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https://www.express.de/sport/fussball/wirbel-stadionhymne-heja-bvb-koelner-fordert-400-000-euro-39644

Herr Hömig, der Urheber des Werkes Heja BVB, haben wir bei der Staatsanwaltschaft Köln wegen uneidlicher Falschaussagen angezeigt. Er gab seit 47-zig Jahren seine Zustimmung und uns die Akzeptanz, dass wir die Verwertungsrechte zum Lied innehielten und das Produkt vertrieben, promoteten und vermarktet haben, dem er jetzt widerspricht. Er hat uns die notwendigen Informationen geliefert, die den Betrug durch die GVL beweisen und uns befähigte Klage gegen die GVL in Berlin  einzuleiten, die uns seit 1977 Verwertungsansprüche vorenthält von ca. 250.000, — €, die seitdem anderen Unberechtigten zuflossen, zu erheben.

Das von uns eingeleiteten Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussagen des Zeugen Reiner Hömig, der die ihn nicht zustehenden Verwertungsrechte an einem Dritten übertrug, um uns die Rechte zu entziehen. Es kam zu einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln mit dem Andryk-Verlag, der beantragte, dass wir diese Rechte nicht mehr  nutzen dürften und über die Jahre erzielten Umsätze zum Lied „Heja BVB“ nachweisen müssten und die Gewinne hieraus mitzuteilen hätten. Der Urheber des Liedes, der die Verwertungsrechte nach 47-zigen Jahren über eine Dritten zu einem kostenaufwendigen Gerichtsverfahren nun uns entziehen will, will er sich diese Werte aneignen bzw. den Musikbusiness vor der Niederlage bewahren, da die GVL bereits in der 1. Instanz den Prozess verloren hatte. Das Urteil: Die Pauschalabgeltung zu den intonierten Lieder hier zum Lied „Heja BVB“ im Dortmunder Stadion waren rechtswidrig und diesen zugrunde liegenden Verteilungspläne nichtig. Dies alles unter der Aufsicht des Patent- und Markenamtes in München und den Bundeskartellamt in Bonn.

Es hat sich 1977 nicht um einen reinen Pressauftrag gehandelt von dem wir angeblich zuwider uns die angeeigneten Verwertungsrechten zum Liedes „Heja BVB“ seit 1977 zugesprochen hätten. Nun wird gegen Reiner Hömig das Strafverfahren eingestellt mit der Begründung, dass es sich um eine üble Nachrede handelt habe, die nicht im öffentlichen Interesse liege. Die Eröffnung eines Strafverfahren wird nicht eingeleitet. Es handelt sich um eine Privatsache und müssten hierüber wieder zu hohen Kosten den Klageweg begehen. Es handelt sich aber um Betrug, weil er rechtswidrig vertraglich diese ihn nicht zustehenden Rechte an den Andryk-Verlag übertragen hatte.

Das von uns eingeleitete Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussagen im Entzug auf die uns zustehenden Verwertungsrechten zum Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Köln gegen Radar Music Gregor Arz und Manfred Wehrhahn wurde gegen Reiner Hömig, der angab, dass er die Verwertungsrechte halte, eingestellt unter der Begründung, dass es sich um eine üble Nachrede gehandelt habe und nicht im öffentlichen Interesse liege. Herr Hömig sei nicht vorbestraft und uns kein Schaden entstanden. Uns ist aber durch die Unwahrheit bzw. üble Nachrede eher Betrug ein indirekter hoher finanzieller Schaden an Rechtsanwaltskosten entstanden und durch den Ausfall von Vergütungszahlungen von der GVL zur Streitstellung des Liedes vorenthalten worden.

Ich habe gegen die Einstellung des Verfahren Rechtsmittel eingelegt und die Wiederaufnahme von Ermittlungen verlangt oder den Antrag erneuert, da die Ermittlungen unqualifiziert und parteiisch geführt wurden. Herr Hömig hat seine Funktion erfüllt in der Gewähr, dass er deswegen nicht zur Rechenschaft gezogen werde. Ich werde gegen den ermittelnden Staatsanwalt wegen Strafvereitlung im Amt Strafanzeige einleiten, sollte das Verfahren nicht fortgeführt werden und vor Gericht landen.

Richtig ist, dass Herr Hömig sich Verwertungsrechte zu dem von ihm komponierten und getextete Lied „Heja BVB“ aneignen wollte, nach dem er selbst vergeblich mit der GEMA im Streit stand wegen des Versagens seiner Urhebervergütungen zu der Intonierung seines Werkes im Dortmunder Stadion, und diese an einen Dritten weiter veräußerte im Wissen, dass er diese Verwertungsrechte nicht hat und von der Seite, den er die Rechte zugesprochen hat, in einem teuren Klageverfahren mit weiteren Rechtseinschränkungen trieb, der uns diese Verwertungsrechte entziehen will bzw. in diese rechtwidrige Form entziehen will.

