der Unversehrtheit versagt sind. Diese existenzielle Not ohne Chancen und Perspektiven auf Abhilfe zu den viel zu geringen Budgets werden mangels rechtlicher qualifizierter Verfahren weg-gekehrt, wie rechtliches Gehör unter fadenscheinigen Argumenten verweigert wird, wie Richter, Staatsanwälte und selbst das eigene Mandat in Rechtsbeugung dieses rechtliche Gehör verletzen bzw. verwischen oder einfach die not-wendigen Fakten, Gesetze usw. nicht auf den Tisch bringen.

Rechtsstaatliche Verfahren werden verweigert.

Die Grundsicherungsleistungshöhe und die Arbeitslosengeld II-Leistungshöhe, die alle Lebensbereiche im Bedarfsfall abzudecken hätten, hätten unparteiisch fach-versiert von Dritten ermittelt und festlegt werden und unter eben dem individuellen Bedarfen seiner psychischen individuellen Lebensumstände Berücksichtigung finden müssen!

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat eine Höhe von 491,– € monatlich an Arbeitslosengeld II- und Grundsicherungsleistungen ermittelt und steht dem von der Bundesregierung ermittelten und klein gerechneten Höhe um ca. 80,– € monatlich entgegen. Die Bundesregierung hat nie dargetan, was Würde sei und wie die Würde und das Recht auf Unversehrtheit finanziell auszugestalten wäre. Die Leistungshöhe wurde diffus und undurchschaubar an irgendwelchen unteren Einkommen und getürkten Statistiken ausrichtet. Dies kann beim besten Willen keine Grundlage bieten, einen hinreichenden differenzierten verfassungsrechtlichen Bedarf zu ermitteln. Die Würde mag schon selbst bei den unteren Einkommen verletzt sein. Grundrechte können niemals an nachgewiesenen hier bereits verletzenden Lebensumständen wie Elend, Hunger usw. gesichert und gewährt sein sondern sind abseits der Legislative fachmännisch durch Sozialträger usw. an den Grund- und Menschenrechten zu definieren. Die Grund- und Menschenrechte sind gerade deswegen nicht schwammig und beliebig zu interpretieren und beliebig auszulegen sondern müssen den gesellschaftlichen und kulturellen Kontext des Landes berücksichtigen aber sie tragen eine festgeschriebene Grundstruktur, die hier einzuhalten wäre. Sie dürfen den Menschen physisch und psychisch gerade in Deutschland nicht schädigen. Diesen Anspruch kommen die hier im Streit stehenden Leistungen nicht mehr nach. Es ist entwürdigend und physisch und psychisch verheerend, wenn man gerade im reichen Wohlstand-Staat Deutschland im Bezug seiner sozialen Marktwirtschaft hungern, Pfandflaschen sammeln muss usw.!

Die Arbeitslosengeld II- wie die Grundsicherungsleistungen im Alter sind viel zu gering bemessen, weil sie nicht fach- und sachkompetent von Psychologen o. ä. unparteiischen Fachleuten und Wissenschaftlern auf die Gewähr von Würde analysiert und wissenschaftlich begutachtet sondern von der Bundesregierung strategisch gewollt klein gerechnet wurden. Die verloren und gesellschaftlich vergessenen Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II wie der Grundsicherung im Alter müssten hungern, würden sie nicht entwürdigend in Essenstafeln genährt, in Kleiderkammern bekleidet, würden sie nicht gezwungen Pfandflaschen zu sammeln usw. Das förmliche Betteln um Nahrung usw. bei sozialen Einrichtungen verletzt die Würde, weil es entwürdigend ist, sich dort Nahrung usw. beschaffen zu müssen, und sind Beleg dafür, dass die Grundrechte bzw. unsere Verfassung verletzt ist.

Ich lehne soweit, dass diese Grundrechtsverletzungen millionenfach von der Judikative als legal und rechtmäßig angesehen werden trotz feststellbarer gravierender Fehler zu ihrer Berechnung und zur öffentlich gemachten elenden verheerenden Lebenssituation der Leistungsbezieher, die in  lebensbedrohender weise dahinvegetieren müssen, grundsätzlich ab!

Deutschland verletzt die Grund- und Menschenrechte in extremer Weise.

Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim

Hinter den Kulissen zu schauen heißt zu erkennen:

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Das System ist undemokratisch und korrupt, es missbraucht die Macht und betrügt die Bürger skrupellos.”

