IMG_2875aDeutsche Rentenversicherung Bund
Ruhstr. 2
10704 Berlin

23.07.2016

Versicherungsnummer: 13010848W067  

Der Widerspruch vom 23.07.2016 zum Rentenanpassungsbescheid 01.07.2016 bleibt bestehen und verlangt einen rechtsfähigen Bescheid.

Gründe:

Die bewilligten Versicherungsleistungen erfüllen die gesetzlichen Ansprüche einer Versicherungsleistung nicht. Dies ändert sich durch die Rentenanpassung ebenso nicht. Die Rentenanpassung hat die Aufhebung der staatlichen Rentenversicherung nicht behoben sondern weiter begründet. Soweit ist der Widerspruch vom 23.07.2016 nicht als unzulässig einzustufen. Unbeachtet davon ist ein Rechtsmittel auch dann zu bescheiden, wenn er Ihrer Meinung nach unzulässig scheint.

Alle hier greifenden gesetzlichen Bestimmungen usw. sind rechtswidrig und erfüllen den gesetzlichen Ansprüchen auch in der Rentenanpassung einer Versicherung mit über vielen Jahren einer Beitragszahlung und zusätzlichen gezahlten Steuern nicht. Die Beitragszahlungen sind zweckentfremdet und versicherungsschädlich verausgabt worden. Und selbst wenn der Rententopf leer sein sollte, hat hier der Steuerzahler die Rentenversicherung soweit zu subventionieren, wie der Versicherungsschutz dies fordert. Eine Gleichstellung von Nicht-Versicherten zu Erwerbstätigen, die über viele Jahre Rentenversicherungsbeiträge geleistet haben und ebenso Steuern, kann es nicht geben. Eine solidarische  Versicherung Rente muss dies soweit würdigen, wie hier die Grundsicherungsleistungen hinzu zu addieren sind und den gegenwärtigen Rentner Rentenleistungen in angemessener Höhe sichern. Ansonsten werden unterschiedliche Grundrechte verletzt. Eine auch staatliche solidarische Versicherung hat den Beitragszahler nach einer erheblich Zahl der Beitragsjahre ungeachtet seiner Beitragshöhe eben aus Gründen seiner solidarischen Begründung einer Lebensleistung einen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Diesen Versicherungsanspruch kommt die Deutsche Rentenversicherung Bund nicht mehr ausreichend nach. Es ist vielmehr so, dass die verfassungsgerichtlichen Grundsicherungsleistungen, die über das Steueraufkommen zu gewähren wären, hier den Steuerzahler entlastet aber keinesfalls den Versicherten vor Armut und Elend schützt, was aber eigentlich Sinn und Zweck einer Versicherung sein sollte.

Manfred Wehrhahn