Grundsätzlich werden wir im Inhalt von Gerichts- und Strafverfahren gegen das Musikbusiness immer gegen uns in der Form geführt, dass Zeugen, wie in den Strafverfahren gegen Jan-Peter Frölich von den Höhnern und den Deutschen Rock und Pop Musikerverband  diese durch falsche und gar eidesstattliche Falschaussagen sich gebaren. Und, die später der Lüge Überführten wegen dieser Lügen nicht bestraft wurden, weil sie sich zu diesen Handlungen systemkonform instrumentalisieren ließen.  Also, mich bzw. uns schädigen durften, aber dafür nicht verfolgen wurden. Diese Falschaussagen führten bisher klar zu Freisprüchen und zu unserem finanziellen Schaden!

Im Weiteren wurden meinem Mitbewohner alle Grundsicherungsleistungen für 3 Monate im Wert von etwa 3.000, — € versagt, um die mir aus diesen Leistungen zustehenden Mietsanteile zu versagen und ich meinem Mitmieter diese Grund- und Menschenrechte gewähren musste, um ihn nicht elendig verrecken zu lassen, damit ich unter diesen finanziellen Not und wegen des möglichen Wohnungsverlustes ihnen gegenüber mich beuge und ihr Diktat eines billigen Vergleiches annähme.

Rechtsstaat Deutschland ist hinterhältiger und krimineller als z. B. Nordkorea, Russland und China! Und darüber berichtet die Presse nicht, nein, sie begünstigen die Straftaten staatskonform exklusiv. Aber wenn in China ein Sack Reis umfällt, dann berichten sie alle davon. Deutschland ist keine Rechts- und Sozialstaat mehr und wird von einem Haufen Krimineller regiert und beherrscht.

Die geheuchelte, gelogene und kriminelle gewaltübergreifende Staatsform bricht das  Recht so, dass es den Eindruck erwägt, dass dem Kläger Recht gewährt würde, aber nur in der Fassadensicht. Zwar haben wir in der 1. Instanz Recht bekommen, dass die pauschale Abgeltung rechtswidrig war, aber deswegen erhalten wir noch lange nicht das uns zugesprochene Rechte. Da hier staatsinteressen berührt werden, werden alle verfügbaren Wege und Organisationen hinzugezogen, um zum verhindern, dass das Urteil Rechtskraft erlangt, eingebunden, um uns das zugestandenen Rechte unerreichbar zu stellen, in dem mehrfache teure Gerichtsverfahren unter Anwaltszwang eingeleitet werden und hierzu Zeugen herangezogen werden, die sich der Lüge, üblen Nachrede usw. befleißigen. Es werden Grundsicherungsleistungen versagt, um eine finanzielle Not, die eigentlich Grund- und Menschenrechte sichern sollte, zu schaffen, die uns das Durchhalten des Klageweges unmöglich macht. Wenn man hinter dieser Fassade von Rechts- und Sozialstaat schaut, existieren die Grund- und Menschenrechte nicht mehr. Du wirst fertig gemacht in der Form, wie wir dies aus unserer Geschichte her kennen. So wird mir wegen nicht Tragens einer Maske von 3 Jahren zu einem Bußgeldbescheid ein Gerichtsverfahren angehangen. Es wurde immer bezweifelt, dass das Tragen einer Maske im Freien, zumal weit und breit keine weitere Person anwesend war, vor einer Infektion schützt. Ich trank ein Bier.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften messen mit sehr unterschiedlichen Maßstäben, die häufig der Logik und Vernunft entbehren. Die Urteile unterliegen oft Willkür und einer Beliebigkeit. Sie sind unangemessen und unverhältnismäßig. Die Urteile werden nicht mehr im Namen des Volkes gesprochen, das deswegen die Rechtsorientierung verliert. Die, die bereits jetzt unter Anwaltszwang sich eine goldene Hase verdient haben, sind die in der Sache mandatierten Juristen. Wer kein Geld hat, der kriegt auch kein rechtsliches Gehör und wird dem System unterworfen.

Damit, wie einst die Kirchensteuer eingeführt wurde und die Vernichtungswaffen von der Kirche gesegnet wurden, diese Straftaten ungestraft vollzogen werden können, gibt der Staat Unsummen der Steuern andere Länder, damit diese dies durchgehen lassen. Ich rufe die Europäische Menschenrechtskonvention an: Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedern des Europarats, der einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten enthält. Über seine Einhaltung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Tut es dies wirklich, wenn die Rechte in voller Breite verletzt und gebeugt werden können?

Manfred Wehrhahn