Frank Fahsel ist Richter im Ruhestand und war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart.

Frank Fahsel: Rechtsbeugung wird in Deutschland vom System gedeckt Als er im Ruhestand ist, gibt er über den Zustand der deutschen Justiz folgende Einschätzung ab:

Zitat:

«Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie Par Ordre Du Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. […] In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor “meinesgleichen”.

Prof. Dr. Ing. Hans-Joachim Selenz, früher einmal Vorstandsvorsitzender der Salzgitter AG:

Zitat:

«Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben. […] Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen. […] Explizit kriminelles Justiz handeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt.

Wie so oft wird Kritik an der Justiz aus den eigenen Reihen erst dann geübt, wenn der Kritiker sicher vor negativen Auswirkungen auf ihn selbst ist. Damit zeigt sich die Korruptheit der Justiz. Versucht sie doch jeden zu vernichten, der “ihre” Kreise stört.

Die Würde kann auch nicht einer politischen Beliebigkeit unterzogen sein. Dieser Missbrauch von Würde ist soweit festzustellen, wie die Würde der 60ziger, 70ziger, 80ziger und 90ziger Jahre zu unserer unveränderten Verfassung eine andere war. Wenn die Sozialhilfeleistungen einst die Grundrechte, die nur in Ausnahmefällen wie bei Höherer Gewalt usw. aufgehoben werden dürfen aber ansonsten einen unumstößlichen Standard erfüllen müssen, ausfüllten, weil sie Kleidergeld, Hausrat usw. nach den individuellen Bedarfen feststellten und auch schon damals die freie Wahl der Budgetierung gewährte, die aber besser und umfangreicher ausgestaltet war als heute, so erfüllen diese Leistungen den Verfassungsanspruch heute nicht mehr. Die Zwangsbudgetierung verletzt die Freiheit der Autonomie im Wirtschaften und verletzt weiter die Feststellung des individuellen Bedarfs. Der Leistungsbezieher wird gezwungen uniformiert zu wirtschaften wobei Gegenstände usw. nach ihrer vorgegebenen usw. Nutzzeit kaputt zu gehen haben. Die festzulegenden Budgets zur Lebenshaltung deutscher Haushalte dürfen sich also folge-logisch nicht an den unteren Einkommen sondern müssen sich an den mittleren Lebenshaltungsaufwendungen orientieren.

Der tatsächliche örtliche wie individuelle Bedarf wird heute nicht mehr berücksichtigt. Der Leistungsbezieher wird in seinem individuellen wirtschaftlichen Handeln entmündigt und verliert ebenso seine Autonomie, was zu einem uniformierten Dahinvegetieren zwingt. Er erleidet verheerende physische und psychische Schädigungen. Diese Leistungen verletzen massiv unsere Grundrechte und unsere Werte von Humanität und Menschlichkeit! Der Leistungsbezieher wird stigmatisiert usw., er ist aus dem gesellschaftlichen Leben verband. Er wird auch kriminalisiert, wie dieser die Fahrtkosten zu Verkehrsmitteln nicht entrichten kann zum  Schwarzfahren und anderen existenzsichernden Maßnahmen bzw. Straftaten angehalten bzw. gezwungen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband e. V. hat hier ein Bedarf von 491,– € monatlich qualifiziert festgestellt. Dies soll hier als Grundlage zur Höhe der Grundsicherungsleistungen herangezogen werden.

Soweit vor dem Bundessozialgericht durch meine Rechtsvertretung unter Anwaltszwang unzureichend oder/und fehlerhaft vorgetragen wurde, belegt sich auch hier die durchgängige Praxis der Rechtsverletzungen. Der Kläger wird zum Spielball der Staatsorgane und zum Freiwild der Justiz. Es wäre nicht das erste Mal, dass einer meiner Rechtsvertretungen Rechtsbeugung begangen bzw. das Mandat verraten hätte. Der Kläger kann sich nicht des Eindruckes erwehren, dass er seine Interessen besser selber vertreten kann als über einen Rechtsanwalt. Warum wohl?

Alle zur Höhe dieser Leistungen notwendigen Fragen, Fakten, Analysen und wissenschaftliche Gutachten von Psychologen, Ernährungswissenschaftlern usw., die diesen Fragenkomplex hinreichend ein Gesicht gegeben hätten, wurden wider sozialrechtlicher Gesetzesgrundlagen in sozial-gerichtlichen Verfahren nie aufgegriffen. Dies ist eine grobe Verletzung des Rechts. Ebenso wurde das Recht verletzt, weil es sich nicht transparent gebar und ebenso im Gehör verweigert. Die Abweisung des PKH – Antrages, soweit dieser ja bereits Kosten verursacht hatte und soweit es an Engagement der Rechtsvertretung hat fehlen lassen, weil die Rechtsvertretung schon im Vorfeld ahnen musste, dass sich das Recht nicht würde durchsetzen lassen, er also gegen die eigene Klientel hätte argumentieren müssen, was seiner Karriere nicht förderlich wäre, dass er auf sein Honorar würde verzichten müssen, und zwar nicht, weil die Rechtslage keinen Erfolg geboten hätte sondern wissentlich dessen, dass diese Klientel kein Recht gewährt sei. Gegen einen Misthaufen an zu stinken, ist nur dem Kläger zugesprochen. Die Rechtsvertretung muss davon ausgehen, dass sie hier unentgeltlich hat arbeiten müssen, was gegen ansonsten üblichen Stundensätzen von 200,– bis 600,– € es sehr wohl am Engagement und soweit am von der Verfassung gewährten Gleichheitsgrundsatzes einen Mangel hat! Es liegt auf der Hand und setzt den Kläger bei Verweigerung des PKH – Antrages auf rechtliches Gehör schachmatt und verweigert ihm gerade im Dschungel der Rechte die notwendige Rechtsvertretung! Wer Geld hat, der erhält sein Recht, das nicht schon vorweg als durchsetzbar oder nicht durchsetzbar abgewertet bzw. bewertet werden muss, weil gerade im Dschungel der Gesetze hierzu viele Fragen usw. zu klären sind und Argumente im das Für und Wider vorzutragen wären, und der kein Geld hat, der erhält eben kein Recht, wenn hier die Staatsräson angegriffen wird. Eine unparteiische und fach-versierte  Rechtsvertretung hätte gerade zu einem solchen Komplexen und vielschichtigen Thema herangezogen werden müssen, um im Dschungel der Gesetze usw. Orientierung zu erlangen, die hier wiederum widerrechtlich und forciert zum Rechtsmissbrauch bzw. zum Urteils- und zur Beschlussfindung Verwendung findet. Der Kläger wurde im Rechtssystem zermahlen und denunziert, dass an seinen Vorträgen nichts sei sondern diese missbräuchlich seien. Wer hier das Recht missbraucht, ist bewiesen: Die Judikative der Bundesrepublik Deutschland. Dass das sich zu entwickelnde Rechtsempfinden erheblich gestört würde, ist nachvollziehbar, weil durch Unrechtsverfahren eben kein positives Rechtsempfinden entwickelt werden kann. Recht muss logischen und auch sich abstrakten erkennen lassen. Soweit aber Willkür, Unrecht, Parteilichkeit, Lobbyismus, Absprachen mit anderen Gewalten (Legislative) das Recht eingehen usw. dies die Verfahren bedienen, sind sie bereits soweit verfassungsfeindlich und begründen jegliches Rechtsmittel, was allerdings dann auch nichts bringt. Eigentlich sind Rechtsmittel und Rechtsweg in einem Unrechtssystem unsinnig, weil ein Rechtssystem sich nicht auf den quantitativen Rechtsweg definieren sollte sondern auf die zu gewährenden Verfahrensqualität schon in der 1. Instanz.

Der Berufung war unter vielschichtigen Gründen zu gewähren! Ein Verfahrensmangel lag bereits soweit vor, wie in Deutschland (BRD) grundsätzlich keine rechtsstaatlichen Verfahren mehr gewährt werden und hier ebenso nicht gewährt wurde. Dies ist durch den Kläger aber auch durch seine Rechtsvertretung vorgetragen worden.

1. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung und

2. das Urteil weichte von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts ab und

3. auf dieser Abweichung beruht diese Verfassungsbeschwerde wie das Rechtsmittel selbst und 4. es wird ein Verfahrensmangel geltend gemacht, auf dem die angefochtene Entscheidung beruht.

Der Kläger kommt sich vor als sei er in der ehemaligen DDR!

 

Manfred Wehrhahn